51 Km/h zu schnell nicht der Halter

19. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
since2014
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 14x hilfreich)
51 Km/h zu schnell nicht der Halter

Hallo Zusammen,
Meine Mutter hat Post bekommen von der Behörde sie soll per Zeugenaussagebogen bekannt geben wer mit ihrem Auto (Firmengahrzeug ihrer Firma) 51 km/h außerorts zu schnell gefahren ist..80 auf Teilstück erlaubt.
Das Bild lässt recht eindeutig auf mich schließen, die Meldeadresse ist die Gleiche.
Geblitzt wurde ich in der Pfalz, Bundesland der Wohnhaft ist Hessen.

Habe keine Punkte, war ein beschissener Tag kam gerade aus dem Krankenhaus nach einem Sterbefall und hab nicht auf die Geschwindigkeit geachtet, wobei das wohl wenig zur Sache tut.

Macht es Sinn zu versuchen das Ganze abzustreiten? Wenn ja wie könnte ein Vorgehen aussehen?
Falls sich wer fragt wieso abstreiten, weil es eine Strecke ist, auf der man theoretisch! 200 fahren kann, durch meine Geschwindigkeitsüberschreitung wurde zu keinem Zeitpunkt eine 3. Person gefährdet, sprich aus meiner Sicht aufbessern der Staatskasse..

Danke schonmal

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47647 Beiträge, 16841x hilfreich)

Deine Mutter darf natürlich die Aussage verweigern. Ob es etwas nützt darf aber bezweifelt werden.

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Firmengahrzeug ihrer Firma
Ihre eigene Firma, oder die Firma für die sie arbeitet? Nur mal so nachgefragt...

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#3
 Von 
since2014
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo

Zitat:
Firmengahrzeug ihrer Firma
Ihre eigene Firma, oder die Firma für die sie arbeitet? Nur mal so nachgefragt...


Ihre eigene Firma

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#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

OK, dann kann sie wenigst seitens Arbeitgeber keine Probleme bekommen, wenn sie die Aussage verweigert.

Bei der Geschwindigkeitsüberschreitung sollte man sich allerdings bewusst sein, dass der Sache eindeutig nachgegangen wird.

Wenn man die Aussage verweigert, sollte man sich darüber bewusst sein, dass auf einmal unangemeldet Polizisten in der Nachbarschaft das Bild rumzeigen werden, oder in der Firma.

Man sollte sich also überlegen, möchte man das, oder sollte man einfach zu seiner Tat stehen, so wie man es auch schon als Kind beigebracht bekommen hat...

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47647 Beiträge, 16841x hilfreich)

Und sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass Du doch nicht erwischt wirst, dann droht Deiner Mutter eine Fahrtenbuchauflage und zwar für alle Firmenfahrzeuge.

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

noch was, ausdrücklich die Aussage verweigern ist in solchen Fällen unklug, denn indirekt sagt man damit "es war ein naher Verwandter", und dann ist die Auswahl wohl nicht mehr besonders groß (noch dazu bei identischem Wohnsitz).

Das zielführendste ist imho, dass gar nicht reagiert wird (die Zeugenbefragung ist nicht angekommen, die Antworttwurde vergessen etc.). Und dann hoffen das es verfristet; aber bitte nicht zu viel erhoffen, die Wahrscheinlicheit dafür schätze ich auf unter 10%. Und die - kostenpflichtige - Fahrtenbuchauflage käme dann noch hinzu.

Stefan

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#7
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Zitat (von since2014):
Das Bild lässt recht eindeutig auf mich schließen


Die Frage wäre dabei, ob dies nur für dich so ist, oder ob eine dritte Person, die dich nicht kennt, dich anhand des Bildes identifizieren könnte.

Die Abwägung zwischen "zugeben" und "nichts sagen" hängt ganz stark daran, wie einfach man den Kreis der Verdächtigen eingrenzen kann.

Es steht Fahrverbot vs. Fahrtenbuch.

Beispiel 1: "Deine Mutter hat ein Kleingewerbe mit einer weiblichen Angestellten. Ihr wohnt zu zweit in der Stadt in einer Mietwohnung, alle Nachbarn kennen dich, weil du immer mit lauter Musik und schneller Fahrweise auffällst. Du bist Einzelkind und dein digitales Passbild entspricht zu 90% dem Blitzerfoto."

Beispiel 2:
"Ihr wohnt auf einem abgelegenen Bauernhof als Familie mit 5 Söhnen in ähnlichem Alter und ähnlichem Aussehen. Alle kommen optisch stark nach dem Vater und Onkel. Die Firma besteht aus diversen Familienangehörigen. Dein Ausweis ist 9 Jahre alt [und liegt evtl. noch nicht digital den Behörden vor]. Damals hattest du auch auf dem Bild noch lange Haare und Vollbart.".

In Beispiel 1 würde ich zum Zugeben tendieren.
In Beispiel 2 hat die Polizei Schwierigkeiten mit der Beweisführung.

Die Wahrheit liegt vermutlich dazwischen. Anwalt fragen.

PS: Aber aufpassen, die Polizei ist auch schon in der Neuzeit angekommen und geht ganz einfach ins Netz und googelt nach Personenbildern! FaceBook, Xing, ... Nur als Info.

