Herr Strom schließt zum 06.09.2019 einen Vertrag mit einer Stromfirma über die Lieferung von Stom.Der Vertrag tritt zum 01.11.2019 im Kraft.
Am 07.11.2019 teil die Stromfirma Hern Strom mit,wie vereinbart, überprüfen wir regelmäßig, wie sich die Bestandteile des Strompreises entwickeln. Aufgrund geänderter Abgaben/Umlagen, Netzentgelte, Beschaffungs- und Vertriebskosten sowie Entgelte aus dem Messstellenbetrieb müssen wir nun die Preise anpassen.
Ihr Verbrauchspreis steigt um 3,12 Cent/kWh. Der Grundpreis steigt um 0,76 Euro/Monat zum 01.01.2020 .
Herr Strom ist sprachlos und fragt sich,gilt eigentlich keine Vertragstreue.
-- Editiert von todaysun am 08.11.2019 13:05
Neuer Stromvertrag,dann Preiserhöhung!
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Hallo,
vorab: Ich bin zwar hier in dem Forum der Neuling und wohl tendenziell älter aber eine kurze Begrüßungs- und Endfloskel lesen sich schon besser
Zum Thema:
Es kommt auf deinen Vertrag an:
Im Stromsegment ist es so, dass die Abgaben, Umlagen und Entgelte zum 15. bzw. 30. Oktober für das Folgejahr festgesetzt werden. Der Stromlieferant ist rechtlich Schuldner der Abgaben, Umlagen und Entgelte, die er jedoch in tatsächlicher Höhe an den Endkunden durchreichen kann (und es auch macht ).
Die Beschaffungskosten und Vertriebskosten sind die einzigen Kostenpositionen (ca. 25% des Gesamtpreises) die der Stromanbieter tatsächlich "selber" beeinflussen kann. Darüber hinaus ist Strom ein "besonderes" Gut. Hier ist eigentlich nur relevant, dass eine Festlegung des Strompreises über mehr als drei Jahre faktisch nicht möglich ist.
Hier gibt es nun gegenüber Privatleuten mehrere "übliche" Vertragskonstellationen (außerhalb der Grundversorgung)
Umfängliche Preisgarantie: Der Komplettpreis inklusive aller Abgaben und Umlagen wird garantiert.
Eingeschränkte Preisgarantie: Nur der Beschaffungspreis wird garantiert. Ändern sich die Abgaben, Umlagen und Entgelte wird der Preis um genau diese Änderung angepasst (kann auch sinken).
Keine Preisgarantie.
Wichtig ist hier, welcher Vertrag wurde geschlossen? (Also was wurde garantiert) und wie wird die Preiserhöhung begründet (und ggf. auch belegt).
Je nachdem welche Garantien gegeben wurden, können auch entsprechende Preisanpassungen erfolgen.
Wenn keine Preisgarantie abgegeben wurde, dann kann der Versorger auch die Preise nach billigem Ermessen anpassen. Im Gegenzug steht dir jedoch ein außerordentliches Kündigungsrecht zu (Frist beachten, habe ich gerade nicht im Kopf).
Grüße
Hallo,danke für die Antwort,sehe dies als Verbrauchertäuschung.Vor allen Dingen vor der Tatsache.das heute am 11.11.20 im ein Preisportal dieser Stromanbieter ,weiter Werbung mit diesen Produkt macht.Das einzige was sich geändert hat,der Verbraucherpreis steigt um 1,0 Cent/KWH.Ach ja,das Sonderkündigungsrecht hebelt ja den ganzen Vertrag aus,eben wegen des Angebot wurde der Vertrag abgeschlossen.
Was sind Verträge dann noch wert,einfach so als mündiger Verbraucher gefragt?
-- Editiert von todaysun am 11.11.2019 14:26
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