Hallo,
ich war letzten unterwegs und habe jemanden übersehen , er hatte kein Licht an und war dunkel gekleidet. (Bewölkt)Erst beim abbiegen habe ich gesehen das was kommt und habe extra beschleunigt damit er nicht zu stark bremsen muss. Er hatte dann überholt, als ich dachte alles sei okay schlug er beim überholen gegen meine Scheibe und auf die Motorhaube. Dann nötigte er mich zum stehen bleiben auf der Straße. Ich wollte ihm erklären das es ein Versehen war, aber er schrie nur und fuhr dann weg. Falls er mich anzeigt, kann ich ihn dann auch anzeigen? Ich habe einen Riss in der Scheibe und auch Kratzer am Auto. ( Ich war so unter Schock von seinem Handeln, das ich mir sein Kennzeichen nicht gemerkt habe)Mir tut es leid aber Menschen machen Fehler und das schützt vor Strafe nicht, ich weiss.Ich würde es aber akzeptieren. Aber sowas ist doch keine Art jemanden aggressiv anzugehen und jemand das Fahrzeug zu beschädigen. Nicht auszudenken was er getan hätte wenn wirklich was passiert wäre.
-- Editiert von pomapeng am 20.10.2019 14:50
-- Editiert von Moderator am 20.10.2019 16:52
-- Thema wurde verschoben am 20.10.2019 16:52
Kein Unfall/Vorfahrt genommen
20. Oktober 2019
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Frage vom 20. Oktober 2019 | 14:48
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kein Unfall/Vorfahrt genommen
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 20. Oktober 2019 | 17:05
Von
Status: Philosoph (13709 Beiträge, 4356x hilfreich)
Hallo,
Dann solltest du dich freuen. Allein deine Schadenersatzansprüche sind schon bedeutend mehr wert als das mögliche Bußgeld für dich.Zitat:Falls er mich anzeigt,
Stefan
#2
Antwort vom 20. Oktober 2019 | 18:04
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17255x hilfreich)
Falls er mich anzeigt, kann ich ihn dann auch anzeigen? Ja, natürlich.
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#3
Antwort vom 23. Oktober 2019 | 10:36
Von
Status: Praktikant (905 Beiträge, 252x hilfreich)
Zitatich war letzten unterwegs und habe jemanden übersehen , er hatte kein Licht an und war dunkel gekleidet. (Bewölkt)Erst beim abbiegen habe ich gesehen das was kommt und habe extra beschleunigt damit er nicht zu stark bremsen muss. Er hatte dann überholt, als ich dachte alles sei okay schlug er beim überholen gegen meine Scheibe und auf die Motorhaube. Dann nötigte er mich zum stehen bleiben auf der Straße. :
Ist schon eine seltsame Beschreibung. Dachte erst an einen PKW, dann Fußgänger, dann Radfahrer, dann Motorradfahrer...? Was hat die "dunkle Kleidung" mit "bewölkt" zu tun...? Etc.
Zitatschlug er beim überholen gegen meine Scheibe und auf die Motorhaube :
War wohl ein hauptberuflicher Stuntman.
ZitatIch habe einen Riss in der Scheibe und auch Kratzer am Auto. :
Du weißt aber schon, dass Seitenscheiben nicht reißen, sondern bei jeglicher Beschädigung in 1000 Stücke zerbersten (Sicherheitsglas)? Die Frontscheibe verhält sich ähnlich, wobei in bestimmten Konstellationen ein vorhandener Steinschlag zu einem Riss führen kann. Mit "bloßer Hand" in eine Windschutzscheibe "beim Überholen" einen Riss reinschlagen... würde ich gerne mal sehen.
Hier eine Demo zur Seitenscheibe:
https://www.youtube.com/watch?v=wDU8ujnLvIw
Egal, hat mit der Frage nichts zu tun.
=> Anzeigen kann jeder jeden wegen allem. Er muss aber seine Anschuldigungen auch beweisen. Allerdings wird tendenziell die "Erstanzeige" zunächst etwas "stärker gewertet" als eine mögliche Gegenanzeige in Reaktion darauf, denn man geht davon aus, dass sich jemand nicht "einfach so" den Aufwand macht, einen anderen anzuzeigen. Alles eine Frage der Beweislage - z.B. Zeugen.
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