Mein AG zahlt mir während der Ermittlungen nur mein Grundgehalt abzgl. Darlehen. Darf er das?

17. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
pschuetzer
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Mein AG zahlt mir während der Ermittlungen nur mein Grundgehalt abzgl. Darlehen. Darf er das?

sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Forumsmitglieder,

Ich bin Markus, jetzt 29 Jahre alt, verheiratet, 2 Kinder.

nach einer weiteren sehr impulsiven Diskussion mit meinem Chef wurde ich weiterhin zu meinem Grundgehalt freigestellt. Von diesem Grundgehalt zieht mein AG noch ein offenes Darlehen (rund 26.000Euro) ab.

Die Frage die sich mir nun stellt. Darf er das?

Der komplette Sachverhalt:

Nach meinem Realschulabschluss habe ich bei meinem AG eine Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit erfolgreich abgeschlossen. In den weiteren Jahren habe ich etliche Weiterbildungen sowie den Waffenschein erfolgreich absolviert. Als ich 25 Jahre alt geworden bin hat mein AG mich mit Rücksprache und beidseitigen Einverständnis freigestellt. Hintergrund hierfür war das ich bereits seit meiner Ausbildung den Wunsch zur Ausbildung als Personenschutzfachkraft inkl. Modul 2 absolvieren wollte. Als ich das Mindestalter für die Ausbildung (25Jahre) erreicht hatte hielt er mit mir Rücksprache und meldete mich zur Ausbildung an. Für die Zeit der Ausbildung hat mein AG mich freigestellt und in dieser Zeit nur mein Grundgehalt. Die Ausbildung musste ich selber finanzieren. Mein AG hat die Kosten in Form eines Arbeitnehmerdarlehen vorfinanziert.

Bei dem letzten Einsatz meines Arbeitskollegen und mir kam es zum Gebrauch der Schusswaffen. Dabei wurde eine Person lebensgefährlich verletzt.

Dies ist nun knapp 7 Monate her. Über die Zeit der Ermittlungen wurde uns, anders wie z.b. bei der Polizei, der Waffenschein vorübergehend entzogen und die Waffen sichergestellt. Die Ermittlungen laufen immer noch.

Da wir zu 95% bewaffneten Schutz machen kann uns unser AG derzeit nicht einsetzen und zahlt uns nur unser Grundgehalt. Jegliche Zulagen fehlen. Mein Darlehen wird auch monatlich abgezogen.

Nun hatten wir natürlich auch ein wenig Erspartes allerdings wird es nächsten Monat finanziell knapp.

Ich suchte also, wie am Anfang erwähnt, heute das Gespräch mit meinem AG. Mein Ziel war es meinen AG dahin zu bewegen das dieser bis zum Abschluss der Ermittlungen die Rückzahlung des Darlehens aussetzt.

Leider ohne Erfolg. Schlimmer noch. Ich musste mir Sachen anhören wo ich dachte ich bin in einem falschen Film.

Ich könne froh sein das er mich noch beschäftigt da ich Ihn zurzeit nur Geld koste und nicht Einsatzfähig bin. Und er könnte mich auch kündigen mit der Begründung nicht mehr Tragbar für das Unternehmen zu seien und dann wäre die Rückzahlung des Darlehen sofort in einer Zahlung fällig.

Danach verwies er mich dann aus seinem Büro.

Meine frage ich daher, kann und darf er das?

Im Falle einer Kündigung wäre ich komplett aufgeschmissen. Denn ich kann mich ja auch nirgendwo bewerben. Wie soll ich einem eventuellen neuem AG erklären warum und wieso ich ausgebildeter Personenschützer bin aber derzeit keine Waffe tragen darf? Da sagt doch jeder AG sofort das ich mich nach dem Abschluss der Ermittlungen nochmal melden kann.

Wir wissen einfach nicht wie es weiter gehen soll.

Es ist ja nicht auf selbst verschulden oder ähnliches zurückzuführen. Der Waffenschein wurde aufgrund der normalen Folgen nach einem Schusswaffengebrauch mit einer schwer verletzten Person während der Arbeitszeit vorläufig entzogen.

Nicht umsonst sind wir dafür ausgebildet und geschult.

Ich weiss nicht wie das bei der Polizei ist. Aber ich denke nicht das diese nur 1/3 des Gehaltes kriegen wenn diese für die Zeit der Ermittlungen in den Innendienst versetzt werden.
Ich denke aber auch das die Polizei nicht derartige Zulagen hat wie wir. So kriegen wir wir die Bewachung von Wertobjekten (Banktresor bei umbauten, Geldtransporte und weitere) weniger Zulagen als eine Person mit Leib und Leben zu schützen. Im Gegensatz zur Polizei müssen wir, im Falle eines Personenschutzes im schlimmsten Falle, auf uns schießen lassen. Die Person mit Leib und Leben schützen. Demnach sind die Zulagen entsprechend.

Wie dem auch sei.

Kann mein AG das einfach so machen? So nach dem Motto:

Schön das du für mich gearbeitet hast. Aber nun bist du nicht mehr zu gebrauchen also Tschüss?

Kann ich irgendetwas erwirken? Können wir für die zeit irgendwo Gelder bekommen? Wir haben vor 2 Jahren ein Haus für unser Alter gebaut. haben zwei kleine Kinder. Weihnachten steht vor der Türe, das ersparte (Urlaubskasse) ist auch fast Weg. Und durch das Haus bekommen wir derzeit auch keinen Kredit mehr um die Zeit zu überbrücken.

Wenn ich kündige bekomme ich eine Sperrzeit.. Dadurch das ich auch nur die letzten 6 Monate mein Grundgehalt bekommen habe würde auch das Arbeitslosengeld dementsprechend niedrig ausfallen.

