Hallo , ich habe heute meinen Aufhebungsvertrag erhalten.
Da steht drin.....
" es besteht Übereinstimmung darüber das alle wechselseitigen Forderungen aus dem Dienstverhältnis ausgeglichen sind ."....
Was heißt das genau ???
Aufhebungsvertrag Arbeitsrecht
14. Oktober 2019
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Frage vom 14. Oktober 2019 | 19:25
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 4x hilfreich)
Aufhebungsvertrag Arbeitsrecht
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#1
Antwort vom 14. Oktober 2019 | 19:33
Von
Status: Weiser (17468 Beiträge, 6499x hilfreich)
---- dass es nach Abschluss des Vertrages keine weiteren Forderungen geben kann, nicht vom AG an den AN, aber auch nicht vom AN ggü. dem AG - alles, was evtl. nicht berücksichtigt wurde im Vertrag, bleibt außen vor.
#2
Antwort vom 14. Oktober 2019 | 20:42
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 4x hilfreich)
Das heißt, das der Lohn aber bis Ende ( Aufhebungsvertrag ist zum 30.11 abgeschlossen) aber noch gezahlt wird??!!
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 14. Oktober 2019 | 21:55
Von
Status: Weiser (17468 Beiträge, 6499x hilfreich)
... logisch. MA und AN des Betriebes bist du bis zum letzten Tag.
#4
Antwort vom 15. Oktober 2019 | 11:19
Von
Status: Unbeschreiblich (32282 Beiträge, 5678x hilfreich)
Brauchst du denn dann Arbeitslosengeld ab dem 1.12.?
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