Hallo liebe Leute,
ich habe eine Frage zu folgendem Fall:
AN ist seit 8 Jahren in einem Unternehmen tätig, reißt sich da konstant den A**** auf. AN war immer selten krank, geht mit dem Kopf unter dem Arm zur Arbeit.
Vor einiger Zeit war es dann soweit: AN wurde/ist arbeitsunfähig wegen Burnout.
Eine Woche vor dem Ende der Lohnfortzahlung führte AN mit dem AG Personalbüro ein Telefonat. AN wollte netterweise über seinen Genesungsprozess informieren.
In diesem Telefonat wurde folgendes gefragt bzw. gesagt:
Wie soll es denn weitergehen? Was stellen Sie sich vor?
Sie können zurück an Ihren Arbeitsplatz oder Sie müssen kündigen (+ Freistellung)
Wir können Ihnen nicht kündigen.
Ein anderer geeigneter Arbeitsplatz steht nicht zur Verfügung
Direkt zum Ende der Lohnfortzahlung erhielt AN die Einladung zum BEM Informationsgespräch mit Terminvorschlag, den AN zunächst ablehnte.
Meine Frage ist nun: Wurden in diesem Telefonat durch die Fragen und getätigten Aussagen nicht elemtare Inhalte des BEM-Verfahrens bereits vorweggenommen?
Vielen Dank für Input!
Gruß von Frau Herrje
Gespräch vor BEM Verfahren
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Und warum hat er abgelehnt? Passte ihm der Termin nicht?Zitatdie Einladung zum BEM Informationsgespräch mit Terminvorschlag, den AN zunächst ablehnte. :
Der AN hat beim P-Büro angerufen. Zunächst hat er nur Kenntnis darüber erlangt, dass
Das ist eine erste unverbindliche Aussage eines nicht zuständigen P-Büro-Mitarbeiters.ZitatEin anderer geeigneter Arbeitsplatz steht nicht zur Verfügung :
Immerhin könnte ein solcher Arbeitsplatz uU geschaffen werden. Darüber könnte im BEM-Gespräch diskutiert werden.
Fühlte sich der AN nach 5 Wochen schon wieder fit für diesen Job bzw. für einen Job in dieser Firma?ZitatEine Woche vor dem Ende der Lohnfortzahlung :
Burn out schon nach 5-6 Wochen *auskuriert*?
Hallo Anami,
der MA des Personalbüros ist zuständig. Dieser kündigte die Einladung schon beim Telefonat an und schickte sie auch. Das BEM bzw. Informationsgespräch findet mit ihm oder einem anderen HR MA statt (AN hat die Wahl). Vom BR wurde bislang noch nichts erwähnt.
Außerdem ist der AN aktuell noch arbeitsunfähig und derweil im Krankengeldbezug. Die Behandlung dauert noch an, aus dem Grund hat der AN auch den Termin für dieses Informationsgespräch abgesagt.
Gruß von Frau Herrje
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Na gut, mag sein.Zitatder MA des Personalbüros ist zuständig. :
Ich wünsche gute Besserung für den AN.
Wenn der AN dann tatsächlich wieder absehbar arbeitsfähig wird, kann der AN nochmal einen neuen Termin für das BEM-Verfahren /Gespräch anbieten und sogar verlangen.
Durchaus kann man auch etwas forscher rangehen.
Am 1. Arbeitsfähigkeits-Tag am Arbeitsplatz erscheinen und arbeiten wollen/die Arbeitskraft anbieten.
AN hat also alle Zeit, sich kundig zu machen, was zu einem solchen Verfahren gehört, was AG dürfen, was AN können...usw.
Der AN sollte aber wissen, was er selber will.
So lange eine Rückkehr nicht absehbar ist, wird ein BEM Gespräch nicht viel bringen. Dieses sollte geführt werden, wenn der AN sich absehbar in der Lage sieht, wieder zurück zu kommen.
Dann werden Maßnahmen wie zB die stufenweise Wiedereingliederung besprochen, ob ein anderer Arbeitsplatz notwendig ist oder nicht, etc.
Ich würde dies auch so der Personalabteilung mitteilen (den ersten Absatz) und dann das Gespräch zuzeiten wieder aufnehmen.
