Flug Stonieren

17. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Rechtundrecht
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Flug Stonieren

Hallo zusammen,

Und zwar hab ich und meine Frau einen Flug am 30.12.2019 mit etihad airways über cheaptickets nach Thailand gebucht, ohne eine Reiserücktrittsversicherung..

Leider können wir den Flug nicht antreten da meine Frau Schwanger geworden ist.
Der Arzt meine es wäre viel zu Riskant dort hin zu fliegen, vorallem weil Sie nicht geimpft werden darf und das Risiko viel zu hoch ist...

Nun wollten wir stornieren, haben auch begründet warum aber die Fluggesellschaft möchte uns leider nur 56€ pro Person auszahlen...

Wir haben für den Flug 630€ bezahlt.

Ich wollte einfach mal wissen wo mein Recht ist und ob ich da gegen nichts tun kann, ich mein es kann ja nicht sein das der Schaden und die Bearbeitungsgebühren so hoch sind??? Sind ja noch über 2 Monate bis dahin... Ist ja nicht so das wir kurz davor stornieren wollen...

Mit freundlichen Grüßen



-- Editiert von Mrqueees am 17.10.2019 07:57

-- Editiert von Mrqueees am 17.10.2019 08:12

-- Editiert von Moderator am 17.10.2019 12:00

-- Thema wurde verschoben am 17.10.2019 12:00

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Dazu muss man die genauen Bedingungen des Vertragabschlusses kennen.

Zitat (von Mrqueees):
Ich wollte einfach mal wissen wo mein Recht ist


Euer Recht ist es, am 30.12. Nach Thailand geflogen zu werden. Verträge sind einzuhalten (gilt beidseitig).
Das ihr nicht fliegen wollt, ist ganz alleine euer Problem (in diesem Fall sogar selbst verschuldet).
Wenn ihr den Flug verfallen lasst, habt ihr Anspruch auf die Erstattung nicht anfallender Kosten (das könnten die 56 EUR sein).

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#2
 Von 
Rechtundrecht
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank..
Den Flug an eine andere Person überschreiben ist auch nicht möglich haben sie gesagt.. wie sieht es da aus normalerweise müsste sowas doch ohne Probleme funktionieren?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119448 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Mrqueees):
Ich wollte einfach mal wissen wo mein Recht ist

Kommt darauf an, was genau zu dem Thema "Stornierung" vertraglich vereinbart wurde.



Zitat (von Mrqueees):
normalerweise müsste sowas doch ohne Probleme funktionieren?

Nö. Kommt darauf an, was man gekauft hat


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit haben Sie den so genannten 'Basic'-tarif gebucht. Das ist in der Regel der preiswerteste Tarif, den die Fluggesellschaft anbietet. Basictarife schliessen zumeist Stornierungen und auch Umbuchungen. Ersatzperson wäre eine Umbuchung, aus.

Sie hätten die Möglichkeit gehabt einen preislich höheren Tarif zu wählen, dann wäre eine Umbuchung möglich, bi hin zum kostenfreien Rücktritt von der Buchung.

Jetzt muss Ihnen die Fluggesellschaft nur die Steuern und Gebühren erstatten, was Sie vermutlich auch gemacht hat.

Viele Grüsse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#5
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Mrqueees):
wie sieht es da aus normalerweise müsste sowas doch ohne Probleme funktionieren?
Ja, normalerweise funktioniert sowas tatsächlich ohne Probleme, nachdem man die dafür notwendige Gebühr entrichtet hat. Auch in Basic Tarifen ist das regelmäßig keine ausgeschlossene Option. Zumindest in den Bedingungen einer großen europ. Airline, mit deren Hilfe ich mich häufig fortbewege.

Man könnte das also prüfen und ggf. den Flug so weiter"verkaufen", dass man unterm Strich mehr, als diese rund 50€ erhält.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Vielleicht habe ich im Biologie-Unterricht nicht aufgepasst.
Aber Männer können eigentlich nicht Schwanger werden.
Demnach sollte der Mann gesundheitlich im Stande sein, die Reise anzutreten.
So kann man den Schaden minimieren.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Ich würde erst mal empfehlen, einen anderen Arzt zu konsultieren.
In der ersten Schwangerschaftshälfte (von der ich ausgehe, da das Problem erst jetzt aufgetreten sit) sollte es bei einer normalen Schwangerschaft eigentlich kein Problem sein, die Reise zu machen, mit den bei Langstrecken ohnehin empfohlenen Maßnahmen.