Es wäre super wenn uns jemand hier erste Einschätzungen geben könnte. Unser Geld ist schon knapp und wenn die ersten Einschätzungen schon erniedrigend sind dann kann man sich das Geld für einen Anwalt auch sparen. Denn das wären dann nur weitere unnötige Kosten.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Nach der Schilderung verhält sich der Arbeitgeber bisher vorbildich. M.E. ist die Freistellung mit Gehaltszahlung in diesem Fall rein freiwillig.
Da Sie laut eigener Aussage in 95 % der Aufträge nicht eingesetzt werden können, wäre eine betriebsbedingte Kündigung (mangelhafte Auftragslage bzgl. nicht bewaffnetem Schutz) auf jeden Fall möglich. Eine verhaltensbedingte Kündigung wäre denkbar, aber genau zu prüfen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6499x hilfreich)

Mir scheint, die Vergleiche mit der Polizei helfen dir rein gar nicht weiter, sind also müßig.
Du solltest auf jeden Fall deinen AV gut lesen und tunlichst auch den TV, den es meines Wissens für den Bereich gibt. Das könnte die eine oder andere Frage schon klären helfen.
- Dein Bericht lässt offen, ob du geschossen hast und ggf. derjenige bist, der die Person auch verletzt hat. Weiter wird die Frage sein, ob der Einsatz der Waffe vorschriftsmäßig war.
- Wenn ich unterstelle, dass beides zutrifft, hast du in Wahrnehmung deiner Aufgabe gehandelt. Folglich hätte m.E. dein AG dir gegenüber auch eine Schutz- und Fürsorgepflicht. Dich einfach rausschmeißen nach dem Motto 'Der Mohr hat ausgedient, der Mohr kann gehen' scheint mir von daher ausgeschlossen (und dein AG hätte es auch wohl längst getan, schätze ich).
- Wenn du dich falsch verhalten haben solltest bei dem Einsatz, kann sich die Sache freilich ändern, selbst wenn es immer noch eine gewisse Fürsorgepflicht des AG gäbe.

Ansonsten halte ich dein Problem für einen Fall für einen Fachanwalt, wegen der arbeitsrechtlichen Sache, aber auch wegen des Entzugs des Waffenscheins.


-- Editiert von blaubär+ am 17.10.2019 08:30

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
pschuetzer
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Da das verfahren noch offen ist weiss ich nicht in wie weit ich was sagen kann oder darf. Ich versuche jedoch möglichst detailiert zu antworten.

Zitat (von guyfromhamburg):
Nach der Schilderung verhält sich der Arbeitgeber bisher vorbildich. M.E. ist die Freistellung mit Gehaltszahlung in diesem Fall rein freiwillig.
Da Sie laut eigener Aussage in 95 % der Aufträge nicht eingesetzt werden können, wäre eine betriebsbedingte Kündigung (mangelhafte Auftragslage bzgl. nicht bewaffnetem Schutz) auf jeden Fall möglich. Eine verhaltensbedingte Kündigung wäre denkbar, aber genau zu prüfen.


Das wäre ja echt super.

Daher der Vergleich mit der Polizei. Die Vorgehensweise wird bei denen nach dem Gebrauch einer Schusswaffe wohl kaum anders sein. Der Polizist kann/wird, wie auch immer jedoch nicht sofort gekündigt.

Zitat (von blaubär+):
- Dein Bericht lässt offen, ob du geschossen hast und ggf. derjenige bist, der die Person auch verletzt hat. Weiter wird die Frage sein, ob der Einsatz der Waffe vorschriftsmäßig war.
- Wenn ich unterstelle, dass beides zutrifft, hast du in Wahrnehmung deiner Aufgabe gehandelt. Folglich hätte m.E. dein AG dir gegenüber auch eine Schutz- und Fürsorgepflicht. Dich einfach rausschmeißen nach dem Motto 'Der Mohr hat ausgedient, der Mohr kann gehen' scheint mir von daher ausgeschlossen (und dein AG hätte es auch wohl längst getan, schätze ich).
- Wenn du dich falsch verhalten haben solltest bei dem Einsatz, kann sich die Sache freilich ändern, selbst wenn es immer noch eine gewisse Fürsorgepflicht des AG gäbe.


Insgesamt sind 3 Schüsse abgegeben worden. 2 Schüsse von meinem Kollegen, einer von mir.
Der Kollege gab einen Warnschuss ab. Kurz darauf erfolgte der erste Schuss Situationsbedingt von mir auf den Täter. Aufgrund der nachfolgenden Bewegung und Reaktion (Griff zum Bein) ging mein Kollege davon aus das dieser eine Waffe ziehen wollte und schoss das zweite mal.

Ein Schuss ging in die Schulter. Einer ins Bein. Die lebensbedrohliche Verletzung entstand da der Schuss ins Bein die Schlagader traff wodurch ein enormer Blutverlust entstand.

Soviel zum Vorgang. Ob ich nun noch mehr Details sagen kann/darf, da es sich ja noch immer um laufende Ermittlungen handelt, weiss ich nicht daher möchte ich zum Vorgang selber auch erst einmal nicht weiter eingehen.

Die Vorgehensweise ich jedoch immer die gleiche. Beim Gebrauch von Schusswaffen ist unverzüglich nach der Sicherung die Polizei und den Notarzt zu informieren. Danach folgt das übliche. Abgabe und Sicherstellung der Schusswaffe. Schussabgabeprotokoll sowie detailiertes Einsatzprotokoll nebst Skizze.

Was meinst du/sie mit falsch verhalten? Also wir sind gut geschult jedoch möchte ich auch anmerken. Auch wir sind nur Menschen. Klar dürfen wir nicht unsere Waffen nach Lust und Laune einsetzen wie uns lustig ist.

Unseres erachten nach haben wir korrekt gehandelt. Warnschuss (wenn möglich). Aussergefechtsetzung des Täters. Ggf. erneute Schussabgabe. Sicherung. Absetzen des Notrufes.

Ob der weitere Schuss auf den Täter nun erforderlich war oder nicht (hört sich jetzt doof an) müssen wir in dieser Situation entscheiden. Und genau in dieser Situation dürfen nicht, aber können Fehler passieren. Sicherlich sind wir dafür geschult. Jedoch muss man auch die Situation, die Umgebung, die Gefahr, alles mit einbeziehen. In diesem Moment sind nun einmal nur wir vor Ort. Und eine Sekunde kann schon entscheidet sein.

Daher ist die Vorgehensweise immer gleich. Und da habe ich auch nichts gegen einzuwenden. Es ist ok wenn der Staat sagt, über die Ermittlungen keine Schusswaffen. Wenn danach wieder alles ok ist ist dem nichts einzuwenden.

Aber es kann doch nicht angehen, das wir unsere Arbeit mit besten Wissen und Gewissen absolvieren und wir durch die beruflichen Folgen über die Ermittlungen von dienst Freigestellt werden müssen. Der AG dann sagen kann.

Derzeit nicht zu gebrauchen also wird der AN ausgetauscht.

Ich meine, gerade im bewaffneten Sicherheitsgewerbe, muss doch der AG theoretisch jede Sekunde damit rechnen das einer seiner Angestellten von der Schusswaffe Gebrauch machen muss. Da muss man doch als AN auch in irgendeiner Form gesetzlich geschützt werden können oder müssen.

