Schaden ohne Schuld?

18. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
PatriziaPi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schaden ohne Schuld?

Hallo,

Wir wohnen in einem MFH (6Parteien).

Ich hatte heute einen Zettel vom Nachbar an der Tür kleben, dass der heute morgen, als er sein Auto aus der Garage geparkt hat, am Bordstein hängen geblieben ist, und dadurch ein Schaden an Felge und Reifen hat.
Ich sei schuld, da mein Auto so blöd da stand, dass er nicht richtig ausparken konnte.
Er möchte den Schaden nun von mir ersetzt bekommen.

Aber ich kann doch nichts dafür, dass er „zu blöd" zum Ausparken ist, oder?
Wieso sollte ich für den Schaden einstehen?

Gibt es hierzu eine Rechtsgrundlage?

Viele Dank im Voraus.
PatriziaPi

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120256 Beiträge, 39859x hilfreich)

Zitat (von PatriziaPi):
Aber ich kann doch nichts dafür, dass er „zu blöd" zum Ausparken ist, oder?

Korrekt. Das ist alleine sein Problem.



Zitat (von PatriziaPi):
Wieso sollte ich für den Schaden einstehen?

Weil der Nachbar es sich wünscht.



Zitat (von PatriziaPi):
Gibt es hierzu eine Rechtsgrundlage?

Für Wünsche benötigt man keine Rechtsgrundlage ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von PatriziaPi):
Gibt es hierzu eine Rechtsgrundlage?
Dazu wird es wohl keine Rechtsgrundlage geben. Aber wundere dich nicht, wenn dein Nachbar in Zukunft dich morgens rausklingelt, wenn du ihn eingeparkt hast. Und falls du aus irgendwelchen Gründen da so nicht stehen darfst, dann könnte der Nachbar versuchen, das in Zukunft zu verhindern.

0x Hilfreiche Antwort

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