Sanierung Abwasserrohr: Nachbar verlangt Beteiligung an Kosten

15. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
IchheisseThomas
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sanierung Abwasserrohr: Nachbar verlangt Beteiligung an Kosten

Hallo,

vor ein paar Jahren haben wir ein neues Haus gekauft. Die Abwasserrohre sind nicht direkt mit der Kanalisation verbunden, sondern verlaufen unterm Nachbargrundstück und sind an seine Leitungen angeschlossen, die das Abwasser wiederum in die Kanalisation weiter leiten. Das war alles schon so, als wir das Haus gekauft haben.

Nun hat der Nachbar sein Grundstück verkauft und der neue Eigentümer will die Abwasserrohre sanieren (bzw. ganz neue aus einem anderen Material einbauen). Damit die Verbindung mit unseren Rohren möglich ist, müssten wir unsere Rohre ebenfalls komplett erneuern. Außerdem will er, dass wir uns zur Hälfte an den Kosten für seine Rohre beteiligen. Als wir ihn gefragt haben, wie viel das kosten soll, sagte er "Keine Ahnung".

Wenn wir das nicht machen, will er uns den Anschluss kappen. Dann müssten wir unsere Abwasserrohre wohl ebenfalls an die Kanalisation anschließen, was aber auch nicht gerade günstig wäre.

Kann er wirklich einfach so den Anschluss kappen, bzw. die Beteiligung an den Kosten verlangen?

Mir als Laie würde als Grundlage für das Kappen höchstens das Eigentum nach § 903 BGB einfallen. Könnte man dem vielleicht § 1004 BGB entgegensetzen? Oder liege ich da bei beiden Paragraphen daneben?

Meiner Meinung nach hätte er sich vor dem Kauf des Grundstückes über die Situation bei den Abwasserleitungen informieren und sich vorher mit uns einigen müssen. Außerdem hatten wir ja nichts mit der Verlegung der Rohre zu tun, das haben die vorherigen Eigentümer gemacht.

Kann da jemand mehr zur rechtlichen Lage sagen?

Vielen lieben Dank :)

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Wie kamen die Rohre denn da rein?

Wurden die mal "einfach so" verlegt, gibt es eine vertragliche Vereinbarung oder einen Grundbucheintrag?
Bei den letzen beiden wäre dann der Wortlaut relevant.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Oder handelt es sich um ein WEG-Grundstück?

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von IchheisseThomas):
Meiner Meinung nach hätte er sich vor dem Kauf des Grundstückes über die Situation bei den Abwasserleitungen informieren und sich vorher mit uns einigen müssen. Außerdem hatten wir ja nichts mit der Verlegung der Rohre zu tun, das haben die vorherigen Eigentümer gemacht.
Durchaus denkbar, dass ihr euch vor dem Kauf eures Hauses hättet informieren müssen, wie das mit der Leitungsführung ist (Wege-und Leitungsrecht).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von IchheisseThomas):
Nun hat der Nachbar sein Grundstück verkauft und der neue Eigentümer will die Abwasserrohre sanieren (bzw. ganz neue aus einem anderen Material einbauen).

Das wird ihm zustehen.

Zitat (von IchheisseThomas):
Damit die Verbindung mit unseren Rohren möglich ist, müssten wir unsere Rohre ebenfalls komplett erneuern

Das ist zwar ärgerlich, aber daß deshalb der Nachbar seine Abwasserrohre nicht sanieren darf, halte ich für unwahrscheinlich.

Zitat (von IchheisseThomas):
Außerdem will er, dass wir uns zur Hälfte an den Kosten für seine Rohre beteiligen.
Wenn wir das nicht machen, will er uns den Anschluss kappen. Dann müssten wir unsere Abwasserrohre wohl ebenfalls an die Kanalisation anschließen, was aber auch nicht gerade günstig wäre.

Immerhin nutzen Sie seine Abwasserrohre ja auch mit - wie Sie richtig erkennen, gibt es erst mal zwei Möglichkeiten: Sie einigen sich oder Sie machen sich selbstständig mit den Abwasserrohren.

Es gibt ein sogenanntes Notleitungsrecht - wenn dieses nicht anders an den öffentlichen Abwasserkanal angeschlossen werden kann. Das scheint bei Ihnen also nicht vorzuliegen. Von daher könnte es sein, daß der Nachbar sogar verlangen kann, daß Sie Ihre eigene Abwasservervorgung vornehmen. Für die Inanspruchnahme eines Notleitungsrechts ist iA eine Notleitungsrente in Höhe eines Ausgleichs für die Minderung des Verkehrswertes des in Anspruch genommenen Grundstücks zu zahlen, das nur nebenbei.

Aber all das ist nur theoretisch:
Zitat (von Harry van Sell):
Wie kamen die Rohre denn da rein?

Wurden die mal "einfach so" verlegt, gibt es eine vertragliche Vereinbarung oder einen Grundbucheintrag?
Bei den letzen beiden wäre dann der Wortlaut relevant.
bzw
Zitat (von Mr.Cool):
Oder handelt es sich um ein WEG-Grundstück?

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.150 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen