Angenommen man ist. Beklagter Mieter einer raumungsklage. Die Kündigung g ist erstmal rechtmäßig.
Man findet aber keine neue Wohnung u d ist krank.
Was, muss, man nun tun?
Raumungsklage, keine neue Wohnung u. A.
9. November 2019
Thema abonnieren
Frage vom 9. November 2019 | 21:46
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Raumungsklage, keine neue Wohnung u. A.
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 9. November 2019 | 22:34
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
1. Sich beim zuständigen Amt der Gemeinde melden und auf die baldige Obdachlosigkeit hinweisen.
2. Hab und Gut sortieren und die wichtigen Sachen sicher einlagern
Zitatu d ist krank. :
Bedeutet was genau? Da gibt es ja ein breites Spektrum.
#2
Antwort vom 10. November 2019 | 10:51
Von
Status: Unbeschreiblich (32278 Beiträge, 5676x hilfreich)
Man sollte im eigenen Interesse mit dem Schreiben zum zuständigen Wohnungsamt gehen. Dort zur Abteilung Wohnungslosenhilfe (denn man ist bald wohnungslos) Die Räumungsklage dort vorlegen und das sagen, was man schon oft gesagt hat. Man braucht eine Unterkunft.ZitatWas, muss, man nun tun? :
Die Mitarbeiter wissen dann, was zu tun ist.
Man kennt doch *das Spiel*. Warum fragt man wieder?
Oder steht jetzt was Neues und Besonderes drin?
Steht dort--- bis wann man aus der Unterkunft raus sein muss ?
Steht dort, aus welchem Grund gekündigt wurde?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Generelle Themen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 10. November 2019 | 17:56
Von
Status: Unbeschreiblich (32905 Beiträge, 17276x hilfreich)
Steht dort--- bis wann man aus der Unterkunft raus sein muss ? Nein - in einer Räumungsklage steht nie ein Termin. Schließlich kann der Kläger nicht wissen, wann das Gericht entscheidet und was es entscheidet. Eine Frist wird folglich erst im Räumungsurteil stehen.
Steht dort, aus welchem Grund gekündigt wurde? Höchstwahrscheinlich - eine grundlose Kündigung würde kaum eine erfolgreiche Räumungsklage nach sich ziehen.
Und jetzt?
Schon
268.295
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten