Neben Hartz4 WäscheService Tätigkeit

8. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
OPsec
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Neben Hartz4 WäscheService Tätigkeit

Hallo zusammen,
Würde gerne wissen ob es erlaubt ist sein mntl. Hartz 4 Lohn aufzupeppeln wenn man von zuhause aus für paar 100 Euro Gegenleistung Wäsche wäscht und diese bügelt? Will das einem Freund anbieten der nichts gelernt hat und nicht schwer arbeiten kann, damit er neben seinem Hartz4 bissi was dazu verdient, indem er meine Hemden für die Arbeit bügelt. Und wenn seine Nebentätigkeit irgendwie als Minijob genehmigt wird, ob ich dann auch Quittungen verlangen kann, welche ich meinem Arbeirgeber vorlegen kann, welcher er absetzen kann oder so.

-- Editiert von Moderator am 08.11.2019 13:32

-- Thema wurde verschoben am 08.11.2019 13:32

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Allgemein:
-Niemand erhält Hartz-4-Lohn

Zitat (von OPsec):
für paar 100 Euro Gegenleistung
Wieviel Euro für das Bügeln von ein paar Hemden? Du musst schon sagen, was er dafür erhalten soll. zB X€ pro Hemd.
Zitat (von OPsec):
Und wenn seine Nebentätigkeit irgendwie als Minijob genehmigt wird,
Minijobs muss man nicht genehmigen lassen--- sondern anmelden.. Du würdest dann der Arbeitgeber sein, und du würdest deinem Freund einen Minijob anbieten.
Dein Arbeitgeber kann nichts mit solchen Quittungen anfangen.
Die Minijob-Idee ist Unsinns-Idee.

Was habt ihr euch denn bloß gedacht?
Nach fast 15 Jahren Hartz-4 noch immer 0,00 Ahnung--- man fasst es nicht. :bang:

Aber selbstverständlich darf dein Freund für dich Hemden bügeln...
und trotzdem erhält er noch Hartz 4.
Es ist nicht nur erlaubt, sondern sogar verlangt, sein Hartz 4--*aufzupeppeln*---also selbst Lohn zu erhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

@'Anami

Zitat:
Was habt ihr euch denn bloß gedacht?
Nach fast 15 Jahren Hartz-4 noch immer 0,00 Ahnung--- man fasst es nicht.

Es ist mir völlig unverständlich, weshalb du den Fragesteller hier angreifst, der nicht mal Alg2 bezieht. Als ob jeder Deutsche wüßte, wer wann was dazuverdienen darf bei Sozialgeldbezug.

-- Editiert von altona01 am 08.11.2019 12:09

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7250 Beiträge, 1526x hilfreich)

Ganz vorwurfs- und vorurteilsfrei mal eine Antwort:

1. Sie sind der Arbeitgeber für den Bekannten, der etwas dazuverdienen darf (165 EUR sind das oftmals) - der rest wird dann verrechnet. Dazu mal bei der Minijobzentrale einlesen. Insbesondere den Punkt Minijob im Privathaushalt. Als Arbeitgeber haben Sie natürlich auch Pflichten. Mehr dazu hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/03_haushalt/03_infos_fuer_arbeitgeber/02_so_einfach_melde_ich_meine_hh_an/01_voraussetzungen/node.html

Dieser Punkt ist besonders wichtig:

Zitat:
Eine Anmeldung ist nur erforderlich, wenn es sich bei der Tätigkeit tatsächlich um ein Beschäftigungs-/Arbeitsverhältnis handelt. Bei einem Beschäftigungs-/Arbeitsverhältnis stehen wirtschaftliche Überlegungen im Vordergrund. Die Tätigkeit ist nachhaltig auf Gewinn ausgerichtet - es soll also in erster Linie ein Verdienst erzielt werden.

Ist die Tätigkeit nicht nachhaltig auf Gewinn ausgerichtet, müssen Sie diese nicht anmelden und auch keine Abgaben leisten.

Eine Gefälligkeitsleistung ist grundsätzlich unentgeltlich und muss nicht angemeldet werden. Hier steht die Hilfe im Vordergrund und nicht der Gewinn. Insbesondere Dienst- oder Werkleistungen, die

von Freunden, Angehörigen oder Lebenspartnern,
aus Gefälligkeit oder
im Wege der Nachbarschaftshilfe
erbracht werden, sind nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet - auch dann, wenn Sie sich für die Tätigkeit mit einem Blumenstrauß oder einem angemessenen Taschengeld bedanken.


