Katze geschenkt - Anzeige wegen Diebstahl

11. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
celina123123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Katze geschenkt - Anzeige wegen Diebstahl

Hallo alle zusammen,

die Vorgeschichte:

die Nachbarin meiner Mutter hat vor einigen Monaten ihre Katze ausgesetzt da sie diese nicht mehr wollte und demnächst sowieso umziehen würde.

Daraufhin magerte die Katze ziemlich ab und versuchte immer wieder in andere Häuser reinzulaufen, da sie von klein auf eine Hauskatze war und draußen (mittten in einer Großstadt) nicht wirklich zurecht kam.

Meine Mutter hat sie dann immer wieder mal gefüttert weil sie ihr so leid tat, bis sie dann eines Tages zu mir meinte ob ich sie denn nicht aufnehmen will.

Ein paar Tage darauf, ging meine Mutter und meine Tante zu ihr rüber und fragten was mit der Katze los sei und ob ich sie mitnehmen darf. Die Frau meinte dann dass ich sie gerne haben kann weil ihr egal ist was mit der Katze passiert.

Jetzt 3 Monate später, in denen mir die Katze wirklich sehr ans Herz gewachsen ist, steht die Frau plötzlich vor der Tür meiner Mutter und behauptet wir hätten die Katze gestohlen und wenn ich sie nicht herausgebe wird sie die Polizei informieren und Anzeige wegen Diebstahl stellen, da die Katze angeblich mal 700€ gekostet hätte.

Ich habe definitiv nicht vor die Katze wieder in die Hände dieser verantwortungslosen Frau, der es öffensichtlich nur ums Geld geht, zu geben. Und genauso wenig hab ich vor ihr 700€ oder sonst einen Betrag zu zahlen, da ich diese Katze vorm verhungern und verwahrlosen gerettet habe.

Nun meine Frage, kommt sie bei der Polizei weit und muss ich mit einem Besuch von ihnen rechnen?
Zeugen der "Schenkung" habe ich ja genug, aber reichen diese als Beweis?

Vielen Dank für eure Antworten! :)

-- Editiert von celina123123 am 11.10.2019 08:21

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von celina123123):
Zeugen der "Schenkung" habe ich ja genug, aber reichen diese als Beweis?


Klar, wenn die glaubhaft aussagen.

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#2
 Von 
celina123123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für deine Antwort.

Ja sind sie normal schon, sie hatte dei Katze ja auch schon einer anderen Nachbarin geschenkt, die musst sie aber wieder zurückgeben da sie sich nicht mit ihrer anderen Katze verstand.

Habe gerade einen Anruf von der Polizei bekommen, da sie dein Eigentumsnachweis hat und ich ja quasi nichts in der Hand habe. Sie muss aber zum Anwalt da das ins Zivilrecht fällt..

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von celina123123):
Sie muss aber zum Anwalt


Macht ihr ja nichts, den musst du ja zahlen.

-- Editiert von hiphappy am 11.10.2019 11:10

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#4
 Von 
celina123123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Den kann sie mir doch nicht in Rechnung stellen..
Wer den Anwalt beauftragt, bezahlt ihn auch.

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#5
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Zitat (von celina123123):
Den kann sie mir doch nicht in Rechnung stellen..
Wer den Anwalt beauftragt, bezahlt ihn auch.


Das ist schon richtig sollte es aber ein Zivilverfahren geben und der Richter glaubt die Schenkung nicht dann würde man auch die Anwaltskosten übernehmen müssen.

Gibt es neben den Aussagen auch andere Beweise? Was hat man zum Beispiel gegenüber dem Tierarzt erklärt?
Hat man vielleicht Bildaufmahmen aus der Zeit der Aussetzung die den verwahrlosten Zustand belegen können?

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#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von celina123123):
Zeugen der "Schenkung" habe ich ja genug


Nö, allenfalls für die Zusage einer Überlassung. Aber du hast ja Schenkung selbst in "" gesetzt.

Zitat (von celina123123):
Wer den Anwalt beauftragt, bezahlt ihn auch.
Richtig, aber war des Anwalts Hilfe nötig um wie hier sein Eigentum zurückzuerhalten und bestand bereits Verzug, hat der Mandant gute Chancen die Kosten im Nachhinein gegen den Störer geltend zu machen.

