Hat ein Käufer das Recht auf Kreditlieferung?

6. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
idolf
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 74x hilfreich)
Hat ein Käufer das Recht auf Kreditlieferung?

Hallo, Mal wieder eine Frage an die Fachleute hier:

ich bleiefere Privatkunden mit einem Gut und verleihe gleichzeitig die Lagerbehälter dazu, es existieren darüber Miet und Lieferverträge.
über einen Mietvertrag ist nun ein Streit entbrannt, der Kunde behält 200 € zurück. OK, das muss geklärt werden.
Jetzt bestellt er das Produkt, welches er immer auf Rechnung geliefert bekam.
da ich befürchte, dass er auch diese Zahlung zurückhält, um mich unter Druck zu setzen, bestehe ich nun auf Barzahlung bei Lieferung oder Vorkasse. (Dummerweise ist der Kunde Anwalt, und ich leider nicht)

seine Antwort war heute, dass er auf Kreditlieferung BESTEHT und setzt mir Frist bis morgen Mittag, wegen meiner Lieferverpflichtung u.s.w...

aber ich bin doch dazu nicht verpflichtet, oder? Ich kann doch frei entscheiden, wie ich mein Geld bekommen will. Die Lieferung wird ungefähr 1000 € kosten...

In meinen Geschäftsbedingungen steht nicht, dass auf Kredit geliefert wird...

Danke vorab und einen schönen Restabend...

-- Editiert von idolf am 06.11.2019 21:47

-- Editiert von idolf am 06.11.2019 21:48

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Das heißt, du bist überhaupt nicht verpflichtet Verträge einzugehen die du nicht eingehen möchtest.
Wenn es allerdings bereits einen Vertrag gibt und darin die Zahlung auf Rechnung vereinbart ist, dann musst du den natürlich erfüllen.
Was steht denn zum Thema Vertragsschluss in deinen AGB?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von idolf):
aber ich bin doch dazu nicht verpflichtet, oder?

Das kommt darauf an, was man konkret mit dem Kunden (eventuell auch konkludent) vereinbart hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
idolf
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 74x hilfreich)

Na ja, bei der ersten Lieferung vor vll. 10 Jahren habe ich auf Rechnung geliefert, dann jedes Jahr immer einmal auf Rechnung, was auch branchenüblich ist, sofern der Kunde kein schlechter Zahler ist. Ist dieser auch nicht. das Liefern auf Rechnung wurde stillschweigend bei jeder Lieferung vorausgesetzt, war also bei einer Bestellung kein Thema.
aber das heißt doch nicht etwa, dass ich weiterhin auf Rechnung Liefern muss, oder?

Ich würde ja notfalls weiterhin auch auf Rechnung Liefern, wenn sichergestellt wäre, dass der Kunde das Geld für die neue Lieferung nicht einbehält wegen unseres Streites in der Mietgeschichte. Wie gesagt, der ist Anwalt und kennt alle Schlichen...

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
... wegen meiner Lieferverpflichtung ...
Wie begründet sich diese Verpflichtung denn? Gibt es schon einen Vertrag (nicht die von früher, sondern einen neuen meine ich)? Oder sowas wie ein Abo?

Ansonsten ist auch bei regelmäßigem Kauf für jedes Geschäft ein eigener/neuer Vertrag nötig, und wenn es diesen (noch) nicht gibt dann brauchst du gar nicht zu liefern oder kannst die Bedingungen frei festlegen (der Kunde muss ja auch nicht kaufen wenn er nicht einverstanden ist).

Zitat:
OK, das muss geklärt werden.
Das sehe ich als den wichtigsten Punkt.
Denn selbst wenn du Vorkasse bekommst lässt du doch die Leihbehälter dort, oder? Dann kann er ja auch die erstmal zurückhalten.
Oder werden die Behälter bei Lieferung getauscht? (selbst dann wäre zurückbehalten möglich, aber schon ziemlich dreist)

Stefan

PS: Hört sich übrigens nach Brennholz in Gitterboxen an was du da verkaufst.

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#5
 Von 
idolf
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 74x hilfreich)

So, jetzt bin ich nochmals ins Büro gefahren und habe mir meine AGBs und die Verträge angeschaut:

Nirgendwo werden Zahlungsmodalitäten erwähnt.

Zur Frage von Reckoner und seinem Beispiel: Wir haben einen Liefervertrag über Brennholz, er muss bei mir kaufen, ich muss ihn beliefern, Preise werden angepasst an die jeweils herrschenden Marktbedingungen.
Und damit er sein Brennholz trocken lagern kann, vermiete ich ihm Gitterboxen, für kleines Geld mit einem separaten Mietvertrag. Die Gitterboxen taugen aber nur für Brennholz, und das Holz kann er ohne die Boxen nicht lagern. Um die Boxen ist ein kleiner Disput entbrannt, er hat eine Miete zurückgehalten.
Wobei ich finde, dass seine Forderungen maßlos sind, liegt wahrscheinlich an seinem Beruf. Egal, ich sag ja, da muss man sich nochmals zusammensetzen.

Jetzt will er neues Holz, und ich muss, ja ich will auch, liefern. Ist an sich kein Problem, ich lebe schließlich davon.

Ich habe nur die Befürchtung, dass er als Profi, als maßloser Profi, mich noch mit irgendwelchen Kosten belastet, und dafür das Geld für die kommende Lieferung zurückhält. Das kann ich nicht beurteilen, und bin dann auf die Super-Idee gekommen, einfach nur gegen BAR zu liefern. Ich hätte mein Geld, und den Rest müsste man denn regeln....

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
er muss bei mir kaufen, ich muss ihn beliefern,
Nochmal, wie begründet sich das? (ich meine jeweils das "muss")

Aber selbst wenn das "muss" wirklich zutrifft bedeutet das noch lange nicht, dass es auch auf Rechnung läuft; bisher sehe ich jedenfalls keinen Anspruch darauf.

Zitat:
Das kann ich nicht beurteilen, und bin dann auf die Super-Idee gekommen, einfach nur gegen BAR zu liefern. Ich hätte mein Geld, und den Rest müsste man denn regeln....
Das kann ich durchaus nachvollziehen.
Richtig sicher - vor zusätzlichen Forderungen - bist du damit aber auch nicht. Wenn der Kunde berechtigte Ansprüche hat dann muss er gar nicht einbehalten/verrechnen, er kann seine notwendigen Kosten auch einfach einfordern.
Ich will damit nur sagen, dass der Kunde mit Zahlung nicht auf irgendwelche Rechte verzichtet.

Stefan

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#7
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Zitat:
Wir haben einen Liefervertrag über Brennholz


Wortlaut des Vertrages, insbesondere zum Thema "Zahlung"?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von idolf):
Na ja, bei der ersten Lieferung vor vll. 10 Jahren habe ich auf Rechnung geliefert, dann jedes Jahr immer einmal auf Rechnung, was auch branchenüblich ist, sofern der Kunde kein schlechter Zahler ist.

Damit könnte konkludent eine Zahlung auf Rechnung vereinbart sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Damit könnte konkludent eine Zahlung auf Rechnung vereinbart sein.
Sehe ich zwar nicht so. Aber egal, denn bisher ist doch nicht einmal die Lieferung selbst vereinbart.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Aber egal, denn bisher ist doch nicht einmal die Lieferung selbst vereinbart.

Keine Ahnung, wir kennen die vertragliche Vereinbarungen ja nicht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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