Arbeitgeber möchte keine Weiterbeschäftigung

8. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
go527660-58
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber möchte keine Weiterbeschäftigung

Sehr geehrtes Forum, liebe Mitglieder,
seit 14 J. :bin ich im Krankenhaus als Kaufm. Angestellte beschäftigt. Nachdem unsere Abteilung im März geschlossen wurde und ich versetzt wurde, erhielt ich eine E-Mail von einem der Geschäftsführer. Er bezichtigt mich, viele Fehler zu machen und stellte fest, dass er mich nicht mehr Weiterbeschäftigung zu wollen. Ich bin schwerbehindert (60 GdB) und er weigert sich, ein Gespräch in Anwesenheit des Integrationsfachdienstes zu führen. Eine Abmahnung oder Kündigung hat er nicht ausgesprochen. Welche rechtliche Möglichkeit habe ich als Arbeitnehmerin in einem solchen Fall? In den vierzehn Jahren meiner Beschäftigung kam es nie zu außergewöhnlichen Fehlern und auch jetzt nicht. Vielen Dank!

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Iar1337
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von go527660-58):
Er bezichtigt mich, viele Fehler zu machen und stellte fest, dass er mich nicht mehr Weiterbeschäftigung zu wollen. Ich bin schwerbehindert (60 GdB) und er weigert sich, ein Gespräch in Anwesenheit des Integrationsfachdienstes zu führen. Eine Abmahnung oder Kündigung hat er nicht ausgesprochen. Welche rechtliche Möglichkeit habe ich als Arbeitnehmerin in einem solchen Fall? In den vierzehn Jahren meiner Beschäftigung kam es nie zu außergewöhnlichen Fehlern und auch jetzt nicht.

Angenommen diese Mail wird als mündliche Abmahnung interpretiert: Auf jeden Fall eine Gegendarstellung schreiben!
Wovon ist die Weiterbeschäftigung abhängig? Wie sieht der Arbeitsvertrag aus? Kündigung kann nur aufgrund von grob fahrlässigem oder mutwilligem Verhalten ausgesprochen werden. "Viele Fehler", die nicht benannt werden, fallen nicht in diese Kategorie.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Iar1337):
Auf jeden Fall eine Gegendarstellung schreiben!

Damit haben sich schon viele um Kopf und Kragen geschrieben.
Also besser erst mal bleiben.



Zitat (von Iar1337):
Kündigung kann nur aufgrund von grob fahrlässigem oder mutwilligem Verhalten ausgesprochen werden.

Das ist schlicht und ergreifend falsch.



Zitat (von go527660-58):
Welche rechtliche Möglichkeit habe ich als Arbeitnehmerin in einem solchen Fall?

Gar keine.

Wünsche und Gedanken darf ja jeder mal verlauten lassen.


Ich würde jetzt versuchen - soweit möglich - Beweise für das fehlerfreie arbeiten zu sammeln. Auf Fallen achten (z.B. bewusstes verursachen von Zeitdruck).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Iar1337
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Damit haben sich schon viele um Kopf und Kragen geschrieben.
Also besser erst mal bleiben.

Wenn was in der E-Mail dringestanden haben sollte?

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist schlicht und ergreifend falsch.

Ohne Zustimmung des Integrationsamtes.
Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.

Zitat (von Harry van Sell):
Gar keine.

Das ist ziemlich dünn formuliert aufgrund der Ausführungen. Durch die Gegendarstellung kann hier gerichtlich vorgebeugt werden, wenn der Arbeitgeber nicht klarer in seiner Sprache wird.

-- Editiert von Iar1337 am 08.10.2019 21:27

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#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Im Moment brauchen Sie rechtlich nichts zu unternehmen. So lange keine Kündigung vorliegt, haben Sie eine Stelle und damit ein Recht auf Beschäftigung. Ohne Zustimmung des Integrationsamts ist keine Kündigung möglich.

