Grenzabstand altes Haus

17. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
bauer1976
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grenzabstand altes Haus

Hallo.

ich besitze seit einiger Zeit ein ca 1910 gebautes Haus nebst Nebengebäude in dem Fahrräder und Werkzeuge stehen.

Der Grenzabstand vom Nebengebäude zum Nachbarn beträgt lediglich 1,15 m.

Nun will mein Nachbar, dass ich das Nebengebäude abreißen lässt, weil der Grenzabstand von 3 m nicht eingehalten wurde.

Vorherige Besitzer haben in meinem Haus mit mehreren Generationen gelebt und haben mir gesagt, dass das Nebengebäude schon von Anbeginn hier stehen würde und als Viehstall bzw. Futterkammer diente.

Die Steine aus denen es gebaut wurde, sind die gleichen wie die an dem Wohnhaus. Also vermuten wir, dass es wirklich stimmen könnte, und das Nebengebäude auch uralt ist.

Der Bauamtleiter unserer Stadt hat in einem Gespräch (da ging es jedoch um ein anderes Thema) das auch schon erwähnt, dass der Nachbar wohl deswegen bei ihm war und Probleme machen könnte. Seitens der Stadt würde es wohl keinerlei Probleme geben.

Das Gespräch hat vor 3 Jahren stattgefunden und bis heute ist nichts passiert...

Ich habe aber keine Ruhe, was soll ich machen?

Fällt das Gebäude wohl unter Bestandsschutz?

Wir wohnen im Außenbezirk einer Stadt in NRW.










-- Editiert von bauer1976 am 17.10.2019 17:55

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von bauer1976):
Das Gespräch hat vor 3 Jahren stattgefunden und bis heute ist nichts passiert...
Nichts solltest du machen.
Doch: Abwarten, bis der Nachbar nochmal von vorn anfängt.
Dann hier wieder fragen.
Bis dahin: nur die Ruhe...
Zitat (von bauer1976):
Nun will mein Nachbar,
Wenn du wüsstest, was ICH alles will... ;)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von bauer1976):

Ich habe aber keine Ruhe, was soll ich machen?

Ignorieren.
Zitat:

Fällt das Gebäude wohl unter Bestandsschutz?

Ja.

Wenn es Dir ein paar Euro wert ist: such Dir einen Anwalt für Baurecht, lass ihn die Situation und die Rechtslage prüfen.
Wenn die wie zu erwarten so ist, daß Bestandsschutz besteht, dann schreibst Du Deinem Nachbarn einen freundlichen (!) Brief, in dem Du ihm (möglichst unter Bezug auf ein paar §§§ oder Urteile, die gibt Dir der Anwalt) mitteilst, daß für das Gebäude Bestandsschutz besteht und Du nicht bereit bist, das Ding abzureißen.

Wenn die wider Erwarten so ist, daß ein Anspruch des Nachbarn bestehen könnte, dann schließt Du das weg.

Wenn Dein Nachbar mehr tun wollte als quaken und bellen, dann hätte er schon längst selbst einen Anwalt befragt und diesen ggf. mit einer Klage beauftragt. Daß er das nicht gemacht hat in all den Jahren, spricht dafür, daß er entweder nur quaken und bellen will oder ihm schon mal ein Anwalt erklärt hat, daß Bestandsschutz besteht.

Alternativ kannst Du, wenn Du das Nebengebäude nicht brauchst, Deinem Nachbarn auch anbieten, daß Du gegen Zahlung von 50.000€ (oder ...€ ) und Übernahme der Abriss- und Entsorgungskosten bereit bist, das Ding entfernen zu lassen.

(Vorkasse machen...!!!)

-- Editiert von eh1960 am 17.10.2019 19:32

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

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