infoscore inkassoforderung

2. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
escudo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
infoscore inkassoforderung

Hallo liebe Forumsmitglieder, ich habe gerade einen Disput mit infoscore um Forderungen (die sie an meine Ehefrau gestellt haben.), die durch ein Verwirrspiel mit arvato ihre inkassokosten enorm in die Höge getrieben haben. Hier geht es schon um die erste Frage, ob hier nicht ein Konzerninkasso vorliegt. Es geht um Rechnungen die von Amazon an die Arvato Payment Solution GmbH abgetreten sind. Hier wurde eine sogenannte Monatsabrechnung Mai an arvato zu spät bezahlt und deshalb an die infoscore Forderungsmanagement GmbH zum Forderungseinzug abgegeben. Die Adresse von infoscore ist die gleiche wie von arvato. Eine Suche im Internet ergibt eindeutige Hinweise, dass beide Unternehmen zur Bertelsmann SE &Co. KGaA. gehören. Man kann also von einem Konzerninkasso im weiteren Sinne sprechen. In wie weit sind hier überhaupt Inkassokosten gerechtfertigt?

Nun zur zweiten Frage: Ich habe nach dem ersten Schreiben von infoscore die Hauptforderung beglichen. Die Inkassokosten habe ich gekürzt auf eine 0,5 Gebühr, da gleich mit dem ersten Schreiben eine 1,3 Gebühr berechnet wurde. Ich habe das in einem Standardschreiben mitgeteilt per Fax, in der auch eine Tilgungsbestimmung enthalten war. Auch im Verwendungszweck der Überweisung habe ich die Tilgungsbestimmung reingeschrieben, Summe der Hauptforderung an Gläubiger Arvato, Summe der gekürzten Inkassogebühren an infoscore. Ein paar Tage später habe ich die Monatsabrechnung Juli fristgerecht an arvato bezahlt, hier kam ein Schreiben dass diese Abrechnung noch offen war. Wiederum ein paar Tage später kam ein Schreiben von arvato, in dem die Bezahlung der gleichen Monatsabrechnung nochmal eingefordert wurde, erhöht um 2,50 € Verzugspauschale. Ich habe daraufhin sofort an arvato ein Mail geschrieben mit dem Überweisungsbeleg und gefragt warum die gleiche Monatsabrechnung nochmal eingefordert wird. arvato hat nach über 4 Wochen geantwortet, dass sie aufgrund ausgebliebener Zahlungen das Kundenkonnto an ein Inkassobüro abgegeben hätten (was ja mit der Zahlung der Monatsabrechnung Juni nicht stimmte). Trotzdem kamen immer wieder Schreiben von arvato, so etwa für die Monatsabrechnung Juli, die ebenfalls fristgerecht bezahlt wurden. Offensichtlich wurde auch diese Zahlung an arvato ohne meine Zustimmung einfach an infoscore weitergeleitet. Das war meiner Meinung nach nicht zulässig, die Zahlungen erfolgten an Arvato mit dem angegebenen Verwendungszweck und erfolgten fristgerecht.

Auf den Schreiben von arvato steht sogar ausdrücklich, dass Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an arvato unter Angabe des Verwendungszwecks zu leisten sind. Hier wurde ein übles Verwirrspiel getrieben, ich würde hier von vorsätzlicher Täuschung sprechen. Jedenfalls hat infoscore mit den Zahlungen ihre von mir bestrittenen Inkassokosten beglichen. Nun waren natürlich nicht die Monatsabrechnungen Juni und Juli bei arvato beglichen, mit dem Resultat, dass die Beträge mit einem neuen Aktenzeichen von infoscore eingetrieben werden. Mit neuen Inkassokosten versteht sich.