Versuchen Sie herauszufinden, ob es Positionen gibt, die für Sie geeignet sind. Allerdings muß der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz "freikündigen"! Was passiert mit den anderen Leuten in der Abteilung? Ist die Abteilung schon aufgelöst, was machen Sie zur Zeit?

Sie sollten für alle Fälle dem Arbeitgeber Alternativen vorlegen können, wenn's irgend geht. Auf die Mail würde ich mich auch nicht äußern - wie Harry sagt, kann das negativ enden. Es gibt auch keinen Grund dafür. Aber sammeln Sie Beweise/Argumente dagegen, für alle Fälle.

Wie groß ist das Krankenhaus, ist das evtl eine Kette/ein Konzern? Betriebsrat vorhanden?

-- Editiert von fb367463-2 am 09.10.2019 00:12

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

//// Er bezichtigt mich, ....
Dann soll er doch erst mal liefern: was genau hast du falsch gemacht.

Was der GF dir vorwirft, läuft unter 'Schlechtleistung'. Und da sage ich: Ruhig Blut!
Wegen "Schlechtleistung" zu kündigen, ist für einen AG gar nicht so einfach.
Erstens schuldet AN dem AG 'nur' eine Arbeitsleistung 'durchschnittlicher Güte', also nicht - und schon nicht ständig und noch weniger vom ersten Tag an - Bestleistungen.
Des weiteren ist "Schlechtleistung" nicht einfach zu ermitteln, indem AG sich auf irgendwelche Abteilungs-Durchschnitte bezieht. Vielmehr muss "Schlechtleistung" gelten in Bezug auf das Leistungsvermögen des konkreten AN. Abgesehen davon, wie Leistung überhaupt zu messen sein wird und kann in bestimmten Bereichen.
Diese Sorge kannst du dir gewiss aus dem Kopf schlagen - selbst wenn du im Moment vielleicht tatsächlich mehr Fehler machst als die alten Hasen. Schließlich bist du einigermaßen neu an der STelle.

Vorerst ist nix passiert; ich schätze, dass diese Email nicht einmal als Abmahnung durchgeht, allenfalls als Ermahnung. Und das solltest du ernst nehmen, dass der AG unzufrieden ist. Es kann nicht schaden, wenn du dich schlau machst, was denn die Fehler sind, die dir zugeschrieben werden, und noch wichtiger: wieso es dazu gekommen ist.

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#6
 Von 
Rita555
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)



meistens wissen die AG, dass Sie jemand der Schwerbehindert ist, nicht so einfach losbekommen.
Also versuchen Sie den AN zu schikanieren, dass er freiwillig geht. Sie bauen einen künstlichen Druck auf um dann nachzuweisen, hier der AN macht zu viele Fehler.

Oftmals versetzen Sie ihn auch - täuschen in der Absicht vor; hier eine Stelle ist freigeworden, die dann in den nächsten Jahren eingespart wird. Das ist die perfide Strategie um scheinbar unkündbare Menschen loszuwerden, dafür gibt es Seminare. Daher wäre ich auch bei Versetzungsangeboten die zu gut um wahr zu sein anhören, hellhörig.

Wegen Schlechtleistung kann niemand gekündigt werden, dass Nachweisen von kleinen Fehlern ist meistens nicht gerichtswertbar.

Gruß
Rita555

-- Editiert von Rita555 am 09.10.2019 13:48

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32007 Beiträge, 5632x hilfreich)

Zitat (von go527660-58):
Nachdem unsere Abteilung im März geschlossen wurde und ich versetzt wurde,
Was sagt denn dein neuer Arbeitsvertrag?
Zitat (von go527660-58):
Er bezichtigt mich, viele Fehler zu machen und stellte fest, dass er mich nicht mehr Weiterbeschäftigung zu wollen.
Ein GF mit einer e-mail--- vollkommen albern. Und sinnlos.

