Steuern aus Mieteinnahmen von minderjährigen Erben

29. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
go529420-82
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuern aus Mieteinnahmen von minderjährigen Erben

2 minderjährige erben Haus (je 25%), Vater 50% Pflichtteil. Haus wird vermietet.
2 Varianten:
1. Vater stundet den Kindern den Pflichtteil oder schlägt Erbe aus.
2. Vater besteht auf sein Pflichtteil und die Mieteinnahmen dienen als Ratenzahlung

Wie sieht es mit der Einkommensteuer aus?
Ich würde denken, das im 2. Fall keine zu zahlen ist.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2114 Beiträge, 734x hilfreich)

Das Haus gehört Kindern und Vater gemeinsam (anteilig).

Die Einkünfte aus Vermietung werden einheitlich und gesondert festgestellt und müssen dann von den Beteiligten mit ihrem auf sie entfallenden Anteil in ihren eigenen Steuererklärungen angegeben und versteuert werden.

Der Vater kann natürlich gerne das Erbe ausschlagen, dann gehört das Haus nur den Kindern, an der Versteuerung ändert sich nichts.

Der Vater kann sich jedoch nicht seinen Anteil "ratenweise auszahlen" lassen. In dem Fall bliebe IMHO nur der Weg über eine Versteigerung um Wege der Erbauseinandersetzung.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47593 Beiträge, 16825x hilfreich)

Es geht um diesen Fall:
https://www.123recht.de/forum/erbrecht/Erbrecht-__f563117.html

Zitat:
2 minderjährige erben Haus (je 25%), Vater 50% Pflichtteil. Haus wird vermietet.


Richtig muss es heißen: 2 minderjährige erben Haus (je 50%) und müssen Vater 50% Pflichtteil auszahlen. Haus wird vermietet.

Zitat:
1. Vater stundet den Kindern den Pflichtteil oder schlägt Erbe aus.


Da der Vater kein Erbe ist, kann er auch kein Erbe ausschlagen.

Zitat:
Wie sieht es mit der Einkommensteuer aus?
Ich würde denken, das im 2. Fall keine zu zahlen ist.


Die Auszahlung des Pflichtteils ist nicht als Werbungskosten bei den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung absetzbar. Dennoch müsste die Kinder schon sehr hohe Mieteinnahmen erzielen, denn jedes Kind hat natürlich den Grundfreibetrag in Höhe von 9.168€. Es müsste daher ein Überschuss bei Vermietung und Verpachtung in Höhe von mehr als 18.336€ entstehen, damit die Kinder Steuern zahlen.

Zitat:
Der Vater kann sich jedoch nicht seinen Anteil "ratenweise auszahlen" lassen.


Natürlich kann der Vater sich seinen Pflichtteil ratenweise auszahlen lassen. Warum sollte das denn nicht gehen? Bei der Ratenzahlung können auch angemessene Zinsen festgelegt werden.

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
2 minderjährige erben Haus (je 25%), Vater 50% Pflichtteil.
Was denn nun, erbt der Vater, oder bekommt er einen Pflichtteil? (Pflichtteil wäre übrigens nur 25%)

Zitat:
Der Vater kann sich jedoch nicht seinen Anteil "ratenweise auszahlen" lassen.
Warum sollte das nicht gehen? Das ist doch sogar Standard, wenn kein Geld vorhanden ist um einen Pflichtteil auszuzahlen.

Normale Menschen einigen sich in solchen Fällen, da braucht es auch keine Versteigerung. Nennt' sich Erbauseinandersetzung, und in dem Rahmen kann man auch Verträge schließen (etwa eine Vereinbarung über eine Ratenzahlung).