Etwas anderes könnte bezüglich des Aufenthaltes gelten. Das kommt aber darauf an, warum man denn überhaupt dort hin will. Mit dem Rucksack durch den Dschungel könnte in der Tat etwas riskanter sein in diesem Zustand. Aber wenn es um Jahreswechselparty im Strand eines netten Mittelklassehotels geht: Da ist höchstens der fehlende Alkoholkonsum eine Einschränkung.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Mrqueees):
wie sieht es da aus normalerweise müsste sowas doch ohne Probleme funktionieren?
Spielt doch gar keine Rolle ob es funktioniert oder nicht. Ihr habt einen Vertrag. Dieser ist zu erfüllen.
Brecht ihr den Vertrag, dann macht ihr euch Schadenersatzpflichtig. Wie hoch dieser sein wird muss man im Einzelfall prüfen. Es dabei durchaus sein, dass bis auf die genannten 56€ alles fällig wird. Ob das so ist, darüber lässt sich aber nur spekulieren.

Zitat (von Mrqueees):
Der Arzt meine es wäre viel zu Riskant dort hin zu fliegen, vorallem weil Sie nicht geimpft werden darf und das Risiko viel zu hoch ist...
Auch in Thailand werden Frauen schwanger und gebären gesunde Kinder. Ich stimme quiddje da völlig zu. Als Arzt ein generelles Reiseverbot für eine Thailand Reise auszusprechen halte ich für unsinnig. Man sollte da schon den Einzelfall prüfen.

Signatur:

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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Ich würde erst mal empfehlen, einen anderen Arzt zu konsultieren.


Warum?

Zitat (von quiddje):
In der ersten Schwangerschaftshälfte (von der ich ausgehe, da das Problem erst jetzt aufgetreten sit) sollte es bei einer normalen Schwangerschaft eigentlich kein Problem sein, die Reise zu machen, mit den bei Langstrecken ohnehin empfohlenen Maßnahmen.


Genau die erste Schwangerschaftshälfte ist hier die Ursache für das Problem, das liegt nicht an der Reise selbst, sondern am Reiseziel.
Es geht um Schutzimpfungen, wie die gegen Malaria, ohne die eine solche Reise, sowohl für den Fötus als auch die werdende Mutter, einem Himmelfahrskommando gleichkommen.

Eine Schutzimpfung gegen Malaria ist bei Schwangeren allgemein bereits gefährlich, und je früher diese stattfindet umso gefährlicher wird sie.

Zitat (von quiddje):
Aber wenn es um Jahreswechselparty im Strand eines netten Mittelklassehotels geht: Da ist höchstens der fehlende Alkoholkonsum eine Einschränkung.



Mir wäre neu, dass sich die Anopheles Mücke von einem netten Mittelklassehotel von ihrem Vorhaben abbringen lässt.

Zitat (von -Laie-):
Auch in Thailand werden Frauen schwanger und gebären gesunde Kinder. Ich stimme quiddje da völlig zu. Als Arzt ein generelles Reiseverbot für eine Thailand Reise auszusprechen halte ich für unsinnig. Man sollte da schon den Einzelfall prüfen.


Der Arzt spricht doch gar kein generelles Reiseverbot für Thailand aus....
Nochmal, es macht einen gewaltigen Unterschied, ob die Immunisierung bereits vorhanden ist, oder diese eben fehlt.
Eine Malaria Schutzimpfung in der Schwangerschaft ist medizinisch genauso Selbstmord wie eine Impfung gegen Röteln.

Es bleibt übrigens nicht bei Malaria, falls Ihr euch daran aufhängen möchtet, ebenfalls kommen auch noch das Denguefieber, Chikungunya-Infektionen und der Zika-Virus hinzu.



-- Editiert von spatenklopper am 18.10.2019 15:09

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#10
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
.......Eine Schutzimpfung gegen Malaria ist bei Schwangeren allgemein bereits gefährlich, und je früher diese stattfindet umso gefährlicher wird sie.......

Seit wann wird gegen Malaria geimpft???? Gegen Malaria hilft doch nur die Einnahme von Tabletten, vor, während und nach der Reise.
Oder irre ich mich da?????

(Editiert)
Viele Grüsse
bernardoselva

-- Editiert von Moderator am 18.10.2019 19:50

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#11
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):

Eine Malaria Schutzimpfung in der Schwangerschaft ist medizinisch genauso Selbstmord wie eine Impfung gegen Röteln.

Es bleibt übrigens nicht bei Malaria, falls Ihr euch daran aufhängen möchtet, ebenfalls kommen auch noch das Denguefieber, Chikungunya-Infektionen und der Zika-Virus hinzu.

