Hallo zusammen,
Würde gerne wissen ob es erlaubt ist sein mntl. Hartz 4 Lohn aufzupeppeln wenn man von zuhause aus für paar 100 Euro Gegenleistung Wäsche wäscht und diese bügelt? Will das einem Freund anbieten der nichts gelernt hat und nicht schwer arbeiten kann, damit er neben seinem Hartz4 bissi was dazu verdient, indem er meine Hemden für die Arbeit bügelt. Und wenn seine Nebentätigkeit irgendwie als Minijob genehmigt wird, ob ich dann auch Quittungen verlangen kann, welche ich meinem Arbeirgeber vorlegen kann, welcher er absetzen kann oder so.
-- Editiert von Moderator am 08.11.2019 13:32
-- Thema wurde verschoben am 08.11.2019 13:32
Neben Hartz4 WäscheService Tätigkeit
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
... nur ein bisschen googeln
https://www.hartz4.org/zuverdienst/
Allgemein:
-Niemand erhält Hartz-4-Lohn
Wieviel Euro für das Bügeln von ein paar Hemden? Du musst schon sagen, was er dafür erhalten soll. zB X€ pro Hemd.Zitatfür paar 100 Euro Gegenleistung :
Minijobs muss man nicht genehmigen lassen--- sondern anmelden.. Du würdest dann der Arbeitgeber sein, und du würdest deinem Freund einen Minijob anbieten.ZitatUnd wenn seine Nebentätigkeit irgendwie als Minijob genehmigt wird, :
Dein Arbeitgeber kann nichts mit solchen Quittungen anfangen.
Die Minijob-Idee ist Unsinns-Idee.
Was habt ihr euch denn bloß gedacht?
Nach fast 15 Jahren Hartz-4 noch immer 0,00 Ahnung--- man fasst es nicht.
Aber selbstverständlich darf dein Freund für dich Hemden bügeln...
und trotzdem erhält er noch Hartz 4.
Es ist nicht nur erlaubt, sondern sogar verlangt, sein Hartz 4--*aufzupeppeln*---also selbst Lohn zu erhalten.
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@'Anami
Zitat:Was habt ihr euch denn bloß gedacht?
Nach fast 15 Jahren Hartz-4 noch immer 0,00 Ahnung--- man fasst es nicht.
Es ist mir völlig unverständlich, weshalb du den Fragesteller hier angreifst, der nicht mal Alg2 bezieht. Als ob jeder Deutsche wüßte, wer wann was dazuverdienen darf bei Sozialgeldbezug.
-- Editiert von altona01 am 08.11.2019 12:09
Ganz vorwurfs- und vorurteilsfrei mal eine Antwort:
1. Sie sind der Arbeitgeber für den Bekannten, der etwas dazuverdienen darf (165 EUR sind das oftmals) - der rest wird dann verrechnet. Dazu mal bei der Minijobzentrale einlesen. Insbesondere den Punkt Minijob im Privathaushalt. Als Arbeitgeber haben Sie natürlich auch Pflichten. Mehr dazu hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/03_haushalt/03_infos_fuer_arbeitgeber/02_so_einfach_melde_ich_meine_hh_an/01_voraussetzungen/node.html
Dieser Punkt ist besonders wichtig:
Zitat:Eine Anmeldung ist nur erforderlich, wenn es sich bei der Tätigkeit tatsächlich um ein Beschäftigungs-/Arbeitsverhältnis handelt. Bei einem Beschäftigungs-/Arbeitsverhältnis stehen wirtschaftliche Überlegungen im Vordergrund. Die Tätigkeit ist nachhaltig auf Gewinn ausgerichtet - es soll also in erster Linie ein Verdienst erzielt werden.
Ist die Tätigkeit nicht nachhaltig auf Gewinn ausgerichtet, müssen Sie diese nicht anmelden und auch keine Abgaben leisten.
Eine Gefälligkeitsleistung ist grundsätzlich unentgeltlich und muss nicht angemeldet werden. Hier steht die Hilfe im Vordergrund und nicht der Gewinn. Insbesondere Dienst- oder Werkleistungen, die
von Freunden, Angehörigen oder Lebenspartnern,
aus Gefälligkeit oder
im Wege der Nachbarschaftshilfe
erbracht werden, sind nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet - auch dann, wenn Sie sich für die Tätigkeit mit einem Blumenstrauß oder einem angemessenen Taschengeld bedanken.
