Schönen guten Tag,
Ich beziehe seit dem Jahre 2013 eine Erwerbsminderungsrente + Grundsicherung. Meine Lebenssituation hat sich geändert und ich möchte gerne mit meiner Partnerin zusammenziehen. Meine Partnerin bezieht seit kurzem ALG1, ist aber Arbeitssuchend und hat auch eine neue Arbeitsstelle in Aussicht. Ob jene schon vor dem Zusammenziehen angetreten wird ist allerdings ungewiss. Das ist auch alles abgeklärt mit den zuständigen Ämtern (meinerseits). Wenn wir uns zusammen eine Wohnung suchen gelten für uns beide (aufgrund meiner finanziellen Situation) allerdings die Voraussetzungen für die Wohnungssuche die mir das Amt vorgibt, sprich 65qm und "angemesse Miete" je nach Region.
Meine Frage ist nun, wäre das anders wenn ich in die Wohnung ziehen würde die meine Partnerin aktuell bewohnt. Was ist wenn diese Wohnung größer oder von der Nettokaltmiete teurer ist als das was laut Vorgabe als "angemessene Miete" gilt. Können mir dann die Umzugskosten gestrichen werden oder gilt das nur für den Bezug einer neuen gemeinsam bezogenen Wohnung?
Viele Grüße
Erwerbsminderung + Grundsicherung - Zusammenzug mit dem Partner
15. Oktober 2019
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Frage vom 15. Oktober 2019 | 14:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erwerbsminderung + Grundsicherung - Zusammenzug mit dem Partner
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#1
Antwort vom 15. Oktober 2019 | 17:26
Von
Status: Unbeschreiblich (31998 Beiträge, 5631x hilfreich)
Das ist egal.ZitatWas ist wenn diese Wohnung größer oder von der Nettokaltmiete teurer ist als das was laut Vorgabe als "angemessene Miete" gilt :
Denn wenn du in die Wohnung deiner Partnerin einziehst, wird sich für das Amt folgendes ändern:
Ihr beide seid dann eine BG aus 2 Personen (oder für das Sozialamt eine Haushaltgemeinschaft).
Das Einkommen beider Personen wird bei Bedarf ergänzt mit Grundsicherungsleistungen. Die Mietkosten /KdU werden für dich dann max. zur Hälfte vom Amt gezahlt--- falls noch Leistungen nötig sind.
Die andere Hälfte Miete zahlt deine Partnerin selbst.
Umzugskosten werden dir trotzdem gewährt werden.
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