Zahlung für nichterhaltene Lieferung

8. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)
Zahlung für nichterhaltene Lieferung

Moin,

ich befinde mich mit dem Bücherriesen Amazon ein wenig im Klinsch.

Ich habe dort einen Artikel bestellt, der eigentlich bereits gestern hätte geliefert werden sollen, denn ich bin Prime-Mitglied und habe mit Premiumversand bestellt. Die Lieferung verspätete sich nun jedoch, was ich nicht ganz so schlimm fand. Heute stellte ich dann am späten Vormittag fest, dass der Artikel, obwohl ich die ganze Zeit zu Hause war, an eine andere Person im Haus ausgehändigt wurde, es wurde hier nicht einmal geklingelt. Ein Anruf bei Amazon ergab, dass der Bote keinen Namen der Person, an die er meine Bestellung übergeben hat, notierte und daher nicht klar ist wer meinen Artikel erhalten hat.

Amazon hat den Kaufpreis jedoch bereits brav von meinem Konto abgebucht.

Meine Frage ist nun, ob ich das Recht habe der Lastschrift zu widersprechen, weil ich das Eigentum an dem Artikel noch nicht habe und somit auch nicht bereit bin für den Kaufpreis aufzukommen. Amazon hüllen sich in Floskeln, vertrösten mich bis zum 14.11.2019, weil die Befragung des Boten wohl so lange dauert und wollen mir bis dahin nicht weiterhelfen. Natürlich bin ich bereit für diese Lieferung aufzukommen, aber halt erst nachdem ich diese erhalten habe und nicht davor. Bei einem Einkauf im Laden zahle ich ja auch an der Kasse wenn mir die Ware übereignet wird.

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Bei einem Einkauf im Laden zahle ich ja auch an der Kasse wenn mir die Ware übereignet wird.

Irrelevant.

Einfach mal in den vertraglichen Vereinbarungen nachlesen, wann genau die Zahlung bei "Prime" fällig ist.



Zitat (von DerPilz):
Meine Frage ist nun, ob ich das Recht habe der Lastschrift zu widersprechen, weil ich das Eigentum an dem Artikel noch nicht habe

Nö, denn man hätte es wohl schon haben können. Das man da untätig war, ist Eigenverschulden.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Wie kommt man überhaupt auf die Idee das einfach so machen zu können?
Man müsste sowieso eine angemessene Frist zur Nachlieferung (i.d.R. 14 Tage) setzen.

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#3
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Wo liegt hier Eigenverschulden vor, wenn ich zu Hause war, der Bote nicht geklingelt hat und die Lieferung, obwohl ich dem nicht zugestimmt habe, einem anderen Hausbewohner übergab? Das konnte ich nicht verhindern. Ich weiß ja nicht wann der Bote hierhin kommt. Also wo ist hier das Eigenverschulden? Das verstehe ich nicht. Amazon hat zu vertreten dass sich die Lieferung verspätete, auch dafür kann ich nicht verantwortlich gemacht werden. Der Artikel wurde gestern nicht ins Fahrzeug geladen und somit auch nicht zugestellt.

Die Zahlung bei Prime ist wohl beim Versandzeitpunkt fällig. Dies ist auch normalerweise in Ordnung, aber in diesem Fall, in dem mir erst nach sechs Tagen eine Klärung herbeigeführt wird, sehe ich nicht ein so lange zu warten. Ich muss auch Rechte als Käufer haben. Es kann nicht sein, dass ich so lange auf meine Ware warten muss, obwohl mit Amazon etwas anderes vereinbart wurde. Vereinbart wurde die Lieferung am gestrigen Tag bis 21 Uhr und nicht später, insofern befindet sich Amazon nun im Lieferverzug.

Gruß

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Also wo ist hier das Eigenverschulden?

Das man sich nicht mal selber bewegt und die Nachbarn fragt.



Zitat (von DerPilz):
Die Zahlung bei Prime ist wohl beim Versandzeitpunkt fällig.

Dann wäre eine Rückbuchung rechtswidrig und könnte am Ende teuer werden.



Zitat (von DerPilz):
Ich muss auch Rechte als Käufer haben.

Hat man ja.
Das die nicht mit den eigene Erwartungen übereinstimmen, ist halt Pech.



Zitat (von DerPilz):
Vereinbart wurde die Lieferung am gestrigen Tag bis 21 Uhr und nicht später,

Auch da empfehle ich einen Blick in die vertraglichen Vereinbarungen - die Firma hat erfahrungsgemäß diverse Hintertüren zum entschlüpfen...



