Hallo,
in unserem Mehrparteien-Wohnblock wurde der Heizkessel im Zuge einer Renovierung in den Kellerraum unter meiner Parterre-Wohnung (Ich bin Eigentümer) verlegt.
Seither ist es in meiner Wohnung viel zu heiß. Ich will diese Wärme nicht und auch nicht bezahlen. Die Abrechnung erfolgt bei uns über Verdampfungsröhrchen. Was muß ich jetzt tun, um später keine Nachteile in der Auseinandersetzung über die Kosten zu haben?
Reicht es, der Hausverwaltung jetzt mitzuteilen, daß ich ab Inbetriebnahme des Heizkessels die bisherige Abrechnungsmethode über die Verbrauchsmessung wegen der neuen Sachlage bis zum Einbau einer hinreichenden Isolierung nicht mehr anerkenne und als Kompromiß eine Abrechnung auf Basis der Vorjahresdaten vorschlage oder wie verhalte ich mich am besten? Was würdet Ihr tun?
Danke für jeden Hinweis!
-- Editiert von Moderator am 16.10.2019 09:21
-- Thema wurde verschoben am 16.10.2019 09:21
Ungewollte Heizungswärme
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Zitatwie verhalte ich mich am besten? Was würdet Ihr tun? :
1. Im richtigen Forum posten
2. mich mit den Grundlagen des WEG-Rechtes beschäftigen (denn es dürfte ja zu 99% eine WEG sein)
3. Die WEG Unterlagen durchforsten um fest zu stellen was derzeit die Grundlage der der zeitigen Abrechnung ist.
ZitatSeither ist es in meiner Wohnung viel zu heiß :
Die Heizkörper in der Wohnung sind definitiv kalt und außer Betrieb?
ZitatIch will diese Wärme nicht und auch nicht bezahlen. Die Abrechnung erfolgt bei uns über Verdampfungsröhrchen. :
Hallo,
ich kenne eine ähnliche Problematik bei uns im Haus, da sind die Heizungsrohre über Putz verlegt und heizen, auch wenn der Heizkörper aus ist den Raum.
Aber die Verdunstungsröhrchen dürften doch nur bei direkter Wärmeeinstrahlung durch den Heizkörper etwas verdunsten, oder ? Ansonsten wäre ja im Sommer, wenn es richtig warm ist genauso Fehler in der Messung.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatAber die Verdunstungsröhrchen dürften doch nur bei direkter Wärmeeinstrahlung durch den Heizkörper etwas verdunsten, oder ? :
Nein, die haben auch durch die Umgebungswärme eine gewisse Verdunstung, nur wird diese entsprechend berücksichtigt.
1. Antrag zur Tagesordnung: Anbringung einer Kellerdeckendämmung im Heizraum (und idealerweise in allen übrigen Kellerräumen.
2. Antrag zur Tagesordnung: Umstellung der Verdunster-Heizkostenverteiler auf elektronische Heizkostenverteiler. Die Zweifühlersysteme ermitteln einen "Verbrauch" u.a. unter Berücksichtigung der Differenz zwischen Oberflächentemperatur des Heizkörpers und Raumtemperatur.
3. Keep calm. Ja, es gibt zwar eine Kaltverdunstung bei warmen Räumen und kaltem Heizkörper. Dennoch hat die Heizkörpertemperatur einen größeren Einfluss auf die Verdunstung als die Raumtemperatur. Wenn also nicht gerade Extreme Vorliegen (früher nicht geheizt und 18°C und jetzt nicht heizen und 24°C), dann dürften keine Mehrkosten anfallen.
Ob Dir durch diese (abnorme? "Seither ist es in meiner Wohnung viel zu heiß.") Wärme am Ende ein finanzieller Nachteil entsteht ist nur ein Aspekt. Gut möglich, dass es für Dich persönlich am Ende kein Nachteil sondern eine "Nullnummer" oder gar ein Gewinn ist. Benachteiligt wären dann aber die anderen Mitbewohner, die für die Erzeugung dieser Abwärme mit zur Kasse gebeten werden.ZitatDanke für jeden Hinweis! :
Mich plagt in diesem Zusammenhang die Frage, wie es bei einer neu installierten Heizung zu so hohen Temperaturen im Heizungsraum kommen kann, dass dies zu so gravierender Aufheizung Deiner Wohnung führt.
In einem ersten Schritt würde ich die Verwaltung von diesen Temperaturveränderungen in Kenntnis setzten und um Überprüfung bitten, ob das von der Ausführung der Heizungsanlage alles so seine Richtigkeit hat. Ist dem so, kann man anregen die Folgen zu berücksichtigen, zu mildern oder gar zu beseitigen - so man auf Verständnis stößt. Bei fehlendem Verständnis bleibt dann nur die Prüfung, ob vielleicht ein Rechtsanspruch besteht. Denn, wird es durch die neue Heizungsanlage in Deiner Wohnung tatsächlich "viel zu heiß", könnte dies evtl. sogar eine aktive Kühlung (Klimaanlage) erforderlich machen.
VG
Roland
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
9 Antworten
-
20 Antworten
-
4 Antworten