Cool zu wissen, dass es jetzt eine Schutzimpfung gegen Malaria gibt. Wie kommt man an die denn ran?
Und dass die ganzen anderen Krankheiten für nicht-Schwangere offenbar ungefährlich sind, ist mir auch neu.

Nee, im Ernst: lebensbedrohliche Krankheiten kann man sich auch in der Heimat zuziehen.
Wenn einem selbst das Risiko zu hoch erscheint, sollte man halt nicht nach Thailand fahren - dann aber unabhängig vom Fortpflanzungsstatus. Dass eine Schwangere ein signifikant höheres Risiko hat, von Malariamücken (bei normaler Urlaubsreise wird von oraler Prophylaxe inzwischen abgeraten, gutes Mückennetz und ggf. Abwehrspray genügen auch) oder anderen Mücken erwischt zu werden als ihr Begleiter, ist nicht ersichtlich.


Aber wir sind hier ja in einem Juraforum, da spielen solche persönlichen Befindlichkeiten natürlich keine Rolle. Mein Tipp, einen anderen Arzt zu fragen, war daher hier fehlplaziert.
Was sonst zu sagen wäre, haben die Vorredner schon gesagt: Entweder man hat einen umbuchbaren Tarif, oder man hat eine Rücktrittsversicherung, die auch für diesen Fall aufkommt oder es hat sich halt ein allgemeines Lebensrisiko (eine Reise kann nicht angetreten werden) verwirklicht.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Cool zu wissen, dass es jetzt eine Schutzimpfung gegen Malaria gibt. Wie kommt man an die denn ran?


Ok, keine Impfung, sondern die medikamentöse Prophylaxe, besser?

Zitat (von quiddje):
Und dass die ganzen anderen Krankheiten für nicht-Schwangere offenbar ungefährlich sind, ist mir auch neu.Nee, im Ernst: lebensbedrohliche Krankheiten kann man sich auch in der Heimat zuziehen.


Du hast es immer noch nicht verstanden oder?

Die "nicht schwangeren" können sich ganz einfach impfen oder desensibilisieren lassen, oder eben medikamentös schützen, was bei Schwangeren eben nicht so einfach möglich und teilweise sogar unmöglich ist.
Selbst in der Heimat ist eine Impfung gegen Masern/Mups und Röteln in der Schwangerschaft nicht möglich....

Zitat (von quiddje):
Dass eine Schwangere ein signifikant höheres Risiko hat, von Malariamücken ..... oder anderen Mücken erwischt zu werden als ihr Begleiter, ist nicht ersichtlich.


Mit dem Unterschied, dass das Risiko einer Früh- oder Totgeburt bei einer Erkrankung um 30% höher liegt als bei gesunden und geschützten Schwangeren.
Das Risiko einer solchen Fehlgeburt ist für die Frau sogar um ein vielfaches größer als bei ihrem nicht schwangeren Mann..... :neck:

Zitat (von quiddje):
Entweder man hat einen umbuchbaren Tarif, oder man hat eine Rücktrittsversicherung, die auch für diesen Fall aufkommt oder es hat sich halt ein allgemeines Lebensrisiko (eine Reise kann nicht angetreten werden) verwirklicht.


Da sind wir nun auf einem Nenner. :cheers:

-- Editiert von spatenklopper am 18.10.2019 16:11

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Der Sachverhalt ist doch klar:

Man hat ein nicht stornierbares Ticket gebucht, man bekommt daher in solchen Fällen nur die bezahlten Steuern und Gebühren zurück.
Bei OTA Buchungen will in der Regel auch noch dieser selbst eine Gebühr, welche nicht unbedingt rechtmäßig ist, aber trotzdem vor Auszahlung abgezogen wird.

Zwei Punkte sind bisher aber noch nicht erwähnt worden:
1. auf keinen Fall bereits jetzt stornieren! Da die Erstattung sowieso extrem gering ausfällt, sollte man einfach abwarten ob es vielleicht noch eine Änderung der Abflugzeit im Vorfeld des Fluges erfolgt, dann wäre eine vollständige Erstattung des Tickets nach Art. 8 Abs. 1 der EU-VO 261/2004 möglich.
Auch wenn es keine Änderung der Flugzeiten erfolgen sollte, besteht die Chance dass der Flug zum Beispiel wegen schlechtem Wetter gar nicht statt findet oder stark verspätet ist auch dann besteht der Anspruch der vollen Ticketkosten.

2. Das Problem besteht nicht in der Reise als solches, sondern im Reiseziel.
Um das Ticket zu retten besteht auch die Option ein zusätzliches Ticket zu kaufen um dann in eine Region ohne Gesundheitsbedenken weiter zu reisen.

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