Raumungsklage, keine neue Wohnung u. A.

9. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
amz517558-22
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Raumungsklage, keine neue Wohnung u. A.

Angenommen man ist. Beklagter Mieter einer raumungsklage. Die Kündigung g ist erstmal rechtmäßig.
Man findet aber keine neue Wohnung u d ist krank.
Was, muss, man nun tun?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

1. Sich beim zuständigen Amt der Gemeinde melden und auf die baldige Obdachlosigkeit hinweisen.
2. Hab und Gut sortieren und die wichtigen Sachen sicher einlagern



Zitat (von amz517558-22):
u d ist krank.

Bedeutet was genau? Da gibt es ja ein breites Spektrum.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von amz517558-22):
Was, muss, man nun tun?
Man sollte im eigenen Interesse mit dem Schreiben zum zuständigen Wohnungsamt gehen. Dort zur Abteilung Wohnungslosenhilfe (denn man ist bald wohnungslos) Die Räumungsklage dort vorlegen und das sagen, was man schon oft gesagt hat. Man braucht eine Unterkunft.
Die Mitarbeiter wissen dann, was zu tun ist.

Man kennt doch *das Spiel*. Warum fragt man wieder?
Oder steht jetzt was Neues und Besonderes drin?
Steht dort--- bis wann man aus der Unterkunft raus sein muss ?
Steht dort, aus welchem Grund gekündigt wurde?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Steht dort--- bis wann man aus der Unterkunft raus sein muss ? Nein - in einer Räumungsklage steht nie ein Termin. Schließlich kann der Kläger nicht wissen, wann das Gericht entscheidet und was es entscheidet. Eine Frist wird folglich erst im Räumungsurteil stehen.
Steht dort, aus welchem Grund gekündigt wurde? Höchstwahrscheinlich - eine grundlose Kündigung würde kaum eine erfolgreiche Räumungsklage nach sich ziehen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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