Im schlimmsten Falle kündigt mich mein AG. Fordert das Darlehen sofort komplett zurück. Dann habe ich noch Schulden. Wir können die Kreditraten nicht mehr bezahlen und haben ggf. noch mehr Schulden weil wir das Haus verlieren.

Eine Familie mit 2 Kindern sitzt dann auf der Strasse. Und das nur weil man seinem Job Ordnungsgemäß nachgegangen ist.

Also wenn ich das richtig verstehe gibt es keinerlei Schutz in einer derartigen Situation. Und zu guter letzt bekommt man dann auch noch weniger Arbeitslosengeld weil die letzten Abrechnungen enorm geringer ausgefallen sind.

Verstehe ich das richtig?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von pschuetzer):
Eine Familie mit 2 Kindern sitzt dann auf der Strasse. Und das nur weil man seinem Job Ordnungsgemäß nachgegangen ist.
In welchem Film hast du das gesehen?

Es wird doch gerade ermittelt, ob ihr euren Job ordnungsgemäß gemacht habt.
Dein Chef hat offenbar viel für dich gemacht, kann dich aber jetzt nicht voll einsetzen. Er macht das, was er darf und was er kann.
Weitere Impulsivitäten solltest du dir tatsächlich nicht erlauben.
Das Handeln deines Chefs verstehe sogar ich, obwohl ich nieeeemandem eine Waffe in die Hand geben würde.

Du erhältst seit wann dein Grundgehalt?
Du erhältst Kindergeld für 2 Kinder.
Deine Frau hat auch Einkommen??

Wer mit seinem Einkommen seinen Lebensunterhalt nicht erwirtschaften kann, darf die Hilfe des Sozialstaates beanspruchen. Damit wäre man schon im Rechtsgebiet/Unterforum Sozialrecht...Sozialleistungen

Das wäre hier zunächst ergänzendes ALG2 vom Jobcenter.
Falls es zur betriebsbedingten Kündigung kommt, würde zunächst ALG1 von der Arbeitsagentur gezahlt (ohne Sperrzeit) und ggfls noch ergänzendes Alg2 vom JC.
Falls es zu verhaltensbedingten K. kommt, folgt eine Sperrzeit, ansonsten weiter wie o.

Besteht für dich die Möglichkeit, für die Dauer der Ermittlungen einen Minijob anzunehmen? Mit Zustimmung deines AG?
Besteht für deine Frau eine solche Erwerbsmöglichkeit?

Zitat (von pschuetzer):
Aber es kann doch nicht angehen, das wir unsere Arbeit mit besten Wissen und Gewissen absolvieren und wir durch die beruflichen Folgen über die Ermittlungen von dienst Freigestellt werden müssen.
Wieso denn nicht? Es wird doch geprüft/ermittelt.
Zitat (von pschuetzer):
Da muss man doch als AN auch in irgendeiner Form gesetzlich geschützt werden können oder müssen.
Das wirst du auch. Nach Abschluss der Ermittlungen wird im Bericht stehen, was war. Aber nicht, wie du es aus deiner Sicht siehst.
Zitat (von pschuetzer):
Also wenn ich das richtig verstehe gibt es keinerlei Schutz in einer derartigen Situation.
Das verstehst du falsch.
Das mit dem ALG verstehst du auch falsch.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von pschuetzer):
Im Gegensatz zur Polizei müssen wir, im Falle eines Personenschutzes im schlimmsten Falle, auf uns schießen lassen.

Aha, die Polizei darf weglaufen und die Schutzperson frei stehen lassen? Was ist denn das für ein Unfug?



Zitat (von pschuetzer):
Die Vorgehensweise wird bei denen nach dem Gebrauch einer Schusswaffe wohl kaum anders sein.

Doch, denn das sind Beamte, also was ganz anderes.



Zitat (von pschuetzer):
Im schlimmsten Falle kündigt mich mein AG.

Stimmt, deshalb sollte man froh sein, das es jetzt wenigstens etwas gibt.



Zitat (von pschuetzer):
Fordert das Darlehen sofort komplett zurück.

Das dürfte rechtswidrig sein, müsste man mal prüfen was genau vertraglich vereinbart wurde.



Zitat (von pschuetzer):
Eine Familie mit 2 Kindern sitzt dann auf der Strasse.

Nein, das würde nur passieren, wenn man alles falsch macht was man falsch machen kann.



Zitat (von pschuetzer):
Denn ich kann mich ja auch nirgendwo bewerben.

Es gibt viele Jobs um die man sich bewerben kann.



Zitat (von pschuetzer):
Wie soll ich einem eventuellen neuem AG erklären warum und wieso ich ausgebildeter Personenschützer bin aber derzeit keine Waffe tragen darf?

Es gibt viele Jobs bei denen das egal ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
pschuetzer
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, ich möchte die Aussagen/Fragen mal beantworten...

Zitat (von Anami):
Du erhältst seit wann dein Grundgehalt?
Du erhältst Kindergeld für 2 Kinder.
Deine Frau hat auch Einkommen??


Seit der Beendigung meiner Ausbildung bekomme ich ein Grundgehalt. Das ändert sich nicht.. ausser mit den Betriebsjahren ansonsten ist es halt ein festes Gehalt.

Dazu kommen dann je nach Einsatz die Zulagen je nachdem ob Personenschutz, oder Wertschutz.. Welche Gefahrenstufe.. etc. dazu kommen Spesen und und und..

Zitat (von Anami):
Das wäre hier zunächst ergänzendes ALG2 vom Jobcenter.
Falls es zur betriebsbedingten Kündigung kommt, würde zunächst ALG1 von der Arbeitsagentur gezahlt (ohne Sperrzeit) und ggfls noch ergänzendes Alg2 vom JC.
Falls es zu verhaltensbedingten K. kommt, folgt eine Sperrzeit, ansonsten weiter wie o.


Ok. Und was kommt als erstes? Verkaufen sie mal ihr Haus. Super... (Begründung kommt gleich weiter unten)

Zitat (von Anami):
Besteht für dich die Möglichkeit, für die Dauer der Ermittlungen einen Minijob anzunehmen? Mit Zustimmung deines AG?
Besteht für deine Frau eine solche Erwerbsmöglichkeit?


Wenn mein AG zustimmt mit Sicherheit.

Meine Frau darf nicht arbeiten. Sie bezieht derzeit Elterngeld. Danach geht sie wieder arbeiten.

Zitat (von Anami):
Wieso denn nicht? Es wird doch geprüft/ermittelt.


