Verhalten ggü. Versicherung im Rahmen eines Verkehrs- Strafrechtssache

13. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)
Verhalten ggü. Versicherung im Rahmen eines Verkehrs- Strafrechtssache

Hallo zusammen,

in folgender Konstellation möchte ich den Sachverhalt besser verstehen - vielleicht kann mir jemand etwas dazu sagen. Ist 'ne etwas seltsame Sache...

Hintergrund:
Der Fahrer und Halter eines PKW bekommt eines Tages eine Mail seiner Versicherung, dass er einen Schaden gemeldet hätte. Etwas irritiert - er hat nichts gemeldet - ruft er dort an, worauf hin eröffnet wird, dass er selbst vor Wochen einen Schaden verursacht hätte (aber ohne Unfall / Kontakt der KFZ (!)).
Ein Verfahren gäbe es auch, ebenfalls einen Zeugen (Angehöriger des Gegners). Details will man (deshalb) nicht sagen, bzw. weiß man nicht, weil man sebst noch keine Akteneinsicht habe.
Einige Tage später kommt tatsächlich eine Vorladung als Zeuge in straf- und verkehrsrechtlichen Sachen.
Der "Zeuge" ruft bei der Dienststelle an, und teilt höflich mit, dass er nicht kommen kann, und sowieso nichts zu der Sache sagen möchte (Zeugnis, bzw. Aussageverweigerungsrecht). Der PK versbschiedet sich mit "Ok, danke alles klar, einen schönen Tag noch".
Gegenüber der Versicherung wird der Fragebogen ausgefüllt, nur soweit möglich, inkl. Begleitschreiben, dass man erstmal wissen muss, um was es geht, bevor man sich äußern kann. Über den beauftragten, eigenen Anwalt wurde Akteneinsicht gefordert, ist aber selbst nach Monaten noch nicht erfolgt.

Nun ist es so, dass der Versicherte in seinem Auto vorne und hinten eine DashCam hat. Er weiß (inoffiziell) also doch um was es eigentlich geht. Nämlich um die "phantasievolle Racheaktion" eines Dränglers, den er "freundlich gegrüßt" hat.

Von rechtlicher Seite ist klar: Abwarten.

Von Versicherungsseite jedoch: Unklar. Der Anwalt sagt, er habe damit "nichts zu tun", das sei eine Sache zwischen den beiden Vertragsparteien, und man sei verpflichtet, "mitzuwirken". Richtig. Das verstehe ich auch...

Nun stellt sich mir die Frage, wie man sich in der o.g. Situation gegenüber der Versicherung verhalten sollte. Diese fragt nun - nach Wochen - erneut nach einer Äußerung, was passiert sei. Dies jedoch schriftlich nur unter Angabe von Ort und Zeit (telefonisch hat man auch etwas zum eigentlichen Vorwurf gesagt; den ich hier nicht schreibe; wer weiß, wer mitliest ;) ).

Angenommem, von strafrechtlicher Seite würde das Verfahren eingestellt - z.B. weil der Fahrer nicht identifiziert werden kann - muss man sich dann immer noch gegenüber der eigenen Versicherung dem Vorwurf ausgesetzt sehen, und fürchten, hochgestuft oder gar gekündigt zu werden? Kann die Versicherung quasi sagen "uns egal, die waren zu zweit, das wiegt mehr als Ihre Aussage, also sind sie schuld!"? Das DashCam-Video soll erstmal nur als "Joker" für den Ernstfall dienen.

Zusatzfragen:
Gibt es Erfahrungswerte, wie lange solche Vorgänge dauern?
Der sonst unbescholtene, seit 20 jahren unfallfreie Vielfahrer mit genau 1 Punkt innerhalb dieser Zeit kennt solche Dinge nicht, und fragt sich, warum innerhalb Monaten keine Akteneinsicht möglich ist...

Viel Text... Ich hoffe es ist ungefähr verständlich, was gemeint ist. Es werden keine "Detailempfehlungen" erwartet, sondern nur Erfahrungswerte und Tipps, wie man sich am sinnvollsten verhält.

Danke schonmal!

-- Editiert von Snuggles am 13.10.2019 10:09

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
aber ohne Unfall / Kontakt der KFZ (!)).
Wenn du das nicht genauer schildern willst kann man wahrscheinlich gar nichts sagen.

Was für einen Schaden soll die Versicherung denn begleichen? Und wie kam es dazu, insbesondere deine Rolle dabei ist natürlich wichtig.

Zitat:
Von rechtlicher Seite ist klar: Abwarten.
Wenndu den Eindruckhat, dass der Gegner betrügen will (dich bzw. deine Versicherung), dann kannst du auch Anzeige erstatten (das kann man auch als nicht Betroffener, sogar als völlig außen Stehender).

Zitat:
Diese fragt nun - nach Wochen - erneut nach einer Äußerung, was passiert sei.
Und was hält dich davon ab mitzuwirken?

Zitat:
Angenommem, von strafrechtlicher Seite würde das Verfahren eingestellt - z.B. weil der Fahrer nicht identifiziert werden kann - muss man sich dann immer noch gegenüber der eigenen Versicherung dem Vorwurf ausgesetzt sehen, und fürchten, hochgestuft oder gar gekündigt zu werden?
Erstens, befürchten muss man immer alles.
Wenn das Strafverfahren aber wirklich nur eingestellt wurde weil die Fahreridentität nicht zu beweisen ist, dann wird sich die Versicherung schon darauf stützen können.

Zitat:
Gibt es Erfahrungswerte, wie lange solche Vorgänge dauern?
Du solltest eher in Monaten als in Tagen denken.

Stefan

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Snuggles):
Nun stellt sich mir die Frage, wie man sich in der o.g. Situation gegenüber der Versicherung verhalten sollte.

Man teilt mit, dass man erstmal wissen muss, um was es geht, bevor man sich äußern kann.



