Guten Abend.
Ich wollte ein Auto bei einem Händler in Bayern anschauen, das ich übers Internet gefunden habe. Auf die Frage, ob er den Wagen reservieren kann bis ich es nach Bayern schaffe ( komme aus Niedersachsen), sagte er, dass das nicht geht, da es sehr viele Anfragen gäbe und er den Platz auf dem Hof bräuchte. Blauäugig bot ich ihm eine Anzahlung von 2000,- (Hälfte des Kaufpreises), wenn er den Wagen reserviert. Am Fr., den 1.11. sicherte er mir zu, den Wagen 10 Tage zu reservieren. Ich sagte ihm, ich würde am Montag das Geld überweisen und einen Termin für die Besichtigung freizuschaufeln.
Der Verkäufer schickte mir via Mail einen ADAC Kaufvertrag, in dem er den Punkt: "Fahrzeug wird gegen eine Anzahlung von 2000,- bis spätestens 10.11. reserviert" Ich signierte den Punkt - und NUR diesen Punkt - und malte den Vertrag zurück.
Übers Wochenende hab ich mich über das begehrte Auto in einem entsprechenden Forum informiert und worauf ich beim Kauf achten muss. Dabei habe ich auf Grund vieler zu erwartenden Kosten und Umstände meine Meinung geändert und beschlossen, ein unproblematischeres Auto zu suchen.
Am heutigen Montagmorgen, den 4.11. schrieb ich dem Händler per WhatsApp:
"Der Explorer ist für mich nicht mehr interessant. Danke für die Mühen und weiterhin gute Geschäfte.
LG MEINNAHME"
Heute Abend bekam ich via WhatsApp folgende Antwort:
"Damit wird leider eine Vertragsstrafe von 10% fällig (400€).
Schade das sie sich gegen das Fahrzeug entschieden haben.
Die Rechnung
erhalten sie per Post binnen in 3 Werktagen.
Wir wünschen trotzdem viel Erfolg bei der auto Suche
Lg"
Muss ich jetzt diese Vertragsstrafe bezahlen? Es ist ja nicht mal ein Werktag vergangen bis ich abgesagt habe.
Vielen Dank im Voraus und einen schönen Abend
Vertragsstrafe beim Reservierungsvertrag
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
ZitatDamit wird leider eine Vertragsstrafe von 10% fällig :
Und die wurde wo und wie genau vereinbart?
Zitat:ZitatDamit wird leider eine Vertragsstrafe von 10% fällig :
Und die wurde wo und wie genau vereinbart?
Garnicht. Es war ein Standardkaufvertragsvordruck vom ADAC, in dem handschriftlich nichts weiter vermerkt war, als der erwähnte Passus.
Soll/kann ich den hier hochladen?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatGarnicht. :
Dann gibt es auch keine Pauschale.
Dürfte aber erfahrungsgemäß problematisch werden, das Geld zu bekommen - da wird man wohl klagen müssen.
Er hat nichts von mir bekommen, hab die 2000,- ja nicht überwiesen. Aber jetzt will er mir ne Rechnung schicken.
Dann kann ich die also ignorieren? Oder soll ich die einem Anwalt zeigen?
ZitatEr hat nichts von mir bekommen, hab die 2000,- ja nicht überwiesen. :
Bestens
ZitatDann kann ich die also ignorieren? :
Ich würde dazu neigen das erst mal zu ignorieren.
ZitatDamit wird leider eine Vertragsstrafe von 10% fällig (400€) :
ich liebe dieses "leider" in solchen Kommunikationen. Da bekomme ich eine Halsschlagader so dick wie eine Fleischwurst. Einfach mal zurückmailen:
Zitat:Leider können Sie nicht vereinbarte Vertragsstrafen nicht erfolgreich durchsetzen. Der Rechnung wird vorsorglich vollumfänglich widersprochen. Wir wünschen trotzdem viel Erfolg beim Autoverkauf.
Wie haben Sie das denn gemacht? Daneben geschrieben: "Ich erkläre mich nur mit diesem Punkt einverstanden und gebe nur dafür meine Unterschrift."?ZitatIch signierte den Punkt - und NUR diesen Punkt - und malte den Vertrag zurück. :
Einen Kaufvertrag können Sie nämlich irgendwo unterschreiben, unten, oben, mitten drauf ... damit ist der Kaufvertrag geschlossen.
