Job Center berechnet frei nach Gefühl

14. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
kixa
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 0x hilfreich)
Job Center berechnet frei nach Gefühl

Guten Tag
Es geht um folgendes.Ich arbeite in Teilzeit,mit einem Monatslohn von 1730 Brutto und ca 1220-1240 Netto bei 109 Std im Monat .

Da ich in einer Bedarfsgemeinschaft (Mann plus mir und 3 Kinder) lebe plus gemeinsamen Kindern,bekomme ich anteilig noch vom Job Center Monatlich 630 Euro.

Nun kam ein Bescheid das ich für November kein Geld erhalte,da ich zu viel vom Arbeitgeber bekomme.Was damit gemeint ist wäre das Weihnachtsgeld .Demnach steht mir für 1 Monat dann nix zu was ich auch einsehe.

Nur das Problem ist das,dass ich Rückwirkend Geld bekomme von der Arbeit .Das heißt Weihnachtsgeld wird mit dem November Lohn am 28.11-02.12 gezahlt .Das Job Center rechnet laufenden Monat also zahlen sie am 01.11. nix.Mir würden so gesehen im November 630 Euro fehlen .Ist dies denn so ok ?Fraglich für mich da ich am 28.10-02.11 ja so gesehen keine Überzahlung habe.Auch wenn das Geld für November z.b am 29.11 kommt ist es ja nicht überzahlt oder?Das Job Center sagt wenn der Lohn 01.12 drauf kommt ist alles gut .

Desweiteren berechnen sie ein Schätzwert aus dem Jahr 2018 .Vorliegen tut dort eine Abrechnung mit 2700 Brutto und 1712 Netto(Weihnachtsgeld mit bei ). Sie berechnen 2820 Brutto und 2200 Netto .Auf meine Frage wieso nicht nach ABrechnung geschaut wird,wurde gesagt sie schätzen immer und man muss dann hin kommen wenn es nicht hin kommt .

Ich weiss ein durcheinander .Wäre aber nett wenn wer helfen kann
danke

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Es gilt immer das Zuflussprinzip. Das Datum des Einkommenszuflusses gilt als Einkommen ---in diesem Monat--.
Nennt sich dein Bescheid *Aufhebungsbescheid*? Findest du dort, ab wann der Bescheid gilt?---

Wenn ---ab 1.11.---, dann solltest du Widerspruch erheben. Das solltest du schriftlich machen. Das JC ist nicht berechtigt, fiktive und einmalige Einkommen anzurechnen und deshalb Leistungen für den Zuflussmonat ganz aufzuheben.
Warum? Der Gesetzgeber erlaubt es nicht. Die Vorschriften fürs JC für die Einkommensberücksichtigung erlauben es nicht. Und du weißt nicht, OB du Ende November das W-Geld wirklich auf dem Konto hast.
Du benötigst die 630,- für den Monat November. Ab dem 1.11.

Zitat (von kixa):
am 28.11-02.12
Das kann nicht sein. Es gibt nur 1 Tag als Zufluss-Datum. Wahrscheinlich zum Monatsende, das wäre hier spätestens Fr, 29.11. auf dem Konto.
Da aber weder du noch das JC wissen, ob das W-Geld wirklich kommt, darf dir das Alg2 für November NICHT
schon vorher aufgehoben werden.

Zitat (von kixa):
Das Job Center sagt wenn der Lohn 01.12 drauf kommt ist alles gut .
Und was schreibt das JC? Es kommt am 1.12. kein Geld, weil das ein Sonntag ist. Es kommt sicher auch kein Geld am 1. oder 2.12., weil dein AG dann in Verzug wäre. Er hat zum Monatsende zu zahlen, oder was steht im Arbeitsvertrag?
Aber gut ist dann auch nichts--- denn was macht das JC dann?