Zitat (von DerPilz):
Es kann nicht sein, dass ich so lange auf meine Ware warten muss,

Mehr als den Namen wird man von denen nicht bekommen, irgendwann wird man also sich also mal zum Paket begeben müssen, will man das warten beenden.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Wenn mir Amazon einen Namen nennen würde wäre dies auch alles kein Thema, aber der Bote hat sich diesen nicht geben lassen. Das ist bei Amazon auch so üblich. Wenn ich Lieferungen erhalte, die von dem Amazoneigenen Lieferdienst ausgeliefert werden, muss ich die Annahme nicht quittieren. Woher soll der Bote nun den Namen haben? Hier im Haus leben etwa 30 Parteien, wenn nicht sogar mehr, da kann ich nicht überall fragen. Woher soll ich auch wissen das mich der jeweils befragte Hausbewohner nicht anlügt, weil er die Ware behalten will? Ich kann schlecht die Wohnungen der Hausbewohner durchsuchen. Also wie soll ich den Artikel finden? Bei Lieferverzug habe ich das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten, dieses Recht werde ich dann in Anspruch nehmen.

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#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Hier im Haus leben etwa 30 Parteien, wenn nicht sogar mehr, da kann ich nicht überall fragen.
Doch du könntest schon! Du willst nur einfach nicht, weil es dir wohl einfach zu viel Aufwand ist, sags doch lieber so und ehrlich...

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#7
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Ich werde Amazon in Lieferverzug setzen, dann kann ich nach Ablauf einer gesetzten Frist zur Nachlieferung vom Kaufvertrag zurücktreten. Ich sehe tatsächlich nicht ein überall im Haus nachzufragen, das ist nicht meine Aufgabe, der Bote hätte die Sendung mir übergeben müssen. Ich übernehme nicht den Job eines solchen hirnverbrannten Idioten. Ich habe mich bereits massiv über diesen Menschen beklagt und kann nur hoffen dass das Köpfe rollen. Sollte Amazon sich weigern die Ware erneut raus zu senden werde ich von meinem Recht Gebrauch machen und vom Kaufvertrag zurücktreten und dann auch die Lastschrift zurückbuchen.

Warum werden solche Vollhorsts eingestellt? Die können kaum Deutsch und wissen nicht wie man diesen Job korrekt ausführt. Dann wundert man sich wenn sich die Empfänger aufregen und diese Leute zum Teufel jagen. Kann ich voll und ganz nachvollziehen.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
der Bote hätte die Sendung mir übergeben müssen.

Das ist schicht und ergreifend falsch.



Zitat (von DerPilz):
Warum werden solche Vollhorsts eingestellt?

Weil es so Typen gibt, die nicht für den Versand bezahlen wollen.
Weil es so Typen gibt, die alles möglichst billig haben wollen.


Wenn ein Paket für 2 EUR versendet wird, bleibt für den Auslieferer und seinen Lohn nicht mehr viel über. Solche Jobs machen dann oft nur Unqualifizierte die nichts anderes finden. Weil kein anderer bereit ist für reale 3-5 EUR die Stunde zu arbeiten.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Es kann aber doch nicht sein dass der Bote sich den Namen oder die Unterschrift desjenigen, dem er die Sendung übergeben hat, nicht geben lassen muss. Es muss doch einen Ausliefernachweis geben. Wie sonst wird in einem solchen Fall vorgegangen? Meine Beschwerde ist gerechtfertigt. Der Bote hätte zuerst bei mir klingeln müssen, denn ich bin der Empfänger und erst wenn ich nicht angetroffen werden konnte, hätte er eventuell die Sendung einem Hausbewohner übergeben dürfen. Ich war aber die ganze Zeit zugegen und die Wohnung ist auch nicht so groß das ich die Klingel überhören könnte. Also hat er sich nicht korrekt verhalten.

Wie dem auch sei, ich habe Amazon in Lieferverzug gesetzt, nun werde ich nach Ablauf von 10 - 14 Tagen, sollte ich bis dahin keine Neulieferung erhalten haben oder mir gesagt worden sein wo ich diese Lieferung abholen kann, vom Kaufvertrag zurücktreten und die Lastschrift zurückbuchen lassen.

