Haftung/Zuständigkeit bei Mängeln

13. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)
Haftung/Zuständigkeit bei Mängeln

Hallo,
ich habe aktuell Probleme mit einer Heizungsfirma und wollte mal fragen, wie es sich rechtlich hier verhält. Sorry, wird etwas länger.

Situation: Ich habe einen Heizungs- und Sanitärunternehmen beauftragt in dem von mir vermieteten Mehrfamilienhaus eine neue Heizungsanlage zu installieren und zwei Wohnungen an diese anzuschließen, welche bisher noch über GAS Einzelöfen beheizt wurden. Hierzu war der Austausch des alten Heizkessels gegen einen Brennwertkessel, das Einziehen eines Rohres in den Kamin, die Demontage der alten GAS Raumheizungen, die Installation mehrerer Heizkörper, sowie das verlegen der notwendigen neuen Rohrleitungen erforderlich.

Als sich nun die Arbeiten dem Ende nährten und mir der ausführende Monteur mitteilte dass Sie mit der Arbeit fertig sein, habe ich eine Vorabbegehung durchgeführt. Leider sind mir dabei mehrere Punkte aufgefallen, die ich nicht ok finde und nun die Frage im Raum steht, ob die Heizungsfirma hier für Abhilfe sorgen muss, welche nach erster Kontaktaufnahme durch mich davon natürlich wenig begeistert ist. Der Einfachheit halber zähle ich die Punkte nachfolgend auf:

1. In einem Abstellraum mussten die neuen Heizungsrohre von der Etage darunter verlängert werden, hierzu war es nötig einen Durchbruch im Boden zu machen. Die Firma entschied sich dies mit einem ca. 20x20cm großem Loch zu realisieren (ich hätte es mit zwei Kernbohrungen gemacht). Leider waren diese der Meinung es nicht wieder verschließen zu müssen, sondern dass es meine Aufgabe als Eigentümer sei. Ich denke jedoch dass die Firma, auch aus vorbeugenden Brandschutzgründen, hierzu verpflichtet ist.

2. Um eine Wohnung neu anzuschließen mussten die Rohre aus der Abstellkammer ca. 1,5 Meter durch den Flur und dann durch eine Wand in die Wohnung verlegt werden. Im Flur sind Holzfußleisten (Altbau) angebracht. Die Fußleiste an der Wand zur Wohnung wurde durch die Firma komplett auf einer Länge von ca. 80cm entfernt und ist nicht mehr vorhanden, stattdessen schaut man nun auf das darunter befindliche Mauerwerk. Hier ist die Firma der Meinung dass dies auch meine Aufgabe sei hier bei zu putzen oder eine neue Leiste zu verbauen, ich sehe es anders, da man dies sicherlich anders realisieren hätte können als die ganze Leiste zu zerstören.

3. Innerhalb der Wohnungen, wo die Leitungen durch Zwischenwände geführt werden mussten sind die Ausbrücke die beim Bohren entstehen nachher nicht verschlossen worden. Also Krater in den Raumecken.

4. Bei einem an die Wand montierten BAD-Heizkörper sind die oberen Befestigungspunkte (Abstandshalter) schief und ziehen sich nach unten, der untere Befestigungspunkt scheint nur mit Silikon an der Wand zu halten. Der Chef der Firma rappelte an der Heizung, die sich auch nicht bewegte und meinte "Die ist doch fest", jedoch sieht es alles andere als Vertrauens erweckend oder fachlich korrekt aus.

5. Für den gleichen BAD-Heizkörper wurden die Rohre vom Nachbarraum durch die Wand ins Bad geführt, direkt an der Durchbruchsstelle im BAD wurden die Rohre mit 90° Press-Fittings seitlich weitergeführt. Leider hat dies zur Folge, dass aktuell die Rohre nun in einem etwa 5-10cm von der Wand verlaufenden Bogen geführt sind und nicht bündig an der Wand anliegen. Der Chef der Firma begründet dies mit dem Platz den Sie zum verpressen der Leitungen bräuchten, jedoch finde ich man hätte erst die 90° Bögen pressen können, dann die Rohre in den Nachbarraum zurückziehen können, so dass diese im BAD an der Wand anliegen, und im Nachbarraum wo eine grade Press Verbindung mittig auf der Wand ist dies abschließend verpressen können. Muss ich sowas akzeptieren?

6. Bei einem Kamindurchbruch von den alten Raumheitzungen ist der Metallkamin der auf der Außenwand saß incl. Abgasrohr entfernt worden. Das Loch in der Wand wurde innen plan beigeputzt, jedoch ist nun auf der Außenwand in der Fassade ein ca. 25x15cm großes und ca. 10cm tiefes Loch indem das Mauerwerk freiliegt. Zu allem Überfluss befindet sich das Loch in der Fassade in ca. 8-10 Metern Höhe (2. OG) und ist vom darüber liegenden Fenster kaum zu erreichen. Außerdem ist hier Regenschlagseite. Auch hier die Frage ob ich als Eigentümer hier irgendwie gezwungen bin das Loch in Eingenregie zu verschließen, da es die Hausfassade betrifft. Ich sehe hier eher die Gefahr von kommenden Feuchtigkeitsschäden.