Stefan


-- Editiert von reckoner am 29.10.2019 13:05

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#4
 Von 
Erich Tango
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 32x hilfreich)

EDIT: Bei Begin meiner Antwort waren die zwei vorigen Antorten noch nicht zu sehen ;)

1a.) Der Vater stundet? Also die Einnahmen gehen/ bleiben bei den Kindern?
Auch dann ist der Vater Miteigentümer und ein muss seinen Anteil an den gesonderter festgestellten Einkünften versteuern. Dass er den Kindern den Überschuss leiht / schenkt/ stundet, ist m.E. unbeachtlich
1b) Der Vater schlägt das Erbe aus. Also wird er auch nicht Eigentümer und muss nichts versteuern. Dafür natürlich die Kinder mehr.
Ob durch den Erbverzicht eine Schenkung vorliegt? Vielleicht aber auch mit Freibeträgen (2 x Vater - Kind) abgedeckt.

2.) Der Vater soll ausgezahlt werden, richtig? Eine Verteigerung muss es m.E. nicht geben, bin da aber zivilrechtlich vielleicht nicht firm genug.
Würde das aus der Ferne so beurteilen: Vater verkauft mit gestundetem/ ratierlich zu zahlendem Kaufpreis.
Dann müsste m.E. auch ein Zinsanteil im Kaufpreis enthalten sein.
Man nehme an, das Haus hat einen Wert von 500.000,- €. Wenn 50% demnach 250.000,-€ würde sich ein fremder dritter (wahrscheinlich ) nicht mit 100 Raten a 2.500 ,-€ zufrieden geben.

Wenn Vater nicht (mehr) Eigentümer, dann 100% Versteuerung der Mieteinnahmen durch die Kinder. Diese haben aber durch die Anschaffung des 50% Miteingentumanteils aber auch höhere Anschaffungskosten und ggf. höhere Abschreibungen. Vielleicht auch Zinsen durch Zinsanteil (s.o.)

Muss man für den Vater in diesem Fall noch ein privates Veräußerungsgeschäft (im Volksmund: Spekulationssteuer) prüfen ?

-- Editiert von Erich Tango am 29.10.2019 13:15

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47593 Beiträge, 16825x hilfreich)

Leider hat der TE die Fragestellung unglücklich und missverständlich formuliert. Bitte den Parallelthread anschauen, damit klar wird, worauf der TE hinaus will.

Aufgrund der unvollständigen Informationen in diesem Thread gehen die Antworten von @Garfield73, @reckoner und @Erich Tango leider an dem vorbei, was der Fragesteller eigentlich wissen möchte.

@go529420-82
Es wäre schön gewesen, wenn Du selbst den Link auf Deinen anderen Thread hier angegeben hättest. Das hätte vermieden, dass Du drei Antwortende auf eine völlig falsche Fährte geschickt hast.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

erstmal danke an hh für den Link.

Dann eine eigene Korrektur: "Pflichtteil wäre übrigens nur 25%" - war falsch, ich war bei der eher üblichen Situation "Ehepartner und Kinder erben".
In diesem Fall hier bekommt der Sohn wirklich 50%.

So, nun zum eigentlichen Thema, gefragt war ja nach der Steuerbelastung.

Zitat:
1. Vater stundet den Kindern den Pflichtteil oder schlägt Erbe aus.
Dann sind die Kinder alleinige Eigentümer, und damit auch alleine steuerpflichtig. Wenn die Kinder aktuell kein Einkommen haben könnte der Grundfreibetrag völlig ausreichen (wobei ich ja nicht weiß wie hoch die Miete wäre, in München reicht der Freibetrag vielleicht nicht mal für eine durchschnittliche Wohnung).

Zitat:
2. Vater besteht auf sein Pflichtteil und die Mieteinnahmen dienen als Ratenzahlung
Imho wären die Raten dann steuerfrei. Vorausgesetzt natürlich die Raten sind wie unter Fremden üblich (etwa so, als wenn jemand das Haus zur Hälfte auf Raten gekauft hätte). Ich denke auch, dass sich das Problem von zu hohen Zahlungen (nur da hätte das Finanzamt etwas einzuwenden) gar nicht ergibt; sonst käme die 1. Möglichkeit ja gar nicht in Frage.