Richtig.. es wird geprüft.. Da habe ich auch keinerlei Einwände gegen. Aber im diesem Prüfstatus sollte es eine Art Schutz geben. Wenn. Wenn mein AG mich nun kündigt weil er mich ja nicht einsetzen kann und in ein paar Monaten heisst es dann. alles in Ordnung, hab ich dadurch zwar keine Folgen im rechtlichen sinne, mein Job ist aber Weg. Die Betriebsjahre. die Lohnerhöhungen durch die Jahre.. ich fange also wieder ganz unten an. Ich bin erst 29. Aber fast 9 Jahre Vollzeit macht sich schon bemerkbar anstatt wieder von unten anzufangen.

Zitat (von Anami):
Das wirst du auch. Nach Abschluss der Ermittlungen wird im Bericht stehen, was war. Aber nicht, wie du es aus deiner Sicht siehst.


Korrekt. Ich kenne solche Berichte durch Kollegen und aus den Akten. Natürlich steht da nicht drinne was ich wie wo gerne da stehen hätte, das ist mir klar. Aber solange dadrinne steht das richtig gehandelt wurde. Ist alles ok.

Zitat (von Anami):
Das verstehst du falsch.
Das mit dem ALG verstehst du auch falsch.


Was verstehe ich denn falsch? Mein Grundgehalt ist niedriger als was ich normal verdienen würde. Wenn ich dann ALG 1 beantrage sagen die bestimmt nicht "ok dann geben sie uns mal die Lohnabrechnungen von dem Jahr davor weil das durch die Ermittlungen ja weniger war". Sondern die nehmen die letzten 12 Monate. Und da sind schon 6 Monate weniger. Also fällt auch das ALG1 weniger aus. Was.. wiederum, wenn es heisst, richtig gehandelt, eine Strafe für mich ist.

Dann müsste der Staat sagen, wie bei denen die zu Unrecht im Gefängnis saßen. Ok, wir haben Ihnen den Schein vorläufig zu unrecht entzogen und Probleme bereitet (weniger Einkommen etc) und dann gibt es eine wieder gutmachung.


Zitat (von Harry van Sell):
Aha, die Polizei darf weglaufen und die Schutzperson frei stehen lassen? Was ist denn das für ein Unfug?


Das habe ich so nicht gesagt. Aber im Falle eines Personenschutzes und einer Gefahr sind wir nun mal dafür die die Person zu schützen. Die Polizei alle. Also auch die Öffentlichkeit etc. Ich weiss nicht ob du/sie den Personenschutz kennen. Während die Polizei den Täter jagt, sucht, verhaftet oder sonstige Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit ergreift stehen wir vor/an/um die zu schützende Person. Die ersten die dann einen Schuss, Messer, Schlag oder was auch immer abbekommen sind wir. Wir als Personenschützer. Als Personenschützer ist es mir auch völlig egal ob/wer neben meiner Schutzperson steht. Ich bin alleine für diese Person da. Um schlimmsten Falle als lebende Schussweste. Die Polizei nicht. Die holt erst einmal Verstärkung. SEK, Schutzschilde und was weiss ich nicht alles während wir auf uns schiessen/einschlagen/einstechen lassen müssen. Genau das ist unser Job.

Zitat (von Harry van Sell):
Doch, denn das sind Beamte, also was ganz anderes.


Da haben wir es ja schon wieder. Kaum Beamtenstatus und schon was besseres. Kannst du mir erklären warum? Die haben die gleiche Ausbildung an der Schusswaffe wie wir auch. Und die müssen genau so wie wir auch einschätzen ob und wann sie Gebrauch von der Schusswaffe machen. und die müssen genauso wie wir einen Warnschuss abgeben. Und ebenfalls müssen die ein Schussabgabeprotokoll einreichen. Und ebenfalls müssen die wie wir auch alle 6 Monate auf den Schiessstand.


Zitat (von Harry van Sell):
Stimmt, deshalb sollte man froh sein, das es jetzt wenigstens etwas gibt.


Wenn es vielleicht unberechtigt war, ok. Aber wenn die Ermittlungen ergeben es war alles Ordnungsgemäß. Dann habe ich mich an meine Arbeitsanweisungen gehalten. Habe meinen Job korrekt ausgeführt aber wurde in der Zeit der Ermittlung bestraft. Darum geht es ja nun einmal. Für den Fall das alles Ordnungsgemäß war hatte ich zu unrecht einbußen, oder auch ggf einen Jobverlust.

Es gibt sowas wie Kurzarbeitergeld.. Aber sowas wie Ermittlungsgeld oder eben eine Entschädigung, in unserem Fall jetzt gibt es nicht.

Zitat (von Harry van Sell):
Das dürfte rechtswidrig sein, müsste man mal prüfen was genau vertraglich vereinbart wurde.


Im AV steht drinne das bei Beendigung des AVs ausstehende Arbeitnehmerdarlehen mit dem Restlohn verrechnet werden.

Zitat (von Harry van Sell):
Nein, das würde nur passieren, wenn man alles falsch macht was man falsch machen kann.


Ok vielleicht falsch ausgedrückt. Ich habe eine Ausbildung gemacht, gehe arbeiten, Weiterbildungen usw. Nun wurde ich vom Staat her erst einmal bestraft (im falle das alles ordnungsgemäß war) und im schlimmsten Falle verlieren wir unser Haus. Wofür wir arbeiten, zahlen, wir uns etwas aufbauen.

Zitat (von Harry van Sell):
Es gibt viele Jobs um die man sich bewerben kann.


Ja so kann man es auch sehen... Klar.. Beschwer dich nicht, such dir nen neuen Job, verdien weniger, Verkauf dein Haus, dein Problem.

Ich will keinesfalls mosern, mekkern oder sonst etwas. Ich finde es ja auch gut, das gerade nach einem Gebrauch einer Schusswaffe ermittelt und geprüft wird. Da bin ich definitiv ein Befürworter.

Aber in der Zeit wo eben eine derartige Situation durch eine Ermittlung entstehen kann sollte es eine Absicherung geben. Es mag sein das der ein oder andere übertreibt, es quasi ausnutzt von einer Schusswaffe Gebrauch machen zu können. Aber jeder, der einen derartigen Beruf ausübt und auch noch eine Schusswaffe trägt, glaub es mir oder nicht, der ist Froh seine Waffe NICHT einsetzen zu müssen.

Und solange alles ordnungsgemäß war wird man für die Ausübung seiner Berufes noch betraft. Und schlimmer noch, man kann gekündigt werden. Und das kann ich gerade nicht verstehen. Eben weil auch, gerade bei Berufen mit Schusswaffen (Polizei, Bundeswehr, Personenschützer etc.) ja nun mal von vorne herein die Gefahr das es zu so einem Verfahren kommen kann.

