Anzeige wegen übler Nachrede erhalten

8. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
haloibims
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen übler Nachrede erhalten

Ich habe letztens eine ziemlich angreifende Bewertung bei einem Unternehmen abgegeben, dessen Inhalt doch schon sehr angreifend war. Es kommt hinzu, dass ich selbst nicht davon betroffen war, sondern Freunde von mir. Der Inhaber des Unternehmens hat sie beleidigt, teilweise mit Wasser abgekippt und unerwünscht gefilmt. Er (der Inhaber des Unternehmens) hat sicherlich von ihnen eine Anzeige erhalten.
Nun habe ich ein Vorladung zur Polizei erhalten wegen übler Nachrede.
Mir stellt sich jetzt die Frage, wie ich handeln soll. Soll ich schweigen, einen Anwalt zur Hilfe ziehen usw.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von haloibims):
Mir stellt sich jetzt die Frage, wie ich handeln soll. Soll ich schweigen, einen Anwalt zur Hilfe ziehen


Das kannst Du nur selbst entscheiden. Anwalt wird in diesem Fall ab rd. 650,00 EUR aufwärts kosten auf denen Du in jedem Fall hängen bleibst, selbst wenn das Verfahren eingestellt wird.

Theoretisch kann man auch abwarten, was die Staatsanwaltschaft mit der Sache macht. Einstellung (mit Verweis auf Privatklage) oder Einstellung wegen geringer Schuld oder halt Strafbefehl oder Anklage. In einem der letzten beiden Fällen könnte man sich immer noch einen Anwalt nehmen.

Forcieren lässt sich eine Einstellung sicherlich durch ein von Reue getragenes Geständnis. Ob man darauf setzten will, dass einem die Tat nicht nachweisbar ist (und daher schweigt) muss man selbst wissen. Wobei es dafür natürlich auch darauf ankommt, inwieweit die Täterschaft ohnehin schon mehr oder weniger sicher feststeht.

Ps. Wobei ich jetzt bei der Antwort vorausgesetzt habe, dass der Tatbestand der üblen Nachrede tatsächlich erfüllt ist. Diesbezügliche Angaben, woran man das beurteilen könnte, hast du ja nicht gemacht.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 08.11.2019 20:40

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Das was man da mitgeteilt hat, ist nachweisbar wahr oder die Äußerung einer Meinung?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von haloibims):
Der Inhaber des Unternehmens hat sie beleidigt, teilweise mit Wasser abgekippt und unerwünscht gefilmt. Er (der Inhaber des Unternehmens) hat sicherlich von ihnen eine Anzeige erhalten.


"Hat sicherlich" oder "hat"?

Wenn eine Anzeige wegen einer Straftat vorliegt, wird eine Gegenanzeige wegen übler Nachrede / Verleumdung in der Regel so lange auf Eis gelegt, bis in der "Hauptsache" ein entsprechender Ermittlungsstand vorliegt.
Es wäre ja sinnfrei, den A wegen übler Nachrede zum Nachteil von B zu verurteilen, wenn sich später im Ermittlungsverfahren gegen B wegen Beleidigung von C herausstellt, daß A doch die Wahrheit gesagt hat (und es nur nicht selber beweisen konnte).

Kann es sein, daß hier die Freunde doch noch keine Anzeige erstattet haben, oder der hier zuständige Ermittlungsbeamte nicht weiß, daß eine erstattet wurde? (Es ist ja hier wegen drei Parteien komplizierter als bei der typischen Gegenanzeige "A zeigt B an, daraufhin zeigt B den A an".)

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#4
 Von 
haloibims
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, mein Beitrag war eher eine Meinung zu seiner Person, ich hab seinen Umgang kritisiert und hab ihn nebenbei als kindisch beleidigt usw. Er selbst wurde bestätigterweise von meinen Freunden angezeigt (das werde ich dem Beamten auch mitteilen).

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#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von haloibims):
mein Beitrag war eher eine Meinung zu seiner Person, ich hab seinen Umgang kritisiert und hab ihn nebenbei als kindisch beleidigt


Das wäre dann ja eher Beleidigung als üble Nachrede - es kommt halt auf den "Umgang" an. Wenn du ihm unterstellt hast, mit Kriminellen und Prostituierten Umgang zu haben, wäre es wieder üble Nachrede...

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