Abschließend würde ich noch bedenken, ob bei den Enkeln Erbschaftssteuer anfallen würde. Wenn ja dann sollte der Vater das Erbe besser nicht ausschlagen, man würde damit nämlich einen Freibetrag verschenken.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go529420-82
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten soweit.
Das Haus hat einen Wert von ca. 150.000, Freibeträge reichen also aus.
Die Miete wäre ca. 800

Muss das Haus beim Verkauf zwingend versteigert werden?
Haus soll nach möglichkeit NICHT verkauft werden. Vermietung wäre uns lieber. Der im Testament genannte Vollstrecker würde das Amt auf den Sohn Übertragen. Die Enkel kommen ins Grundbuch. das Haus wird vermietet.
Frage ist, wie die Steuern auf Miteeinnahmen möglichst gering bleiben.
Soll der Sohn auf sein Pflichtteil verzichten, stunden, oder in Raten ausbezahlen lassen? was ist besser?
Am Ende sollen die Enkel sowieso das Haus bekommen.


Link wäre sinnvoll gewesen, sorry dafür.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das Haus hat einen Wert von ca. 150.000, Freibeträge reichen also aus.
OK, damit ist die Erbschaftsteuerseite erledigt.
Zumindest jetzt. Wenn der Vater aber auch noch Vermögen hat (vielleicht auch ein Haus?), müsste man wieder überlegen, ob dann später bei seinem Ableben* die Freibeträge auch noch reichen (die 50% würden ja dann wieder vererbt).

*sorry das ich das anspreche, aber bei Erbschaftsteuer sollte man auch sowas berücksichtigen

Zitat:
Die Miete wäre ca. 800
Das sind dann 9.600 € p.a., davon geschätzte Kosten von vielleicht 1.600 € ab macht 8.000 € - pro Kind also 4.000 € (natürlich alles ca.).
Wenn das Haus vor weniger als 50 Jahren gekauft wurde (gekauft, nicht geerbt), dann käme noch die "Abschreibung für Abnutzung" in Höhe von 2% des Kaufpreises ohne Grundstück hinzu.

Zitat:
Muss das Haus beim Verkauf zwingend versteigert werden?
Natürlich nicht. Wie ich schon sagte bekommen normale* Familien das hin. Und zwischen den Zeilen erkennt man, dass ihr normal seid.

*normal im Sinne von nicht zerstritten und auch nicht auf den letzten Euro schauend

Zitat:
Frage ist, wie die Steuern auf Mieteinnahmen möglichst gering bleiben.
Wenn die Eigentümer des Hauses ansonsten kein Geld verdienen sind es sogar Null Einkommensteuern.

Wie alt sind denn die Kinder?
Das ist wichtig für die Frage, ob und wie viel/wie lange es sich lohnt, wenn der Vater komplett draußen bleibt (ich gehe natürlich davon aus, dass der Vater ein übliches steuerpflichtiges Einkommen hat, und die Kinder noch nicht).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47593 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
Muss das Haus beim Verkauf zwingend versteigert werden?


Nein im Gegenteil. Die Versteigerung ist nur eine Notlösung, wenn sich die Erben nicht einigen können.

Zitat:
Frage ist, wie die Steuern auf Miteeinnahmen möglichst gering bleiben.


So lange die Kinder kein anderes eigenes Einkommen erzielen, fallen sowieso keine Steuern an. Aktuell ist es daher sogar sehr vorteilhaft, wenn das Haus steuerlich den Kindern zugerechnet wird.
Wie es dann später ist, hängt sehr von den individuellen Verhältnissen ab.

Zitat:
Soll der Sohn auf sein Pflichtteil verzichten, stunden, oder in Raten ausbezahlen lassen? was ist besser?


Steuerlich spielt das keine Rolle, denn die Kosten für die Auszahlung des Pflichtteils sind keine Anschaffungskosten und auch keine Werbungskosten (BMF-Schreiben vom 14.03.2006).

