Falsche Beschulsigung wegen Unfallflucht

20. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
kgilsa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Beschulsigung wegen Unfallflucht

Hallo,

Vor 3 Wochen hatte Abends bei mir die Polizei geklingelt und sagte mir, dass ich einen Unfall an einem Parkenden Auto verursacht habe, auf einem Parkplatz und zu einer Uhrzeit, wo ich Zu Hause war, angeblich soll ein Zeuge den Fahrer gesehen haben, allerdings konnten Sie da nichts zu sagen, wie gesagt war ich nicht an dem Ort. Heute war dann der Anhörungsbogen dazu im Postkasten. Ich war an dem Tag nur mit meinem Vater unterwegs und an dem angegeben Ort war ich noch nie.

An dem Tag war ich auch nur mit meinem Vater unterwegs und das einige Stunden vor dem "Unfall" zu der Unfallzeit waren wir.schon zu Hause.

Meine Frage, was soll ich jetzt machen? Ich hatte noch nie mit der Polizei und so zu tun, geschweige denn einen Unfall

Über Tipps würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüssen

Ken

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Meine Frage, was soll ich jetzt machen? Das, was ein falsch Beschuldigter immer tun sollte: Keine Aussage machen und sich an einen Anwalt (in diesem Fall einen für Verkehrsrecht) wenden. Allerdings ist es nicht unwahrscheinlich, dass Sie auf dessen Kosten sitzenbleiben, aber das dürfte das kleinere Übel sein... Alternativ könnten Sie einen Anwalt auch erstmal nur mit der Akteneinsicht beauftragen (was viel billiger ist) und dann halt schauen, welche Beweise in der Akte vorhanden sind.

-- Editiert von muemmel am 20.10.2019 16:57

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kgilsa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, dann werde ich mich an einen Anwalt wenden. Ich fühl mich da gerade aufgeschmissen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

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