Sonderanfertigung Spielhaus

7. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Spielhäuser
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderanfertigung Spielhaus

Guten Morgen,

ich benötige bitte Rat bei folgendem Sachverhalt.
Ich habe als Firma für eine Privatperson ein Spielhaus aus Holz gebaut.
Im Auftrag wurde vereinbart, dass das Dach Regenfest beschaffen sein soll.
Zum Aufbauzeitpunkt wurde festgestellt, dass das Dach an einer Stelle einen Spalt aufweist, den ich vor Ort sofort nachgebessert habe. Nun beschwert sich der Kunde über weiter Spalte.
In meinen Dokumenten ist immer deutlich lesbar, dass Holzschwund und Holzrisse toleriert werden müssen, da dies ein Naturprodukt ist.
Nun verlangt der Kunde wieder Beseitigung dieser Spalten.
Die Beseitigung ist jedoch meinerseits nicht ohne hohe Kosten realisierbar.
Ich habe dem Kunden Minderung des Kaufpreises in angemessener Höhe angeboten, damit er einen ansässigen Handwerker beauftragen kann. dies lehnt er ab. Zuletzt habe ich ihm Wandlung angeboten, wobei nur die Materialkosten gutgeschrieben werden würden, da das Spielhaus eine Sonderanfertigung ist. Den Abbau, Rücktransport und die Arbeitszeit dafür müsste er zusätzlich tragen.

ist mein Rechtsverständnis in diesem Fall korrekt?

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Annahmen für die Antwort:
1.) Der Kunde ist Verbraucher
2.) Holzspalten stellen einen Magel dar, wenn das Dach dadurch undicht wird.
3.) Die Lieferung des Hauses ist weniger als 6 Monate her.



Zitat (von Spielhäuser):
ist mein Rechtsverständnis in diesem Fall korrekt?
Imho Nein. Ich würde sagen, du befindest dich in einer für dich sehr ungünstigen Ausgangslage...


Zitat (von Spielhäuser):
Im Auftrag wurde vereinbart, dass das Dach Regenfest beschaffen sein soll.
Zitat (von Spielhäuser):
In meinen Dokumenten ist immer deutlich lesbar, dass Holzschwund und Holzrisse toleriert werden müssen, da dies ein Naturprodukt ist.
Das eine darf das andere nicht ausschließen. Verständlich, dass es ein Naturprodukt ist welches gewissen Schwankungen unterliegt, jedoch dürfen diese nicht so hoch ausfallen, dass das Dach undicht wird. Wenn dies so ist, dann handelt es sich um ein Mangel und der Kunde hat das Recht zu bestimmen, ob er nachgebessert oder eine Neulieferung haben möchte.

Zitat (von Spielhäuser):
Nun verlangt der Kunde wieder Beseitigung dieser Spalten.
Und mit was? Mit Recht
§437 & 439 BGB.

Zitat (von Spielhäuser):
Die Beseitigung ist jedoch meinerseits nicht ohne hohe Kosten realisierbar.
Diese Begründung ist mimimiii... Das nennt sich "unternehmerisches Risiko". Gem. §439 Abs. 2 BGB hast du die Kosten zu tragen. das das für dich unangenehm wird ist zwar für dich blöd, aber kein Grund sich zu weigern.

Zitat (von Spielhäuser):
Ich habe dem Kunden Minderung des Kaufpreises in angemessener Höhe angeboten, damit er einen ansässigen Handwerker beauftragen kann. dies lehnt er ab
Dies muss er auch nicht akzeptieren. In erster Linie hat der Kunde das Wahlrecht..

Zitat (von Spielhäuser):
Zuletzt habe ich ihm Wandlung angeboten, wobei nur die Materialkosten gutgeschrieben werden würden, da das Spielhaus eine Sonderanfertigung ist. Den Abbau, Rücktransport und die Arbeitszeit dafür müsste er zusätzlich tragen.
Abgesehen davon, dass es den Begriff der Wandelung nicht mehr gibt... Wenn du ein Angebot für eine Rückabwicklung erstelltst, dann kannst du natürlich die Bedingungen frei formulieren. Wenn du den Mangel nicht beseitigen kannst oder willst, dann kann der Kunde den Kaufpreis mindern (was er ja nicht will) oder von sich aus den Rücktritt erklären. Wenn der Kunde den Rücktritt erklärt und rückabwickeln möchte, dann musst du ihm den kompletten Kaufpreis zurückerstatten (siehe §437 BGB und die verwiesenen Paragraphen) und darfst nichts mehr für Abbau, Transport oder Arbeitszeit abziehen.