Einzig die Variante, dass sich der Vater seinen Pflichtteil durch Übertragung eines 50%-Eigentumsanteils am Haus abgelten lässt müsste steuerlich genauer betrachtet werden, da er dann wie ein Erbe behandelt wird. Aktuell würde das allerdings zu mehr Steuern führen, da auf den Mietanteil, der dann dem Vater zufällt, natürlich Steuern anfallen, während der Mietanteil der Kinder steuerfrei ist. Wenn der Vater irgendwann in Rente ist und die Kinder eigenes Einkommen haben, dann kann es umgekehrt sein.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
go529420-82
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Und zwischen den Zeilen erkennt man, dass ihr normal seid.

:-)

Zitat:
Wie alt sind denn die Kinder?
Das ist wichtig für die Frage, ob und wie viel/wie lange es sich lohnt, wenn der Vater komplett draußen bleibt (ich gehe natürlich davon aus, dass der Vater ein übliches steuerpflichtiges Einkommen hat, und die Kinder noch nicht).

10 und 14
Vater geht normal arbeiten


Zitat:
Steuerlich spielt das keine Rolle, denn die Kosten für die Auszahlung des Pflichtteils sind keine Anschaffungskosten und auch keine Werbungskosten (BMF-Schreiben vom 14.03.2006).

Ja, aber für den Vater. Da er Mieteinnamen versteuern muss, Plichtteil Ratenzahlung aber vermutlich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
10 und 14
Wenn man mal davon ausgeht, dass beide 10 Schuljahre absolvieren und dann eine 3-jährige Ausbildung machen, dann sind es ca. 10 bzw. 6 Jahre in denen es einen steuerlichen Vorteil gegenüber dem Vater gibt (Anmerkung: Eine Ausbildungsvergütung wäre natürlich auch zu versteuern, aber trotzdem dürfte der Steuersatz in dieser Zeit relativ gering sein).

hh hatte noch geschrieben, dass sich die Steuersache vielleicht mal umkehren kann (wenn der Vater Rentner und die Kinder dafür voll erwerbstätig sind). Das ist ein guter Hinweis, insbesondere wenn der Vater nicht mehr ganz so jung ist (so ab 55 würde ich da mal etwas genauer kalkulieren).
Andererseits sind zukünftige Renten fast voll steuerpflichtig, da ist der Unterschied nicht mehr so groß wie früher einmal (Rente nur zur Hälfte steuerpflichtig etc.).

Noch eine Anmerkung: All zu lange sollte man in Punkto Steuern nicht planen, es kann - und wird - sich allerhand ändern im Leben (Familiengründung, Arbeitslosigkeit, um nur mal zwei Dinge zu nennen).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47593 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
Ja, aber für den Vater. Da er Mieteinnamen versteuern muss, Plichtteil Ratenzahlung aber vermutlich nicht.


Für den Vater fallen nur dann Steuern an, wenn er sich als Abgeltung für den Pflichtteil einen 50%-Eigentumsanteil am Haus überschreiben lässt. Dann gilt der Pflichtteil aber auch als Anschaffungskosten für diesen Hausanteil.

Wenn der Vater dagegen auf den Pflichtteil verzichtet oder sich den Pflichtteil sofort oder in Raten auszahlen lässt, dann fallen für ihn keine Mieteinnahmen und somit auch keine Steuern an.

Wenn man sich verschiedene Modelle genau durchrechnen lassen will, dann sollte man zu einem Steuerberater gehen. Alle Modelle haben aber ein erhebliches Maß an Unwägbarkeiten, so dass man sich genau überlegen sollte, ob man das Vorgehen ausschließelich an einer optimalen steuerlichen Gestaltung orientieren will.

Und ansonsten gibt es das schöne Sprichwort:
Prognosen sind schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
go529420-82
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir haben uns entschlossen das Haus zu verkaufen, damit stellen sich keine steuerlichen Fragen mehr.

Danke für alle Antworten.

0x Hilfreiche Antwort


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