Zitat (von Snuggles):
Angenommem, von strafrechtlicher Seite würde das Verfahren eingestellt - z.B. weil der Fahrer nicht identifiziert werden kann - muss man sich dann immer noch gegenüber der eigenen Versicherung dem Vorwurf ausgesetzt sehen, und fürchten, hochgestuft oder gar gekündigt zu werden?

Logisch. Ist nämlich durchaus egal wer der Fahrer war.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antworten. Ganz detailliert möchte ich es tatsächlich nicht schildern, weil das evtl. dem Gegner Informationen geben könnte; der Fall ist sehr speziell.

Ungefähr kann man es so umschreiben, dass der Fahrer des PKW als Person eigenhändig - also nicht mit dem PKW, am anderen Fahrzeug einen Schaden verursacht haben soll. Er saß aber dabei im PKW. Vergleichbar z.B. das "Umklappen des Seitenspiegels" des Gegners mit der Hand.

Zitat:
Man teilt mit, dass man erstmal wissen muss, um was es geht, bevor man sich äußern kann.


Exakt.
Die genaue Art des Schadens ist von der Versicherung nicht mitgeteilt worden, wegen "Datenschutz".

Der schriftliche Dialog lief bisher so:

Versicherung: "Sie haben einen Schaden verursacht am Tag X. Bitte schildern sie ihn.".
VN: "Um was geht es, wann und wo genau? Am versicherten KFZ wurde weder Schaden noch Unfall festgestellt. Wer ist Gegner? Welcher Schaden soll beglichen werden (bitte Schadensbilder senden)? Beigefügt bis auf weiteres der 50% leere Fragebogen."
[... Monate später, Stand jetzt...]
Versicherung: "Sie fragten nach Details: es war um ca. 15:30h in der Kastanienallee".

Telefonisch wurde auf den Datenschutz verwiesen, dass man nicht mehr Details sagen kann. Es wurde bezüglich der angeblichen Beschädigung jedoch grob, mündlich, geschildert, was ich ganz oben wiedergegeben habe.

Zitat:
Und was hält dich davon ab mitzuwirken?


"Abhalten" gar nichts. Es wird ja auch "mitgewirkt".
Aber da sich der VN einer deftigen Anschuldigung ausgesetzt sieht (die zwar nicht stimmt, aber bezeugt wird), und zudem ein Strafverfahren deswegen läuft, in dem er - noch - nur Zeuge ist, hält er sich ziemlich streng an der Richtlinie "Klappe halten, da alles gegen einen verwendet werden könnte". Auch gegenüber der Versicherung.

Da nicht einmal genau bekannt ist, was eigentlich der Vorwurf ist - außer mündliche, telefonische Andeutungen - will der VN der Versicherung nicht "versehentlich" Informationen liefern, die dann an die Gegenseite "weitersickern". Schon das Übersenden des DashCam-Videos wäre ein "Beweis" dafür, dass das Fahrzeug überhaupt dort war, und könnte dem Gegner helfen, sich die Story entsprechend anders zu überlegen. Könnte ja sein, dass man "das Nummernschild verwechselt" hat, oder das "KFZ verwechselt" (sehr häufiger Typ)... Das soll der Anschuldiger gefälligst selbst beweisen.

Der Sachbearbeiter der Versicherung war am Telefon auch sehr aggressiv, und hat versucht mit Fangfragen ein "Geständnis" rauszuholen. Nach dem Motto "Wir - und vor allem Sie - wissen doch genau was passiert ist. Und wenn Sie es abstreiten, und dann nachher was anderes rauskommt, dann sieht es ganz düster für Sie aus.".

Das senkt ziemlich die Motivation, dort "mitzuwirken" - evtl. verständlich? Daher gegenüber der Versicherung nur Informations-Minimalismus und nur schriftlich.

Nochmal die Fragestellungen anders formuliert:
Wie sehr muss man sich beim "Mitwirken" an der Klärung des Schadens selbst belasten? Ist das "Zurückhalten von Informationen" (z.B. die tatsächliche Anwesenheit des Fahrzeuges zum Tatzeitpunkt) zulässig, oder würde das als "Unwahrheit / Fehlinformation" zur Verschleierung gewertet?

Und nochmal ne Zusatzfrage zur "Strafrechtsseite":
Da der VN / Halter bisher nur Zeuge war, fragt er sich, wieso eigentlich nicht Beschuldigter? Und wie wahrscheinlich (ich weiß, keine Glaskugel ;) ) ist es, dass er noch Monate später umdefiniert wird, zum Beschuldigten, und zum "Fotografieren" gehen muss, um ihn evtl. zu identifizieren? Irgendwer meinte, dass die Polizei dazu zunächst auch auf das Einwohnermeldeamt / Passbilder zugreift... Im aktuellen Fall wäre das Passbild tatsächlich erst 1 Jahr alt.

Danke nochmal!

-- Editiert von Snuggles am 14.10.2019 12:20

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Das Problem ist - dass es der Versicherung ja quasi egal ist, ob die Schadensmeldung berechtigt ist oder nicht.
Die Versicherung zahlt einfach, stuft den Versicherten hoch und über die höheren Beiträge des Versicherten kommt das Geld bei der Versicherung wieder herein. So lange der Schaden im vierstelligen Bereich bleibt, sollte man nicht erwarten, dass sich die Versicherung großartige Unternehmungen betreibt, den Sachverhalt aufzuklären oder die Forderung abzuwehren.

Der Geschädigte hat offenbar einen Schaden gemeldet, die Schadensmeldung war (aus Sicht der Versicherung) halbwegs plausibel - wenn da der Versicherte nichts konkretes gegenhält, wird die Versicherung - realistisch gesehen - zahlen.
Es ist nicht ersichtlich, was der Versicherte mit seinem Versteckspiel bezwecken will. Wenn er glaubt, dass er die Versicherung damit davon abhalten kann, den Schaden zu bezahlen, dann glaubt er ziemlich sicher was falsches. Wenn er die Versicherung davon abhalten will den Schaden zu begleichen, sollte er alle Argumente, die dafür sprechen, dass die Schadensmeldung unberechtigt ist, gegenüber der Versicherung auf den Tisch legen - und zwar schnell.