Gruß

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Es muss doch einen Ausliefernachweis geben.
Wo steht das denn? Hast du noch nie ein Paket für einen Nachbarn entgegen genommen? Da unterschreibst du mit deinem Namen Pilz und nimmst das Paket für Müller entgegen.
Zitat (von DerPilz):
Hier im Haus leben etwa 30 Parteien, wenn nicht sogar mehr, da kann ich nicht überall fragen.
Das sehe ich ein. Bevor du aber deinen Streit mit Amazon oder dem Zusteller oder mit beiden beginnst--- wie wäre es so:
Unten, wo die Briefkästen sind und jeder lang kommt, hängst du 1-2 auffällige Zettel hin... bitte wegen des Paketes von A*** bei Pilz , Etage x melden. Vielen Dank.

Da lernst du uU mal Nachbarn kennen.

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#11
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Gute Idee, das kann ich wirklich tun. Sollte sich darauf aber auch keiner melden. Muss ich mich wohl mit Amazon streiten, oder gibt es noch eine weitere Option ohne Streit?

Ja, der Bote lässt aber keinen unterschreiben. Ich habe noch nie beim Amazoneigenen Lieferdienst auf dem Gerät unterschrieben, mir wurden die Pakete immer so in die Hand gedrückt und der Bote ging dann sofort wieder. Insofern meinte ich, dass es keinen Ausliefernachweis mit einer Unterschrift gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Es muss doch einen Ausliefernachweis geben.

Den gibt es offenbar ja auch, sonst wüsste man nicht das es im Hause abgegeben wurde.



Zitat (von DerPilz):
mir wurden die Pakete immer so in die Hand gedrückt und der Bote ging dann sofort wieder.

Ja, wenn der Bote einen kennt, dann schreibt er einfach den Namen ins Protokoll rein.



Zitat (von DerPilz):
Insofern meinte ich, dass es keinen Ausliefernachweis mit einer Unterschrift gibt.

Den braucht es auch nicht.
Wenns schief geht tragen bei Verbrauchern erst mal die Verkäufer den Schaden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Es ist aber bei jeder Auslieferung ein anderer Bote von Amazon, der die Sendungen zustellt, von bekannt kann hier also keine Rede sein. Ja, er wird wohl schon eintragen dass er es hier im Haus abgegeben hat, aber halt nicht an wen, das ärgert mich so. Ich muss deswegen nun auf meine Bestellung wesentlich länger warten, aber Amazon hat das Geld bereits vereinbarungsgemäß erhalten. Das ist eine solche Frechheit. Ich wäre durchaus bereit auch höhere Versandkosten zu bezahlen, aber diese werden ja gar nicht erst berechnet wenn ich Prime-Kunde bin.

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#14
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 404x hilfreich)

Der Vertrag seitens des Verkäufers ist immer noch nicht erfüllt; das ist im Grunde das, was du mit dem Ausliefernachweis wohl sagen willst, und entspricht auch schlicht den Tatsachen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Jawohl, genau das will ich sagen. Wie sähe es denn aus, wenn ich einen Widerruf ausspreche? Dann wäre ich doch auch nicht mehr an den Kaufvertrag gebunden. Ein Widerruf ist, soweit ich weiß, eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die, genau wie eine Kündigung, nicht zurückgenommen werden kann. Nach Erklärung des Widerrufs folgt auch die Aufhebung meiner Zahlungspflicht. Natürlich müsste ich die Bestellung retournieren, wenn ich jedoch nachweisen kann, dass ich diese gar nicht erhielt und Amazon somit seinen Pflichten als Verkäufer aus dem Kaufvertrag nicht nachgekommen ist und es mir daher überhaupt nicht möglich ist die Ware zurück zu senden, müsste sich Amazon darum kümmern und ich dennoch aus dem Schneider sein. Was kann ich dafür dass Amazon seine Verkäuferpflichten nicht so wahrnimmt, wie es sein müsste?

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#16
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
wenn ich jedoch nachweisen kann, dass ich diese gar nicht erhielt
Jetzt bin ich mal gespannt, wie du das machen willst. Bisher behauptest du doch nur die Ware nicht erhalten zu haben...

(Kleiner Seitenhieb) Nicht du musst nachweisen, dass du die Ware nicht bekommen hast - der Amazonas muss nachweisen, dass du sie erhalten hast. Durch die Versanddienstleister mit hoher Vollhorstdichte in der eh schon dünnen Personaldecke wird denen das nicht gelingen...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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