Nette Idee ... die Antwort vom Verkäufer wird lauten: "Sie haben einen Kaufvertrag abgeschlossen und sind verpflichtet, das Fahrzeug zu bezahlen. Ebenso haben Sie sich zu einer Anzahlung von 2.000 Euro verpflichtet, deren Zahlung wir zum 10.11. entgegen sehen."ZitatLeider können Sie nicht vereinbarte Vertragsstrafen nicht erfolgreich durchsetzen. Der Rechnung wird vorsorglich vollumfänglich widersprochen. Wir wünschen trotzdem viel Erfolg beim Autoverkauf. :
Zweifelhaft. Würde der VK an einen Kaufvertrag glauben, würde er ja auf dem bestehen. Er hat sicher das Auto schon anderweitig verkauft und möchte nun noch obendrauf abzocken.
Der TE spricht von einem Reservierungsvertrag. Er wollte auch von vornehrein nur reservieren und nicht direkt und ungesehen kaufen. Das dazu ein Vordruck eines Kaufvertrages modifziert und verwendet wurde, heißt für mich nicht, dass es sich um einen Kaufvertrag handelt. -> §133 BGB. Hie rleigen imho keine übereinstimmenden Willenserklärungen zum Kauf vor -> 154 BGB. Das Auto wird reserviert. Eine Anzahlung wird als Ernsthaftigkeit für das Interesse angeboten. Wenn der TE erscheint und das Auto nicht nimmt, so hat der Händler auch keinen Anspruch auf die 2000€, weil er ja das Auto reserviert hat.ZitatSie haben einen Kaufvertrag abgeschlossen :
Fahrzeug wird also reserviert und nicht gekauft.Zitat"Fahrzeug wird gegen eine Anzahlung von 2000,- bis spätestens 10.11. reserviert" :
ZitatEinfach mal zurückmailen: :
Ich würde da gar nicht drauf reagieren...
Ich werde auch nicht reagieren. Erstmal abwarten, wie weit er geht.
Vielen Dank erstmal an alle Beteiligten! :-)
Wird objektiv betrachtet die bessere Alternative sein..ZitatIch würde da gar nicht drauf reagieren... :
So, ich habe nun nicht weiter reagiert. Es kamen also 2. Mahnung, 3. Mahnung, 2 Briefe von einem Inkassobüro und letztlich ein Anruf des Inkassobüros mir der Bitte um eine schriftliche Stellungnahme.
Jetzt ist die Frage, ob ich das tun soll und wenn ja in welcher Form oder besser wieder nichts tun?
Bitte um Hilfe.
Alles abheften.
Wenn der Mahnbescheid eintrifft, dem widersprechen.
ZitatJetzt ist die Frage, ob ich das tun soll und wenn ja in welcher Form oder besser wieder nichts tun? :
Nicht reagieren und beim nächsten mal direkt auflegen.
ZitatDer TE spricht von einem Reservierungsvertrag. :
Richtig, aber der TE hat vermutlich auch 0 Plan vom Vertragsrecht und hat deshalb auch einen Kaufvertrag und keinen Reservierungsvertrag unterschrieben.
Er schreibt aber auch von Anzahlung und nicht von Reservierungsgebühr. Die Geschichte mit dem nur einen Punkt in dem Kaufvertag, die ich als weitere Fehleinschätzung werte, rundet das Gesamtbild ab.
ZitatJetzt ist die Frage, ob ich das tun soll und wenn ja in welcher Form oder besser wieder nichts tun? :
Dass must Du ganz alleine entscheiden, denn keiner kann wissen wie weit der Autoverkäufer gehen wird, sprich ob er es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen wird.
Aber ich hätte die Gelegenheit zumindest genutzt um der Forderung zu widersprechen und um nach der Rechtsgrundlage für die Forderung zu fragen. Selbst die scheint Dir und somit auch uns noch immer nicht klar zu sein.
Bei so vielen Imponderabilien sind die unterschiedlichen Usermeinungen doch alle vertretbar.
berry
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