Hallo, ein sehr sehr guter Freund von mir war vor ca. 10 Jahren wegen Diebstahl zwei Jahre im Knast. Nun hat er aufgrund falscher Freunde neulich wieder einen Fehler begangen und sitzt jetzt in U-haft. Seine zwei Freunde hatten vor bei jemandem zuhause einzubrechen während mein Freund im Auto saß und auf sie wartete. Er war also "nur" der Fahrer. Bevor das ganze abgeschlossen wurde wurden sie erwischt - Diebstahl hat also nicht stattgefunden. Nun sitzt er in U-haft. Wieviel Jahre Strafe kann ihm als Beihilfe (da er der Fahrer war) +aufgrund seiner Vorgeschichte von vor 10 Jahren zustehen?
Was kann ihm erwarten?
20. Oktober 2019
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Frage vom 20. Oktober 2019 | 16:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Was kann ihm erwarten?
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#1
Antwort vom 20. Oktober 2019 | 18:04
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Zitat:Wieviel Jahre Strafe kann ihm als Beihilfe (da er der Fahrer war)
Wie heute schon mal in einem anderen thread geschrieben: Nur weil er "nur im Auto sass" ist er rechtlich gesehen nicht unbedingt nur Tatgehilfe ("Beihelfer"). Auch "Autositzer" können Täter ("Mittäter") sein.
Im Übrigen kann man weiter nichts dazu sagen, da zu wenig Informationen über den Sachverhalt vorliegen.
Wo genau sollte eingebrochen werden?
Wie genau ist das "vor dem abgeschlossen erwischt worden" zu verstehen?
-- Editiert von !!Streetworker!! am 21.10.2019 12:58
#2
Antwort vom 20. Oktober 2019 | 18:11
Von
Status: Unbeschreiblich (32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
Es ist ja dann auch die Frage, ob der Bande noch andere Einbrüche zugeordnet werden konnten. Denn U-Haft wegen einem unvollendeten Einbruch - daran mag ich nicht so recht glauben...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 20. Oktober 2019 | 18:32
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
ZitatDenn U-Haft wegen einem unvollendeten Einbruch - daran mag ich nicht so recht glauben... :
Richtig.
Möglicherweise war er auch vollendet (rechtlich gesehen), möglicherweise wurden Waffen mitgeführt und möglicherweise war der (fast) "Bestohlene" anwesend, so dass es mglw. gar kein Diebstahl, sondern ein Raub war.
U-Haft deutet in der Tat auf mehr hin, als einen erstmaligen §§ 243, 244, der im Versuch stecken geblieben ist.
Ist der gute Freund Deutscher oder Ausländer?
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