Eine Einstellung des strafrechtlichen verfahrens hat wenig Auswirkungen - wenn die Einstellung nur deshalb erfolgte, weil der Fahrer nicht feststellbar war, sogar gar keine. Denn für die Zahlungspflicht der Versicherung kommt es nur darauf an, ob das Fahrzeug erkannt wurde, nicht wer Fahrer war. (Es ist ja das Fahrzeug versichert, nicht der Fahrer.)

Zitat:
Da der VN / Halter bisher nur Zeuge war, fragt er sich, wieso eigentlich nicht Beschuldigter?

Wahrscheinlich weil nur eine Beschreibung des Fahrzeugs (mit Kennzeichen) vorliegt. Wer Fahrer war, muss erst noch ermittelt werden.

Zitat:
Und wie wahrscheinlich (ich weiß, keine Glaskugel ;) ) ist es, dass er noch Monate später umdefiniert wird

Kommt drauf an, wie gut die Ermittlungsansätze bezüglich des Fahrers sind, insbesondere die Qualität der Personenbeschreibung.

Zitat:
Irgendwer meinte, dass die Polizei dazu zunächst auch auf das Einwohnermeldeamt / Passbilder zugreift... Im aktuellen Fall wäre das Passbild tatsächlich erst 1 Jahr alt.

Wenn eine (gute) Personenbeschreibung vorliegt, wird geschaut, ob das Passbild zur Personenbeschreibung passt.
Zumindest nach meiner (sehr begrenzten) Erfahrung wird aber erst das Passbild verglichen und dann bei Übereinstimmung der Halter als Beschuldigter angeschrieben. Wenn(!) das in Ihrer Region auch so gehandhabt wird, könnte man aus der Tatsache, dass der Halter "nur" als Zeuge angeschrieben wird, schließen, dass keine / keine ausreichende Personenbeschreibung des Fahrers vorliegt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Um die Situation zu verstehen.
Man könnte also die Situation zB so nachkonstruieren, dass der Zeuge auf seinem Motorrad vom "Gegner" geschnitten wurde. Als Rache hat dieser Zeuge im vorbeifahren den Spiegel abgetreten, wie man es hinlänglich in unzähligen Videos einschlägiger Seiten sehen kann?
Wir haben also einen Schaden, der in der Sache nicht durch die Haftpflichtversicherung gedeckt ist (Da vorsätzliche Sachbeschädigung), jedoch durchaus als solcher gewertet werden könnte (Aussage vom Gegner: Der Motorradfahrer hat mir den Spiegel abgefahren).

Nun will der Zeuge, der in diesem Fall eigentlich Täter ist, auf sein gutes Recht bestehen, und sich an die Straftat nicht mehr erinnern, weil er eine Strafe befürchtet. Vom moralischen Aspekt mal abgesehen, soweit korrekt?

quote=Snuggles]Da der VN / Halter bisher nur Zeuge war, fragt er sich, wieso eigentlich nicht Beschuldigter? Nun, bis dato kann er nicht zweifelsfrei als Beschuldigter identifiziert werden. Überspitzt gesagt: wenn ich mit meinem Mietwagen Unsinn treibe, wird Erich Sixt auch zunächt "nur" als Zeuge geladen. Dann hat er drei Möglichkeiten:
- Ja, ich Erich Sixt war der Fahrer
- Den Wagen habe ich dann und dann an Naibaf verliehen
- Puhh, keine Ahnung. Meine Erinerrung ist so schlecht.
In Abhängigkeit davon, wird dann weiter ermittelt.

Ob und inwiefern der Zeuge jetzt zum Beschuldigten wird, hängt dann Maßgeblich von der "Beweislage" ab. Diese kann sehr vielfältig sein. Um mal bei dem Motorradbeispiel zu bleiben können das die Haltung, Kleidung das Gesicht, oder auch Größe und Körperproportionen des Fahrers sein, die einen Verdacht entkräften oder eben erhärten. Da sind der Phantasie erst mal wenig Grenzen gesetzt.

Zitat (von Snuggles):
Und wie wahrscheinlich (ich weiß, keine Glaskugel ) ist es, dass er noch Monate später umdefiniert wird, zum Beschuldigten, und zum "Fotografieren" gehen muss, um ihn evtl. zu identifizieren?
Zwischen 0 und 100%. Maßgeblich hängt das von den Gesamtumständen ab. Was ist passiert, wie ausgelastet sind die Behörden, ...

Zitat (von Snuggles):
Irgendwer meinte, dass die Polizei dazu zunächst auch auf das Einwohnermeldeamt / Passbilder zugreift... Im aktuellen Fall wäre das Passbild tatsächlich erst 1 Jahr alt.
Das wäre dann Pesch des Zeugen.

Zitat (von Snuggles):
Wie sehr muss man sich beim "Mitwirken" an der Klärung des Schadens selbst belasten?
Der Versicherung gegenüber hat der Fahrer eine Mitwirkungspflicht. Diese umfasst das Bereitstellen von Unterlagen, die wahrheitsgemäße Angabe von Geschehnissen, etc.
Ich sage es aber mal diplomatisch: Wenn mich die Versicherung nur diffus zu einem Schaden befragt, würde ich wohl antworten: "Sehr geehrte Assekuranz, ich entsinne mich nicht, am Tag X einen Schaden begangen zu haben.". Das wäre per se nicht verkehrt.

Die Krux ist es halt, eine vollbrachte Straftat (sonst wäre die Polizei nicht mit im Spiel, bzw. der Gegner müsste tüchtig lügen) und die Versicherung unter einen Hut zu bringen. Mindestens eines trifft ja offensichtlich zu.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Nun will der Zeuge, der in diesem Fall eigentlich Täter ist, auf sein gutes Recht bestehen, und sich an die Straftat nicht mehr erinnern, weil er eine Strafe befürchtet. Vom moralischen Aspekt mal abgesehen, soweit korrekt?


