Wann verjährt eine Rechnung, fragen zu Schufa

14. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Pocahonta123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann verjährt eine Rechnung, fragen zu Schufa

Hallo
Soweit ich informiert bin verjährt eine Rechnung immer nach 3 Jahren, d.h alles wofuer man im Jahre 2015 eine Rechnung erhalten hat, waere schon verjährt denn es beginnt ja mit dem 1.01 des Folgejahres, also wenn ich zb 2016 etwas online bestellt habe verjährt es am 31.12 dieses Jahres ist das richtig?
Es sei denn, es wurde ein Mahnbescheid ausgestellt..

Paypal zb hat mir eine rechnung von 2014 per Email geschickt diese ist ja bereits seit dem 01.01.2018 verjährt, was kann ich denen antworten?

Und weitere frage die Rechnung von Paypal kann ich diese dann auch problemlos in der Schufa löschen lassen da diese ja nicht mehr rechtens ist


Vielen Dank

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pocahonta123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Pocahonta123):
Push
Nach gerade mal 6 Stunden? Ernsthaft?


Zitat (von Pocahonta123):
was kann ich denen antworten?
Zurückweisung der Forderung und Berufung auf die Verjährung.

Zitat (von Pocahonta123):
kann ich diese dann auch problemlos in der Schufa löschen lassen da diese ja nicht mehr rechtens ist
Wahrscheinlich nicht "problemlos" aber prinzipiell ja.

-- Editiert von radfahrer999 am 15.10.2019 08:22

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Pocahonta123):
Und weitere frage die Rechnung von Paypal kann ich diese dann auch problemlos in der Schufa löschen lassen da diese ja nicht mehr rechtens ist


Nur weil der Anspruch verjährt ist, ist ja das Nichtbezahlen nicht aus der Welt. Die Schufa speichert die Daten zum Zwecke der Bewertung der Zahlungsmoral, nicht um noch aktiv bestehende Forderungen aufzulisten.

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#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Die Schufa speichert die Daten zum Zwecke der Bewertung der Zahlungsmoral, nicht um noch aktiv bestehende Forderungen aufzulisten.
Eine Schufa-Meldung darf aber nicht erfolgen, wenn einer Forderung widersprochen wurde - hier durch Einrede der Verjährung.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Pocahonta123):
Soweit ich informiert bin verjährt eine Rechnung immer nach 3 Jahren,

Nein, eine Rechnung verjährt nie.
Die "Einrede der Verjährung" muss vom Schuldner aktiv erhoben werden.

Die Verjährung beträgt in der Regel 3 Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres in dem die Forderung entstand. Kann also auch fast 4 Jahre sein, wenn die Forderung am 01.01 entstand.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Eine Schufa-Meldung darf aber nicht erfolgen, wenn einer Forderung widersprochen wurde - hier durch Einrede der Verjährung.


Die Einrede der Verjährung ist jedoch kein Widerspruch. Daher ist die Schufa nicht verpflichtet, den Eintrag zu löschen.

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#7
 Von 
Pocahonta123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Habt ihr eine Vorlage für die einrede der verjährung?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Quiz: Bilden Sie einen Satz mit den Worten "Hiermit Verjährung Einrede die der erhebe ich" :) :devil: Oder einfacher:
https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.oerag.de/export/sites/oerag/_resources/downloads/service/mustervorlagen/Verjaehrungseinrede-Mustervorlage_OERAG.pdf&ved=2ahUKEwiN8L7h66TlAhWPZlAKHWw-CIIQFjACegQIBRAB&usg=AOvVaw27HRRMPhxMcWqxTJ0MNwAc

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#9
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von hh):
Die Einrede der Verjährung ist jedoch kein Widerspruch.


Genau. Die Verjährung ist nur eine Vernichtung der Anspruchsdurchsetzung, nicht des Anspruchs an sich. So kann etwa unter bestimmten Bedingungen auch mit verjährten Forderungen aufgerechnet werden etc.

Der Widerspruch bei der Schufa ist gegen unberechtigte Ansprüche möglich, nicht jedoch gegen berechtigte und "nur" verjährte Ansprüche.

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