Verwalternachweis

18. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Micwint
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verwalternachweis

Ich bin im Oktober 2013 für 3 Jahre zum Verwalter bestellt worden. Dies ist notariell beglaubigt. Muss die Verlängerung auch notariell beglaubigt werden, wenn keine Änderungen bei den Eigentümern stattgefunden hat? Die Eigentümerversammlung hat mich immer wieder für 3 Jahre neu bestätigt.
Kann immer nur für 3 Jahre verlängert werden oder auch für 5?
Vielen Dank für die Hilfe.

-- Editiert von Moderator am 18.10.2019 13:21

-- Thema wurde verschoben am 18.10.2019 13:21

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Muss die Verlängerung auch notariell beglaubigt werden, wenn keine Änderungen bei den Eigentümern stattgefunden hat?


Für die Wirksamkeit der Verwalterbestellung, bzw. deren Verlängerung im Verhältnis zur Eigentümergemeinschaft ist eine notarielle Beglaubigung nicht erforderlich.

Erforderlich ist diese notarielle Beglaubigung dann, wenn bei einem Verkauf die Verwalterzustimmung gegenüber dem Grundbuchamt erfolgen soll. So lange es keinen Verkauf einer Wohnung gibt, benötigt man also keine notarielle Beglaubigung der Verlängerung. Für die Vergangenheit ist das ohnehin nicht erforderlich.

Zitat:
Kann immer nur für 3 Jahre verlängert werden oder auch für 5?


Die Verlängerung darf max. 5 Jahre betragen.

-- Editiert von hh am 18.10.2019 13:19

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Ich empfehle, als WEG -Verwalter unbedingt mal das entsprechende Gesetz zu lesen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von Heike J):
Ich empfehle, als WEG -Verwalter unbedingt mal das entsprechende Gesetz zu lesen.
...und das (IMO vergnüglich zu lesende) Wohnungseigenthumm-Lexikon eines erfahrenen Siegener Hausverwalters kann auch nicht schaden. Hier sollte es zu finden sein.

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von Micwint):
Ich bin im Oktober 2013 für 3 Jahre zum Verwalter bestellt worden. Dies ist notariell beglaubigt. Muss die Verlängerung auch notariell beglaubigt werden, wenn keine Änderungen bei den Eigentümern stattgefunden hat?

Da die ersten 3 Jahre der Bestellung schon lange vorbei sind fällt dir die Frage aber wirklich recht .... ein. Findest Du nicht?
Wie hast du es denn bei deiner erneuten Bestellung, die ja längst fällig war, gehandhabt?

Zitat (von Micwint):
Kann immer nur für 3 Jahre verlängert werden oder auch für 5?

Alles dazu wichtige steht schon in # 1 und vor allem in #2.

0x Hilfreiche Antwort

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