Korrekt, wobei die Anschuldigung des "Sachschadens" tatsächlich erfunden ist. Lediglich eine nonverbale Beleidigung gab es.



Zitat (von drkabo):
Es ist nicht ersichtlich, was der Versicherte mit seinem Versteckspiel bezwecken will. Wenn er glaubt, dass er die Versicherung damit davon abhalten kann, den Schaden zu bezahlen, dann glaubt er ziemlich sicher was falsches.


Es geht primär nicht um das Begleichen eines nicht verursachten Schadens. Schwerer wiegt die strafrechtliche Anschuldigung. Das Dilemma ist, einerseits der Versicherung "Gegenbeweise" liefern zu können, jedoch damit andererseits - potentiell, indirekt - der Behörde Preis zu geben, dass das Fahrzeug tatsächlich dort war (bei der Versicherung im Übrigen zur gewerblichen Nutzung und durch beliebige Fahrer versichert).

Zudem ist es ja auch nur "Zufall", dass die Videos vom Drängler von der Kamera damals runtergeladen wurden (eben weil es ein Drängler war). Nur dadurch war überhaupt eine "Rekonstruktion der Erinnerung auf eigene Faust" möglich, um "wen" es eigentlich geht, und wo das KFZ damals überhaupt unterwegs war.

Es wird hier erwartet, auf Zuruf, ad hoc, einen Vorgang zu beschreiben, der
a) nicht statt gefunden hat und
b) überhaupt nur durch Zufall wieder in Erinnerung gerufen werden konnte.

Wenn man pro Woche 20-30h im Auto unterwegs ist und dann kommt ein Brief "Sie haben vor 2 Monaten einen Schaden verursacht, beschreiben sie ihn!" - Bei allem Respekt, sorry, so geht's nun mal auch nicht! Kann sich jeder selbst mal überlegen, wo er am "06.09.2019" mit dem Auto war.

Ich sag's mal so: wer der hier anwesenden würde denn bei einer erfundenen Anzeige gegen sich rufen "Ja, ok ich war's. Hat ja keinen Sinn zu leugnen. Stuft mich ruhig hoch - ich hab mich schließlich seit 20 Jahren runtergearbeitet. Und am besten entzieht ihr mir noch den Führerschein. Mindestens 3 Monate, oder besser gleich 6.... Ach und ne Geldstrafe und 5 Punkte wären noch gut, nebenbei". Bitte um Meldung! ... Niemand? Hätte ich nun nicht erwartet... Bin sehr enttäuscht. ;)


Nun gut. Dann bekommt die Versicherung nochmals einen genau so diplomatisch-diffusen Brief zurück, wie sie ihn selbst schickt.



Übrigens, die Anschaffung der Kameras war nicht nur wegen der ganzen Irren auf der Autobahn, sondern hatte den konkreten Anlass, dass mich ein Fahrzeug 30m vor einer Baustellenverengung auf eine Spur plötzlich überholen wollte, es mit seiner Front dann bis auf Höhe der hinteren Seitentür geschafft hat, um zu "bemerken", dass er in "0,5 Sekunden" in die Barrikade krachen wird. Er musste voll in die Eisen gehen, rüber ziehen, rammte dabei meine Seite... Ich fuhr langsam und rechts ran... Tja, er gab Gas und düste davon (Bundesstraße), habe ihn im Verkehr nicht weiter verfolgen können. Von der Anzeige wg. Fahrerflucht kam nur raus "Ja, er erinnert sich, aber habe nichts vom Zusammenstoß bemerkt. Verfahren eingestellt. Der Schaden ist mein Problem".

Seit da habe ich die Schnauze echt voll. Wenn das "System" einen berechtigten Schaden und eine berechtigte Straftat einfach nicht interessiert, dann sehe ich nicht ein, warum es bei einer Phantasie nach dem Motto "Die Waschanlage hat unser Auto verkratzt! Die Kratzer waren vorher [unter der Dreckschicht] nicht zu sehen. Wir wollen eine neue Lackierung des Autos!" anders laufen sollte.

-- Editiert von Snuggles am 14.10.2019 16:09

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Von der Anzeige wg. Fahrerflucht kam nur raus "Ja, er erinnert sich, aber habe nichts vom Zusammenstoß bemerkt. Verfahren eingestellt. Der Schaden ist mein Problem".


Verstehe ich jetzt nicht. Und mit diesem Problem bist Du dann nicht zur Versicherung des Unfallgegner gegangen und hast Schadenersatz gefordert? Warum hast Du das unterlassen? Natürlich hätte die versicherung in so einem Fall zahlen müssen.

Der Schaden ist immer das Problem des Geschädigten und nicht das Porblem von Polizei und Staatsanwaltschaft. Es ist wohl ein nicht auszurottender Irrglaube, dass Polizei oder Statswanwaltscheft einem geschädigten irgendwie dazu verhelfen, Schadenersatz zu bekommen.

Und genauso wird die Versicherung in dem aktuellen Fall irgendwann einmal zahlen und zwar ganz ohne dass sie sich dafür eine Erlaubnis von Dir einholt.

Zitat:
Es geht primär nicht um das Begleichen eines nicht verursachten Schadens. Schwerer wiegt die strafrechtliche Anschuldigung.


Wenn man mit dem DashCam-Video nachweisen kann, dass man den Schaden nicht verursacht hat, dann ist damit doch gleichzeitig die strafrechtliche Seite abgewehrt. Ich verstehe gerade nicht, was das Problem ist.

Zitat:
Es wird hier erwartet, auf Zuruf, ad hoc, einen Vorgang zu beschreiben, der
a) nicht statt gefunden hat und
b) überhaupt nur durch Zufall wieder in Erinnerung gerufen werden konnte.