Ich habe arvato und infoscore darauf hingewiesen dass die Zahlungen an arvato schuldbefreiend waren. Darüber hinaus würde ein Konzerninkasso stattfinden, wo überhaupt keine Inkassokosten berechtigt sind. Heute kam ein Schreiben von infoscore, dass sich keine Änderung ihres Standpunktes ergeben hätten und sie weiterhin auf der Gesamtforderung in Höhe von ca. 170 Euro bestehen, welche sich hauptsächlich aus Inkassogebühren und teilweise unberechtigten Mahnauslagen ergeben. Wenn binnen 14 Tagen nicht bezahlt wird, werden sie die Akte zur gerichtlichen Durchsetzung weiterreichen. Damit drohen sie also mit einem Mahnbescheid. Wird es soweit kommen?

Ich finde die Vorgehensweise von arvato und infoscore schon ziemlich dreist. Ich würde mich hier gerne an einer Stelle beschweren. Bringt das was in dem Fall?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119575 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von escudo):
Man kann also von einem Konzerninkasso im weiteren Sinne sprechen. In wie weit sind hier überhaupt Inkassokosten gerechtfertigt?

Klar, sonst hätten die die ja nocht berechnet.

Ist aber total egal, denn gerichtlich sind die bei Konzerninkasso nicht wirklich erfolgreich durchsetzbar.



Zitat (von escudo):
Mit neuen Inkassokosten versteht sich.

Logisch, irgenwie muss man den Laden ja fifnazieren.



Zitat (von escudo):
Heute kam ein Schreiben von infoscore, dass sich keine Änderung ihres Standpunktes ergeben hätten

Uns alle hier hätte es verwundert, wäre es anders gewesen.



Zitat (von escudo):
Damit drohen sie also mit einem Mahnbescheid.

Nö, eher damit das eine weitere Nervensäge versucht einen zu zermürben - in der Regel ein Anwalt.



Zitat (von escudo):
Wird es soweit kommen?




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Wenn binnen 14 Tagen nicht bezahlt wird, werden sie die Akte zur gerichtlichen Durchsetzung weiterreichen. Damit drohen sie also mit einem Mahnbescheid. Wird es soweit kommen?

Selbst wenn es soweit kommt. Ich würde dem Mahnbescheid vollständig widersprechen. Also Kreuz auf dem Widerspruchsformular und per Einschreiben zurück ans Gericht.

Sehe zu, dass die eigentlichen Raten, also die Monatsrechnungen stur bezahlt werden bzw. bezahlt sind. Ihr habt noch keine Kündigung dieser Ratenzahlung bekommen? Dann stur weiterzahlen. Nicht mehr in Verzug geraten.

Wie du schon erkannt hast, ist das ein eindeutiger Fall von Konzerninkasso. Natürlich sieht das Inkasso es anders. Das ist aber unwichtig. Geklagt wird der Erfahrung nach dabei normalerweise nicht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Randnotiz:
Maximal 0.3 Gebühr für Infoscore - gemäß BGH Urteil von März 2019 - da Masseninkasso. Das genaue Urteil habe ich in fast jedem Infoscore-Thread der letzten Tage gepostet, auch das mit maximal 0.5 was aber durch das BGH Urteil ersetzt wird m.M.n

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#4
 Von 
escudo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

@mepeisen: Es handelt sich hier um das neue Bezahlmodell von Amazon mit dem Namen Monatsabrechnung. Da zahlt man halt alle Käufe gesammelt und bekommt dann eine Rechnung. Aber offensichtlich tritt Amazon die Forderung an arvato ab. Ich weiss jetzt aber nicht wann die Forderung an arvato abgetreten wird, sofort wenn sie erstellt wird oder erst wenn sie überfällig wird. Jedenfalls ist Arvato ja noch kein Inkassobüro. Merkwürdig sind jedoch die "Erinnerungsschreiben" die arvato versendet. Oben steht groß "amazon.de", unten steht nach den freundlichen Grüßen ebenfalls wieder "Amazon.de" und als Mailadresse steht monatsabrechnung@amazon.de.

Absender des Briefes ist jedoch arvato, das angegebene Konto ist "arvato für amazon" Und für mich am wichtigsten in den Schreiben ist der Hinweis, dass die Forderung an arvato abgetreten ist und schuldbefreiende Zahlungen nur an arvato zu leisten sind.

