Händler verschwunden - Anzahlung getätigt

4. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Chipsy_11
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Händler verschwunden - Anzahlung getätigt

Hallo zusammen,

im Juni habe ich einen Gebrauchtwagen bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft.
Nach der Probefahrt wurden ein paar Mängel festgestellt, die der Händler (lt. Vertrag) beseitigen sollte. Eine Anzhalung wurde zu diesem Zeitpunkt schon bezahlt.
Jetzt ist der Händler nicht mehr aufzufinden.
Die Niederlassung ist ein Zusammenschluss von mehreren Händlern.
Nach mehrmaligen Versuchen anzurufen und auch persönlichen Besuchen bei der Niederlassung ist der Händler nicht mehr anzutreffen. Auch die "Kollegen" vor Ort haben ihn schon länger nicht mehr gesehen.
Ich habe immer wieder meine Kontaktdaten hinterlegt und um Rückmeldung gebeten. Leider ohne Erfolg.

Welche weiteren Schritte kann ich nun einleiten?

Ich freue mich auf die Rückmeldungen.

Beste Grüße

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Chipsy_11):
Welche weiteren Schritte kann ich nun einleiten?

Zunächst mal klären wer jetzt genau der Vertragspartner war?
Eine "Privatperson", ein e.K., eine GmbH.
Wie genau ist das Konstrukt des Händlerkonglomerats?
Zitat (von Chipsy_11):
Die Niederlassung ist ein Zusammenschluss von mehreren Händlern.


Dann kann man schauen, ob man ggf. einen andere Ansprechpartner hat, an dem man mit seinen Ansprüchen herantreten kann.

Andernfalls bleibt nicht viel mehr übrig, als den Partner mit den üblichen Mitteln ausfindig zu machen. Abfrage bei Einwohnermeldeamt, Handelsregister, IHK und ähnlichem. "Privatdetektiv".
Die Frage ist halt "warum" sich der Händler duckt. Hat er sich mit der Anzahlung abgesetzt? Ist er vielleicht schlichtweg im Krankenhaus usw. usf.
Evtl. hilft da eine Anzeige wegen Verdacht des Betrugs. Sein Geld, oder gar sein Auto bekommt man so idR noch nicht, aber ggf. einen Kontakt, eine Adresse.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Chipsy_11
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo NaibaF123,

danke für die schnelle Rückmeldung.

Ich konnte eine Privatadresse ausmachen und werden dort demnächst persönlich vorbeischauen.
Sollte niemand anzutreffen sein, macht es Sinn, wenn ich den Händler schriftlich abmahne, bzw. eine Frist setze?
Gibt mir das im weiteren Verlauf einen "Vorteil"?

Wenn ich ihn nicht antreffe, werde ich wohl eine Anzeige wegen Betruges schalten müssen.

Ist das die richtige Vorgehensweise?

Ich freue mich auf die Rückmeldung.

Beste Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
macht es Sinn, wenn ich den Händler schriftlich abmahne
Bist du auch Autohändler? Wenn nicht, dann kannst du ihn nicht abmahnen!

Zitat:
bzw. eine Frist setze?
Selbiges solltest du machen, vorallem aber nachweisslich, sprich mindetestens als Einwurfeinschreiben.

Zitat:
Wenn ich ihn nicht antreffe, werde ich wohl eine Anzeige wegen Betruges schalten müssen
Bringt dir aber auch kein Geld zurück...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Bist du auch Autohändler? Wenn nicht, dann kannst du ihn nicht abmahnen!

Doch, kann man. In Deutschland kann grundsätzlich jeder jeden abmahnen.
Eine Abmahnung ist hier aber eher das falsche Mittel.

Gerichtsfeste Mahnung und / oder Strafanzeige sind hier wohl besser. Unter Beachtung der unter #1 genannten Punkte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Chipsy_11
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe den Autohändler per Einschreiben (seine Privatadresse war Bestandteil des Vertrages) dazu aufgefordert, den Kaufvertrag zu erfüllen. Das Einschreiben wurde von der Post bestätigt.
Dabei habe ich ihm eine zeitliche Frist von 20 Tage gegeben. Habe darauf hin wieder keine Antwort erhalten.

Ich werde nun noch einmal eine zweite Aufforderung zur Nacherfüllung des Kaufvertrages versenden. Wieder per Einschreiben.

Sollte wieder keine Rückmeldung kommen, werde ich Anzeige erstatten müssen.

Ist diese Vorgehensweise richtig?

