Bestellung im Laden zurücktreten

8. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.03.2021 21:55:29
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bestellung im Laden zurücktreten

Guten Tag

Habe in einem Geschäft ein Ipad vor ort bestellt da es nicht mehr vorrätig war, die Mitarbeiterin gab an die Bestellte Ware wäre in c.a 10 Tagen da, nach einer Woche sagte ein anderer Mitarbeiter es könne bis zu einem Monat dauern da Apple lieferprobleme hätte. Ich habe schon für das Ipad gezahlt und auf der Rechnung/ Bestellung steht aber keine Lieferzeit, habe ich das Recht vom Kaufvertrag zurückzutretten, muss ich eine frist setzen, und wie lang wäre die?

MfG

Probleme nach Kauf?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
habe ich das Recht vom Kaufvertrag zurückzutretten
Nö.
Zitat:
muss ich eine frist setzen, und wie lang wäre die?
14 Tage...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
habe ich das Recht vom Kaufvertrag zurückzutretten
Nö.
Zitat:
muss ich eine frist setzen, und wie lang wäre die?
14 Tage...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12330.03.2021 21:55:29
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

14 Tage...
Und die 14 Tage darf ich quasi jetzt setzen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
14 Tage...

Mindestens.

Falls dem Kunden die Lieferprobleme hätten bekannt sein müssen, kann das auch langer sein.



Zitat (von Salega96):
Und die 14 Tage darf ich quasi jetzt setzen?

Korrekt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1538 Beiträge, 674x hilfreich)

Zitat (von Salega96):
die Mitarbeiterin gab an die Bestellte Ware wäre in c.a 10 Tagen da


Wenn eine Frist vereinbart war - dann braucht vor einer Rücktrittsberechtigung nicht erst eine weitere Frist (gesetzt und erfolglos ) abgelaufen zu sein:

§ 323 BGB:
Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.

Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn (...) der Schuldner die Leistung bis zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer im Vertrag bestimmten Frist nicht bewirkt, obwohl die termin- oder fristgerechte Leistung nach einer Mitteilung des Gläubigers an den Schuldner vor Vertragsschluss oder auf Grund anderer den Vertragsabschluss begleitenden Umstände für den Gläubiger wesentlich ist.

RK

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn (...) der Schuldner die Leistung bis zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer im Vertrag bestimmten Frist nicht bewirkt,

Frist, welche Frist? Hat es nie gegeben. Das war nur eine unverbindlich private Einschätzung, welche die Dame netterweise abgegeben hat.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
Wenn eine Frist vereinbart war

War aber leider nicht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1538 Beiträge, 674x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
die Mitarbeiterin gab an die Bestellte Ware wäre in c.a 10 Tagen da .... Das war nur eine unverbindlich private Einschätzung, welche die Dame netterweise abgegeben hat.


Ein Richter, dem die Mitarbeiterin gegenüber angibt, sie habe dem Käufer beim Kauf mitgeteilt, das iPad sei in etwa 10 Tagen abholbereit, wird ihr nicht abnehmen, sie habe damit nur ihre private Einschätzung abgegeben, jedenfalls sei diese Angabe kein Bestandteil des Kaufvertrags geworden.

Zitat:
Wenn eine Frist vereinbart war

War aber leider nicht ..
.

Eine Angabe wie z.B. "Lieferung in ca. 3-5 Tagen" gilt als einzuhaltende Lieferfristangabe ( jedenfalls wird eine solche Formulierung als ausreichend erachtet, um damit die Anforderung an die gesetzliche Pflciht zur Information über "den Termin, bis zu dem der Unternehmer die Waren liefern oder die Dienstleistung erbringen muss" im Fernabsatz zu erfüllen. )

Wird dieselbe Angabe im stationären Handel gemacht, dann wird sie daher als verbindliche Angabe über den Liefertermin angesehen werden müssen.

"Lieferung in ca. 10 Tagen" bedeutet dann, dass bei ausbleibender Lieferung ohne Mahnung zurückgetreten werden kann ( wenn der Käufer klargestellt hatte, dass ihm eine schnellstmögliche Lieferung wichtig war. )

RK

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