Kindesunterhalt nachzahlen

10. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb527927-53
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt nachzahlen

Hallo.
Ich habe folgende Frage.
Ich zahle seit 3Jahren einen Unterhalt für beide Kinder jetzt 7 und 11 in Höhe von 319 Euro weil ich und die Exfrau uns darauf geeinigt haben (außergerichtlich) .
Nun habe ich ein Schreiben von Ihrem Jobcenter bekommen das ich zu wenig zahle. Das stimmt auch es wären 700. Nun meine Frage in diesem Fall.
Muß ich auch rückwirkend Zahlen?
Das ich jetzt mehr zahlen muß ist ja klar.
Mfg eric

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Unterhalt für die Vergangenheit kann im Regelfall nur ab dem Zeitpunkt der Inverzugsetzung gefordert werden, also ab dem Zeitpunkt in dem du zur Offenlegung deiner Einkommensverhältnisse oder konkret zur Zahlung aufgefordert wurdest.

(§ 1613 BGB)

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#2
 Von 
DetersRobin
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 3x hilfreich)

Hi Eric,
deshalb gibt es heutzutage so viele Gerichtstermine zu Familienangelegenheiten, weil es mittlerweile für fast jede Situation eine rechtliche Regelung gibt (mal mehr mal weniger gut). So gibt es eben auch für eure Situation eine rechtliche Regelung und JA, der Unterhalt kann rückwirkend eingefordert werden. Sorry, für die für dich eher schlechten Nachrichten. LG Robin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32007 Beiträge, 5632x hilfreich)

Zitat (von fb527927-53):
Nun habe ich ein Schreiben von Ihrem Jobcenter bekommen das ich zu wenig zahle.
WAS genau schreibt das JC denn?

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