Bewährungshilfe Auflagen

20. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Choazin
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewährungshilfe Auflagen

Hallo zusammen
Die Bewährunghilfe eines Bekannten hat drogentest schon über 5 mal veranlasst.
Die er auch gemacht hat und wie zu erwarten klin wahren.
Aber vor kurzem habe ich denn Beschluss von meinem Bekannten genausten durch gelesessen.
Dort steht das er sich nur einen Drogentest sich unterziehen muss wenn ein Grund dar für darlegt.
Mein bekannter hat leider nicht so ein guten bezahlten Job und ein Kind.
Darher bin ich sehr verärgert über das Geschehene.
Die Bewährunghilfe sagt sie wisse nichts von disem Beschluss ob woll das der aktuellste ist.
Ich glaube ihr nicht und möchte rechtlich da gegen vor gehen.
Wie könnte ich das am besten mache ....

Ich BITTE BITTE um ein genaue Auskunft Herzlichen Dank wenn sie sich dieser Angelegenheit an nehmen.



Mit freundlichen Grüßen
Stefan




-- Editiert von Choazin am 20.10.2019 13:00

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
Ich glaube ihr nicht und möchte rechtlich da gegen vor gehen. Wie könnte ich das am besten mache ....


Gar nicht, da Du mit der Strafvollstreckungssache Deines Bekannten überhaupt nichts zu tun hast.

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#2
 Von 
Choazin
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay......
Wie könnte er denn die Sache rechtlich an gehen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Am einfachsten könnte er erstmal dem BewH eine Kopie des aktuellen Beschlusses überlassen und sich dann anhören, wie der dazu steht .... Also ob er immer noch gedenkt weiterhin anlaßlose und engmaschige UKs zu fordern.

Wenn er das dann immer noch will (oder tut) kann Dein Kumpel sich an das bewährungsaufsichtsführende Gericht wenden und die Tätigkeit des BewH überprüfen lassen.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 20.10.2019 19:35

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Choazin
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Beratung und das du dich der Angelegenheit angenommen hast.
Alles gute

0x Hilfreiche Antwort

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