Und hier müsste es eine Art "Zahlungs- & Kündigungsschutz" geben.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Netter Vortrag, aber großteils am Thema vorbei. Daher eine kurze Antwort:

a) Du bist derzeit weder bei der Polizei noch bei der Bundeswehr. Wäre aber eine Option, wenn Du die damit verbundenen Nachteile (oh ja die gibt es) in Kauf nehmen würdest. Gerade die BW ist derzeit über jeden brauchbaren Bewerber froh.

b) Dein Arbeitgeber hat Dich bisher nicht gekündigt sondern an Dir festgehalten.

c) Deine Frau kann, wenn ihr Arbeitgeber mitspielt, ihre Elternzeit vorzeitig beenden. Du bist ja zuhause und kannst derweil die Kids übernehmen.

d) Es gibt auch ganz viele andere Jobs außerhalb des privaten bewaffneten Personenschutzes.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1352 Beiträge, 510x hilfreich)

Da du eure Immobilie selbst bewohnst wirst du sie auch nicht verkaufen müssen. Auch dann springt der Staat unterstützend ein, wenn man eben derzeit zu wenig verdient.

Gäbe es für deine Frau nicht die Möglichkeit zu arbeiten und du beziehst für die restliche Zeit das Elterngeld?

Aber du hast anscheindend einen sehr verständigen Chef, der auch gerne an die festhalten würde. Frag ihn doch, ob du vielleicht einen 450 €-Job nebenher machen darfst. Das würde sicher ein wenig helfen und wahrscheinlich hat er auch nichts dagegen.

Zitat (von pschuetzer):
Und hier müsste es eine Art "Zahlungs- & Kündigungsschutz" geben.


Je nach Größe eine Betriebs könnte das auch der Ruin des Unternehmens sein. Derzeit kann er dich nicht einsetzen (naja vielleicht wäre ja ein Schreibtischjob, also evtl. Telefondienst und Planung der Einsätze drin), also zahlt er nur dein Grundgehalt. Warum sollte er Spesen, Gefahrenzulagen o.ä. zahlen, wenn du genau das nicht "einbringen" kannst. Den Ausfall deiner Person und die damit verbundenen Kosten ersetzt ihm niemand, das müssen deine Kollegen und er zusätzlich irgendwie reinbringen. Da ist schon verständlich, dass er diese Kosten möglichst gering halten will (und damit ja auch seine Lohnnebenkosten für dich)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Dein Problem ist doch ganz einfach: du hast dich bei deiner Lebensfinanzierung auf die (variablen) Zulagen verlassen. Großer Fehler.

Vor dem selben Problem würdest du z.B auch stehen, wenn du schwer erkrankst.

Dein AG verhält sich nahezu vorbildlich. Selbst während deiner Fortbildung hat er dich weiter bezahlt. Jetzt auch noch.
Viele andere würden sich über so einen AG freuen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von pschuetzer):
Ok. Und was kommt als erstes? Verkaufen sie mal ihr Haus. Super...
Vom ganzen Roman der erste Unsinn.
Zitat (von pschuetzer):
Meine Frau darf nicht arbeiten. Sie bezieht derzeit Elterngeld.
Der 2. Unsinn.
Zitat (von pschuetzer):
Aber im diesem Prüfstatus sollte es eine Art Schutz geben.
Gibt es doch. Grundgehalt +Freistellung.
Zitat (von pschuetzer):
Aber solange dadrinne steht das richtig gehandelt wurde. Ist alles ok.
Da die Ermittlungen laufen und der Bericht noch nicht fertig ist--- versteht man dein Geschrei gar nicht.
Und erst recht nicht, weil du nicht weißt, was dein Chef/AG macht.

Was willst du denn? Alle Eventualitäten hier durchkauen? Dein gesamtes Lebens-und Berufsrisiko auf die Firma abwälzen? Hallo?
Zitat (von pschuetzer):
ich fange also wieder ganz unten an.
Der 3. Unsinn.
Zitat (von pschuetzer):
Sondern die nehmen die letzten 12 Monate.
Der 4. Unsinn.
Zitat (von pschuetzer):
Dann müsste der Staat sagen, wie bei denen die zu Unrecht im Gefängnis saßen.
Der Staat? Wenn überhaupt, dann doch wohl dein AG. Das kann ja alles noch passieren---wenn...
Zitat (von pschuetzer):
während wir auf uns schiessen/einschlagen/einstechen lassen müssen. Genau das ist unser Job.
Du könntest jetzt darüber nachdenken, diesen Job zu wechseln. Wer mit 29 neidvoll zur Polizei blickt und sich derweil ... lassen muss---hat wohl den falschen Beruf/AG gewählt.
Zitat (von pschuetzer):
Nun wurde ich vom Staat her erst einmal bestraft (im falle das alles ordnungsgemäß war) und im schlimmsten Falle verlieren wir unser Haus. Wofür wir arbeiten, zahlen, wir uns etwas aufbauen.
Alles Fantasie.
Zitat (von pschuetzer):
sollte es eine Absicherung geben.
Hast du. Und kannst noch dazu bekommen, wenn es zum LU nicht reicht.

Hör auf, über ungelegte Eier zu jammern. Ist ja gräßlich.
Keinen Plan und keine Ahnung, nur Unsinns-Argumente und Neid.

Zitat (von pschuetzer):
Ich will keinesfalls mosern, mekkern oder sonst etwas.
Und WAS ist das, was du hier tust? :???:
Zitat (von pschuetzer):
Und hier müsste es eine Art "Zahlungs- & Kündigungsschutz" geben.
Sonst noch Wünsche vom Sozialstaat?
Grundgehalt/ALG1, Alg2, Elterngeld, Kindergeld---alles vom Staat.

Fazit: Wenn du mit deinem AG so (impulsiv) schwafelst wie hier, bleibt ihm wohl nichts als verhaltensbed. Kündigung. :zoff:

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
pschuetzer
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich kann eure Aussagen verstehen.. Und nachvollziehen.. Und man kriegt etliche mit 34a aber wenige mit einer kompletten Ausbildung. Das ist einfach so. Und mit Waffenschein noch weniger. vermutlich ist das verfahren schneller beendet als er einen passenden neuen Angestellten bekommt.

Ich habe aber das Gefühl das meine "Sicht" keiner versteht oder verstehen will.

Praktisch habe ich meine Antwort. Der Staat **** auf seine Steuerzahler...