Berry

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#7
 Von 
icetea1978
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Ich bin zwar kein Jurist, aber eines ist in der Bundesrepublik geregelt. Das Aussetzen von Tieren ist verboten.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwjg3u_QrpflAhWFzaQKHUr2B6EQFjABegQICxAF&url=https%3A%2F%2Fwww.tasso.net%2FNewsletter%2FNewsletterausgaben-lesen%2F2011%2FTiere-aussetzen-kein-Kavaliersdelikt-Bi&usg=AOvVaw3MlHUbgAJRs6QpnzvIFLHT

Desewgen so schnell wie möglichst dem Tierschutzverein deiner Stadt oder Gemeinde den Fund der Kazte melden und erzählen was Sie hier geschreiben haben. Der Verien wird Ihnen die Katze nicht wegnehmen. Aber damit gehen die Besitzrechte erstmal auf den Verein über.
Der Verein wird die Katze nich wegnehmen, weil sie selber überlastet sind, und auf freiwillige Hilfe angewiesenen sind.
Über den Verein können Sie Die Katze über einen kleine Beitrag oder sogar kostenlos, da Sie sich um die Katze gekümmert haben auslösen.

Zusätlzlich würde ich ich gegen die Person die die Katze augesezt hat, bei der Polizei ein Strafantrag stellen um Ihr die und Ihren Anwalt die Argumente zu enkräften.


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#8
 Von 
icetea1978
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ich noch vergessen habe,
Ab der Meldung zum Tierschutverein, sind Sie nicht mehr juristisch wegen Diebstahl oder Unterschlagung angeiefbar.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 283x hilfreich)

Die beiden Antworten von icetea1978 bitte als das Betrachten, was sie sind, nämlich völliger Blödsinn.

Tierschutzvereine haben die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere Bürger auch. Sollte als ein solcher Verein meinen, ein Tier widerrechtlich an sich zu bringen, machen sich die Mitglieder unter umständen Strafbar und sind natürlich auch zivilrechtlich Haftbar.

Die Feststellung von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz und eine eventuelle Wegnahme obliegt einzig und allein der zuständigen Behörde und den nachgelagerten Gerichten.

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#10
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Man muß es u.U. darauf ankommen lassen. Wenn es belastbare Zeugenaussagen gibt, sehe ich kein Problem, der Nachberin ihre Aussage zu widerlegen. Anderenfalls könnte es schwierig werden, wenn die Nachbarin belegen kann, daß es ihre Katze ist/war. Kann sie es nicht, steht Aussage gegen Aussage.

Im Fall der Fälle bekommt sie als Schmackerl gleich mal eine Verleumdungsanzeige aufs Auge gedrückt. Auf so eine Strafanzeige ihrerseits muß schon entsprechend reagiert werden. Diese Erziehungsmaßnahme ist wegen der Falschheit der Nachbarin schon notwendig und soll dazu helfen, künftig dieses Verhalten zu unterlassen.

Ist vielleicht hierfür zu spät, aber künftig: Wenn sowas wieder auftreten sollte: Gleich den Tierschutz aktivieren. Ich meine, das Kätzchen ist euch doch nicht unbekannt gewesen.

Habt ihr was Schriftliches?

-- Editiert von Spejbl am 14.10.2019 17:36

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#11
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Zitat (von celina123123):


Habe gerade einen Anruf von der Polizei bekommen, da sie dein Eigentumsnachweis hat und ich ja quasi nichts in der Hand habe. Sie muss aber zum Anwalt da das ins Zivilrecht fällt..


Die Nachbarin? Wenn die Nachbarin den hat, wird es schwierig. ... Kann man aber klären. Auf jeden Fall unter Zeugen. Im Extremfall ist die Katze zurückzugeben. Diese Kröte mußt du dann schon mal schlucken.

Sollte allerdings wieder so ein Angebot kommen, gleich was schriftliches aufsetzen etc. Sollte die Katze wieder ausgesetzt werden, gehts gleich zum Tierschutz unter Nennung der Namen von "Roß und Reiter".

Zum Beitrag 7 (icetea1978): Das muß man aber zeitnah machen. Jetzt wird die Beweislage schwierig bis unmöglich sein. Wie schon gesagt: In der Zukunft sollte gleich gehandelt werden.

Der zweite Teil des Beitrages ist leider Tinnef.

-- Editiert von Spejbl am 14.10.2019 17:59

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