Eine dieser Monatsabrechnungen wurde nicht bezahlt und dann an infoscore übergeben, die gleich mit einer 1,3 Gebühr angefangen haben. Die habe ich dann wie geschrieben gekürzt auf eine 0,5 Gebühr, da ich damals noch nicht wusste dass arvato und infoscore verbundene Unternehmen sind. Diese Zahlung wurde dann zusammen mit der Zahlung für die Monatsabrechnung Juni, die arvato ohne unsere Zustimmung einfach an infoscore weitergeleitet hat, von infoscore dann verrechnet, ohne die Tilgungsbestimmungen zu beachten.
Den Rest von 37 € haben sie dann an mich zurück überwiesen als Überzahlung und eine Erledigungsbestätigung ohne weitere Aufschlüsselung geschickt. Später wurde bei infoscore dann ein neues Aktenzeichen eröffnet, da ja laut arvato die Monatsabrechnung Juni nicht bezahlt war. infoscore hat dann zum Ausgleich (auch ihrer neuen Inakassokosten) wieder unberechtigt die Zahlung für die Monatsabrechnung Juli verwendet. Dann wurden wieder 5,41 € zurück überwiesen. Das Spielchen würde unbegrenzt weiter gehen,
man zahlt und trotzdem werden die Schulden immer mehr. Im August hat meine Frau offensichtlich nichts mehr bestellt, es kam jedenfalls bisher keine Monatsabrechnung August oder September.

Ich habe gestern nochmal alle 3 Monatsabrechnungen addiert zusammen mit den berechtigten Verzugspauschalen (2,50 € je Brief). Dem gegenüber stehen 3 Einzahlungen sowie die Rückzahlungen. Daraus ergab sich ein Fehlbetrag von 7,72 €, die ich sofort an Arvato überwiesen habe. Ich habe noch geschrieben dass weitere Zahlungen nicht zu erwarten sind und sie sich das Geld für einen Anwalt oder Mahnbescheid besser sparen sollen.

Mal schauen was kommt.

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#5
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von escudo):
Die habe ich dann wie geschrieben gekürzt auf eine 0,5 Gebühr, da ich damals noch nicht wusste dass arvato und infoscore verbundene Unternehmen sind.
Ich glaube du missverstehst da den Zusammenhang.

1.) ist eine 0,5 Gebühr zu hoch. Maximal 0,3 wären hier durchsetzungsfähig.
2.) Bei Konzernverbundenen Forderungen, betragen die Mehrkosten 0 € & 0 Cent.

Zitat:
infoscore hat dann zum Ausgleich (auch ihrer neuen Inakassokosten) wieder unberechtigt die Zahlung für die Monatsabrechnung Juli verwendet. Dann wurden wieder 5,41 € zurück überwiesen. Das Spielchen würde unbegrenzt weiter gehen,
man zahlt und trotzdem werden die Schulden immer mehr.
Einfach die Hauptforderung + Mahnkosten bezahlen > Thema ist Erledigt.
Nicht zu vergessen dass ZWECKGEBUNDENE Überweisungen bitte getätigt werden sollten, sonst passiert nämlich genau das was du hier beschreibst. Die Hauptforderung wird nicht erst bezahlt, sondern erst andere Phantasiegebühren.

Zitat:
Ich habe noch geschrieben dass weitere Zahlungen nicht zu erwarten sind und sie sich das Geld für einen Anwalt oder Mahnbescheid besser sparen sollen.

Mal schauen was kommt.
Ah... und ... du denkst damit ist der Spuk zuende?
Solange du nicht der Forderung vollständig bzw. Teilwidersprichst & keine Beschwerde beim Aufsichtsgericht einreichst werden die Phantasiegebühren höher & höher... irgendwann kommt der Mahnbescheid.

Persönliche Anmerkung:
Vielleicht sollte deine Frau ihr Kaufverhalten deutlich zurückstellen damit so etwas nicht nochmal passiert.