Noch einmal... Ein AG hat keine Arbeit.. wegen Auftragslage oder was auch immer. Dann gibt es KURZARBEITERGELD. Das ist zwar WENIGER als der normale LOHN aber immer noch MEHR als der ALG2 Satz (Mein Vater kam schon zweimal zu diesem Vergnügen)

Hier springt der Staat ein und unterstützt den AG.

Soweit so gut....

Und jetzt kommen wir/ich/andere wie ich.

Wir gehen unserem Beruf wie jeder andere ordnungsgemäß nach. Man macht seine Arbeit, dafür wird man entlohnt. Nun hat man nun einmal in unserem Bereich eine Schusswaffe (Polizei, Bundeswehr etc. pp. auch)

Man geht also seinem Job nach, muss Gebrauch von seinem ARBEITSWERKZEUG machen. Was zum BERUF dazu gehört. Und dann?

Genau. Dann kommen die Behörden und sagen. SO. Bis zum Ergebnis der Ermittlungen wird ihnen der Waffenschein entzogen.

Ich werfe hier einfach mal das Wort unschuldsvermutung in den Raum.

Praktisch ist es nun einmal so, dafür das man seinen Beruf ordnungsgemäß ausgeführt hat, verbietet der STAAT nun vorerst die weitere berufliche Aktivität.

Und egal wie das Ergebnis ausfällt. Man ist der ge****.

Der Arbeitgeber kann einen Kündigen. Man verliert seinen Lohn, Man Darf seinen Job nicht ausüben und muss hoffen das man einen sozial eingestellen AG hat wie ich.

Und wenn die Ermittlungen dann abgeschlossen sind und alles was ordnungsgemäß. Ja, genau. Dann kann man bestenfalls wieder Arbeiten weil man nicht gekündigt wurde. Aber die Monatelangen einbußen zu UNRECHT. Tzja PECH. Und wenn man Pech hat, ist man noch gekündigt.

Weil man seinen Job ordnungsgemäß ausgeführt hat.

Hier gibt es keinen Schutzschirm. Nichts.

Und damit habe ich ja meine Antwort. Ich kann nur ruhig lieb und nett bleiben und hoffen das die Ermittlungen nicht noch ein paar Monate dauern und das mein AG mich nicht irgendwann doch kündigt.

Und da gibt es dann noch nicht einmal einen ganz klaren Kündigungsschutz.

Wie schon oben erwähnt. Wenn ich ein unternehmen mit Schusswaffenführung führe wie die Polizei, Bundeswehr etc. (und da ist es egal ob ich Polizei bin oder nicht) die Waffenscheine und die Erlaubnis für das Unternehmen für den Umgang mit Schusswaffen hat die Behörde.. und an der spitze steht der Staat ja GENEHMIGT.

Dann MUSS der AG einfach damit RECHNEN und von mir aus genau für solche Fälle einen Fond, Versicherung oder was auch immer haben. Denn man muss damit Rechnen das genau so ein Fall auftritt. Und genau da muss es eine Schranke geben. Die ganz klar sagt NEIN.

Von mir aus soll der Staat in solchen Fällen für den Ausfall aufkommen. Denn solange ich NICHTS zu verschulden habe und alles ordnungsgemäß ausgeführt habe ist der STAAT hier der der sagt:

Bis zum Abschluss der Ermittlungen NEIN

Und genau das kann oder will hier keiner verstehen.

Denn wenn nach 1 Jahr die Ermittlungen abgeschlossen und alles in Ordnung und korrekt war. Dann ist der STAAT ganz alleine daran Schuld das der Betroffene im schlimmsten Falle arbeitslos geworden ist.

Denn ich WILL arbeiten. Mein AG WILL mich einsetzen aber der STAAT verbietet es vorübergehend und somit KANN mein AG mich NICHT einsetzen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von pschuetzer):
Denn ich WILL arbeiten. Mein AG WILL mich einsetzen aber der STAAT verbietet es vorübergehend und somit KANN mein AG mich NICHT einsetzen.

Dann sollte man sich einen Arbeitgeber suchen der auch unbewaffnete Dienste anbietet, damit man im Falle eines Falles nicht ohne Tätigkeitsalternativen da steht. Das ist bei Polizei und Bundeswehr weniger problematisch, da gibt es dann halt Innendienst, technischen Dienst usw., bis die Sachlage geklärt ist und man wieder Zugang zur Waffe erhält.

Ansonsten könnte man auch mal eine Anfrage zum Stand des Verfahrens stellen, wurde das schon getan? Ist ein eigener Anwalt involviert der die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden und der Waffenbehörde übernimmt und versucht den Abschluss des Verfahrens etwas zu forcieren? Sieben Monate sind schon eine ordentliche Zeitspanne.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
pschuetzer
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Osmos):
Dann sollte man sich einen Arbeitgeber suchen der auch unbewaffnete Dienste anbietet, damit man im Falle eines Falles nicht ohne Tätigkeitsalternativen da steht. Das ist bei Polizei und Bundeswehr weniger problematisch, da gibt es dann halt Innendienst, technischen Dienst usw., bis die Sachlage geklärt ist und man wieder Zugang zur Waffe erhält.

Ansonsten könnte man auch mal eine Anfrage zum Stand des Verfahrens stellen, wurde das schon getan? Ist ein eigener Anwalt involviert der die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden und der Waffenbehörde übernimmt und versucht den Abschluss des Verfahrens etwas zu forcieren? Sieben Monate sind schon eine ordentliche Zeitspanne.


Ich glaube du/sie bist/sind der erste der es verstanden hat...

genau.. die Polizei.. da geht es dann ab in den Innendienst und fertig.

Ich selber habe mal angefragt da hieß es das ich keine Auskunft bekomme. Ein Anwalt ist mit der Sache vertraut und übernimmt das auch, dieser ist jedoch der Anwalt vom AG. Da das ja während der Arbeitszeit passiert ist und unser AG ja darüber informiert werden musste (kam auch Vor-Ort) gab er das direkt an den Anwalt ab.

Die letzte Rückmeldung ist jetzt knapp 3-4 Wochen hier. Da hieß es das noch ein Gutachten fehle und sobald das vorliege könne man eine Entscheidung treffen.

Zugang zu Waffen habe ich weiterhin. Die Lagern ja hier im Waffenschrank gut gesichert. Drei Stück insgesamt wovon eine ja derzeit bei den Ermittlungsbehörden liegt.