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#6
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Chipsy_11):
Ich werde nun noch einmal eine zweite Aufforderung zur Nacherfüllung des Kaufvertrages versenden. Wieder per Einschreiben.

In Anbetracht der Tatsache, dass bereits das erste Einschreiben fruchtlos war, wieso sollte der Händler ein zweites plötzlich ernst nehmen?

Zitat (von Chipsy_11):
Sollte wieder keine Rückmeldung kommen, werde ich Anzeige erstatten müssen.
Ist diese Vorgehensweise richtig?

Wenn man den Händler für eine ggf. erfolgte Straftat bestraft sehen will, ja.
Wenn man sein Geld zurück bzw. seinen Wagen haben will, nein, jedoch erhöht das die Chance von 0,5 auf etwa 3% (Werte von mir geschätzt)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
In Anbetracht der Tatsache, dass bereits das erste Einschreiben fruchtlos war, wieso sollte der Händler ein zweites plötzlich ernst nehmen?

Als erstes sollte man mal den Staus der Zustellung prüfen, wurde es an den Händler zugestellt?


Wer bei dem ersten Schreiben ignorant ist, ist das erfahrungsgemäß auch beim zweiten.
Da würde ich Strafanzeige und den zivilrechtlichen Weg einschlagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Als erstes sollte man mal den Staus der Zustellung prüfen, wurde es an den Händler zugestellt?
Zitat (von Chipsy_11):
Das Einschreiben wurde von der Post bestätigt.
Würde ich wohl bejahen. Landläufig dürfte damit kaum gemeint sein, dass die Post bestätigt hat, das Einschreiben als Zustellauftrag erhalten zu haben. Wenn man natürlich wortklaubern will ...

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#9
 Von 
Chipsy_11
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Zitat (von Harry van Sell):
Als erstes sollte man mal den Staus der Zustellung prüfen, wurde es an den Händler zugestellt?
Zitat (von Chipsy_11):
Das Einschreiben wurde von der Post bestätigt.
Würde ich wohl bejahen. Landläufig dürfte damit kaum gemeint sein, dass die Post bestätigt hat, das Einschreiben als Zustellauftrag erhalten zu haben. Wenn man natürlich wortklaubern will ...


Es wurde natürlich der Empfang des Einschreibens beim Empfänger von der Post bestätigt.
Beim zweiten Schreiben (gestern versendet) habe ich sogar die Unterschrift vom Empfänger angefordert.

Nun heißt es die zweite Frist abwarten und auf eine Antwort zu hoffen.

Sollte diese Ausbleiben, so sehe ich mich gezwungen eine Anzeige zu erstatten.
Leider verlasse ich im nächsten Jahr für einen längeren Zeitraum das Land, daher weiß ich nicht ob die Anzeige Sinn macht, wenn ich selber nicht mehr 'vor Ort' sein kann.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Chipsy_11):
daher weiß ich nicht ob die Anzeige Sinn macht, wenn ich selber nicht mehr 'vor Ort' sein kann.

Wenn man den Händler für eine ggf. erfolgte Straftat bestraft sehen will, ja.
Wenn man aus Bequemlichkeit auf eine Bestrafung für eine ggf. erfolgte Straftat verzichten möchte, nein.
Andernfalls habe ich mir mal sagen lassen, dass es heute sogar möglich sein soll, Schriftstücke über Ländergrenzen hinweg verbringen zu lassen.

-- Editiert von NaibaF123 am 04.12.2019 12:16

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Landläufig dürfte damit kaum gemeint sein, dass die Post bestätigt hat, das Einschreiben als Zustellauftrag erhalten zu haben.

Nö, aber es könnte bedeuten, das die Post es nur an einen der "Kollegen" zugestellt hat. Und das wäre dann
durchaus recht wirkungslos ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, aber es könnte bedeuten, das die Post es nur an einen der "Kollegen" zugestellt hat.


Ne.
Das Einschreiben ging an die Privatadresse des Händlers.

Halt fraglich, ob solche Leute sich überhaupt noch im Wirkungsbereich der deutschen Justiz befinden, denn oftmals liegen die Wurzeln im außereuropäischen Gefilden....

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#13
 Von 
Tracergt
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Chipsy_11
handelt es sich dabei vielleicht um das ***************** ??
Falls ja bitte ich um Kontaktaufnahme zum Erfahrungsautausch. Habe aktuell ein ähnliches Problem mit diesen Herren....
email : *********

Danke und Gruß


-- Editiert von Moderator am 31.03.2020 20:31

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