Hast du denn andere Aufgabengebiete als früher? so ähnlich wie bei @Rita555?
https://www.123recht.de/forum/arbeitsrecht/Arbeitsrecht-__f562094.html
----------------------------
@Rita555
Der TE wurde schon versetzt. Der TE kann nicht mehr hellhörig werden.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
ich schätze, dass diese Email nicht einmal als Abmahnung durchgeht, allenfalls als Ermahnung.

Als Ermahnung wäre mir das auch zu unsubstantiert - falls die Zusamenfassung der TS korrekt korrekt ist. Man scheint da mitunter unter zu Fehl / Überinterpretation zu leiden.


Da wäre jetzt der Wortlaut der E-Mail interessant um das beurteilen zu können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
go527660-58
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten und hilfreichen Ratschläge. Der GF will absolut keine Weiterbeschäftigung mehr. Er will aber auch weder abmahnen noch kündign, er hofft, dass ich entweder einer gütlichen Einigung zustimme oder selbst kündige. Ich glaube, es werden heimlich Stellen abgebaut. Auf diese Weise kann der AG den Integrationsfachdienst wahrscheinlich umgehen, jedenfalls hofft man das. Ich kann mir vorstellen, dass es eine Möglichkeit gibt, diese Herangehnsweise überprüfen zu lassen, aber wo, keine Idee.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von go527660-58):
Ich kann mir vorstellen, dass es eine Möglichkeit gibt, diese Herangehnsweise überprüfen zu lassen

Was will man denn prüfen lassen? Er mach laut eigener Aussage genau nichts. Also nix da zu prüfen.
Und nichts zu machen ist in dem Fall auch überhaupt nicht verboten. Genau wie die Hoffnung das der Arbeitnehmer entweder einer gütlichen Einigung zustimmt oder selbst kündigt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16475 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Ich kann mir vorstellen, dass es eine Möglichkeit gibt, diese Herangehnsweise überprüfen zu lassen, aber wo, keine Idee.

So lange keine Kündigung vorliegt, kann man nichts überprüfen lassen.
Die Taktik, dem Arbeitnehmer die Freude an der Arbeit zu vermiesen, bis der Arbeitnehmer genervt selbst kündigt, ist aber eine altbekannte und altbewährte Methode - nicht nur bei Schwerbehinderten. Da kann man auch realistisch nichts gegen tun.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Beginnen Sie - sofern dieser Fall eintreten sollte (was durchaus der Fall sein könnte - mit detaillierten Aufzeichnungen eventueller Mobbinghandlungen. Das beinhaltet Datum, Vorgang, Beteiligte, evtl Zeugen. Um Mobbing nachzuweisen ist ein sogenanntes Mobbingtagebuch notwendig und sinnvoll. Wenn ihr Chef so ein Geselle ist, der sich nicht traut, dann sind solche Aktionen durchaus möglich. Um irgendwann selbst kündigen zu können, ohne eine Sperrzeit beim Arbeitsamt zu riskieren, ist der konkrete Nachweis von Mobbinghandlungen über einen längeren Zeitraum absolut erforderlich.

Aber wie schon die Vorschreiber schrieben, derzeit ist es nicht notwendig und möglich irgendetwas zu unternehmen. Sie sind nicht gekündigt, Sie haben einen laufenden Arbeitsvertrag, das heißt Sie führen ihre Arbeit weiterhin so gut aus wie sie können. Letzterer Punkt ist besonders wichtig, da die sogenannte Schlechtleistung nicht im Vergleich mit den anderen Arbeitnehmern beurteilt wird, sondern es wird nur darauf abgestellt, ob der Arbeitnehmer das ihm Mögliche getan hat.

Zum Lesen: https://www.kanzlei-hasselbach.de/2019/kuendigung-wegen-schlechtleistung/03/

Alles Gute.!

-- Editiert von fb367463-2 am 11.10.2019 12:10

Signatur:

"Valar Morghulis"

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