Da habe ich mich schon erkundigt. Da ist es so da, da mir der Waffenschein ja nicht entzogen wurde, also richtig entzogen, ich weiss jetzt nicht mehr genau wie die das genannt haben, ist der Besitz weiterhin, bis zur Entscheidung ob der Waffenschein entzogen wird oder ob alles in Ordnung war, kein Problem. Abgeben muss ich die Waffen erst wenn der Waffenschein komplett entzogen wird. Ich darf diese derzeit nur nicht Führen.

Zitat:
Dann sollte man sich einen Arbeitgeber suchen der auch unbewaffnete Dienste anbietet, damit man im Falle eines Falles nicht ohne Tätigkeitsalternativen da steht.


Darüber können wir uns jetzt streiten. Natürlich gebe ich dir Recht, aber auch unrecht. Bis zu meiner Personenschutzausbildung gehörte ich auch zu den 5% unbewaffneten Mitarbeitern.

Das ist unser reines Eliteteam. Also die heissen Einsatzteam. Was ist deren Aufgabe? Im Fußballstadion die gewaltbereiten Hooligans trennen. Deswegen Eliteteam weil das die ersten sind die vor der Polizei noch drauf hauen. Danach räumt die Polizei den Rest auf oder nimmt uns hinter die Schilder bzw. rücken vor sodass wir wieder aufstehen können. Aber das ist ein reiner "Prügeljob". Manchmal ist es ruhig. Aber manchmal hast du so krass gewaltbereite Hooligans, die machen vor NICHTS halt.

Und da bin ich ganz ehrlich. Ich habe keine Personenschutzausbildung gemacht, um mir weiterhin von Hooligans den Schädel einschlagen zu lassen.

Das wird vermutlich keiner verstehen. Aber so ist es nun einmal.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von pschuetzer):
Noch einmal... Ein AG hat keine Arbeit.. wegen Auftragslage oder was auch immer. Dann gibt es KURZARBEITERGELD. Das ist zwar WENIGER als der normale LOHN aber immer noch MEHR als der ALG2 Satz (Mein Vater kam schon zweimal zu diesem Vergnügen)

Hier springt der Staat ein und unterstützt den AG.


Und? Du bekommst doch sogar mehr: du bekommst dein ganzes Gehalt.

Zitat (von pschuetzer):
Und wenn die Ermittlungen dann abgeschlossen sind und alles was ordnungsgemäß. Ja, genau. Dann kann man bestenfalls wieder Arbeiten weil man nicht gekündigt wurde. Aber die Monatelangen einbußen zu UNRECHT.


Da ist wieder dein Denkfehler: du hast keinerlei Einbußen, weil du dein Gehalt weiter bekommst. Die Zulagen gibt es für z.B Nachtdienst oder Gefahrenzulage. Du bist aber derzeit nicht in Gefahr, weil du freigestellt bist. Daher bekommst du völlig zurecht keine Zulagen.

Ich bin mir übrigens noch nicht sicher,dass der AG dir kündigen könnte wegen des vorläufigen Entzug des Waffenscheins aufgrund eines Vorfalls im Dienst. Das wäre m.E. nach nämlich Abwälzung von unternehmerischen Risiko auf den AN.
Da du aber nicht gekündigt wurdest, spielt das in deinem Fall keine Rolle.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
pschuetzer
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Da ist wieder dein Denkfehler: du hast keinerlei Einbußen, weil du dein Gehalt weiter bekommst. Die Zulagen gibt es für z.B Nachtdienst oder Gefahrenzulage. Du bist aber derzeit nicht in Gefahr, weil du freigestellt bist. Daher bekommst du völlig zurecht keine Zulagen.


Doch ich habe EINBUSSEN. Auftrage sind mehr als genug vorhanden. Arbeit ist da. Und ich würde die jetzt gestern morgen und genau so hätte ich sie letzte Woche und letzten Monat und und und bekommen.

Und warum bekomme ich diese nicht. Weil ich DERZEIT wegen dem STAAT meinen Dienst NICHT ausüben DARF.

Hätte man den Fall nur aufgenommen und uns nicht vorübergehend "suspendiert" könnten wir weiter ARBEITEN und auch unsere ZULAGEN verdienen. Aber dies wird uns gerade staatlich VERWEHRT.

Und nochmal. Ist der Fall abgeschlossen und es war alles in Ordnung. Es gab also NIEMALS einen WIRKLICHEN Grund uns erst einmal die Erlaubnis zu entziehen dann ist, meiner Ansicht nach, ganz klar der Staat in der Ersatzpflicht.

Wie schon mit der Haft gesagt. Kommst in U Haft.. Oh.. sorry. sie saßen unschuldig. hier ne entschädigung...

Und bei uns? Oh sorry. War alles gut. sie dürfen ihren dienst wieder ausüben.

Wer ERSETZT und den Schaden? Denn wir würden diese ganzen Zulagen seit Monaten schön weiter verdienen. Wenn wir es dürften.

Also WO bekommen wir eine "Entschädigung"?

Man hätte ja auch genauso gut sagen können. Ok. Wir ermitteln. Und NACH den Ermittlungen sehen wir weiter. So würde auch kein Verlust entstehen.... denn wir dürften ja bis zur ENTSCHEIDUNG erst einmal weiter arbeiten. Dann würde das Problem ja garnicht entstehen. Und wenn man schon sagt, ok, sie dürfen erstmal nicht, dann muss man zumindest die Möglichkeit haben und gegen den Staat zu klagen. Aber diese Möglichkeit ist wohl auch nicht gegeben.

-- Editiert von pschuetzer am 17.10.2019 15:31

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von pschuetzer):
Und da bin ich ganz ehrlich. Ich habe keine Personenschutzausbildung gemacht, um mir weiterhin von Hooligans den Schädel einschlagen zu lassen.

Das wird vermutlich keiner verstehen. Aber so ist es nun einmal.



Als jemand, dessen zweckgebundene Waffenausbildung durch den Staat durchgeführt und durch den Staat finanziert wurde, kann ich mich echt nur wundern ob ich Dich richtig verstanden habe:

- Du musst Deine Ausbildungskosten selbst tragen?
- Du verwendest eigene Ausrüstung (Waffen)?
- Du lagerst Deine dienstlich verwendeten Waffen regulär zu Hause?
- Du arbeitest als bewaffneter privater Personenschützer ausschließlich auf Basis des Notwehrrechts?
- Die Alternative in Deiner Firma wäre die Prügelei mit Hooligans im Stadion in der Grauzone des Hausrechts bzw. Notwehrrechts?
- Du hast ein veritables Strafverfahren mit einem möglicherweise erheblichen Strafmaß am Hals und machst Dir "lediglich" Sorgen um Deinen Waffenschein?