-- Editiert von DStein am 05.11.2019 07:39

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#6
 Von 
escudo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich rechne nicht damit dass die gleich aufgeben. Einem Mahnbescheid werden wir gleich widersprechen.
Den Forderungsdarlegungen habe ich gegenüber arvato und infoscore mehrmals widersprochen, auch in Hinblick auf die zweckgebundenen Zahlungen. Wann wäre eine Beschwerde beim Amtsgericht notwendig?

Noch etwas zu Amazon, hier habe ich auf deren Seite bezüglich der Monatsabrechnung noch folgende Anmerkung gefunden:

"Überfällige Rechnungen können dem Inkasso übergeben werden. Wir können eine Drittagentur damit beauftragen, diesen Prozess im Namen von Amazon zu verwalten und Sie können für jegliche Gebühren oder Kosten verpflichtet werden, die die Drittagentur für den Inkassoprozess berechnet."

Wie ist das in dem Fall zu sehen?

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#7
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von escudo):
Wann wäre eine Beschwerde beim Amtsgericht notwendig?
Es wundert mich dass noch nicht einmal eine passiert ist.

Zitat:
Wie ist das in dem Fall zu sehen?
Was ist an dem Text nicht zu verstehen?

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#8
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Ah... und ... du denkst damit ist der Spuk zuende?
Solange du nicht der Forderung vollständig bzw. Teilwidersprichst & keine Beschwerde beim Aufsichtsgericht einreichst werden die Phantasiegebühren höher & höher... irgendwann kommt der Mahnbescheid.


Selbst nach dem RVG dürfen die Gebühren nicht "einfach so" höher werden :neck:

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#9
 Von 
escudo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@DStein: Mit Deiner persönlichen Anmerkung gebe ich Dir vollkommen recht, ich will hier nur die Altlasten meiner Frau bereinigen. Und es gibt ja noch den bekannten §1357 BGB.

Bezüglich der Anmerkungen von Amazon, habe ich nur die Befürchtung dass Amazon als "Driittagentur" das Gespann arvato/infoscore bezeichnen könnte. Dann wäre es eventuell kein Konzerninkasso mehr. Aber anderseits sind laut Schreiben von arvato die Forderungen ja an diese abgetreten worden. Gibt es bei Abtretungen noch etwas zu beachten?

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#10
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Zitat:
Ah... und ... du denkst damit ist der Spuk zuende?
Solange du nicht der Forderung vollständig bzw. Teilwidersprichst & keine Beschwerde beim Aufsichtsgericht einreichst werden die Phantasiegebühren höher & höher... irgendwann kommt der Mahnbescheid.


Selbst nach dem RVG dürfen die Gebühren nicht "einfach so" höher werden :neck:
Ja ich weiß.

Zitat:
Bezüglich der Anmerkungen von Amazon, habe ich nur die Befürchtung dass Amazon als "Driittagentur" das Gespann arvato/infoscore bezeichnen könnte. Dann wäre es eventuell kein Konzerninkasso mehr. Aber anderseits sind laut Schreiben von arvato die Forderungen ja an diese abgetreten worden. Gibt es bei Abtretungen noch etwas zu beachten?
Arvato & Infoscore gehören zusammen.
Demnach können & dürfen da keine weiteren Gebühren erhöht werden wenn Arvato die Forderung an Infoscore weiter gibt.

Amazon schickt bei Zahlungsrückständen einmalig eine Zahlungserinnerung im eigenen Namen. Zumindest bei Amazon Payments. Anschließend kommt ein Inkasso, in diesem Fall > Infoscore nach aktuellen Fällen.
Sofern die Forderung korrekt (mit 0,3 Gebühr) & allen anderen Posten, ist diese zu bezahlen.

In deinem Fall aber andersherum: Arvato kommt nach Amazon & Arvato hat die Forderung an Infoscore weitergeleitet nachdem Avato die Kosten hochgetrieben hat. Ändert nichts an 0,3 (Masseninkasso) Gebühr. Heißt also bei einer Forderung bis 500 € maximal 18 € an Zusätzlichen Gebühren zzgl. zur Hauptforderung von Amazon.

Hier sollte wie erwähnt auch eine Beschwerde beim zuständigen Aufsichtsgericht längst passiert sein. Bitte also nachholen. In diesem Fall wären die Aufsichtsgerichte:

- Avato
> Amtsgericht Mannheim

Infoscore
> Amtsgericht Gütersloh

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#11
 Von 
escudo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Heute kam in der Sache ein Mahnbescheid. Dem werden wir natürlich sofort gänzlich widersprechen.

Interessant in dem Mahnbescheid ist zum einen die Hauptforderung. Da steht Warenlieferung/-en gem Kto-Ausz f. Einkaufskto-Nr xxxxxxxxxxxxx vom 17.9.2019. Die genannte Einkaufskontonummer ist uns völlig unbekannt und wurde auch nie in einem Schreiben von arvato oder infoscore erwähnt. Von Amazon kann die Nummer eigentlich auch nicht sein, hier ist es mir trotz intensiver Suche nicht gelungen überhaupt eine Kundennummer rauszufinden, geschweige denn eine Einkaufskontonummer.

Es gibt lediglich eine Forderungsdarlegung von infoscore vom 18.9.2019, mit abweichenden Beträgen. Es lässt sich aus dem Mahnbescheid also nicht erkennen, welche Hauptforderung hier überhaupt geltend gemacht wird. Es gab ja insgesamt 3 Monatsrechnungen, die aber alle bezahlt wurden. Zu keiner diesen Rechnungen passt die geltend gemachte Hauptforderung.

Noch interessanter ist aber der Hinweis im Mahnbescheid zur Hauptforderung. Da steht dass die Hauptforderung seit dem 17.9.19 Arvato von Amazon abgetreten wurde. Das älteste Schreiben von infoscore das mir vorliegt, datiert vom 6.8.2019. Schon darin steht drin dass die Forderung von Amazon an Arvato abgetreten wurde. Und es gibt noch weitere Schreiben von Arvato aus dem August über die anderen Monatsrechnungen, worin steht dass die Forderungen aus den Monatsabrechnungen von Amazon an Arvato abgetreten wurden.

Das lässt irgendwie den Schluss zu dass Arvato vor dem 17.9.2019 in eigenen Namen Rechnungen geltend gemacht hat, die gar nicht abgetreten waren. Könnte man hier nicht von Betrug sprechen?

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Dann würde ich erst mal außer dem Widerspruch nichts weiter tun. Die müssen dann ja klagen und dann kann man sich erst mal zurücklehnen und relativ knapp sagen "Es gibt keinerlei mir bekannte Bestellung vom 17.9.2019. Es ist unbekannt und nicht ersichtlich, was das sein soll. Alle mir bekannten offenen Rechnungen, die aber auch nicht dazu passen, wurden stets bezahlt."

Zitat:
Könnte man hier nicht von Betrug sprechen?

Nicht so ganz. Zum Betrug wird es vermutlich erst in dem Moment, wo man Inkassogebühren dazu packt. Denn da behauptet man ja erst mal, für den Gläubiger tätig zu sein und nicht in eigenem Namen. Ist aber der zuständigen Staatsanwaltschaft zu kompliziert.

Signatur:

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#13
 Von 
escudo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Da ja alle Hauptforderungen nebst den berechtigten Mahnspesen bezahlt wurden geht es nur noch um Inkassokosten die eingefordert werden. Einmal eine 1,3 Gebühr (=70,20 €) sowie addiert nochmal eine 1,3 Gebühr für das nächste Aktenzeichen, also über 140 €. Wenn Arvato vor dem 17.9. gar nicht Forderungsinhaber war (was sie aber wahrheitswidrig in mehreren Schreiben immer wieder behauptet haben) dann waren sie ja ein Art Zahlungsdienstleister. Arvato hat unter eigenen Namen zur Zahlung der Monatsabrechnungen Juni und Juli aufgefordert. Die geforderten Beträge wurden jeweils unter Angabe des in den Schreiben genannten Verwendungszwecks an Arvato vor Ablauf der gesetzten Frist überwiesen. Beides Male hat Arvato die Beträge aber nicht dazu verwendet die beiden Monatsabrechnungen (bei Amazon) zu begleichen sondern zum Ausgleich der Inkassokosten an infoscore weitergeleitet. Liegt hier neben Betrug nicht auch noch Unterschlagung und Veruntreuung vor?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Vielleicht.

Signatur:

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#15
 Von 
escudo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe mir hier nochmal Gedanken gemacht. Unterschlagung oder Veruntreuung könnte wohl nur Amazon geltend machen. Das werden die aber nicht tun, weil sie die Forderung ja an Arvato abgetreten haben. Da haben die ja ihr Geld schon bekommen. Ein Betrug von Arvato liegt meiner Meinung aber durchaus vor. Ich habe ja die beiden Monatsabrechnungen Juni und Juli nach einer Aufforderung von Arvato mit dem genannten Verwendungszweck und dem genannten Betrag bezahlt. Trotzdem kamen für beide Abrechnungen später erneute Zahlungsaufforderungen, der Betrag hat sich jeweils um 2,50 Verzugspauschale erhöht. Ich habe hier natürlich sofort reklamiert bei arvato. arvato hat sich für eine Stellungnahme 4 Wochen Zeit gelassen und dann mit einem Einzeiler geantwortet: "da trotz mehrmaliger Zahlungserinnerung keine fristgerechte Zahlung erfolgte, wurde ihr Kundenkonto an unser Inkassobüro überstellt" Dabei waren zu diesem Zeitpunkt beide Monatsabrechnungen (mehr gibt es auch nicht mehr) bezahlt mit einem eindeutigen Verwendungszweck. Hier kommt meiner Meinung nach nun § 263 StGB ins Spiel.
Der Mitarbeiter wollte durch Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregen. Zusätzlich hat arvato die schon bezahlten Monatsabrechnungen nochmal angemahnt zur Zahlung. Im Falle einer Nichtzahlung werden weitere rechtliche Schritte angedroht. Jetzt hat man die Wahl die schon bezahlten Abrechnungen nochmal zu bezahlen oder die Sache geht zum Inkasso. Arvato versucht hier sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, denn an der ordnungsgemäßen Erfüllung der beiden Abrechnungen kann aufgrund der eindeutigen Tilgungsbestimmungen nicht gezweifelt werden.

Ich habe leider noch keine Beschwerde beim Amtsgericht eingereicht, wobei für mich der wahre "Übeltäter" arvato ist. infoscore ist hier mehr der Erfüllungsgehilfe, wobei ich natürlich weiss dass beiden unter einer Decke stecken. Wäre eine Anzeige wegen Betrug bei der Staatsanwaltschaft nicht das viel schärfere Schwert?
Die Masche sollte doch die Staatsanwaltschaft verstehen dass man hier entweder genötigt wird schon bezahlte Rechnungen nochmal zu bezahlen oder man ist mit weiteren Inkassoforderungen und nun sogar einem Mahnbescheid konfrontiert. Letzterem hat meine Frau natürlich rechtzeitig und vollständig widersprochen.

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#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Die Anzeige kann man machen, um seine Position klar zu stellen. Das alles hat aber auch zur Grundlage, wie die Vertragsbeziehungen zwischen Gläubiger und Inkasso bzw. Arvato aussehen. Denn wenn es ein echtes Mandanten-Inkasso-Vertragsverhältnis wäre, liegt so noch kein direkt erkennbarer Betrug vor. Genau an der Stelle ist leider die Haltung der dortigen Staatsanwaltschaft, dass der Betrug "zu schwer nachzuweisen" ist. Eben weil man keinen Zugriff auf die Verträge hat. Lachhaft, aber so ist leider die Erfahrungswelt.

Mehr kann man dazu nicht sagen.

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