Zitat (von kixa):
Desweiteren berechnen sie ein Schätzwert aus dem Jahr 2018 .
Es wäre gut, wenn du den Bescheid anonymisiert hier mal einstellst.
Zitat (von kixa):
wurde gesagt sie schätzen immer und man muss dann hin kommen wenn es nicht hin kommt .
Das ist falsch. Vor allem beim Weihnachtsgeld ist das falsch.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kixa
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry ich musste die Bilder mit dem Handy machen .Und irgendwie bekomme ich sie nicht gedreht

https://share-your-photo.com/1f881b8897/album

Da wo es angekreuzt ist,sind Beträge aus 2018 gemeint,wo das JC nun davon ausgeht das es 2019 auch so ist .Nur leider mit falschen Beträgen in dem gezeigtem Bescheid

Zitat (von Anami):
Was steht im Arbeitsvertrag


Dort steht kein genaues Datum oder so drinnen .Nur das der Lohn immer Rückwirkend gezahlt wird.Alos ich bekomme den Lohn immer bis 01ten des folge Monats .Meist ist es am 29 drauf .

Das JC sagte heute,dass man eine Bescheinigung vom Arbeitgeber haben möchte,das sie Weihnachtsgeld zahlen und die erst so gesehen Ende November oder Anfang Dezember kommt um die Zahlung für November frei zu geben .Klar ist mir das mir dann weniger zusteht .Aber wenn z.b das WG am 01.12 kommt und das JC dann weniger zahlt habe ich ja das WG um es auszugleichen .So stehe ich nun am 01.11 mit über 600 Euro weniger da

Der Arbeitgeber möchte solch Bescheinigung nicht ausfüllen .Bei Bedarf solle sich das JC an Ihn wenden .Begründung:Es wurde laut Arbeitsvertrag und 2x Bestätigung dem JC mit geteilt das der LOHN rückwirkend gezahlt wird .Da Vertraglich kein Weihnachtsgeld geregelt ist,will man dieses nicht im Zuge dessen zusagen um später in Erklärungsnot zu kommen .Dies verstehe ich auch etwas


-- Editiert von kixa am 14.10.2019 15:33

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Danke für die Daten--- alles o.k.

-ICH- würde gegen diesen Bescheid schriftlich und nachweislich Widerspruch erheben. Ganz kurz und deutlich.
Noch vor dem Zahllauf für November (also diese Woche).

Da dir in den übrigen Monaten ein Ergänzungs-Betrag von ca 630,- zusteht---und nur 1x im November nicht wegen des W-Geldes, dann soll die Summe des W-Geldes auf 6 Monate verteilt werden. Damit verringert sich für die nächsten 6 Monate bzw. bis zum Ende des BWZ dein Ergänzungsbetrag. Um etwa 100,- pro Monat.
Denn du bleibst in den anderen Monaten (Dez, Jan...) doch wieder und weiterhin hilfebedürftig.

Auf den bloßen Verdacht hin, du würdest im November wieder soviel W-Geld wie letztes Jahr bekommen, darf keine Änderung wie hier beschieden werden.
Vielleicht nehmen sie mal an, du gewinnst im Lotto und machen es so wie jetzt? :)

Zitat (von kixa):
Meist ist es am 29 drauf .
Ja. Das ist rückwirkend für die Arbeit des Monats. Das ist normal.
Zitat (von kixa):
Das JC sagte heute,dass man eine Bescheinigung vom Arbeitgeber haben möchte,das sie Weihnachtsgeld zahlen
Ja, das können sie gern verlangen.
Zitat (von kixa):
So stehe ich nun am 01.11 mit über 600 Euro weniger da
Eben. Das ist nicht vorgesehen im Hartz-4-Dschungel. Es zählt das Zufluss-Datum und die Zufluss-Summe. Und die ergänzenden Leistungen vom JC müssen am 1.11. verfügbar sein. Egal, ob 630,- oder 2,50...
Erst, wenn du dann den Erhalt dem JC mitteilst, darf das JC berücksichtigen, anrechnen, zurückfordern.
Zitat (von kixa):
Dies verstehe ich auch etwas
Richtig. Der AG hat Recht. Das kannst du im Widerspruch durchaus mit angeben, dass der AG das nicht macht.

