Müllentsorgung Firma

7. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Biwwericher
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Müllentsorgung Firma

Hallo miteinander,ich bin in einer Firma unter anderem für die Müllentsorgung zuständig.Immer wieder finde ich in den Containern privaten Müll,zum Teil mit Adresse,die Mitarbeiter sind mir bekannt.Wie verhält sich das mit dem Datenschutz wenn ich die Mitarbeiter darauf anspreche?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

die Mitarbeiter haben doch freiwillig ihre Daten hergegeben. Diese darfst du auch verwenden, bzw als Beweise sichern.

Eher würde ich mir darüber Gedanken machen, ob du deine Mitarbeiter so darauf ansprichst, also Kollegial, oder ob du dies ganz offiziell machst. Nicht das dein AG dir deine kollegialen Gespräche irgendwann mal negativ für Dich auslegt...

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#2
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Kurzum: Datenschutz bedeutet nicht automatisch, dass man gesehene Daten nicht "verwenden" (im Sinne von sich merken) darf.

Eine Liste anfertigen mit Namen, Adressen und Tel.Nr. der Mitarbeiter um diese dann am schwarzen Brett aufzuhängen wäre sicherlich nicht im Rahmen des erlaubten.

Auch sollte man schauen was da für Müll liegt. Sind es Kochreste vom Abendessen, oder z.B. Arbeitsbezogene Dokumente, welche durchaus die Privatdaten des MA beinhalten können und dann auch entsprechend auf der Arbeit zu entsorgen sind.

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#3
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(920 Beiträge, 224x hilfreich)

Vielfach wird auch von Firmen inoffiziell geduldet, dass Kleinmengen in der Firma entsorgt werden.
Manchmal gibt es einen Conainer für Elektroschrott. Wenn da einer einmalig einen Staubsauger entsorgt, juckt das keinen..auch nicht den Cheff.
Es läuft letztlich auf die Frage hinaus, wieviel Schrott und welchen Schrott und wie oft entsorgt wird.
Es wäre gut zu überlegen, ob man wegen Kleinogkeiten ein Fass ohne Boden aufmacht.

Signatur:

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Die Aufgabe des Fragestellers besteht darin, den Müll zu entsorgen, nicht ihn zu überwachen. Er hat auch nicht die Aufgabe, irgendwelche Mitarbeiter der Firma zu ermahnen. Er sollte die Sache mit seinem Chef besprechen.

wirdwerden

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#5
 Von 
Biwwericher
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir geht's auch nicht darum, irgendjemanden zu überwachen.Nur haben wir in 3 Schichten,7 Tage die Woche ungefähr 300 Mitarbeiter.Wenn sich das raumspricht,bringt jeder in Zukunft seinen Müll mit zur Arbeit,dem Versuche ich entgegen zu wirken.Zumal ich in der Spät und Nachtschicht nicht anwesend bin, genauso am Wochenende.Trotzdem danke für die Antworten

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Biwwericher):
Wie verhält sich das mit dem Datenschutz wenn ich die Mitarbeiter darauf anspreche?

Wenn Du das im Kopf speicherst gibt es keinen Datenschutz.


Ansonsten würde ich das erst mit dem Vorgesetzten besprechen, denn das ist eigentlich eine Straftat welche die Mitarbeiter dort begehen, wenn das tatsächlich Müll von zuhause wäre.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
denn das ist eigentlich eine Straftat welche die Mitarbeiter dort begehen

welche wäre das? Mir fällt grad keine passende ein. Höchstens eine konstruierte OWi.

Zitat (von Biwwericher):
Wenn sich das raumspricht,bringt jeder in Zukunft seinen Müll mit zur Arbeit,dem Versuche ich entgegen zu wirken.

Schuster bleib bei deinen Leisten. Oder ist es die Aufgabe den Müll zu überwachen? Falls nicht, dann ist der Vorgesetzte der korrekte Ansprechpartner. Sonst könnten auch durchaus arbeitsrechtliche Konsequenzen für sie drohen!

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Hatte ich ja auch schon geschrieben. Fragesteller soll die Sache mit seinem Chef besprechen, um Anweisung bitten, wie in Zukunft vorzugehen ist.

wirdwerden

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Mir fällt grad keine passende ein.

Jemandem etwas unter zu schieben und ihn dafür bezahlen lassen, nennt sich Betrug.
Je nach dem was das für Müll ist, kommen dann auch noch Umweltstraftaten in Betracht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Biwwericher
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

So seh ich das eigentlich auch. Weil Restmüll kostet Geld,den letztendlich mein Arbeitgeber bezahlt.Muß ja nicht sein.

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#11
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(920 Beiträge, 224x hilfreich)

Natürlich ist das streng genommen Betrug. Genauso, wie wenn du während deiner Arbeitszeit 10 Minuten Telefonierst oder eine Rauchen gehst, Die Frage ist nur, ob man bei Geringfügigkeit ein Fass aufmacht, das möglicherweise keinen Boden hat.

Signatur:

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