//////////////////


Zitat (von Spielhäuser):
Nun beschwert sich der Kunde über weiter Spalte.
Sollten diese Spalten rein kosmetischer Natur sein und auf die natürliche Beschaffenheit des Holzes zurückzuführen sein sowie die vereinbarte Dichtigkeit des Dachs trotz Spalten erreicht werden, dann dürfte imho kein Mangel vorliegen. Das dies aber so ist, ist von dir nachzuweisen.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Spielhäuser
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

das Spielhaus ist mit dem Grundstück fest verbunden und ist nicht wieder verwertbar.
Da keiner weis wie und in welche Richtung der Holzschwund bei der Trocknung passiert, ist es im Vorfeld nicht möglich dieser Tatsache vorbeugend entgegen zu wirken, in dem man zum Beispiel die Überlappung der Bretter größer vornimmt. Aus diesem Grund steht dieser Hinweis auf meinen Dokumenten und auf der aller Speilhaushersteller.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Wenn das so ist, dann solltest du deine Häuser ab sofort besser nicht mehr als "regenfest" verkaufen. Denn eine Beschaffenheitsvereinbarung ist zu erfüllen. Es könnte aber gut sein, dass sich aus den Umständen ergibt, dass eine Nachbesserung nicht zielführend ist und der ganze Kaufvertrag daher rückabgewickelt werden muss

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119667 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Spielhäuser):
Da keiner weis wie und in welche Richtung der Holzschwund bei der Trocknung passiert, ist es im Vorfeld nicht möglich dieser Tatsache vorbeugend entgegen zu wirken,

Diese Aussage ist faslch. Man müsste nur entsprechend behandeltes Holz verwenden, dann ist da auch kein großartiger Schwund / Verzug mehr zu erwarten. Darauf wird allerdings gerne aus Kostengründen verzichtet.

Der Beschreibung nach, hat man kein geeignetes Holz verwendet, bedeutet das ganze wurde juristisch gesehen mangelhaft gefertigt.
Der Kunde hätte damit grundsätzlich das Recht auf Nachbesserung bzw. auf Neulieferung.



Zitat (von Spielhäuser):
Zuletzt habe ich ihm Wandlung angeboten,

Das Konstruckt der Wandlung exisitert seit über 15 Jharen nicht mehr.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Spielhäuser
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Kunde hat explizit darauf bestanden, dass diese Holzart verwendet wird. Eine Behandlung des Holzes wurde seinerseits nicht gewünscht.
Alle Hinweise darauf, dass die Beschaffenheit des Holzes und somit des Spielhauses sich nach Aufbau verändern werden hat der Kunde angenommen. Eine Abnahme wurde unter Zeugen durchgeführt.... wie soll ich mich denn noch absichern ????
Ich bin mir sicher, wenn ich die Stelle ausbessere kommt der Typ in kürze wieder und such einen Anderen Punkt um mir das Leben schwer zu machen.

Was wäre nun das ratsamste?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Spielhäuser):
Da keiner weis wie und in welche Richtung der Holzschwund bei der Trocknung passiert,
Was heißt das? Das die Trocknung beim Kunden stattfindet? Was ist das? Ein Bananenhaus? Reift beim Kunden? Warum verwendet man kein getrocknetes Holz? Achja..
Zitat (von Harry van Sell):
Darauf wird allerdings gerne aus Kostengründen verzichtet.
Danke Harry


Zitat (von Spielhäuser):
Eine Behandlung des Holzes wurde seinerseits nicht gewünscht.
Wenn sie erforderlich ist, bspw. um das Dach dicht zu bekommen, dann muss er dies nicht speziell wünschen. Dann ist das Teil des Vertrages.