Die Aussagen im jetzigen Gespräch haben keine wirkliche Relevanz, da derzeit wohl nicht absehbar ist, was der AN irgendwann vielleicht mal braucht. Daher muss man sich jetzt auch keine großen Gedanken darüber machen. "oder Sie müssen kündigen (+ Freistellung). Wir können Ihnen nicht kündigen." - beides ist natürlich Schwachsinn! Weder "müssen" Sie kündigen noch ist der Arbeitgeber gehindert, selbst eine Kündigung auszusprechen. Da hat jemand wohl keine Ahnung!
Also, reichen Sie regelmäßig und lückenlos Ihre Au-Bescheinigung ein und erholen Sie sich gut!
Viele Grüße!
Nochmals herzlichen Dank, Anami (und fb367...)!
Diese umfängliche Zuständigkeit des Personalbüros ist für den AN genau das Problem.
AN hat kein Vertrauen (mehr) in diese betrieblichen Akteure.
Leider wird von dort auch inzwischen versucht per Email Druck auszuüben, einen Termin für das Info-Gespräch zu nennen. AN möchte sich allerdings im Moment nur von diesem Unternehmen und seinen Strukturen erholen...
Das habe ich über die Seite der bmas zum BEM Info-Gespräch gefunden:
Aus Gründen des Datenschutzes empfiehlt das iqpr, dass der/die Gesprächsführer/in einer Berufsgruppe angehört, die unter § 203 Absatz 1 oder 2 Strafgesetzbuch fällt. Ist dies nicht möglich, wird als Mindestanforderung die Unterzeichnung einer Erklärung empfohlen, woraus sich, neben der gewöhnlichen Schweigepflicht gegenüber jedermann, insbesondere auch die Schweigepflicht gegenüber der Unternehmensleitung und dem Personalwesen ergibt
Ich überlege dem AN zu raten, das Personalbüro damit mal zu behelligen... Allerdings ist das nur eine QS Empfehlung und schon ganz schön "doll"...
Diese Aussage ist natürlich Unsinn. Wenn ein für BEM zuständiger Mitarbeiter solch eine Aussage macht, dann würde ich einen anderen zuständigen Mitarbeiter auswählen. Deiner Aussage nach besteht ja diese Wahlmöglichkeit.ZitatSie können zurück an Ihren Arbeitsplatz oder Sie müssen kündigen (+ Freistellung) :
Wir können Ihnen nicht kündigen.
BEM ist ja genau dazu da um Möglichkeiten der Wiedereingliederung zu suchen und zu schaffen. Eine Kündigung ohne BEM wäre zwar unwirksam, aber wenn der AG solche Maßnahmen durchführt und sich diese als nicht Ziel bringend erweist, dann gibt es durchaus Möglichkeiten für den AG das Arbeitsverhältnis zu kündigen.
Hier ist das ganz gut zusammengefasst:
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/kuendigung/ohne-bem-ist-eine-kuendigung-unwirksam/
ZitatLeider wird von dort auch inzwischen versucht per Email Druck auszuüben, einen Termin für das Info-Gespräch zu nennen. AN möchte sich allerdings im Moment nur von diesem Unternehmen und seinen Strukturen erholen... :
Dann empfiehlt es sich, einen sogenannten Spam Filter zu aktivieren, der die Mails direkt in den Papierkorb befördert. Es besteht keine Pflicht, Mails zu lesen oder zu beantworten und Kündigungen erfordern eh die Schriftform.
DIE würde also nicht "verpasst"
ZitatDann empfiehlt es sich, einen sogenannten Spam Filter zu aktivieren, der die Mails direkt in den Papierkorb befördert. :
Nein, das empfiehlt sich keineswegs.
Zum einen könnte ja mal was wichtiges drinstehen, zum anderen kötten die als Beweismittel mal wichtig werden.
Ja, okay, das stimmt - bei mir wird der Papierkorb nicht gelöscht bzw nur ausgewählte Mails, von daher kann ich auch aussortierte Mails jederzeit abrufen. Ich hätte besser geschrieben "in einen gesonderten Ordner zur späteren Kenntnisnahme und ggf Verwendung". Zur Beweissicherung eben.
