Hallo,
vor ein paar Jahren haben wir ein neues Haus gekauft. Die Abwasserrohre sind nicht direkt mit der Kanalisation verbunden, sondern verlaufen unterm Nachbargrundstück und sind an seine Leitungen angeschlossen, die das Abwasser wiederum in die Kanalisation weiter leiten. Das war alles schon so, als wir das Haus gekauft haben.
Nun hat der Nachbar sein Grundstück verkauft und der neue Eigentümer will die Abwasserrohre sanieren (bzw. ganz neue aus einem anderen Material einbauen). Damit die Verbindung mit unseren Rohren möglich ist, müssten wir unsere Rohre ebenfalls komplett erneuern. Außerdem will er, dass wir uns zur Hälfte an den Kosten für seine Rohre beteiligen. Als wir ihn gefragt haben, wie viel das kosten soll, sagte er "Keine Ahnung".
Wenn wir das nicht machen, will er uns den Anschluss kappen. Dann müssten wir unsere Abwasserrohre wohl ebenfalls an die Kanalisation anschließen, was aber auch nicht gerade günstig wäre.
Kann er wirklich einfach so den Anschluss kappen, bzw. die Beteiligung an den Kosten verlangen?
Mir als Laie würde als Grundlage für das Kappen höchstens das Eigentum nach § 903 BGB
einfallen. Könnte man dem vielleicht § 1004 BGB
entgegensetzen? Oder liege ich da bei beiden Paragraphen daneben?
Meiner Meinung nach hätte er sich vor dem Kauf des Grundstückes über die Situation bei den Abwasserleitungen informieren und sich vorher mit uns einigen müssen. Außerdem hatten wir ja nichts mit der Verlegung der Rohre zu tun, das haben die vorherigen Eigentümer gemacht.
Kann da jemand mehr zur rechtlichen Lage sagen?
Vielen lieben Dank
Sanierung Abwasserrohr: Nachbar verlangt Beteiligung an Kosten
15. Oktober 2019
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Frage vom 15. Oktober 2019 | 23:26
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sanierung Abwasserrohr: Nachbar verlangt Beteiligung an Kosten
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#1
Antwort vom 16. Oktober 2019 | 00:17
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
Wie kamen die Rohre denn da rein?
Wurden die mal "einfach so" verlegt, gibt es eine vertragliche Vereinbarung oder einen Grundbucheintrag?
Bei den letzen beiden wäre dann der Wortlaut relevant.
#2
Antwort vom 16. Oktober 2019 | 10:45
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3449x hilfreich)
Oder handelt es sich um ein WEG-Grundstück?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 16. Oktober 2019 | 13:13
Von
Status: Unbeschreiblich (32237 Beiträge, 5662x hilfreich)
Durchaus denkbar, dass ihr euch vor dem Kauf eures Hauses hättet informieren müssen, wie das mit der Leitungsführung ist (Wege-und Leitungsrecht).ZitatMeiner Meinung nach hätte er sich vor dem Kauf des Grundstückes über die Situation bei den Abwasserleitungen informieren und sich vorher mit uns einigen müssen. Außerdem hatten wir ja nichts mit der Verlegung der Rohre zu tun, das haben die vorherigen Eigentümer gemacht. :
#4
Antwort vom 17. Oktober 2019 | 01:00
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3093x hilfreich)
ZitatNun hat der Nachbar sein Grundstück verkauft und der neue Eigentümer will die Abwasserrohre sanieren (bzw. ganz neue aus einem anderen Material einbauen). :
Das wird ihm zustehen.
ZitatDamit die Verbindung mit unseren Rohren möglich ist, müssten wir unsere Rohre ebenfalls komplett erneuern :
Das ist zwar ärgerlich, aber daß deshalb der Nachbar seine Abwasserrohre nicht sanieren darf, halte ich für unwahrscheinlich.
ZitatAußerdem will er, dass wir uns zur Hälfte an den Kosten für seine Rohre beteiligen. :
Wenn wir das nicht machen, will er uns den Anschluss kappen. Dann müssten wir unsere Abwasserrohre wohl ebenfalls an die Kanalisation anschließen, was aber auch nicht gerade günstig wäre.
Immerhin nutzen Sie seine Abwasserrohre ja auch mit - wie Sie richtig erkennen, gibt es erst mal zwei Möglichkeiten: Sie einigen sich oder Sie machen sich selbstständig mit den Abwasserrohren.
Es gibt ein sogenanntes Notleitungsrecht - wenn dieses nicht anders an den öffentlichen Abwasserkanal angeschlossen werden kann. Das scheint bei Ihnen also nicht vorzuliegen. Von daher könnte es sein, daß der Nachbar sogar verlangen kann, daß Sie Ihre eigene Abwasservervorgung vornehmen. Für die Inanspruchnahme eines Notleitungsrechts ist iA eine Notleitungsrente in Höhe eines Ausgleichs für die Minderung des Verkehrswertes des in Anspruch genommenen Grundstücks zu zahlen, das nur nebenbei.
Aber all das ist nur theoretisch:
bzwZitatWie kamen die Rohre denn da rein? :
Wurden die mal "einfach so" verlegt, gibt es eine vertragliche Vereinbarung oder einen Grundbucheintrag?
Bei den letzen beiden wäre dann der Wortlaut relevant.
ZitatOder handelt es sich um ein WEG-Grundstück? :
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