Mit ausländischen Freundin in den Urlaub fliegen

5. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
StefanBel
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Mit ausländischen Freundin in den Urlaub fliegen

Hallo meine Freundin ist seit Mai in Deutschland und arbeitet hier als Krankenschwester, sie kommt aus den Philippinen. Wir wollten im Dezember innerhalb von Europa Urlaub machen, vielleicht Spanien. Über gewisse Länder (UK) und deren Sonderregelungen soll jetzt hier nicht weiter eingegangen werden. Sie hat eine Fiktionsbescheinigung und jetzt frage ich mich, worauf muss ich achten ? Darf sie sich innerhalb der EU überhaupt für eine Woche frei bewegen ?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von StefanBel):
Sie hat eine Fiktionsbescheinigung
Für was/warum genau?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
StefanBel
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von StefanBel):
Sie hat eine Fiktionsbescheinigung
Für was/warum genau?

Ehrlich gesagt weiß ich es nicht, die Bundesregierung bzw. gewisse Agenturen haben die Leute aus den Philippinen hierher geholt als Arbeitskraft im Gesundheitswesen und der Pflege, war auch einige Zeit in den Medien. Wie das rechtlich funktioniert und wozu die Fiktionsbescheinigung ist, weiß ich wirklich nicht. Die wird jetzt bald zum dritten Mal verlängert. Der Arbeitgeber hat sich bis jetzt darum gekümmert, habe zwar schon versucht das zu verstehen, letztendlich keine Ahnung.

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#3
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von StefanBel):
Wie das rechtlich funktioniert und wozu die Fiktionsbescheinigung ist, weiß ich wirklich nicht. Die wird jetzt bald zum dritten Mal verlängert.

Vielleicht solltest Du dort nachfragen, wo diese FB erstellt wurde, nämlich bei de Ausländerbehörde. Die sollten den Grund schon kennen.

Nur so ein Gedanke von mir:
Möglicherweise bekommt sie die FB, solange noch nicht endgültig feststeht, dass sie für die Arbeit als Krankenschwester in Deutschland geeignet ist, die dafür notwendigen Erfordernisse erfüllt und über die erforderliche Sprachkompetenz verfügt?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
StefanBel
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
Zitat (von StefanBel):
Wie das rechtlich funktioniert und wozu die Fiktionsbescheinigung ist, weiß ich wirklich nicht. Die wird jetzt bald zum dritten Mal verlängert.

Vielleicht solltest Du dort nachfragen, wo diese FB erstellt wurde, nämlich bei de Ausländerbehörde. Die sollten den Grund schon kennen.

Nur so ein Gedanke von mir:
Möglicherweise bekommt sie die FB, solange noch nicht endgültig feststeht, dass sie für die Arbeit als Krankenschwester in Deutschland geeignet ist, die dafür notwendigen Erfordernisse erfüllt und über die erforderliche Sprachkompetenz verfügt?


Sie hat bereits in ihrem Heimatland eine Prüfung bestanden, auf welchem Niveau kann ich jetzt nicht sagen. Hat alles der Arbeitgeber bezahlt, hier hat sie dann ein halbes Jahr eine Anerkennung als Krankenschwester gemacht, bestanden und auch vom Arbeitgeber bezahlt. Sie hat nun einen unbefristeten Arbeitsvertrag, es steht sogar drin, dass sie dort mindestens 2 Jahre arbeiten muss, sonst ist eine Strafzahlung von 11000€ fällig, wie rechtskräftig das ist weiß ich nicht, hört sich jedenfalls ungewöhnlich an. Und nach meiner subjektiven Meinung kann sie perfekt Deutsch.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Dann wird Deiner Freundin wohl nichts anderes übrigbleiben, als selbst bei der Ausländerbehörde nachzufragen, worin der Grund für die FB liegt. Das muss sie dann aber schon selbst machen, denn Dir wird man keine Auskunft erteilen.

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