Natürlich kann man bei einem "Ich kann mich nicht erinnern" bleiben. Dann wird die versicherung am Ende den Schaden zahlen müssen.

Zitat:
Ich sag's mal so: wer der hier anwesenden würde denn bei einer erfundenen Anzeige gegen sich rufen "Ja, ok ich war's. Hat ja keinen Sinn zu leugnen. Stuft mich ruhig hoch - ich hab mich schließlich seit 20 Jahren runtergearbeitet. Und am besten entzieht ihr mir noch den Führerschein. Mindestens 3 Monate, oder besser gleich 6.... Ach und ne Geldstrafe und 5 Punkte wären noch gut, nebenbei".


Da schließe ich mich an. Anschließend würde ich mich ärgern, dass ich wegen eines Vorfalls, an den ich mich überhaupt nicht erinnern kann hochgestuft werden.

Zitat:
Wenn das "System" einen berechtigten Schaden und eine berechtigte Straftat einfach nicht interessiert, dann sehe ich nicht ein, warum es bei einer Phantasie nach dem Motto "Die Waschanlage hat unser Auto verkratzt! Die Kratzer waren vorher [unter der Dreckschicht] nicht zu sehen. Wir wollen eine neue Lackierung des Autos!" anders laufen sollte.


Das dürfte daran liegen, dass Du das System nicht verstanden hast.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Es wird hier erwartet, auf Zuruf, ad hoc, einen Vorgang zu beschreiben, der
a) nicht statt gefunden hat und
b) überhaupt nur durch Zufall wieder in Erinnerung gerufen werden konnte


Wenn Sie zurückschreiben, dass Sie sich an nichts erinnern, wird die Versicherung - realistisch gesehen - an den "Geschädigten" zahlen. Deshalb ist es taktisch nicht geschickt mit "ich kann mich an nichts erinnern" (oder ähnliche diffusen Worten) zu antworten, wenn es ihnen wichtig ist, dass die Versicherung nicht zahlt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Ihre Vergleiche hinken ein wenig. Damit meine Antwort nicht zu unübersichtlich wird, lasse ich die Zitierung mal weg.

Sie haben doch ein Hausgemachtes Problem:
1. werden sich diejenigen, die einen Schaden verursacht haben in der Regel sehr gut daran erinnern.
2. wenn sie es nicht tun, bliebe natürlich noch die Möglichkeit, dass sie den Schaden nicht bemerkt haben.

Kommt also ein Schrieb von der Versicherung und erfragt, was am Freitag von 2 Monaten war, werden die meisten Leute konstruktiv damit umgehen. Und sagen können: ja, ich war dort, hier die Aufnahmen meiner Dashcam, die ggf. meine Unschuld beweisen. Warum? Sie haben dann keine Strafbarkeit* zu befürchten. Es gab keine Beleidigung und keinen Schaden. Im Gegenteil: Sie könnten ggf. den Fahrer des Gegners wegen falscher Verdächtigung bzw. versuchten (Versicherungs)betrug anzeigen.

*Natürlich steht bei alledem noch die Fahrerflucht im Raum. Die Klammere ich jetzt mal aus, da es anscheinend nicht darum geht, sondern um eine vorsätzlich getätigte Beleidigung.

Für mich wäre die Sache ganz klar: Ich würde als Halter der Versicherung schreiben, dass der Fahrer zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt ist. Gleichzeitig kann man darauf verweisen, dass kein Schaden am eigenen Auto vorhanden ist und sich auch kein Fahrer zu irgendeinem Unfall bekannt hat.
Dann wird die Versicherung den Schaden des Gegners vielleicht begleichen. Dagegen müsste der Halter dann klagen. Da der eigene Wagen entsprechend keinen passenden Gegenschaden aufweisen dürfte, sähe ich die Sache nicht aussichtslos, wenngleich Risikobehaftet.

Einen Tod wird man aber sterben müssen. Entweder man geht das Risiko ein, gegen die Versicherung vorgehen zu müssen, oder eben sich ggf. selbst der Beleidigung zu überführen. Da hält sich mein Mitleid aber in Grenzen, denn diese Situation hat sich der Fahrer (und vermutlich auch Halter) eben selbst zuzuschreiben. Welches Szenario also auch Eintritt, man betrachte es einfach als "Strafe" bzw. Lehrgeld.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Dann wird die Versicherung den Schaden des Gegners vielleicht begleichen. Dagegen müsste der Halter dann klagen.


Das Dumme ist nur, dass man dagegen gar nicht klagen kann. Die Versicherung hat das Recht den Schaden zu begleichen und sie muss sich auch nicht darauf einlassen, vom Geschädigten verklagt zu werden.

Wenn man nach der Begleichung des Schadens durch die Versicherung mit Beweisen um die Ecke kommt, die die eigene Unschuld belegen, dann gibt man auch noch eine Obliegenheitsverletzung zu. Das führt dann nicht etwa dazu, dass man dann nicht zurück gestuft wird, sondern vielmehr dazu, dass zur Rückstufung noch Regressforderungen der Versicherung hinzukommen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von hh):
Das Dumme ist nur, dass man dagegen gar nicht klagen kann. Die Versicherung hat das Recht den Schaden zu begleichen und sie muss sich auch nicht darauf einlassen, vom Geschädigten verklagt zu werden.
Natürlich muss man gegen die Höherstufung klagen. Das ist durchaus nicht per se erfolglos. Mit neuen Beweisen muss man nicht um die Ecke kommen (es würde einem schlicht auch nichts bringen, da wir dann wieder bei der Straftat wären). In dem Falle wäre eher die Nicht-Kausalität des Unfalls i.V.m. dem versicherten Fahrzeug das Argument meiner Wahl. Ob und wie erfolgreich das dann ist, hängt nicht zuletzt vom geltend gemachten Schaden ab.
Eine Obliegenheitsverletzung bei derartig diffuser Frage sehe ich noch nicht. ich könnte mich nicht entsinnen, wo ich vor 2 Monaten war. Wohl aber, ob ich vor 2 Monaten um 17h auf dem Rewe-Parkplatz in Oschersliebsenhausen den güldenen Ferrari angefahren hätte. Da könnte ich sagen: "Nö, kann nicht, vor 18h mache ich kein Feierabend o.Ä.".