Zitat (von Spielhäuser):
Kunde hat explizit darauf bestanden, dass diese Holzart verwendet wird.
Die Holzart dürfte hier doch unerheblich sein, oder? Ich denke man kann mit jeder Holzart ein dichtes Dach herstellen, oder? Ich meine - Es muss doch wohl möglich sein ein dichtes Dach aus Holz herzustellen??? Schließlich bauen Menschen seit Jahrtausenden mit Holz...

Zitat (von Spielhäuser):
Alle Hinweise darauf, dass die Beschaffenheit des Holzes und somit des Spielhauses sich nach Aufbau verändern werden hat der Kunde angenommen.
Ja, aber das Dach muss trotzdem dicht bleiben. Das war ja vereinbart. Du hast dafür Sorge zu tragen, dass es so ist. Da kannst du dich nicht damit freisprechen, dass es ein Naturprodukt ist. So wie ich das sehe, hast du einfach nicht ordentlich gearbeitet. Falsche Materialwahl oder unzureichende Behandlung / Verarbeitung oder whatever.

Zitat (von Spielhäuser):
Ich bin mir sicher, wenn ich die Stelle ausbessere kommt der Typ in kürze wieder und such einen Anderen Punkt um mir das Leben schwer zu machen.
Dann solltest du es ordentlich machen und ein neues Dach drauf setzen, statt Flickschusterei zu betreiben. Nicht alles was ein Kunde reklamiert ist ein Mangel. Siehe #1 unter der Trennung.


Zitat (von Spielhäuser):
Was wäre nun das ratsamste?
Das Dach so anzufertigen, dass es dicht ist und auch bleibt. Rückabwicklung wäre wohl noch teurer..

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Im Auftrag wurde vereinbart, dass das Dach Regenfest beschaffen sein soll.
Das ist nunmal eine vereinbarte Beschaffenheit des Spielhauses!

Zitat:
In meinen Dokumenten ist immer deutlich lesbar, dass Holzschwund und Holzrisse toleriert werden müssen, da dies ein Naturprodukt ist.
Auch das ist absolut nachzuvollziehen und korrekt, würde ich sagen.

Zitat:
Nun verlangt der Kunde wieder Beseitigung dieser Spalten.
Was auch korrekt ist. Denn die Beschaffenheit Regenfest ist nicht mehr gegeben. Das diese Beschaffenheit nicht mehr gegeben ist, liegt aber weniger am Holz selber, als am Design des Daches. Man kann durchaus auch mit einbedachtem Holzschwund ein dichtes Dach designen und bauen. (normale Dachschindeln liegen auch mit einem kleinen Spalt nebeneinander, aber das Dachdesign ist so gestaltet, dass diese irrelevant sind)

Zitat:
Ich habe dem Kunden Minderung des Kaufpreises in angemessener Höhe angeboten, damit er einen ansässigen Handwerker beauftragen kann.
Dazu hätte dem Kunden wohl Jeder hier im Forum auch geraten.
Nur mal so gefragt, was würdest du deinem Kunden sagen, wenn dieser Jemand anderen beauftragt da was zu machen und es entsteht dann irgendein anderer Mangel? Dann dürfte deine Antwort doch sicherlich lauten: An dem Haus hat Jemand anderes "herumgebastelt" und du siehst dich daher nicht mehr in der Pflicht was zu machen.

Zitat:
damit er einen ansässigen Handwerker beauftragen kann.
Selbiges könntest du übrigens auch machen ;) Dann wäre dieser Handwerker dein Erfüllungsgehilfe ;) und dein Kunde würde nicht seine Rechte verlieren, die er hat...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Ich stelle mir gerade die Frage wie "regenfest" zu definieren ist. So wie wasserabweisend nicht wasserdicht bedeutet?

Gibt es vielleicht die Möglichkeit eines Kompromisses wie etwa das Dach mit Dachpappe, Ziegel o.ä. dauerhaft auszustatten? Habe ich bei unserem Spieldach auch gemacht, als das erste aus Billigholz weggefault war.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Spielhäuser
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für euere Erläuterungen.

