Aufhebungsvertrag Arbeitsrecht

14. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Ramona84123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)
Aufhebungsvertrag Arbeitsrecht

Hallo , ich habe heute meinen Aufhebungsvertrag erhalten.
Da steht drin.....
" es besteht Übereinstimmung darüber das alle wechselseitigen Forderungen aus dem Dienstverhältnis ausgeglichen sind ."....
Was heißt das genau ???

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6499x hilfreich)

---- dass es nach Abschluss des Vertrages keine weiteren Forderungen geben kann, nicht vom AG an den AN, aber auch nicht vom AN ggü. dem AG - alles, was evtl. nicht berücksichtigt wurde im Vertrag, bleibt außen vor.

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#2
 Von 
Ramona84123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)

Das heißt, das der Lohn aber bis Ende ( Aufhebungsvertrag ist zum 30.11 abgeschlossen) aber noch gezahlt wird??!!

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6499x hilfreich)

... logisch. MA und AN des Betriebes bist du bis zum letzten Tag.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32282 Beiträge, 5678x hilfreich)

Brauchst du denn dann Arbeitslosengeld ab dem 1.12.?

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