Zeitnachweis - Lohn erst später?

8. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
arizonarobbins
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)
Zeitnachweis - Lohn erst später?

Ich muss jeden Monat einen Zeitnachweis über meine Arbeitsstunden abgeben. Nun wird verlangt dass er am 1. da sein muss, sonst kommt das Geld nicht am 15., sondern erst darauf im Monat.
Ist das rechtens?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Der Lohnzahlungstermin steht im Arbeitsvertrag? Dann kann der nicht einfach als Sanktion für eine nicht eingehaltene Arbeitsanweisung geändert werden. Dafür sind Abmahnung/Kündigung da. Vertragsbruch geht nicht.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

In die Gehaltsabrechnung fließen Daten, die AN liefern muss, hier also Zeitnachweise. Andersherum kann AG nicht abrechnen ohne diese Daten. Was hier nun passiert, ist, dass AG hierfür eine Frist setzt.
Ob man den Monatsdritten nun passender fände als den Monatsersten, verändert nichts an der Betrachtung, dass AG ggf. nicht in der Lage ist, zum 15. zu liefern - Konsequenz: die Abrechnung rutscht in den Gehaltslauf danach. Einen Willen zum Vertragsbruch vermag ich darin nicht zu sehen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119625 Beiträge, 39758x hilfreich)

1. was spricht dagegen, dafür zu sorgen, das der Arbeitgeber den Nachweis zum 01 des Monats hat?

2. damit das Gehalt am 15. auf dem Konto ist, sind einige Sachen zu erledigen, der Arbeitgeber hat durchaus ein Anrecht das der Vorlauf angemessen ist. 14 Tage erscheint mir als nicht unangemessen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Steht irgendetwas zum Gehaltszahlungszeitpunkt und den Voraussetzungen im Arbeitsvertrag? Das zählt.
Bis wann mußten denn bisher die Aufzeichnungen vorgelegt werden?
Ganz praktisch wäre hier von Bedeutung, weshalb die Vorlage der AZ-Doku am ersten in irgendeiner Form ein Problem sein könnte.



-- Editiert von altona01 am 09.10.2019 00:48

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119625 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Lies sie doch nochmal.

Hilft nix. Erklär mal?

Ich verstehe, das der AG einen fixen Zeitpunkt vorgegeben hat, will man das Gehalt zum 15. haben.
Ich verstehe, das der AN wissen will ob das juristisch ok ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von arizonarobbins):
Nun wird verlangt dass er am 1. da sein muss,
Ja, das dürfte rechtens sein.
Allerdings musst du das nicht machen--- dann kommt dein Lohn mit Berücksichtigung der Arbeitsstunden eben zeitversetzt im nächsten Monat.

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