Es scheint keiner versteht das Problem wirklich.
1. die Holzart ist Robinie ( auch falsche Akazie genannt). Dieses Holz kann nur im frischen Zustand verarbeitet werden, da nach der Trocknung dieses Holz eine ungeheure Härte bekommt in absolut unelastisch wird.
2. Eine Behandlung von Robinie ist sinnlos, da dieses Holz keine Feuchtigkeit annimmt.
3. diese Tatsachen waren dem Kunden bewusst und der Holzschwund wurde toleriert.
Auch der Hinweis beim Aufbau, dass weitere Spalten aufkomme könnten wurde angenommen.
4. regenfest bedeutet nicht Sturmfest, wobei das ein dehnbarer Begriff ist.
5. Robinien wachsen sehr krumm, sodass eine ausreichende Überlappung der Bretter auf dem Dach das Gesamtbild des Spielhauses verunstaltet hätte. Schaut mal im Netz bei WAWU Spielgeräte, dann wisst Ihr was ich meine.

Ich fühle mich momentan in diesem Forum als Opfer obwohl ich auf Hilfe gehofft habe. Bis dato hatte ich nicht eine Reklamation, mir scheint der Kunde ist einfach nur Streitsüchtig, da all meine Bemühungen seinerseits abgewiesen wurden.

Es ist und bleibt ein Spielhaus für sein Kind. Und egal wie weit die Bretter überlappt werden, durch die Kapillarwirkung kann das Dach nicht dicht werden.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Zitat:
Ich fühle mich momentan in diesem Forum als Opfer obwohl ich auf Hilfe gehofft habe
Keiner möchte dich als Opfer darstellen, nur sind rechtliche Fakten halt nicht immer schön.

Zitat:
Und egal wie weit die Bretter überlappt werden, durch die Kapillarwirkung kann das Dach nicht dicht werden.

Zitat:
Im Auftrag wurde vereinbart, dass das Dach Regenfest beschaffen sein soll.
Das sind doch dann zwei Dinge, die nicht zusammenpassen!

Du sicherst die Eigenschaft Regenfesst zu, sagst uns jetzt aber, dass selbiges aufgrund der beschaffenheit nicht möglich sei.

Da stellt sich dann doch mal die Frage, wieso du die Eigenschaft regenfesst zugesagt hast, bzw wie du dir gedacht hast, dass der Kunde Wassereintritt hinnehmen wird, wenn doch die Eigenschaft regenfesst zugesichert wurde?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Zitat (von Spielhäuser):
4. regenfest bedeutet nicht Sturmfest, wobei das ein dehnbarer Begriff ist.

ich vermute hier liegt einfach das Kommunikationsproblem. Eventuell hat hier der Kunde ein regendichtes Dach erwartet. Ich würde die Beschreibung für die Zukunft auf jeden Fall anpassen, damit die nicht regendichtigkeit schriftlich festgehalten ist.
Was wäre denn deine oben genannte Maßnahme die ein ansässiger Handwerker ausführen könnte um das Problem zu lösen?

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Spielhäuser):
Es scheint keiner versteht das Problem wirklich.


Ich denke doch, dass alle das Problem verstanden haben.

Aber für Dich fasse ich es gerne nochmals zusammen, dass auch Du erkennst (falls Du es willst) auf was es ankommt.

Du hast ein regenfestes Spielhaus aus dem Material Holz verkauft mit der ausdrücklichen Zusicherung "regenfest".
Dabei handelt es sich juristisch um eine zugesicherte Eigenschaft die erfüllt sein muss.

Nun stellt sich heraus, dass das Spielhaus diese Eigenschaft nicht vollständig erfüllt.
Warum das so ist, ist für den Kunden unerheblich, solange er nicht selbst die Verantwortung dafür hat.

Es lohn sich deshalb absolut nicht Mutmaßungen über die Veränderungen anzustellen. hat sich das Material so verändert das die zugesicherte Eigenschaft nicht mehr erfüllt wird, hat der Kunde das Recht auf Nachbesserung.

Zitat (von Spielhäuser):
Ich fühle mich momentan in diesem Forum als Opfer obwohl ich auf Hilfe gehofft habe.
Dass ist Unsinn. Es nutzt Dir nichts Dich in Deiner unzutreffenden Meinung zu bestärken. Und die Hilfe besteht darin, dass Dir alle geschrieben haben, dass Du falsch liegst. Denn auch das ist sachgerechte Hilfe.