Ich persönlich bin der Ansicht dass für alle Punkte die Heizungsfirma grade stehen und für Abhilfe sorgen muss, wozu beauftrage ich sonst eine Fachfirma.
Vertraglich sieht es so aus, dass ich von der Firma im Vorhinein einen KVA bekommen habe, den ich unterschrieben als Auftragserteilung per Mail zurückgesandt habe. Ich habe weder von der Firma AGB’s erhalten, noch sind auf der Internetseite welche zu finden. Die Mängel habe ich vor ca. 1 Woche angezeigt mit der Bitte um Behebung bis zum 18.10., gestern war der Chef da und hat sich die Mängel von mir zeigen lassen, ist aber wie erwähnt nicht recht begeistert sich dieser anzunehmen. Geld ist bisher noch keines geflossen, da keine Rechnung.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von sunnyboy171981):
Ich habe einen Heizungs- und Sanitärunternehmen beauftragt

Und mit was genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

Den alten Heizkessel gegen den neuen Brennwertkessel auszutauschen und die zwei Wohnungen noch mit an das bestehende Rohrleitungssystem anzuschließen und mit neuen Heizkörpern auszustatten. Hierzu bekam ich einen KVA der Firma zugesandt, den ich mit den Worten "Hiermit beauftrage ich die Durchführung der Arbeiten gemäß obrigen KVA" unterschrieben habe und per Mail an die Firma gesandt habe.
Wie bereits erwähnt habe ich keine AGB's von der Firma erhalten, noch sind diese auf dem Internetauftritt zu finden. Meines Rechtswissens nach ist hier die Firma in der Pflicht diese dem Kunden vor Vertragsschluss mitzuteilen.
So oder So, kann ich als Auftraggeber von einem Fachbetrieb eine ordentliche Arbeit erwarten, wozu auch gehört die durch die Firma erzeugten Löcher wieder zu verschließen.

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7252 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat:
Den alten Heizkessel gegen den neuen Brennwertkessel auszutauschen und die zwei Wohnungen noch mit an das bestehende Rohrleitungssystem anzuschließen und mit neuen Heizkörpern auszustatten


Das hat man ja auch durchgeführt. Ist halt die Frage, wie es mit den folgenden Ausbesserungen / Wiederherstellungsarbeiten aussieht. Steht davon nichts in der Auftragsbestätigung?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

Zitat:
Das hat man ja auch durchgeführt. Ist halt die Frage, wie es mit den folgenden Ausbesserungen / Wiederherstellungsarbeiten aussieht. Steht davon nichts in der Auftragsbestätigung?


Eine Auftragsbestätigung habe ich so nie erhalten, ich rief die Firma ca ! Woche nach Erteilung des Auftrages an und fragte ob ich eine Bestätigung bekommen würde bzw. ob die Firma noch etwas von mir bräuchte. Die Antwort war: Nein, wäre ja alles klar.

Mir wäre jedoch auch neu dass ich mir das verschließen der Löcher noch extra vertraglich zusichern lassen muss, dies ist soweit mein Verständnis ist doch in eine fach- und sachgerechten Ausführung inbegriffen. Sonst kann ich da ja jeden Hivi dranstecken und brauch keine Firma

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Du hast eine Vorbegehung gemacht? Alleine?
Du hast die Firma nach dem KVA beauftragt. Dort steht:

Zitat (von sunnyboy171981):
Den alten Heizkessel gegen den neuen Brennwertkessel auszutauschen und die zwei Wohnungen noch mit an das bestehende Rohrleitungssystem anzuschließen und mit neuen Heizkörpern auszustatten.
Steht in dem KVA auch so etwas von... incl. aller Nebenleistungen...?
Zitat (von sunnyboy171981):
Meines Rechtswissens nach ist hier die Firma in der Pflicht diese dem Kunden vor Vertragsschluss mitzuteilen.
Nein, das ist nicht so. Hast du denn vor Auftragsbestätigung nach dem *Kleingedruckten* gefragt?
Eine Bestätigung über den erteilten Auftrag braucht die Firma dir nicht schicken, denn sie hat offenbar am Telefon den Auftrag bestätigt.
Zitat (von sunnyboy171981):
Nein, wäre ja alles klar.
Das trifft auch zu. Auftrag gem. KVA erteilt. Auftrag angenommen. Auftrag ausgeführt.
Zitat (von sunnyboy171981):
So oder So, kann ich als Auftraggeber von einem Fachbetrieb eine ordentliche Arbeit erwarten,
Es heißt: Fachgerecht und mangelfrei. Ordentlich findet sich nicht.
Wo aber findet sich im KVA etwas von *Löcher verschließen* oder eben andere notwendige Nebenleistungen...?

