Hallo
Meine Schwester kam eben zu mir und erzählte mir sie wäre am Wochenende unterwegs gewesen. Da wäre ein Freund zu ihr gekommen und hätte sie gefragt ob ich magersüchtig wäre. Sie verneinte dies und fragte ihn wie er darauf käme. Er sagte er hätte eine Freundin die beim Arzt arbeitet und die hätte ihm das erzählt. Vor ca. 2 Monaten war ich wegen starkem Untergewicht bei diesem Arzt, er fragte mich ob eine Magersucht möglich sein könnte. Jedoch verneinte ich dies. Ich weiß wer diese Freundin ist die das rum erzählt, denn bei diesem Arzt arbeitet nur eine jüngere Arzthelferin die in Frage käme. Mittlerweile wurde ich selbst schon insgesamt 3 mal darauf angesprochen. Es belastet mich sehr da dieses Gerücht um mich nun herum geht und ich eh schon wegen dem Untergewicht zu kämpfen habe. Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld und wenn ja wie viel ?
Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht durch Arzthelferin
13. Oktober 2019
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Frage vom 13. Oktober 2019 | 23:22
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht durch Arzthelferin
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#1
Antwort vom 14. Oktober 2019 | 00:28
Von
Status: Unbeschreiblich (119437 Beiträge, 39725x hilfreich)
ZitatHabe ich Anspruch auf Schmerzensgeld und wenn ja wie viel ? :
Welche Schmerzen hat man denn konkret?
Mir wäre eher daran gelegen, das das verbreiten aufhört.
Als erstes würde ich mal Strafanzeige erstatten.
Dann den Arzt darüber informieren, das seine Arzthelferin die Schweigepflicht verletzt hat, und man mit den entsprechenden rechtlichen Mitteln dagegen vorgeht.
Danach dann den Datenschutzbeauftragten und die Ärztekammer.
#2
Antwort vom 14. Oktober 2019 | 10:34
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
ZitatIch weiß wer diese Freundin ist die das rum erzählt, denn bei diesem Arzt arbeitet nur eine jüngere Arzthelferin die in Frage käme. :
Wenn das im Zweifel auch beweisbar ist.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 14. Oktober 2019 | 20:36
Von
Status: Lehrling (1425 Beiträge, 289x hilfreich)
Wie hoch ein berechtigter Anspruch ist, wird am Ende immer ein (Zivil-)Richter feststellen und könnte in diesem Forum selbst dann nicht zutreffend prognostiziert werden, wenn die Frage im korrekten Unterforum gestellt worden wäre.ZitatHabe ich Anspruch auf Schmerzensgeld und wenn ja wie viel ? :
Aber um Sie nicht am langen Arm verhungern zu lassen: wenn Sie über hinreichende Anhaltspunkte für Ihren Verdacht verfügen, so stellen Sie doch zunächst einmal Strafanzeige wg. 203 StGB gegen die durch Sie Verdächtigte. Alles Weitere wird sich dann, ggf. auch mit Hilfe des passenden Unterforums "Schadenersatz" ergeben.
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