Was ich sagen wollte ist, daß man sich nicht mit irgendwelchen Mails befassen muss während man krankgeschrieben ist. Eine elegantere Lösung wäre dann vielleicht eine automatisierte Antwort "Leider kann Ihre Mail derzeit nicht bearbeitet werden" oder was weiß ich - eben ein passender Text. Aber gewiss muß man sich keine Bettel-, Droh- oder sonstwie Manupulationsmails zuführen, wenn man eh schon psychisch angeschlagen ist.
"Wichtiges" muss halt per Post versandt werden. Ist ja auch so. Während einer Krankschreibung muß man sich nicht mit beruflichen Belangen beschäftigen.
In das Personalbüro?ZitatAN hat kein Vertrauen (mehr) in diese betrieblichen Akteure. :
Dafür gibts den behandelnden Arzt/Ärzte. Der AN sollte nicht vergessen, die jeweiligen AUB rechtzeitig dem AG zuzuleiten.ZitatAN möchte sich allerdings im Moment nur von diesem Unternehmen und seinen Strukturen erholen... :
Der AN muss überhaupt keine e-mails des AG oder seines Beauftragten lesen. Und antworten auch nicht.
Aber trotzdem könnte er sachlich und kurz schreiben, dass er zu gegebener Zeit Kontakt mit dem AG wegen des BEM aufnehmen wird, sobald die fachärztliche Unterstützung das empfiehlt. Plong. Und Ruhe im Karton.
ZitatDer AN sollte aber wissen, was er selber will. :
Aber trotzdem könnte er sachlich und kurz schreiben, dass er zu gegebener Zeit Kontakt mit dem AG wegen des BEM aufnehmen wird, sobald die fachärztliche Unterstützung das empfiehlt. Plong. Und Ruhe im Karton.
Das hat der AN getan, außerdem rechtzeitig und lückenlos die AUBs eingereicht.
Dennoch versucht AG nun Druck auszuüben... So hat AN leider das Gefühl, es geht nicht darum das BEM-Verfahren "ernsthaft" einzuleiten, sondern dass es sich eher um eine "Zermürbungstaktik" handelt.
Das Personalbüro sprach dafür eben im Vorwege auch schon viel zu viel von Kündigung.
Vielen Dank nochmal für die Antworten! :-)
Gefühle sind fehl am Platze. So wie bei der Ursache für die AU.ZitatSo hat AN leider das Gefühl, :
Dann kann man als AN hinterher schieben, dass man sich verbitte, durch weitere e-mails belästigt zu werden.
ZitatSo hat AN leider das Gefühl, es geht nicht darum das BEM-Verfahren "ernsthaft" einzuleiten, sondern dass es sich eher um eine "Zermürbungstaktik" handelt. :
Prima, das Erkennen derartiger Manöver ist der erste Schritt! Jetzt geht es darum, daß der AN lernt, sich mental dagegen abzugrenzen.
Das ist allerdings kein rechtliches Problem, sondern hier kann man beispielsweise einen erfahrenen Therapeuten hinzuziehen. Sehr nützlich auch für den weiteren Lebensweg, denn Abgrenzung ist bei vielen Menschen ein Problem und solchen oder ähnlichen Situationen oder Strategien ist man immer mal wieder ausgesetzt.
Zitat:Gefühle sind fehl am Platze. So wie bei der Ursache für die AU.ZitatSo hat AN leider das Gefühl, :
Dann kann man als AN hinterher schieben, dass man sich verbitte, durch weitere e-mails belästigt zu werden.
So sieht es aus, ja.
Hallo und guten Abend!
Die Geschichte geht weiter (ganz ohne Gefühle).
AN hatte inzwischen das Vorgespräch zum BEM-Verfahren und hat 2 Wochen Zeit um sich dafür oder dagegen zu entscheiden. AN möchte eigentlich am BEM teilnehmen, um keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen fürchten zu müssen. Das BEM führt das Personalbüro durch.
Nun gab es da vor ca. 1 Monat dieses Telefonat mit dem Personalbüro, in dem im Grunde genau die Fragen beantwortet wurden, die erst im BEM-Verfahren erörtert werden.
Wäre es z.B. ratsam vor der BEM-Einwilligung zu diesen Fragen und Aussagen eine Stellungnahme zu fordern?
Am Ende hat so ein Gespräch dann ja womöglich nie stattgefunden, und man könnte nämlich soweit gehen und sagen, dass es die Genesung des AN negativ beeinflusst hat.
Ich bin bei "der Nummer" wirklich am Verzweifeln...
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