Krankengeld und Aufhebungsvertrag

18. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
BineLandshut
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankengeld und Aufhebungsvertrag

Sehr geehrte Nutzer,

kann hier in diesem Forum jemand helfen?

Ich bin wegen Mobbing durch Kollegen/Chef und dadurch Depression seit 19.07. krankgeschrieben. Seit dem 28.08. beziehe ich Krankengeld. Ich kann Anfang Dezember nun endlich eine Therapie beginnen das weiss auch die Krankenkasse.
Nach einem Gespräch mit dem Arbeitgeber wurde sich auf eine Beendigung des Arbeitsverältnisses geeinigt, mit Aufhebungsvertrag zum 31.10.
Die Arbeitsagentur ist informiert, von dort wird Arbeitslosengeld allerdings erst ab 01.01. bezahlt, da meine Kündigungsfrist vertraglich geregelt erst zum 31.12.2019 gegriffen hätte.
Die Krankenkasse jedoch meint sie zahlen nur bis zum 31.10. Krankengeld, da dann die Arbeitsagentur zuständig ist.
Wie kann man hier agumentieren? Hat die Krankenkasse recht? Oder lohnt es sich Widerspruch einzulegen oder zum Sozialgericht zu gehen.

Ich bedanke mich im Voraus

Freundliche Grüße

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
sonnen8licht
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 151x hilfreich)

Ganz allgemein.
Krankengeld wird solange gezahlt, wie man durchgehend krank geschrieben ist. Da ändert weder eine zwischenzeitliche Kündigung oder Aufhebungsvertrag etwas daran.
Eine eventuell selbst verursachte Sperrfrist kommt erst zum Tragen, wenn man Arbeitslosengeld beanspruchen möchte.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.278 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.