Hallo schönen guten Tag ich habe eine Frage...
Und zwar befindet sich mein Mann nun seit 14 Tagen in der Jva. Und muss dort ausharren bis zum Verhandlungstermin. Da mein Mann aber feste Arbeit, Geregeltes Einkommen, Familie und Unterhaltspflichtiges Kind, keine Auslandskontakte vorweisen kann hat er nun eine haftprüfung beantragt. Er war doch nur weil er die Post nicht bekommen hat nicht zum Gerichtstermin. Wie sind seine Chancen auf Erfolg?
Chancen einer haftprüfung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Es wird sich wohl um einen Haftbefehl nach § 230, Abs. 2 StPO handeln und nicht um einen nach § 112 StPO, oder?
Bei § 230, Abs. 2 StPO gibt es keine "Haftprüfung" iSd. §§ 117 ff. StPO. Man kann (einfache) "Beschwerde" (gem. § 304 StPO) einlegen. Und dann wird es darauf ankommen, ob die Ladung förmlich oder formlos zugestellt wurde. Wenn förmlich und Zustellung auch nachweislich erfolgt ist, hat er schlechte Karten.
Und förmliche Zustellung ist ... soweit es sich nicht nur um einen dem Angeklagten bekannten Fortsetzungstermin gehandelt hat ... gesetzlich vorgeschrieben [vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, 61., 1008, Rn. 2 zu § 216 StPO]
-- Editiert von !!Streetworker!! am 21.10.2019 13:04
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