Hallo,
auf YouTube prahlt jemand in seinem Video damit, er hätte mich angezeigt. Ich hätte Rufmord, Rufschädigung, üble Nachrede, Geschäftsschädigung ... begangen. Er sagt, der Staatsanwalt wird das letzte Wort haben und ich werde meine Strafe
bekommen. Zusätzlich hat er Bilder von einem Detektiv im Video eingeblendet, die mein Wohnhaus zeigen.
Bisher liegt mir bezüglich der Behauptungen nichts vor. Ich bin also unbescholten. Ich kann mir nicht so recht vorstellen, dass der Anzeigenerstatter einer Begutachtung der Umstände des Staatsanwaltes vorgreifen und mich öffentlich irgendwelcher Vergehen beschuldigen darf, obwohl noch gar nichts bewiesen ist.
Wäre das Verleumndung?
Besten Dank
Verleumndung?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatBisher liegt mir bezüglich der Behauptungen nichts vor. :
Das ist erst mal irrelevant.
Die gegen die ermittelt wird, erfahren es meist als letzte.
ZitatWäre das Verleumndung? :
Kommt auf seine exakte Wortwahl an.
ZitatIch hätte Rufmord, Rufschädigung, üble Nachrede, Geschäftsschädigung ... begangen. :
Diese (öffentliche) Aussage ist dann ebenfalls üble Nachrede, wenn der Betreffende das nicht beweisen kann.
Allerdings würde eine entsprechende Anzeige dazu führen, daß das Verfahren ruht, bis über die Anzeige der Gegenseite entschieden wurde (wenn diese denn wirklich eine erstattet hat).
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ZitatDiese (öffentliche) Aussage ist dann ebenfalls üble Nachrede, wenn der Betreffende das nicht beweisen kann. :
Also kann ich im Moment dieses Verhalten nur als Frechheit einstufen.
Was ist, wenn sich die Behauptungen dann doch nicht als wahr erweisen? Ich denke, ich erfahre diesbezüglich sowieso nichts, der andere aber schon.
Würden jetzt also 2 Monate vergehen und ich höre nichts von einem Staatsanwalt, dann könnte ich annehmen, dass der Typ mit seiner Anzeige nichts erreicht hat. Trotzdem existiert ja noch die vergangene "üble Nachrede". Könnte ich da rückwirkend noch was erreichen?
Du kannst jetzt schon Anzeige wegen übler Nachrede erstatten. Das wäre sinnvoll.
Ich meinte nur, daß du nicht erwarten solltest, daß das Verfahren bearbeitet wird, solange noch die ursprüngliche Anzeige im Raum steht.
Danke. Das ist ja schon ein Lichtblick. Dummerweise arbeitet diese Person zwar gewerblich, also verdient mit den Videos Geld, und nicht zu wenig, aber kommt seiner Impressumspflicht nicht nach. Ermittelt die Polizei dann die Adresse von dem oder muss ich mir einen Detektiv anheuern? Oder reicht zumindest Name und Vorname, denn das habe ich.
Oder reicht zumindest Name und Vorname, denn das habe ich. Sie können auch jemand anzeigen, dessen Adresse Sie nicht kennen. Ob die Polizei sich dann die Mühe macht, den zu ermitteln, wird auf den Aufwand ankommen - er heißt hoffentlich nicht Hans Müller oder so... (Achtung: Den Klarnamen hier bitte nicht posten!)
Würde mir nicht einfallen den Namen zu nennen.
Allerdings ist der Verstoß gegen die Impressumspflicht "nur" eine Ordnungswidrigkeit.
Möglich ist eine anwaltliche Abmahnung, wenn Sie quasi "Mitbewerber" sind. Dann müssen Sie die Kosten für den Anwalt allerdings vorschießen...
Für eine Abmahnung muss man also zwingend Mitbewerber sein? Das ist ja doof. Dann kann der Typ ja noch ewig anonym weiter arbeiten. Und ca. 500 € vorschießen, wie ich gelesen habe, macht eine Anzeige auch nicht einfacher.
ZitatFür eine Abmahnung muss man also zwingend Mitbewerber sein? :
Nein, in Deutschland darf jeder jeden abmahnen.
ZitatUnd ca. 500 € vorschießen, wie ich gelesen habe, macht eine Anzeige auch nicht einfacher. :
Wofür sollen denn die 500 EUR anfallen? Anzeigen bei der Polizei sind nach wie vor kostenfrei.
Entschuldigung, die 500 € bezogen sich auf die Abmahnung über einen Anwalt. Ich müsste nun wirklich wissen, was der Fall ist. Einer sagt, ich muss Mitbewerber sein, der andere sagt das Gegenteil.
ZitatEiner sagt, ich muss Mitbewerber sein, der andere sagt das Gegenteil. :
Harry macht sich immer einen sinnfreien Spaß daraus, Rabulistik zu betreiben.
ZitatNein, in Deutschland darf jeder jeden abmahnen. :
Nur ohne Aktivlegitimation ist so eine Abmahnung unberechtigt und kann sogar eine teure negative Feststellungsklage nach sich ziehen.
Bitte gib doch keine irreführenden Antworten, nur weil du es lustig findest, formal im Recht zu sein. Das ist nicht hilfreich, das habe ich dir schon mehrmals gesagt.
ZitatBitte gib doch keine irreführenden Antworten, nur weil du es lustig findest, formal im Recht zu sein. Das ist nicht hilfreich, das habe ich dir schon mehrmals gesagt. :
Ich denke, dass ich auch schon in vergangenen Zeiten "Kontakt" zu Harry hatte. Seine Antworten sind in der Tat nicht unbedingt als nützlich einzustufen. Deshalb bin auch nicht auf ihn eingegangen.
Heute habe ich Anzeige erstattet. Die Polizeibeamtin hat sich auch alles im Video nochmal angesehen, nachdem ich ihr nur die Tondatei vorführte. Es ist auch ein leichtes die Adresse vom Typen rauszufinden. Es läuft also.
Besten Dank für die Tipps und auch den Respekt, den viele den Leuten entgegenbringen, die ein Problem haben. Harry beziehe ich allerdings nicht in den Dank mit ein.
ZitatNur ohne Aktivlegitimation ist so eine Abmahnung unberechtigt :
Diese Aussage ist schlicht falsch.
Aber darauf kommt es hier nicht an, da man ja als Betroffener eine Aktivlegitimation hat.
ZitatFür eine Abmahnung muss man also zwingend Mitbewerber sein? :
Nein, muss man nicht. Diese Aussage ist falsch.
Wenn jemand Gerüchte über mich verbreitet, dann bin ich berechtigt diesen abzumahnen oder auf Unterlassung zu verklagen. Auch ohne das ich Mitbewerber bin.
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