Hallo
Gestern hatten wir eine Betriebsversammlung.
Mein AG will Kurzarbeit einführen.
Angeblich haben die das schon beantagt.
Kein Betriebsrat und Tarif.
Im Vertrag steht auch nichts dazu.
Wir sollen jetzt der Kurzarbeit zustimmen.
"Ich stimme der Kurzarbeit, ab dem ......, zu."
Mehr nicht. Weder Dauer noch Umfang. Auch in der Versammlung gab es dazu keine klare Aussage.
Nach Bedarf eben.
Ist das so korrekt ?
Kurzarbeit - Zustimmung des AN - Inhalt
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Nun ja, da wir schon ein paar Mal das Vergnügen hatten, kann ich nur von meinen Erfahrungen berichten:
Du musst zunächst einmal gar nichts zustimmen. Wenn du der Kurzarbeit nicht zustimmst, muss dein AG Dich fristgerecht kündigen. Dann bekommst du aber auch bis zum Ende der Kündigungsfrist dein volles Gehalt und musst voll arbeiten.
Wenn du der Kurzarbeit zustimmst, sollte m.E. in der Vereinbarung zumindest der Umfang (50%, o.ä.) und die Dauer (z.B. voraussichtlich 3 Monate) enthalten sein. Diese Angaben muss der AG auch beim Arbeitsamt für den Antrag auf Kurzarbeitergeld einreichen, daher sind sie ihm bekannt. ggf. muss die Kurzarbeit nach Ablauf der Frist verlängert werden, dies ist ebenfalls möglich, müsste dann aber über einen erneute Vereinbarung mit euch vereinbart werden.
Was aber manchmal gemacht wird, dass z.B. beim Arbeitsamt Kurzarbeit angemeldet wird und die Kollegen dennoch voll (oder wenigstens deutlich mehr als beim Antrag angegeben) arbeiten. Dies ist zwar Betrug und nicht rechtens, aber ich habe das schon in einigen Firmen so erleben dürfen. Darauf würde ich mich nicht einlassen. Daher Dauer und Umfang der Kurzarbeit konkret angeben lassen, dann kann man das auch unterschreiben.
Danke für die Antwort.
Werde etwas mit Dauer und Umfang verlangen.
Genau das war ja mein Problem, dass ich dazu keine Informationen habe und das nicht blanko unterschreiben will.
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Ich habe mir mal das Formular "Anzeige über Arbeitsausfall" angeschaut.
Gibt es ja öffentlich auf der HP der BA.
Hier sollen ja unter B und C Zeitraum und Umfang eingetragen werden.
Muss mir die Firma das zeigen ?
Nein, der Arbeitgeber muss Dir nicht das ausgefüllte Formular zur Kenntnis geben, es sei denn, es wurde zwischen Dir und ihm vereinbart.
Bei einer beabsichtigten Zustimmung zur Kurzarbeit würde ich unbedingt darauf drängen, dass in der Vereinbarung geregelt ist, dass vergleichbare Kollegen/innen den gleichen Umfang von Kurzarbeit zu leisten haben wie Du.
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