Wann muss die Staatsanwaltschaft/Polizei tätig werden?

10. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
papalagi
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 35x hilfreich)
Wann muss die Staatsanwaltschaft/Polizei tätig werden?

Folgendes Problem: Nachbar zapfte über Kabel im Keller unser Stromnetz an und wir bekamen 700€ Nachzahlung. Über unsere Sicherungen konnten wir feststellen an welcher Sicherung der Nachbar mit seinen Kühltruhen und Trockner hing. Wir zeigten ihn an und nichts passierte. Wir wollten unser Geld zurück aber das Gericht sagt, wir müssen das beweisen. Wie soll ich das tun wenn die Staatsmacht da nicht hingeht und den Keller in Augenschein nimmt?? Mir wurde 2x im Leben unterstellt, ich hätte ein geklautes Fahrrad angekauft. Dieser Verdacht führte jedes Mal dazu, daß meine Bude durchsucht wurde und Fahrräder beschlagnahmt, die sich aber als nicht gestohlen herausstellten und ich sie nach nur 3 Jahren zurück bekam.
Wieso also, wenn hier ein Vermögensschaden für uns entsteht, den wir nicht beweisen können weil wir keinen Zutritt zu deren Haushälfte haben, geht hier nicht die Polizei hin und schaut sich deren Keller an?? Wir müssten da einbrechen, was ja wohl nicht erlaubt ist. Wie bekomme ich die Staatsmacht dazu, hier zu ermitteln? Oder darf ich das einfach mal wieder schlucken weil wir zu den unwichtigen Leuten gehören?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
Wir zeigten ihn an und nichts passierte


Was heisst "nichts passierte" genau? Zumindest einen Einstellungsbescheid wird es ja gegeben haben?!

Zitat:
Wieso also, .... , geht hier nicht die Polizei hin und schaut sich deren Keller an??


Das muss man die Polizei fragen. Von uns hier kann es niemand wissen.

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#2
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1499 Beiträge, 314x hilfreich)

80% des Beitrages sind überflüssig.. das geklaute Fahrrad tut hier nichts, rein gar nichts zur Sache.

Zitat (von papalagi):
aber das Gericht sagt, wir müssen das beweisen.
Gemeint ist wohl das Zivilgericht. Und damit hat es recht. Wenn einem Schadenersatzanspruch eine Straftat zugrunde liegt (hier 248c StGB) ist es regelmäßig von Vorteil, zuerst das strafrechtliche Verfahren anzustoßen.

Zitat (von papalagi):
Wie bekomme ich die Staatsmacht dazu, hier zu ermitteln?
Durch Erstattung einer Anzeige bei der Polizei oder (sofern etwas besser formuliert als hier im Forum) bei der StA direkt. Offenbar scheinen ja hinreichende Beweise vorzuliegen, die dann natürlich beigefügt werden könnten. Sollte der Nachbar durch die geltend gemachten Ersatzansprüche nun vorgewarnt sein, dürfte sich die Beweissicherung umso schwieriger gestalten.

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#3
 Von 
papalagi
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 35x hilfreich)

Wenn 80% überflüssig sind, die nur zum besseren Verständnis zugefügt wurden, frage ich mich warum trotzdem nicht verstanden wurde, warum ich frage.
Die Anzeige wurde ja gestellt und die Polizei hat eben keine Durchsuchung gemacht und die StA die Sache eingestellt. Wie beschrieben, geht man im umgekehrten Fall anders vor (ohne daß ich vorbestraft war).
Also sitze ich hier mit meinen 700€ und soll beweisen, daß die der Nachbar produziert hat. Kann ich aber nicht ohne da einzubrechen. Ergo die Frage: Wie bekomme ich den Staat, nach eingestellter Anzeige, dazu, den Tatort zu sichern und die Beweise zu liefern? Man kann schlecht von mir verlangen daß ich das tue wenn die Beweise bei denen liegen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von papalagi):
Wie bekomme ich den Staat, nach eingestellter Anzeige, dazu, den Tatort zu sichern und die Beweise zu liefern?

Gar nicht, mangels jedeweden Rechtsanspruchs.
Schlicht weil es nicht dessen Job ist Beweise im Zivilverfahren zu beschaffen, sondern Deiner.



Zitat (von papalagi):
den wir nicht beweisen können weil wir keinen Zutritt zu deren Haushälfte haben,

Selbst wenn man Zutritt zu deren Haushälfte hätte, würden sich da wohl keine Beweise finden.
Was genau glaubt man denn da an Beweisen zu finden?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
und soll beweisen, daß die der Nachbar produziert hat. Kann ich aber nicht ohne da einzubrechen.
Unsinn, natürlich kann man das beweisen (jedenfalls das er aktuell Strom klaut und wie viel - rückwirkend wird es etwas schwieriger, aber in einem solchen Fall dürfte sich die Beweislast umkehren, er muss also beispielsweise beweisen, dass es z.B. erst vor 2 Monaten angefangen hat).

Beauftrage eine Sachverständigen, der fertigt dann ein Gutachten an. Und ja, das kann er ohne in den Nachbarkeller zu gehen.

Zitat:
Die Anzeige wurde ja gestellt und die Polizei hat eben keine Durchsuchung gemacht und die StA die Sache eingestellt.
Wie hast du denn deinen Verdacht - noch ist es ja wohl nichts anderes - begründet?
Konntest du z.B. ein Kabel zeigen, das von deiner Seite zum Nachbarn führt?
Die eigene ungewöhnlich hohe Rechnung reicht da jedenfalls nicht.