Da kann man dann nur noch viel Glück wünschen!


-- Editiert von Osmos am 17.10.2019 16:15

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
pschuetzer
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch wenn das hier arbeitsrechtlich nichts zu tun hat... aber ähm..

keine Ahnung WAS du auf staatliche Kosten finanziert bekommen hast aber was kannst du nachweisen?

Eine Personenschutzausbildung?

Du hast also je 100Std

Protective Escort
Protective Driving
Communications & Electronic Counter-Surveillance
Improvised-Explosive-Device Service
Bodyguard Paramedicine
Conflict Management

absolviert und eine erfolgreiche Prüfung abgeschlossen? Haste eine Ausbildung im Nahkampf

Zudem hast du die Sachkunde nach §7 WaffG absolviert.

Und das alles hat dir der Staat bezahlt? Also vielleicht Sicherheitsfachkraft. Aber das zahlt keineswegs der Staat.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von pschuetzer):
Praktisch habe ich meine Antwort. Der Staat **** auf seine Steuerzahler...
Weiterer Unsinn.
Zitat (von pschuetzer):
Hier springt der Staat ein und unterstützt den AG.
Noch mehr Unsinn.
Zitat (von pschuetzer):
Aber die Monatelangen einbußen zu UNRECHT.
Die kannst du dir uU zurückholen. Zivilrechtlich.
Zitat (von pschuetzer):
Hier gibt es keinen Schutzschirm. Nichts.
Unsin. Die diversen Schirme wurden aufgezählt. Sie müssen aber abgerufen/beantragt werden.
Zitat (von pschuetzer):
Und genau das kann oder will hier keiner verstehen.
Unsinn. Du verstehst nicht, was du außer Agitieren und Schwätzen nun mal machen solltest.
Zitat (von pschuetzer):
Die letzte Rückmeldung ist jetzt knapp 3-4 Wochen hier.
Mein Gott, dann ist es bald vorbei.
Zitat (von pschuetzer):
Doch ich habe EINBUSSEN.
Was haben deine Einbußen mit den Aufträgen dieser Schießfirma zu tun? NICHTS. Du bist freigestellt, man darf dich nicht einsetzen.

Wolltest du nicht endlich mal rechnen, was du vom STAAT bekommst, wenn dein Chef dir kündigt, weil du ihm dermaßen auf den Zeiger gehst?
Zitat (von pschuetzer):
Aber diese Möglichkeit ist wohl auch nicht gegeben.
Und warum nicht? Weißt du das auch schon aus der Vorausschau?

Ehrlich? ein solches Lamento, ohne zu wissen, was der Abschlussbericht sagt...das grenzt schon fast an ***

Aber schön, dass du uns erzählt hast, was du so alles auf dem Kasten hast.
Und niemand wird von dir verlangen, nahe an die Hooligans zu gehen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von pschuetzer):
Und das alles hat dir der Staat bezahlt? Also vielleicht Sicherheitsfachkraft. Aber das zahlt keineswegs der Staat.


Es gibt vielerlei hoheitliche Aufgaben des Staates für deren Wahrnehmung man neben vielem anderen auch eine Waffenausbildung samt dienstlich gelieferter Schusswaffen erhält, und zusätzlich ggf. noch eine mehr oder weniger schicke Uniform. Das muss nicht zwingend bewaffneter Personenschutz sein. Der meiner Meinung nach auch nicht in privatisierte bewaffnete Hände gehört.

Zurück zum juristischen Komplex: Mache Dir lieber Sorgen was passiert wenn man den Waffeneinsatz als nicht durch Notwehrrecht gedeckt ansieht, denn dann ist der entzogene Waffenschein Dein kleinstes Problem. Freue Dich dass Dein Arbeitgeber bisher so geduldig an Dir fest gehalten hat, das ist mitnichten selbstverständlich. Und justiere mal Deine Selbstwahrnehmung.



-- Editiert von Osmos am 18.10.2019 09:07

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17023 Beiträge, 5898x hilfreich)

Hallo Markus,

dein Arbeitgeber verhält sich vorbildlich. Du solltest dein Verhältnis zu deinem AG nicht mit unsinnigen Forderungen unnötig belasten. Du bekommst dein Grundgehalt. Klar, was denn auch sonst? Denn du kannst ja aktuell nicht eingesetzt werden. Du hast also praktisch bezahlten Urlaub. Wirklich? Du beschwerst dich über solch einen AG? Dafür fehlt mir jegliches Verständnis.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Vielleicht können wir ja jetzt an dieser Stelle einmal konkret werden?.

Liegt der derzeitige Auszahlungsbetrag Deines Arbeitgebers über dem Pfändungsbetrag?

Hast Du Dir schon einmal überlegt, Deine Interessen - arbeitsrechtlicher und strafrechtlicher Natur - anwaltlich vertreten zu lassen und hast Du eine Rechtsschutzversicherung, die Arbeitsrecht beinhaltet?

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 18.10.2019 10:06

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Vieles von dem, was Sie sagen - und ich verkenne nicht Ihre persönliche Situation mit Haus, Kindern, etc - ist oder sollte Gegenstand von Verhandlungen der Verbände oder Gewerkschaften sein. Letztendlich ist. man Privatperson und handelt nur aufgrund der sogenannten Jedermannrechts, man hat ja nicht mal hoheitliche Rechte. Daß in dem Gewerbe eine Ex und Hopp-Mentalität vorherrscht, ist hinlänglich bekannt.

Es bleibt bei der derzeitigen Situation für die Zukunft nur die private Absicherung, wenn es sowas überhaupt gibt. In so fern hat
hiphappy einfach recht.

Zitat (von hiphappy):
Dein Problem ist doch ganz einfach: du hast dich bei deiner Lebensfinanzierung auf die (variablen) Zulagen verlassen. Großer Fehler.

Vor dem selben Problem würdest du z.B auch stehen, wenn du schwer erkrankst.

Dein AG verhält sich nahezu vorbildlich. Selbst während deiner Fortbildung hat er dich weiter bezahlt. Jetzt auch noch.
Viele andere würden sich über so einen AG freuen.


Daß der AG weiterhin auf die Rückzahlung des Darlehens pocht, ist natürlich ärgerlich, aber zuerst mal sein Recht, sofern Sie grundsätzlich leistungsfähig sind.

Es bleibt nur der pragmatische Angang: Ehefrau lässt die Elternzeit erst mal sein und Sie suchen sich einen Nebenjob.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.317 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen