Hallo zusammen,
im Juni habe ich einen Gebrauchtwagen bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft.
Nach der Probefahrt wurden ein paar Mängel festgestellt, die der Händler (lt. Vertrag) beseitigen sollte. Eine Anzhalung wurde zu diesem Zeitpunkt schon bezahlt.
Jetzt ist der Händler nicht mehr aufzufinden.
Die Niederlassung ist ein Zusammenschluss von mehreren Händlern.
Nach mehrmaligen Versuchen anzurufen und auch persönlichen Besuchen bei der Niederlassung ist der Händler nicht mehr anzutreffen. Auch die "Kollegen" vor Ort haben ihn schon länger nicht mehr gesehen.
Ich habe immer wieder meine Kontaktdaten hinterlegt und um Rückmeldung gebeten. Leider ohne Erfolg.
Welche weiteren Schritte kann ich nun einleiten?
Ich freue mich auf die Rückmeldungen.
Beste Grüße
Händler verschwunden - Anzahlung getätigt
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
ZitatWelche weiteren Schritte kann ich nun einleiten? :
Zunächst mal klären wer jetzt genau der Vertragspartner war?
Eine "Privatperson", ein e.K., eine GmbH.
Wie genau ist das Konstrukt des Händlerkonglomerats?
ZitatDie Niederlassung ist ein Zusammenschluss von mehreren Händlern. :
Dann kann man schauen, ob man ggf. einen andere Ansprechpartner hat, an dem man mit seinen Ansprüchen herantreten kann.
Andernfalls bleibt nicht viel mehr übrig, als den Partner mit den üblichen Mitteln ausfindig zu machen. Abfrage bei Einwohnermeldeamt, Handelsregister, IHK und ähnlichem. "Privatdetektiv".
Die Frage ist halt "warum" sich der Händler duckt. Hat er sich mit der Anzahlung abgesetzt? Ist er vielleicht schlichtweg im Krankenhaus usw. usf.
Evtl. hilft da eine Anzeige wegen Verdacht des Betrugs. Sein Geld, oder gar sein Auto bekommt man so idR noch nicht, aber ggf. einen Kontakt, eine Adresse.
Hallo NaibaF123,
danke für die schnelle Rückmeldung.
Ich konnte eine Privatadresse ausmachen und werden dort demnächst persönlich vorbeischauen.
Sollte niemand anzutreffen sein, macht es Sinn, wenn ich den Händler schriftlich abmahne, bzw. eine Frist setze?
Gibt mir das im weiteren Verlauf einen "Vorteil"?
Wenn ich ihn nicht antreffe, werde ich wohl eine Anzeige wegen Betruges schalten müssen.
Ist das die richtige Vorgehensweise?
Ich freue mich auf die Rückmeldung.
Beste Grüße
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Hallo,
Bist du auch Autohändler? Wenn nicht, dann kannst du ihn nicht abmahnen!Zitat:macht es Sinn, wenn ich den Händler schriftlich abmahne
Selbiges solltest du machen, vorallem aber nachweisslich, sprich mindetestens als Einwurfeinschreiben.Zitat:bzw. eine Frist setze?
Bringt dir aber auch kein Geld zurück...Zitat:Wenn ich ihn nicht antreffe, werde ich wohl eine Anzeige wegen Betruges schalten müssen
ZitatBist du auch Autohändler? Wenn nicht, dann kannst du ihn nicht abmahnen! :
Doch, kann man. In Deutschland kann grundsätzlich jeder jeden abmahnen.
Eine Abmahnung ist hier aber eher das falsche Mittel.
Gerichtsfeste Mahnung und / oder Strafanzeige sind hier wohl besser. Unter Beachtung der unter #1 genannten Punkte.
Ich habe den Autohändler per Einschreiben (seine Privatadresse war Bestandteil des Vertrages) dazu aufgefordert, den Kaufvertrag zu erfüllen. Das Einschreiben wurde von der Post bestätigt.
Dabei habe ich ihm eine zeitliche Frist von 20 Tage gegeben. Habe darauf hin wieder keine Antwort erhalten.
Ich werde nun noch einmal eine zweite Aufforderung zur Nacherfüllung des Kaufvertrages versenden. Wieder per Einschreiben.
Sollte wieder keine Rückmeldung kommen, werde ich Anzeige erstatten müssen.
Ist diese Vorgehensweise richtig?
ZitatIch werde nun noch einmal eine zweite Aufforderung zur Nacherfüllung des Kaufvertrages versenden. Wieder per Einschreiben. :
In Anbetracht der Tatsache, dass bereits das erste Einschreiben fruchtlos war, wieso sollte der Händler ein zweites plötzlich ernst nehmen?
ZitatSollte wieder keine Rückmeldung kommen, werde ich Anzeige erstatten müssen. :
Ist diese Vorgehensweise richtig?
Wenn man den Händler für eine ggf. erfolgte Straftat bestraft sehen will, ja.
Wenn man sein Geld zurück bzw. seinen Wagen haben will, nein, jedoch erhöht das die Chance von 0,5 auf etwa 3% (Werte von mir geschätzt)
ZitatIn Anbetracht der Tatsache, dass bereits das erste Einschreiben fruchtlos war, wieso sollte der Händler ein zweites plötzlich ernst nehmen? :
Als erstes sollte man mal den Staus der Zustellung prüfen, wurde es an den Händler zugestellt?
Wer bei dem ersten Schreiben ignorant ist, ist das erfahrungsgemäß auch beim zweiten.
Da würde ich Strafanzeige und den zivilrechtlichen Weg einschlagen.
ZitatAls erstes sollte man mal den Staus der Zustellung prüfen, wurde es an den Händler zugestellt? :
Würde ich wohl bejahen. Landläufig dürfte damit kaum gemeint sein, dass die Post bestätigt hat, das Einschreiben als Zustellauftrag erhalten zu haben. Wenn man natürlich wortklaubern will ...ZitatDas Einschreiben wurde von der Post bestätigt. :
Zitat:ZitatAls erstes sollte man mal den Staus der Zustellung prüfen, wurde es an den Händler zugestellt? :Würde ich wohl bejahen. Landläufig dürfte damit kaum gemeint sein, dass die Post bestätigt hat, das Einschreiben als Zustellauftrag erhalten zu haben. Wenn man natürlich wortklaubern will ...ZitatDas Einschreiben wurde von der Post bestätigt. :
Es wurde natürlich der Empfang des Einschreibens beim Empfänger von der Post bestätigt.
Beim zweiten Schreiben (gestern versendet) habe ich sogar die Unterschrift vom Empfänger angefordert.
Nun heißt es die zweite Frist abwarten und auf eine Antwort zu hoffen.
Sollte diese Ausbleiben, so sehe ich mich gezwungen eine Anzeige zu erstatten.
Leider verlasse ich im nächsten Jahr für einen längeren Zeitraum das Land, daher weiß ich nicht ob die Anzeige Sinn macht, wenn ich selber nicht mehr 'vor Ort' sein kann.
Zitatdaher weiß ich nicht ob die Anzeige Sinn macht, wenn ich selber nicht mehr 'vor Ort' sein kann. :
Wenn man den Händler für eine ggf. erfolgte Straftat bestraft sehen will, ja.
Wenn man aus Bequemlichkeit auf eine Bestrafung für eine ggf. erfolgte Straftat verzichten möchte, nein.
Andernfalls habe ich mir mal sagen lassen, dass es heute sogar möglich sein soll, Schriftstücke über Ländergrenzen hinweg verbringen zu lassen.
-- Editiert von NaibaF123 am 04.12.2019 12:16
ZitatLandläufig dürfte damit kaum gemeint sein, dass die Post bestätigt hat, das Einschreiben als Zustellauftrag erhalten zu haben. :
Nö, aber es könnte bedeuten, das die Post es nur an einen der "Kollegen" zugestellt hat. Und das wäre dann
durchaus recht wirkungslos ...
ZitatNö, aber es könnte bedeuten, das die Post es nur an einen der "Kollegen" zugestellt hat. :
Ne.
Das Einschreiben ging an die Privatadresse des Händlers.
Halt fraglich, ob solche Leute sich überhaupt noch im Wirkungsbereich der deutschen Justiz befinden, denn oftmals liegen die Wurzeln im außereuropäischen Gefilden....
Hallo Chipsy_11
handelt es sich dabei vielleicht um das ***************** ??
Falls ja bitte ich um Kontaktaufnahme zum Erfahrungsautausch. Habe aktuell ein ähnliches Problem mit diesen Herren....
email : *********
Danke und Gruß
-- Editiert von Moderator am 31.03.2020 20:31
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