-- Editiert von NaibaF123 am 14.10.2019 18:07

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Natürlich muss man gegen die Höherstufung klagen. Das ist durchaus nicht per se erfolglos.


Die Erfolgsaussichten dürften bei 0% liegen, da bei der dargestellten Sachlage die Versicherung ihr Regulierungsermessen sachgerecht ausgeübt hat, wenn sie die Schaden bezahlt.

Zitat:
In dem Falle wäre eher die Nicht-Kausalität des Unfalls i.V.m. dem versicherten Fahrzeug das Argument meiner Wahl.


Die man aber nicht beweisen möchte. Außerdem muss die Versicherung auch gar nicht die Kausalität beweisen. Der Versicherte muss vielmehr beweisen, dass er es nicht war und zwar vor der Regulierung. Wenn man solche Spielchen treibt, wie der Fragesteller dann nützt auch der Beweis, dass man keinen Schaden verursacht hat nichts mehr.

Zitat:
Eine Obliegenheitsverletzung bei derartig diffuser Frage sehe ich noch nicht.


Eine Verletzung der Mitwirkungspflicht ist eine Obliegenheitsverletzung,

Zitat:
ich könnte mich nicht entsinnen, wo ich vor 2 Monaten war.


Das ist richtig. Wenn ich dann aber mit dem DashCam-Video um die Ecke komme, nachdem die Versicherung bereits bezahlt hat, dann hat man seine fehlende Mitwirkung selbst offen gelegt.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Natürlich muss man gegen die Höherstufung klagen.
Warum ist das so natürlich?
Man kann doch auch die Gegenpartei auf Schadenersatz verklagen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von hh):
da bei der dargestellten Sachlage die Versicherung ihr Regulierungsermessen sachgerecht ausgeübt hat, wenn sie die Schaden bezahlt.

Sehe ich anders. Offenbar gibt sie dem Versicherungsnehmer nicht die Möglichkeit, sich zum Sachverhalt zu äußern.

Zitat (von hh):
Die man aber nicht beweisen möchte.
Das ist eben hier speziell die Krux, welche ich bereits in meinen Kommentaren erwähnte.

Zitat (von hh):
Der Versicherte muss vielmehr beweisen, dass er es nicht war
Nein, er muss beweisen, dass sein versicherter PKW es nicht war.

Zitat (von hh):
Wenn man solche Spielchen treibt,
Ich sehe gleiche "Spielchen" derzeit auch bei der Versicherung. Eine korrekte Handlung wäre gewesen:
"Uns wurde ein Schaden gemeldet. Dieser fand am XX.YY.ZZZZ um ca. 12:34 Uhr statt. Der Geschädigte gibt an, dass dieses und jenes passier sei [hier reicht sicherlich eine grobe Umreißung]. Bitte äußeren Sie sich."
Aber ganz bestimmt nicht:
"Irgendwann vor ein paar Wochen war vielleicht was, bitte erzähl doch mal"

Zitat (von hh):
dann nützt auch der Beweis, dass man keinen Schaden verursacht hat nichts mehr.
doch. Ich schreibe der Versicherung, dass ich keinen Schaden verursacht hat. Die Versicherung meint entscheiden zu müssen, dass sie dennoch reagiert. Ich werde darauf hin hochgestuft un klage dagegen. Nun kommt heraus, dass kein Unfall geschehen ist. Damit entfällt die Grundlage der Forderung der Versicherung.

Zitat (von hh):
Das ist richtig. Wenn ich dann aber mit dem DashCam-Video um die Ecke komme, nachdem die Versicherung bereits bezahlt hat, dann hat man seine fehlende Mitwirkung selbst offen gelegt.
Das ist die Krux an der Geschichte. Nichts anderes habe ich behauptet.

Zitat (von reckoner):
Warum ist das so natürlich?
Man kann doch auch die Gegenpartei auf Schadenersatz verklagen.
Was jedoch das Risiko der Stratatsache deutlich erhöhen dürfte.

-- Editiert von NaibaF123 am 15.10.2019 11:28

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Ich schreibe der Versicherung, dass ich keinen Schaden verursacht hat. Die Versicherung meint entscheiden zu müssen, dass sie dennoch reagiert. Ich werde darauf hin hochgestuft un klage dagegen. Nun kommt heraus, dass kein Unfall geschehen ist. Damit entfällt die Grundlage der Forderung der Versicherung.

Könnte es dann nicht sein, dass dem TE die Kosten des Verfahrens auferlegt werden, weil er den Prozess quasi mutwillig herbeigeführt hat? Er hätte ja direkt im Vorfeld seine Beweise auf den Tisch legen können und damit wäre der Prozess obsolet gewesen...

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Der TE wird die Beweise (welche bekanntlich im Rahmen einer Dashcamüberwachung ohnehin nicht gewertet werde müssen bzw. ggf. dürfen) nicht auf den Tisch legen. Das ist doch genau sein Problem. Würde er das tun, so befürchtet er, bekäme er es mit der Strafverfolgung zu tun.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten, das Verständnis der Verhältnisse und der (Un)abhängigkeiten ist nun tatsächlich deutlich besser, als vorher! Noch eine Iteration weiter zu denken, ggf. gegen einen ungerechtfertigten Schadensausgleich klagen zu wollen / können / müssen ist aktuell noch zu weit gegriffen. Aber gut zu wissen, das das auch noch ein Aspekt werden könnte.


Zitat (von NaibaF123):
Der TE wird die Beweise (welche bekanntlich im Rahmen einer Dashcamüberwachung ohnehin nicht gewertet werde müssen bzw. ggf. dürfen) nicht auf den Tisch legen. Das ist doch genau sein Problem. Würde er das tun, so befürchtet er, bekäme er es mit der Strafverfolgung zu tun.


