Haas & Kollegen Rechtsanwalts Vodafone

29. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
go528682-35
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Haas & Kollegen Rechtsanwalts Vodafone

Hallo zusammen,

ich hab eine Mail erhalten von der ich überhaupt keine Ahnung habe.
Ich soll etwas bezahlen, mir ist aber nichts bekannt.

Ich habe denen auch eine Mail gesendet, sicher jetzt schon zwei Stück und erhalte keine Information.
Geschrieben habe ich denen das mir nichts bekannt ist. Ich bin aktuell Vodafone Kunde und bezahle meine Rechnung monatlich und pünktlich.

Hier mal die Mail von Haas.

Forderung der Firma Vodafone GmbH

Zitat:
Kundennummer XXXXXXX
Sehr geehrter Herr XXXXX,
der gegen Sie geltend gemachte Anspruch wurde durch einen vollstreckbaren Titel gesichert. Damit liegen die Voraussetzungen vor, die Forderung unserer Mandantin im Wege der
Zwangsvollstreckung
durchzusetzen. Ihr bisheriges Verhalten rechtfertigt die sofortige Beauftragung des Gerichtsvollziehers. Dennoch ist unsere Mandantin bereit, Ihnen weitere Unannehmlichkeiten und Kosten zu ersparen. Wir fordern Sie daher letztmalig auf, die Gesamtforderung in Höhe von
EUR 407,79
(Saldo zum Zahlungstermin)
bis spätestens zum
22.09.2019
auszugleichen.
Wir weisen Sie abschließend noch einmal darauf hin, dass nach ungenutztem Fristablauf umgehend die Zwangsvollstreckung aus den titulierten Beträgen eingeleitet werden kann. Die dabei entstehenden nicht unerheblichen Kosten gehen zu Ihren Lasten.
Mit freundlichen Grüßen
Haas & Kollegen
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


09.06.2004
Inkassokosten, Verzugsschaden §§ 280 , 286 BGB
34,18 EUR
09.06.2004
Kontoführungskosten
1,55 EUR
09.07.2004
Kontoführungskosten
1,55 EUR
27.07.2004
GK Mahnbescheid
18,00 EUR
27.07.2004
RA-Geb. Mahnbescheid
30,00 EUR
31.08.2004
RA-Geb. Vollstreckungsbescheid
15,00 EUR
09.11.2009
Postrückläuferbearbeitung
0,10 EUR
01.06.2012
Postinformationskarte
1,11 EUR
04.07.2017
Verfahrensgebühr für die Vollstreckung gem. §13 RVG i.V.m. VV:
0,3 Gebühr (Nr.3309 VV) 15,00 EUR zzgl. Auslagen (Nr.7002 VV) 3,00 EUR


Vielleicht kann mir jemand helfen. Die antworte aktuell nicht, soll ich nochmal eine Mail erfassen, wenn ja welche form?

LG

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Hallo,

ich würde keine E-Mail verfassen, sondern es mit einem Einwurfeinschreiben an Haas & Kollegen versuchen.
Wenn ein Titel bzw. Vollstreckungsbescheid im Umlauf ist, würde ich zumindestens eine Aufklärung betreiben, damit ausgeschlossen werden kann, dass Du die betroffene Person bist.

"Sehr geehrte Herren Anwälte, ich weiß aktuell nicht, was sie von mir wollen. Mir ist diese Forderung nicht bekannt. Bitte senden sie mir binnen 2 Wochen eine Kopie des Titels zu, damit ich die Forderung prüfen kann."

Wenn in dem Schreiben/E-Mail ein Aktenzeichen vom Titel benannt wurde, dann kannst Du parallel auch eine Kopie des Titel beim zuständigen Amtsgericht anfordern.

Hast Du die Titelkopie vorliegen, am Besten hier nochmals melden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Und zwar direkt am ersten Tag hier melden. Denn sobald du die Kopie siehst, laufen Fristen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go528682-35
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich melde mich wieder.
Bis heute keine Rückmeldung von denen erhalten. Die Frist ist schon vorbei.

Erledigt?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go528682-35
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hausfrau66):
Hallo,

ich würde keine E-Mail verfassen, sondern es mit einem Einwurfeinschreiben an Haas & Kollegen versuchen.
Wenn ein Titel bzw. Vollstreckungsbescheid im Umlauf ist, würde ich zumindestens eine Aufklärung betreiben, damit ausgeschlossen werden kann, dass Du die betroffene Person bist.

"Sehr geehrte Herren Anwälte, ich weiß aktuell nicht, was sie von mir wollen. Mir ist diese Forderung nicht bekannt. Bitte senden sie mir binnen 2 Wochen eine Kopie des Titels zu, damit ich die Forderung prüfen kann."

Wenn in dem Schreiben/E-Mail ein Aktenzeichen vom Titel benannt wurde, dann kannst Du parallel auch eine Kopie des Titel beim zuständigen Amtsgericht anfordern.

Hast Du die Titelkopie vorliegen, am Besten hier nochmals melden.


Ich melde mich wieder.
Bis heute keine Rückmeldung von denen erhalten. Die Frist ist schon vorbei.

Erledigt?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Ich melde mich wieder.
Bis heute keine Rückmeldung von denen erhalten. Die Frist ist schon vorbei.
Erledigt?


Nein. Ist nicht erledigt. Die halten sich ungern an vorgegebene Fristen.
Deine Fristen beginnen erst mit Zusendung eines Titels. Bis dahin abwarten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go528682-35
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hausfrau66):
Zitat:
Ich melde mich wieder.
Bis heute keine Rückmeldung von denen erhalten. Die Frist ist schon vorbei.
Erledigt?


Nein. Ist nicht erledigt. Die halten sich ungern an vorgegebene Fristen.
Deine Fristen beginnen erst mit Zusendung eines Titels. Bis dahin abwarten.


Die reagieren auf meine Mails, mein Einschreiben auch nicht.

Ich hab denen frist gesetzt mir Titel zu zusenden.:: keine Reaktion...

Also weis auch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Weißt du, von welchem Gericht der Titel ist und haben die das Aktenzeichen des Gerichts im Brief benannt?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go528682-35
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein. Nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Dann vorläufig abwarten.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

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