2. Bezahlt wird nach Stunden für den Wächeservice, nicht pro Hemd oder Kleidungsstück

Zitat:
Und wenn seine Nebentätigkeit irgendwie als Minijob genehmigt wird, ob ich dann auch Quittungen verlangen kann, welche ich meinem Arbeirgeber vorlegen kann, welcher er absetzen kann oder so.


Das wird schwerlich möglich sein ... oder wie stellen Sie sich das genau vor?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Sie sind der Arbeitgeber für den Bekannten, der etwas dazuverdienen darf (165 EUR sind das oftmals) Falsch - 165 Euro kann man bei Alg 1 anrechnungsfrei dazu verdienen: Darum geht es hier aber nicht. Bei Alg 2 kann man komplett anrechnungsfrei 100 Euro dazuverdienen (man darf natürlich auch mehr verdienen, nur wird das dann halt größtenteils angerechnet).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
OPsec
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank an alle die geantwortet haben. Die Sache ist die, er soll nicht für mich arbeiten, also mein Arbeiter sein.

Ich habe meine eigene Arbeit, wofür ich hemden tragen muss. Er, der hartz4er, soll quasi ein dienst anbieten, Heimarbeit quasi. Und ich erhalte von ihm ein Service wofür ich für gewaschenes und gebügeltes hemd+Hose ihn 5€ gebe, bei 20-22 Arbeitstagen die Woche sind es 100-110€. Habe mir gedacht dass ich lieber ihm das Geld gebe und er was dazu verdient anstatt es in ner Wäscherei abzugeben. Und falls er mal fit in der Sache ist kann er es ja hauptberuflich machen.

Verstehe nicht warum sich Leute über Rechtsfragen in einem Rechtsforum aufregen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
OPsec
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Klar kann man das auch so machen das keine Behörde davon erfährt. Und er immer so das Geld bekäme. Aber ob es offiziell einen nutzen hat wollte ich wissen

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Habe mir gedacht dass ich lieber ihm das Geld gebe und er was dazu verdient anstatt es in ner Wäscherei abzugeben. So, wie sich das vorstellen, ist das schlicht Scheinselbständigkeit.
Die Sache ist die, er soll nicht für mich arbeiten, also mein Arbeiter sein. Muß er aber, wenn das legal sein soll - siehe letzte Antwort. Und deswegen wurde Ihnen hier vorgeschlagen, ihn als Minijobbber anzustellen.
Aber ob es offiziell einen nutzen hat wollte ich wissen Na sicher doch - ich rechne es kurz mal vor: Sie zahlen ihm 100 Euro Lohn im Monat und führen weitere 15 Euro als Lohnnebenkosten ab. Das kostet Sie folglich 1.380 Euro im Jahr. Und weil der Gesetzgeber so nett ist (und Schwarzarbeit verhindern will), kriegen Sie 20 % davon, also 276 Euro, vom Finanzamt wieder, wenn Sie das als "haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis" von der Steuer absetzen.

-- Editiert von muemmel am 08.11.2019 14:38

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Es gibt doch genug Selbständige, die aufstockend ALG II bekommen. Der Kumpel soll ein Gewerbe anmelden, Du bist sein erster und hoffentlich nicht einziger Kunde. Es wird stückweise abgerechnet. Er gibt seinen Umsatz/sein Einkommen beim Job-Center an und gut ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Nun ja, eine Rechtsfrage war das ja eher nicht-----------

Zitat (von OPsec):
Klar kann man das auch so machen das keine Behörde davon erfährt. Und er immer so das Geld bekäme. Aber ob es offiziell einen nutzen hat wollte ich wissen


Ja, er hat einen Nutzen davon. Du hast auch einen. Man kann das ganz offiziell und nützlich machen.
Zitat (von OPsec):
für paar 100 Euro Gegenleistung
Und jetzt sind es 100-110,- pro Monat.

Das mit dem Minijob und deinem eigenen Arbeitgeber und was absetzen ----das ist dir ja hfftl. schon als unnötig klar?
Zitat (von wirdwerden):
Der Kumpel soll ein Gewerbe anmelden
Oooch, bitte nicht. :sad: Und gut ist dann gar nichts, dann geht die Maschinerie erst los. Der Freund wäscht und bügelt dann bald nix mehr, weil er nur noch Buchhaltung fürs JC &Co. macht.


Anleitung und Anstiftung zur Schwarzarbeit gelöscht. Bei nächsten Mal gibt's dafür ne Denkpause.

Gez.

Moderator



-- Editiert von Moderator am 08.11.2019 22:00

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