Ganz genau das ist der Punkt. Danke :)
Die Abwägung zwischen "lieber zahlen" und "Das Risiko erhöhen, eine Straftat angehängt zu bekommen". Aber die "Verwertbarkeit" ist nach dem BGH-Urteil mittlerweile schon nicht so "unwahrscheinlich". Und im "zivilrechtlichen Kontext" zwischen Versicherung und Versicherten ist das wahrscheinlich auch nochmal was anderes. Die Versicherung will ja primär auch nicht zahlen und wird sicher jedes Argument nutzen, damit das so bleibt.

Leider ist der strafrechtliche Aspekt eine ganze Liste von Dingen. Nicht "nur Beleidigung". Man stelle sich mal vor, man klopft einem an die Scheibe und zeigt ihm den Vogel, und kriegt 'ne Anzeige mit 5 Einzelpunkten inkl. §315, und die Versicherung sagt, man habe ein Auto demoliert...


Noch etwas grundsätzliches, auch eine Verständnisfrage:
Wie definiert sich eigentlich die Zuständigkeit der Versicherung in einem Fall, in dem der Schaden gar nicht mit dem KFZ verursacht wurde.
Ein Beispiel, zur Verdeutlichung: "Herr Müller wirft seine Zigarettenkippe aus dem Fenster seines Wagens. Diese fliegt unglücklicherweise in das am Straßenrand geparkte Cabrio von Hr. Maier und hinterlässt einen Brandfleck auf dem Sitz.".
Ist da nun die KFZ-Haftpflicht zuständig, oder die Privathaftpflicht? Wird die KFZ-Haftpflicht schon dadurch zuständig, dass der Schaden an einem KFZ verursacht wurde bzw. der Verursacher in einem KFZ saß (was mit dem Vorgang an sich nichts zu tun hat)?


Die andere Geschichte, mit der selbst angezeigten Fahrerflucht, warum ich nicht selbst das Geld vom Gegner gefordert habe ist simpel:
1. War es ein Ausländer,
2. Habe ich es der eigenen Versicherung gemeldet, die mich dann hochstufen wollte (auf Nachfrage "zur Bildung von Rückstellungen aufgrund des hohen Ausfallrisikos"),
3. Weil ich besseres zu tun habe, als mich mit so Zeug zu beschäftigen und - vor allem -
4. Weil ich gar nicht wusste, dass die gegnerische Versicherung evtl. trotzdem zahlen würde, trotz Einstellung.

Aktuell steht die Chance nun 60:40 der Versicherung das Beweismaterial zur Verfügung zu stellen, aber wenn man halt noch nicht mal den offiziell Vorwurf im Detail kennt, schwingt die Sorge mit, dass man womöglich Öl ins Feuer gießt...

-- Editiert von Snuggles am 15.10.2019 13:08

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#18
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Snuggles):
Wie definiert sich eigentlich die Zuständigkeit der Versicherung in einem Fall, in dem der Schaden gar nicht mit dem KFZ verursacht wurde.
Diese beträgt dann 0. Die KFZ-Haftpflicht deckt Schäden ab, welche im Rahmen einer Benutzung des PKW entstanden sind. Was dann der Benutzung unterliegt, muss im Zweifel ein Gericht entscheiden. (So zählt z.B. der außer Kontrolle geratene Einkaufswagen dazu, wenn dieser gerade zum Einladen der Einkäufe am PKW stand).
Darüber hinaus kann die Versicherung sich natürlich dennoch eintrittspflichtig sehen. Es ist nicht selten der Weg des geringsten Widerstandes. Zumindest ist das so, wenn der Fall sich einigermaßen konstruieren lässt, und die Kosten (=Schadensumme) im Missverhältnis zu möglichen Kosten (=Anwalt, Gericht, Gutachter) stehen würden (vgl. Parkrempler - da wird des öfteren auch ein wenig "auf Zuruf" bezahlt, einfach weil es sich nicht rechnet großartig dagegen anzugehen)

Zitat (von Snuggles):
1. War es ein Ausländer,
im Rahmen der EU bzw. Teilnehmer der Grünen Karte, tatsächlich eher kein Problem.
Zitat (von Snuggles):
2. Habe ich es der eigenen Versicherung gemeldet, die mich dann hochstufen wollte (auf Nachfrage zur Bildung von Rückstellungen aufgrund des hohen Ausfallrisikos),
Wohl mit Recht.
Zitat (von Snuggles):
3. Weil ich besseres zu tun habe, als mich mit so Zeug zu beschäftigen und - vor allem -
Dann darf man sich aber auch nicht im Nachgang "beschweren" ;)
Zitat (von Snuggles):
4. Weil ich gar nicht wusste, dass die gegnerische Versicherung evtl. trotzdem zahlen würde, trotz Einstellung.
ja, im Nachhinein ist man meistens schlauer.

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#19
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Offenbar gibt sie dem Versicherungsnehmer nicht die Möglichkeit, sich zum Sachverhalt zu äußern.
Das stimmt hier doch gar nicht. Ihm wurde Gelegenheit gegeben, sogar mehrmals.
Nur, er will nicht (aus vielleicht verständlichen Gründen, aber was soll die Versicherung nun tun?).

Stefan

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#20
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Das stimmt hier doch gar nicht. Ihm wurde Gelegenheit gegeben, sogar mehrmals.

Nochmal: den Sachverhalt konkretisieren. So wie ich das auffasse weiß der TE nur aus inoffizieller Quelle, was der "Vorwurf" ist.
Der Fall muss schon etwas konkretisiert werden, sollte eine konkrete Antwort erwartet werden. Natürlich kann die Vers. auch fragen "Bitte äußern sie sich zum Unfall in der KW46". Dann brauchen wir jedoch, sollte es irgendwann mal zu einem Prozess kommen, nicht von ausbleibender Mitwirkung des Vers.Nehmers sprechen.