Zitat (von Spielhäuser):
Im Auftrag wurde vereinbart, dass das Dach Regenfest beschaffen sein soll.

und
Zitat (von Spielhäuser):
Und egal wie weit die Bretter überlappt werden, durch die Kapillarwirkung kann das Dach nicht dicht werden.


zeigt doch deutlich den Widerspruch zwischen Beschaffenheitsvereinbarung und dem Faktischen auf.
Und ganz abgesehen davon weiss selbst ich als Hobbyhandwerker, wie ich sich überlappende Dachbretter so abdichten kann, dass sich weder die Kapillarwirkung bemerkbar macht noch Wasser durch Wind hereingedrückt werden kann.

Aber dies ist ein Meinungsforum - mach also was Du willst.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Spielhäuser
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Es müssten einige Bretter versetzt werden und einige dazu montiert werden.
Da das Projekt in den alten Bundesländern ist verlangt dort ein Handwerker dafür 300€. (1/2 Stunde Arbeit) zuzüglich Versand von 4 Brettern wegen Sperrgut nochmals 200€. Das ist bei einem Aufragswert von 1800€ untragbar.

Ich werde wohl selber hinfahren müssen, wenn hier die Rechtslage scheinbar gegen mich spricht.

Danke euch

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119667 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Spielhäuser):
die Holzart ist Robinie

Ok, das ist natürlich ein anderer Sachverhalt.



Zitat (von radfahrer999):
Die Holzart dürfte hier doch unerheblich sein, oder?

Nein, ist es in der Tat nicht.



Zitat (von Spielhäuser):
Kunde hat explizit darauf bestanden, dass diese Holzart verwendet wird. Eine Behandlung des Holzes wurde seinerseits nicht gewünscht.
Alle Hinweise darauf, dass die Beschaffenheit des Holzes und somit des Spielhauses sich nach Aufbau verändern werden hat der Kunde angenommen.

Das hat man hoffentlich nicht nur mündlich?



Zitat (von Spielhäuser):
Eine Abnahme wurde unter Zeugen durchgeführt.

Deine Zeugen oder seine Zeugen?
Gibt es da was schriftliches?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Spielhäuser
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Schriftlich wurde leider nichts festgehalten und es waren meine Helfer als Zeugen dabei.
Ich weis nicht weiter.
Vielleicht vernichte ich einfach die Rechnung. Er hat ja bar bezahlt und hat noch keine Rechnung in dem Sinne erhalten.
Würde er trotzdem vor Gericht gehen können?
mir ist klar, dass das nicht in Ordnung ist.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Spielhäuser):
Würde er trotzdem vor Gericht gehen können?


Klar. Er weiß doch, wen er beauftragt hat. Oder meinst du, deine Angestellten lügen für dich vor Gericht?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Zitat:
Vielleicht vernichte ich einfach die Rechnung. Er hat ja bar bezahlt und hat noch keine Rechnung in dem Sinne erhalten.
Würde er trotzdem vor Gericht gehen können?
mir ist klar, dass das nicht in Ordnung ist.
Du erwartest jetzt allenerstes eine Antwort hierzu? Das Forum ist nicht dazu da um dir bei Straftaten behilflich zu sein!!!!

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Spielhäuser
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

War doch nur ein dummer Scherz, beruhigt euch wieder.

Ich werd da hinfahren und ausbessern und dem Kunden ....%#$£¥ wünschen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat (von Spielhäuser):
Schriftlich wurde leider nichts festgehalten und es waren meine Helfer als Zeugen dabei.
Ich weis nicht weiter.
Vielleicht vernichte ich einfach die Rechnung. Er hat ja bar bezahlt und hat noch keine Rechnung in dem Sinne erhalten.
Würde er trotzdem vor Gericht gehen können?
mir ist klar, dass das nicht in Ordnung ist.


Ein ernst gemeinter Rat: Wenn dich solche (einfachen) Sachverhalte bereits zu solchen Reaktionen verleiten, solltest du dich ernsthaft fragen, ob du nicht mit dem Thema Gewerbe/Selbstständigkeit überfordert bist.

3x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Kriminelle Energie ist ja offenbar hinreichend vorhanden... Auch wenn er es jetzt nachträglich als "Scherz" hinstellen will.

0x Hilfreiche Antwort

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