Share-Online & Telefonzahlungen - Chance Geld zurück zu bekommen?

19. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 139x hilfreich)
Share-Online & Telefonzahlungen - Chance Geld zurück zu bekommen?

Leider weiß ich nicht genau ob die Kategorie richtig ist, aber es geht um den Filehoster "share-online" der kürzlich abgeschaltet wurde. Die Medien berichten darüber.
Ich war dort ebenfalls Kunde & habe mir erst vor ein paar Tagen Permiumzeit gekauft, allerdings diesmal für mehrere Monate was eine Ausnahme darstellte.

Hätte ich per Lastschrift bezahlt, wäre es kein Problem & hätte die Zahlung rückgängig machen können. Da ich aber über Infin-Payment (Telefonrechnung) bezahlt habe, ist meine Frage ob es die Möglichkeit gibt dass ich das Geld irgendwie wieder bekommen kann bzw. die Rechnung widerrufen?

Ich schätze nächsten bzw. übernächsten Monat kommt dann auch die Rechnung von 1&1 diesbezüglich. Die Rechnung wird ca. 27 € betragen, wovon ich vll. 3...4... Tage etwas nutzen konnte ehe SO nun dauerhaft abgeschaltet wurde.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Das dürfte aus versch. Gründen aussichtlos sein. Angefangen von der indirekten Zahlungsmethode bis hin zum Grund der Zwangsabschaltung wegen krimineller Umtriebe. Wer "Kunde" krimineller Angebote ist, der muss mit dem Verlust seines Geldes rechnen. Eher wird man Hausbesuche der Beamte erwarten dürfen als das Geld erstattet wird.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#2
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 139x hilfreich)

Ja soweit auch verständlich, aber nur weil die Betreiber ihre Plattform nicht nur für das verwendet haben was es eigentlich ist, kann man ja nicht gleich jeden bestrafen. Selbst CHIP.de warb für Share-Online als "seriösen" Filehoster.

Zitat:
Eher wird man Hausbesuche der Beamte erwarten dürfen als das Geld erstattet wird.
Naja eher weniger bei den Leuten die dort nur heruntergeladen haben ;) ... dafür lohnt sich der Aufwand nicht.

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#3
 Von 
kuro200
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 28x hilfreich)

Bei 1und1 reklamieren.
Denn es hat keine Leistung stattgefunden.

Der reine Download von urh. geschützten Dateien - sofern es keine Kipo ist, ist keine Sache, wo jemand belangt wird.

Im schlimmsten Falle würde man Schadensersatzforderungen der Rechtsinhaber erhalten.
Lohnt sich für die nur nicht, im Gegensatz zu Filesharing die Datei nicht anderen verfügbar gemacht wurde.

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#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat (von kuro200):
Bei 1und1 reklamieren.
Warum dort? Die 0900-Service-Anbieter sind meist eigenständige Firmen, die wiederum an den Telefonanbieter verrechnen. Der wiederum an den Kunden. Der Zahlungsdienst wurde dabei auch vollständig erfüllt. Ob der 0900-Service für die eigentliche Dienstleistung haftet ist eher fraglich.
Das Zurückholen des Geldes ist damit weniger erfolgversprechend wie bei einer Überweisung.

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Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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