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#21
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

OK, du meinst die Versicherung gibt ihm nicht die Möglichkeit weil sie gar nicht sagt um welchen Vorfall es genau geht.
Ja, da stimme ich zu.

Ich sähe den Datenschutz auch gar nicht verletzt. Wenn jemand einen Unfall meldet dann gibt er damit doch konkludent sein Einverständnis, dass alle relevanten Personen darüber befragt werden. Dazu gehört beispielsweise ein Gutachter, dann mögliche Zeugen des Unfalls, und sicher auch die Beteiligten selber.

Oder seit wann muss eine KFZ-Haftpflichtversicherung einen Schadensfall alleine abwickeln?
Ja, sie kann das (auch gegen den Willen des Versicherungsnehmers), aber sie muss doch nicht.

Analog dazu dürfte dann auch der Versicherungsnehmer keine Informationen an seine Versicherung geben (nehmen wir mal eine Firma als Unfallverursacher, damit der Datenschutz auch greift).
Das wäre doch schon sehr seltsam.

Ich vermute in der Weigerung der Versicherung eher ein taktisches Spiel. Sie will die Details einfach (noch) nicht nennen, um Widersprüche zu provozieren.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
OK, du meinst die Versicherung gibt ihm nicht die Möglichkeit weil sie gar nicht sagt um welchen Vorfall es genau geht.
Exakt das. So zumindest habe ich es bisher interpretiert. In Unkenntnis der exakten Schriftverläufe und ggf. getätigten Angaben bei Telefonaten könnte das natürlich anders sein.

Zitat (von reckoner):
Ich vermute in der Weigerung der Versicherung eher ein taktisches Spiel. Sie will die Details einfach (noch) nicht nennen, um Widersprüche zu provozieren.
Das kann natürlich durchaus sein. Auch würde dies ein Stück weit das Verhalten des Sachbearbeiters am Telefon "erklären". Insofern halte ich es für unkritisch bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr preiszugeben, als nötig. Ganz unabhängig von irgendeiner Straftat oder meine Beweislage (Dashcam) wäre das meine Taktik.
Die Versicherung dürfte dann gerne erneut auf mich zukommen und von meiner Mitwirkungspflicht profitieren, wenn sie den Unfallzeitpunkt, -Ort und mindestens einen groben Hergang schildert. Geht es dann zusätzlich um eine Straftat, wäre "Schweigen" zunächst(!) mal doppeltes Gold

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
So wie ich das auffasse weiß der TE nur aus inoffizieller Quelle, was der "Vorwurf" ist.


So wie ich es verstanden habe, hat die Versicherung Ort, Datum und Uhrzeit des Unfalls genannt. So steht es jedenfalls in der Ausgangsfrage. Die Versicherung hat jedoch keine Angaben zum angeblichen Unfallhergang gemacht.

Zitat:
Die Abwägung zwischen "lieber zahlen" und "Das Risiko erhöhen, eine Straftat angehängt zu bekommen".


Wenn auf dem DashCam-Video zu sehen ist, dass es gar keinen Unfall gegeben hat, auf der anderen Seite aufgrund dieses Videos der Fahrer identifizierbar ist und das Video ihn auch noch bei der Begehung einer Straftat zeigt, dann ist guter Rat teuer.

Da wir nicht wissen, was auf dem Video zu sehen ist und um welche Straftaten es gehen könnte, kann man da auch keinen Rat geben.

Allerdings wird man jetzt entscheiden müssen, ob man der Versicherung das Video zur Verfügung stellt oder nicht. Wenn die Versicherung erst einmal den Schaden bezahlt hat, dann ist es zu spät.

Bei der Entscheidung sollte man davon ausgehen, dass die Versicherung am Ende zahlt und man beim SFR hochgestuft wird, wenn man sich auf mangelnde Erinnerung beruft. Mindestens sollte man daher der Versicherung mitteilen, dass man die Vorwürfe des Unfallgegners für frei erfungen hält und dass es keinen Unfall gegeben hat.

Denkbar ist auch, dass man der Versicherung mitteilt, dass man im Besitz eines DashCam-Videos ist, dieses aber nicht herausgeben möchte, da darauf zu sehen ist, wie man selbst eine Straftat begangen hat. Möglicherweise kann man dann ein gemeinsames Vorgehen vereinbaren mit dem sichergestellt ist, dass man sich durch Herausgabe des Videos nicht der Strafverfolgung aussetzt.

-- Editiert von hh am 16.10.2019 12:58

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#24
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

mir ist noch nicht klar warum eine Bekanntgabe des Videos problematisch wäre. Ist es, weil die andere(n) Straftat(en) mit darauf sind, oder nur weil es den Fahrer und/oder das Fahrzeug identifizierbar macht?

Im erstgenannten Szenario könnte man das Video nämlich vielleicht schneiden.

Beispiel: Es gab einen Fastunfall, danach dann einen Streit mit Beleidigung, und später wird wahrheitswidrig behauptet es hätte doch eine Kollision gegeben. Nun könnte man das DashCam-Video bis zu dem Streit als Beweis vorlegen.

Wie ein Gericht dann die grundsätzliche Glaubwürdigkeit einschätzt weiß ich auch aber nicht.
Außerdem wäre dann das Problem, dass die Gegenseite behaupten könnte, der - angebliche - Unfall wäre genau in/nach einem der Schnitte passiert.

Stefan


-- Editiert von reckoner am 16.10.2019 21:39

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#25
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Hallo zusammen.

Es gibt endlich Akteneinsicht (ist aber noch nicht mit RA diskutiert).
Die Welt sieht nun schon erheblich anders aus :grins:

Details gibt's, wenn die Sache durch ist. Oder vielleicht in einem Beitrag "Anzeige wegen Versicherungsbetrug und falscher Verdächtigung" ;)

-- Editiert von Snuggles am 17.10.2019 14:42

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