Geschäftswert für Notargebührenberechnung

16. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
TNA_1961
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geschäftswert für Notargebührenberechnung

Guten Tag,
wir haben ein Grundstück mit Haus (355 k Euro) und Inventar (25 K Euro) gekauft. Das Inventar wurde im Kaufvertrag auswiesen. Der Notar nimmt nunmehr als Geschäftswert den gesamten Kaufpreis an und nicht den um das Inventar reduzierten Wert. Ist das korrekt? Wir möchten vermeiden, dass das Finanzamt nunmehr das Inventar in die Berechnung der Grunderwerbssteuer einfließen lässt.
Danke für die Information.
Gruss

-- Editiert von TNA_1961 am 16.10.2019 09:50

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat (von TNA_1961):
Das Inventar wurde im Kaufvertrag auswiesen. Der Notar nimmt nunmehr als Geschäftswert den gesamten Kaufpreis an und nicht den um das Inventar reduzierten Wert. Ist das korrekt?

Ja, der Kaufvertrag bezieht sich auch das mitverkaufte Zubehör.
Zitat:
Wir möchten vermeiden, dass das Finanzamt nunmehr das Inventar in die Berechnung der Grunderwerbssteuer einfließen lässt.

Das Inventar wird bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer nicht berücksichtigt.

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