2. Bezahlt wird nach Stunden für den Wächeservice, nicht pro Hemd oder Kleidungsstück
Zitat:Und wenn seine Nebentätigkeit irgendwie als Minijob genehmigt wird, ob ich dann auch Quittungen verlangen kann, welche ich meinem Arbeirgeber vorlegen kann, welcher er absetzen kann oder so.
Das wird schwerlich möglich sein ... oder wie stellen Sie sich das genau vor?
Sie sind der Arbeitgeber für den Bekannten, der etwas dazuverdienen darf (165 EUR sind das oftmals) Falsch - 165 Euro kann man bei Alg 1 anrechnungsfrei dazu verdienen: Darum geht es hier aber nicht. Bei Alg 2 kann man komplett anrechnungsfrei 100 Euro dazuverdienen (man darf natürlich auch mehr verdienen, nur wird das dann halt größtenteils angerechnet).
Vielen Dank an alle die geantwortet haben. Die Sache ist die, er soll nicht für mich arbeiten, also mein Arbeiter sein.
Ich habe meine eigene Arbeit, wofür ich hemden tragen muss. Er, der hartz4er, soll quasi ein dienst anbieten, Heimarbeit quasi. Und ich erhalte von ihm ein Service wofür ich für gewaschenes und gebügeltes hemd+Hose ihn 5€ gebe, bei 20-22 Arbeitstagen die Woche sind es 100-110€. Habe mir gedacht dass ich lieber ihm das Geld gebe und er was dazu verdient anstatt es in ner Wäscherei abzugeben. Und falls er mal fit in der Sache ist kann er es ja hauptberuflich machen.
Verstehe nicht warum sich Leute über Rechtsfragen in einem Rechtsforum aufregen.
Klar kann man das auch so machen das keine Behörde davon erfährt. Und er immer so das Geld bekäme. Aber ob es offiziell einen nutzen hat wollte ich wissen
Habe mir gedacht dass ich lieber ihm das Geld gebe und er was dazu verdient anstatt es in ner Wäscherei abzugeben. So, wie sich das vorstellen, ist das schlicht Scheinselbständigkeit.
Die Sache ist die, er soll nicht für mich arbeiten, also mein Arbeiter sein. Muß er aber, wenn das legal sein soll - siehe letzte Antwort. Und deswegen wurde Ihnen hier vorgeschlagen, ihn als Minijobbber anzustellen.
Aber ob es offiziell einen nutzen hat wollte ich wissen Na sicher doch - ich rechne es kurz mal vor: Sie zahlen ihm 100 Euro Lohn im Monat und führen weitere 15 Euro als Lohnnebenkosten ab. Das kostet Sie folglich 1.380 Euro im Jahr. Und weil der Gesetzgeber so nett ist (und Schwarzarbeit verhindern will), kriegen Sie 20 % davon, also 276 Euro, vom Finanzamt wieder, wenn Sie das als "haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis" von der Steuer absetzen.
-- Editiert von muemmel am 08.11.2019 14:38
Es gibt doch genug Selbständige, die aufstockend ALG II bekommen. Der Kumpel soll ein Gewerbe anmelden, Du bist sein erster und hoffentlich nicht einziger Kunde. Es wird stückweise abgerechnet. Er gibt seinen Umsatz/sein Einkommen beim Job-Center an und gut ist.
wirdwerden
Nun ja, eine Rechtsfrage war das ja eher nicht-----------
ZitatKlar kann man das auch so machen das keine Behörde davon erfährt. Und er immer so das Geld bekäme. Aber ob es offiziell einen nutzen hat wollte ich wissen :
Ja, er hat einen Nutzen davon. Du hast auch einen. Man kann das ganz offiziell und nützlich machen.
Und jetzt sind es 100-110,- pro Monat.Zitatfür paar 100 Euro Gegenleistung :
Das mit dem Minijob und deinem eigenen Arbeitgeber und was absetzen ----das ist dir ja hfftl. schon als unnötig klar?
Oooch, bitte nicht. Und gut ist dann gar nichts, dann geht die Maschinerie erst los. Der Freund wäscht und bügelt dann bald nix mehr, weil er nur noch Buchhaltung fürs JC &Co. macht.ZitatDer Kumpel soll ein Gewerbe anmelden :
Anleitung und Anstiftung zur Schwarzarbeit gelöscht. Bei nächsten Mal gibt's dafür ne Denkpause.
Gez.
Moderator
-- Editiert von Moderator am 08.11.2019 22:00
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