Du hast das evtl. tatsächlich nicht beauftragt. Der Preis im KVA sah evtl. gut aus--- Auftrag schnell erteilt.
Zitat (von sunnyboy171981):
dass ich mir das verschließen der Löcher noch extra vertraglich zusichern lassen muss,
Das musst du nicht. Aber entweder du musst es beauftragen oder der Anbieter bietet es unter Sonstiges/Nebenleistungen mit an.
Zitat (von sunnyboy171981):
Sonst kann ich da ja jeden Hivi dranstecken und brauch keine Firma
Das verstehe ich nicht. Jeder Hivi hätte dir evtl. die Löcher verschlossen, aber wohl die heizungstechnischen Facharbeiten nicht ausgeführt.

Nun zu den Punkten---
zu 1. Ob du es mit Kernbohrung machen würdest---irrelevant. Brandschutz? Hast du beauftragt?
zu 2. Hast du die Nebenleistung beauftragt? Wohl nicht.
zu 3. s.oben.
zu 4. Ausführungsmangel--- kannst du reklamieren.
zu 5. Kannst du lange streiten---über Akzeptanz.
zu 6. s.oben.

Ich fürchte, du hast schlechte Karten.
Bitte prüfe genau, was du beauftragt hast und was alles im KVA steht.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von sunnyboy171981):
Den alten Heizkessel gegen den neuen Brennwertkessel auszutauschen und die zwei Wohnungen noch mit an das bestehende Rohrleitungssystem anzuschließen und mit neuen Heizkörpern auszustatten.

Das hat man offenbar auch ausgeführt.



Zitat (von sunnyboy171981):
So oder So, kann ich als Auftraggeber von einem Fachbetrieb eine ordentliche Arbeit erwarten,

Erwarten kann man von anderen viel.

Rechtlich geschuldet ist nur die beauftragte Arbeit und das auch nur in "fachgerechter, üblicher und durchschnittlicher Qualität".



Zitat (von sunnyboy171981):
wozu auch gehört die durch die Firma erzeugten Löcher wieder zu verschließen.

Nein.



Zitat (von sunnyboy171981):
die Rohre nun in einem etwa 5-10cm von der Wand verlaufenden Bogen geführt sind und nicht bündig an der Wand anliegen.

5cm? Oder 10 cm?
Ersteres wäre noch gerade so ok, letzteres nicht.



Zitat (von Anami):
Wo aber findet sich im KVA etwas von *Löcher verschließen* oder eben andere notwendige Nebenleistungen...?

Weder im Auftrag, noch im KVA findet sich was.
Wenn das Unternehmen sich weigert, sehe ich ein hohes Kostenrisiko bei einer Klage.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

So, habe mir nochmal den KVA angeschaut. Dieser setzt sich hauptsächlich aus der Auflistung der Materialien und der Arbeitszeiten zusammen. Unterhalb des KVA wird auf die VOB/B bezug genommen und dass diese als Grundlage gelten soll. Ich habe mir die VOB/B durchgelesen, dort steht nur allgemein formuliert, dass die Arbeiten den "anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen" entsprechen muss. Jetzt könnte man sich natürlich noch streiten ob ein riesen Loch in der Fassade in dem Wasser einsickert, einer anerkannten Regeln der Technik entspricht.

Ich habe mit dem Chef der Firma bei der Erstbegehung für den KVA zwar mündlich abgesprochen dass die Kamindurchbrüche zu verschließen sein, was ja auch von innen gemacht wurde, nur das war ja mündlich und nicht explizit für die Außenseite, für mich war damals klar was gemeint ist. Ich werde wohl mal einen Anwalt konsultieren weil für mich hier auch noch Regeln der Verhältnismäßigkeit reinspielen, ich kann schließlich für eine Rohrdurchführung nur ein kleines Loch bohren oder die halbe Wand wegreißen, in beiden Fällen bekomme ich mein Rohr auf die andere Wandseite, nur was ist hier noch verhältnismäßig.
Aber hier muss wohl ein Fachmann ran, das ist vermutlich von dieser Community zuviel erwartet.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von sunnyboy171981):
Jetzt könnte man sich natürlich noch streiten ob ein riesen Loch in der Fassade in dem Wasser einsickert, einer anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Gern kannst du darüber streiten. Aus meiner Sicht ist der Streit unsinnig. Das Loch muss zu, was sonst. Der Streit geht nur um WER macht es und WER bezahlt es? Die Firma hat dir ja nie ein Loch in der Fassade nach den a.a.R.d.T. angeboten. ;)
Zitat (von sunnyboy171981):
für mich war damals klar was gemeint ist.
Das glaub ich dir gern. So ist es ja meist, wenn 2 Parteien Verträge verhandeln. Wozu Verträge schließen, in denen das dann nicht zu finden ist? Und nach VOB/B...
Zitat (von sunnyboy171981):
Ich werde wohl mal einen Anwalt konsultieren
Ja, das bleibt dir unbenommen.

Ich empfehle einen FA für Bau-und Vertragsrecht.
Und wegen der Löcher--- einen FA für Verhältnismäßigkeitsrecht...

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