Möchtest du die Grundlagen wissen, warum das JC das nicht tun darf?
Oder möchtest du wissen, warum sie es trotzdem tun?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kixa
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Grundlage wäre schon interessant.

Das mit dem Wiederspruch hatte ich auch vor.Das Problem da ist aber das sie jedes mal sagen eine Bearbeitung von 4 bis 6 Wochen.Daher hatte ich es heute erstmal mit persönlich vorsprechen versucht.

Und bei unserem JC ist es so,dass wenn du den Wiederspruch nicht haar genau begründest wird er abgelehnt da nicht erkenn bar

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von kixa):
Die Grundlage wäre schon interessant.
Ich habe dir eine PM gesendet.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Anami:

Zitat:
Die Grundlage wäre schon interessant.

Ich habe dir eine PM gesendet.


Die Grundlage würde mich allerdings auch brennend interessieren, zumal Du mit etlichen Deiner Aussagen mal wieder ziemlich daneben liegst.

Zitat:
dann soll die Summe des W-Geldes auf 6 Monate verteilt werden.


Die soll nicht nur auf 6 Monate verteilt werden, die MUSS auf 6 Monate verteilt werden. § 11 Abs. 3 SGB II ist da recht eindeutig und Weihnachtsgeld ist einmaliges Einkommen.

Zitat:
Damit verringert sich für die nächsten 6 Monate bzw. bis zum Ende des BWZ


Das Ende des Bewilligungszeitraumes begrenzt nicht die Anrechnungsdauer. Es wird für 6 Monate angerechnet. Punkt. Wenn der laufende BWZ früher endet, wird die Anrechnung halt im nächsten BWZ fortgesetzt.

Zitat:
Eben. Das ist nicht vorgesehen im Hartz-4-Dschungel. Es zählt das Zufluss-Datum und die Zufluss-Summe


So unangenehm das für den jeweils betroffenen auch ist, so richtig es dennoch grunsätzlich, die Anrechnung im Zuflussmonat und eben im November vorzunehmen. Und da die November Leistungen nunmal schon Ende Oktober gezahlt werden, gibt es zunächst einmal 600,- € weniger. Dem kann man nur entgegenwirken, indem man entweder belegt, dass die Annahme das Weihnachtsgeld würde noch im November eingehen, falsch ist, oder für den Monat November ein Überbrückungsdarlehen beantragt.

Von daher war der Ansatz, persönlich beim Jobcenter vorzusprechen und zu versuchen, eine Anrechnung erst im Dezember zu erreichen (unabhängig vom Zuflusszeitpunkt) in diesem Fall nicht der schlechteste. Scheinbar funktioniert es aber nicht.

Zitat:
Erst, wenn du dann den Erhalt dem JC mitteilst, darf das JC berücksichtigen, anrechnen, zurückfordern.


Dieser Logik folgend dürfte ja der laufende Lohn auch nicht im voraus im (voraussichtlichen) Zuflussmonat angerechnet werden und das wirst Du wohl nicht ernsthaft behaupten wollen.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Bitte schreib doch lieber, was genau die TE machen sollte/müsste/könnte.
Schreib es bitte nicht mir, sondern der TE.
Meinetwegen per PM.

Zitat (von AxelK):
Die Grundlage würde mich allerdings auch brennend interessieren,
Pech.

Der Lohn ist laufende Einnahme, nicht einmalig, sondern monatlich nachgewiesen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
kixa
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 0x hilfreich)

Und ich weiss ja gar nicht ob und in welche Höhe es WG gibt.Und da finde ich es doch etwas frech das man dann sagt so wir schätzen sie bekommen 2800 euro und fertig.

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