Zitat:
Über unsere Sicherungen konnten wir feststellen an welcher Sicherung der Nachbar mit seinen Kühltruhen und Trockner hing.
Wie konntest du das feststellen? Kannst du denn den Keller einsehen?
Worum handelt es sich überhaupt, ein Mehrfamilienhaus, oder ein Reihenhaus?

Zu guter Letzt: Es gibt auch noch den Weg der Privatklage. Zu sowas wie eine Hausdurchsuchung (das wäre dann etwa ein Ortstermin) kommt es dann aber wahrscheinlich auch nicht, und ich kann mir sogar gut vorstellen, dass es vor Gericht zu einem Freispruch kommt (aus Mangel an Beweisen). Du musst bedenken, dass es vor dem Strafgericht nicht reicht zu beweisen, dass der Nachbar Strom von euch verbraucht, sondern es muss ihm Vorsatz nachgewiesen werden.

Stefan


-- Editiert von reckoner am 11.10.2019 01:35

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
und die StA die Sache eingestellt.


Einstellungsbeschwerde. § 172(1) StPO. Frist: 2 Wochen. Ob es was bringt, bzw. gebracht hätte, kommt auf die Einstellungsbegründung an.

Zitat:
Wie bekomme ich den Staat, nach eingestellter Anzeige, dazu, den Tatort zu sichern und die Beweise zu liefern?


Gar nicht, wenn die Tat nicht noch andauert/erneut begangen wird oder stichhaltige, neue(!) Anhaltspunkte für eine Wiederaufnahme vorhanden sind.

Zitat (von reckoner):
Zu guter Letzt: Es gibt auch noch den Weg der Privatklage.


§ 248c StGB ist allerdings kein privatklagefähiges Delikt.

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Wie soll ich das tun wenn die Staatsmacht da nicht hingeht und den Keller in Augenschein nimmt??

Die Staatsmacht betsht aber aus der Polizei - und nicht aus Elektrotechnikern.
Zu prüfen, ob Ihre Elektroinstallation fachgerecht ist und diese dann ggf. in Ordnung zu bringen ist keine Aufgabe der Staatsmacht, sondern für einen einen qualifizierten Handwerker.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

... der dann ohne Polizei aber auch nicht ins Haus käme, wenn der Nachbar es nicht will. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von papalagi):
den wir nicht beweisen können weil wir keinen Zutritt zu deren Haushälfte haben,


Eure Haushälfte steht den Nachbarn offen, oder wie konnte der Nachbar an eure elektrische Verteilung ran um dort Strom zu klauen?
Einbruch?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1499 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von papalagi):
Wenn 80% überflüssig sind, die nur zum besseren Verständnis zugefügt wurden, frage ich mich warum trotzdem nicht verstanden wurde, warum ich frage.
Der Schwank mit dem Fahrraddiebstahl ist überflüssig, da hier jeder Antwortende ein Mehrfaches an wesentlich unterhaltsameren Anekdoten aus dem Strafrecht vortragen könnte. Wenn wir falsch verstanden haben, dass es Ihnen um die Bestrafung Ihres Nachbarn sowie Ihren Schadenersatz geht, müssten Sie dann tatsächlich nochmal erläutern, worum es Ihnen geht.

Zitat (von papalagi):
Die Anzeige wurde ja gestellt und die Polizei hat eben keine Durchsuchung gemacht und die StA die Sache eingestellt.
Das sind aber doch neue Informationen! Neben weiteren (Beschaffenheit des Hauses/Mietverhältnisses), die immer noch fehlen und darüber entscheiden würden, ob man im Subforum "Mietrecht" nicht besser aufgehoben wäre.

Zitat:
Wir wollten unser Geld zurück aber das Gericht sagt, wir müssen das beweisen.
Diesen Satz Ihres Eingangsbeitrages kann ich mittlerweile überhaupt nicht mehr zuordnen. An welcher Stelle hat Ihnen das Gericht das denn mitgeteilt, angesichts dessen dass die StA (wohl nach 170 StPO) eingestellt hat? Sie müssten sich bitte auch einmal in Leute hineinversetzen, die nach bestem Wissen versuchen, Ihnen an dieser Stelle angesichts Ihrer Fragestellung sinnvolle Antworten zu geben.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Im Zivilrecht muß man seinen Anspruch - auch der Höhe nach - beweisen. Das dürfte dann schwierig werden. Nur eine Kostensteigerung ist noch kein Beweis, die kann durch alles mögliche (Heizstrahler, mobile Klimaanlage usw usw) verursacht werden. Es dürfte fast aussichtslos sein, dem Nachbarn da im Nachhinein was abzuknöpfen.

Besser: Stromleitung kappen und demnächst halt öfter kontrollieren. Immer noch interessant: wie kam Nachbar überhaupt an Ihren Strom ran?

-- Editiert von fb367463-2 am 12.10.2019 12:33

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Im Zivilrecht muß man seinen Anspruch - auch der Höhe nach - beweisen.
Richtig. Ich sehe aber - wie schon gesagt - in einem solchen Fall durchaus eine Beweislastumkehr (insbesondere wenn es eine Straftat war).

Der Nachbar müsste dann darlegen, seit wann er den Strom genutzt hat (etwa via Parteivernehmung).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1499 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Beweislastumkehr
Puh, bitte nicht einfach irgendwelche gänzlich unzutreffende Begriffe raushauen, sondern stattdessen lieber auf meinen Beitrag antworten.

-- Editiert von DeusExMachina am 15.10.2019 23:25

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