-- Editiert von Snuggles am 23.10.2019 10:56

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#8
 Von 
since2014
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 14x hilfreich)

Also die Nachbarn kennen mich definitiv, wenig Angestellte im Unternehmen und keine Brüder im gleichen Alter..

Ich glaube ich komm ums Fahrverbot nicht rum.

Habe mich gestern mit einem Arbeitskollegen unterhalten, dessen Sohn wurde per Facebook ermitteln, als er die Punkte für seinen Sohn übernehmen wollte.

Da bin ich jedoch nicht zu finden.

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47647 Beiträge, 16841x hilfreich)

Zitat:
In Beispiel 2 hat die Polizei Schwierigkeiten mit der Beweisführung.


Nicht wirklich, denn dann macht die Polizei einen Hausbesuch, d.h. sie ermittelt ganz konventionell.

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#10
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Zitat (von hh):
Nicht wirklich, denn dann macht die Polizei einen Hausbesuch, d.h. sie ermittelt ganz konventionell.


Und dann macht einer der 5 ähnlich aussehenden Brüder die Tür ... nicht auf. Und dann stehen sie da. Mit traurig fragendem Blick, abends am Waldrand vor dem Bauernhof. Es nieselt, und der unscharfe Schwarzweiß-Tintendruck, auf dem der Raser eine ins Gesicht hängende Basecap auf- und eine gerade gekaufte Sonnebrille an hat, verschmiert leise klagend zunehmens...

Da der Fragesteller die Aussage der fiktiven Extrembeispiele verstanden hat, bin ich damit zufrieden.

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#11
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Da der Fragesteller die Aussage der fiktiven Extrembeispiele verstanden hat, bin ich damit zufrieden.
Um das Extrem ei9nfach mal weiterzuführen, kommt es dann zu einer gerichtlichen Klärung der Sache, bei der der Richter dann ein extrem teures forensisches Gutachten in Auftrag gibt. Der TE verliert dann in der Verhandlung, weil der Forensiker ihn eindeutig ermitteln konnte und darf dann nen schönen vierstelligen Betrag zaheln, den das Gutachten gekostet hat, +Gerichtskosten, Anwalt etc...

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#12
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Und nicht vergessen, dass der meist schlechte Ausdruck auf dem Brief nicht die Originalqualität des Fotos darstellt ;-)

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#13
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Um das Extrem ei9nfach mal weiterzuführen, kommt es dann zu einer gerichtlichen Klärung der Sache, bei der der Richter dann ein extrem teures forensisches Gutachten in Auftrag gibt.


Wegen einem Geschwindigkeitsverstoß auf der Autobahn ohne Schaden. Ja ne, is' klar. Gentechnische Analyse nicht vergessen ;)
Für den Fall kann er sich dann in paar Jahren nochmal melden, wenn das Verfahren losgeht.

Noch hat "eine 'bekannte' Frau" einen Brief bekommen, dass "ein unbekannter Mann" in einem von "beliebigen Fahrern benutzten Firmenfahrzeug (?)" zu schnell war.
Jetzt muss erstmal ermittelt werden, wer das sein könnte, und dann muss es zweifelsfrei bewiesen werden.

Nochmal: von der Wahrscheinlichkeit, wie einfach es die Ermittler damit haben könnten, ist das weitere Vorgehen zu bestimmen. Mithelfen muss man auf keinen Fall, sollte man aber vielleicht dann, wenn es aussichtslos ist.

Da es an dem Tag wohl einen familiären Todesfall gab - wer weiß, vielleicht war gerade ihr im Ausland lebender Bruder zu Besuch und auf dem Rückweg vom Krankenhaus. Wer weiß da schon...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120317 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von Snuggles):
Wegen einem Geschwindigkeitsverstoß auf der Autobahn ohne Schaden. Ja ne, is' klar.

Ja, das machen die durchaus.

Wie kommt man eigentlich darauf, das man erst Schäden verursachen müsste, damit so ein Verfahren gestartet wird? Es reicht vollkommen aus, das die Tat verübt wurde und ein Verdächtiger vorhanden ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47647 Beiträge, 16841x hilfreich)

Zitat:
vielleicht war gerade ihr im Ausland lebender Bruder zu Besuch und auf dem Rückweg vom Krankenhaus.


Bitte keine Anstiftung zu Straftaten!

Wenn man diesem Rat folgt, dann kann das Ganze richtig übel ausgehen. Auf denjenigen oder diejenige die hier Falschangaben macht kommt da durchaus eine Geldstrafe in 4-stelliger Höhe zu.

Zitat:
Noch hat "eine 'bekannte' Frau" einen Brief bekommen, dass "ein unbekannter Mann" in einem von "beliebigen Fahrern benutzten Firmenfahrzeug (?)" zu schnell war.
Jetzt muss erstmal ermittelt werden, wer das sein könnte, und dann muss es zweifelsfrei bewiesen werden.


Ja, eben und damit es zweifelsfrei ist wird auch schon mal ein forensisches Gutachten eingeholt, wenn der Beschuldigte bestreitet, der Fahrer gewesen zu sein.

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