Familienversicherung für Kinder möglich ?

9. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
plichel
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Familienversicherung für Kinder möglich ?

Hallo,

ich habe hier eine Frage zum Thema gesetzliche KV in DE:
Fiktive Situation:
- Familie mit Kind (Elternteil A, Elternteil B, Kind)
- Elternteil A geht in die Schweiz und meldet Wohnsitz in DE ab
- Elternteil A hat seinen Wohnsitz in der Schweiz und arbeitet dort als Angestellter
- Elternteil A ist in Schweiz gesetzlich pflichtversichert (In der Schweiz gilt wie in DE die Krankenversicherungspflicht. Quelle: https://www.kvg.org/de/versicherungspflicht-_content---1--1034.html)
- Elternteil A erzielt Einkommen oberhalb der Pflichtversicherungsbeitragsbemessungsgrenze
- Elternteil B übt einen Minijob aus.

Nun die Frage: Ist es möglich das Kind über die KV von Elternteil B zu versichern ?

Mein Erwartung: Ja, denn es gilt die Regel: sind beide Elternteil gesetzlich versichert, dann kann das Kind über ein beliebiges Elternteil versichert werden. Ist das so ?


Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Das hängt davon ab, wo das Kind lebt. Wenn B in Deutschland, zusammen mit dem Kind lebt, dann wäre die Familienversicherung über B möglich. Lebt das Kind in der Schweiz, muß es mEn über den dort lebenden Elternteil versichert werden.

Aber: Mit einem Minijob kann man niemanden per se in die Familienversicherung ziehen... Ein Minijob ist versicherungsfrei, dh der Minijobber muß sich entweder selbst versichern oder über eine Familienversicherung (auch hier sehe ich wieder das Problem mit dem Wohnort) oder wie auch immer.

-- Editiert von fb367463-2 am 10.11.2019 02:38

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
plichel
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich meinte eigentlich eine freiwillige Krankenversicherung die bspws. im Rahmen eines Minijob abgeschlossen wird. Oder alternativ ein entsprechende sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32002 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von plichel):
Nun die Frage: Ist es möglich das Kind über die KV von Elternteil B zu versichern ?
Meine Meinung:
Voraussetzungen: Das Kind lebt bei B, ist unter 23 und ohne eigenes Erwerbseinkommen

Leben A und B getrennt?
Wenn A seinen Wohnsitz in D abmeldet, entfällt für A die deutsche KV-Pflicht. A muss seine Mitgliedschaft in der dt. KV selbst kündigen.
Es bleiben B und das Kind in der bisherigen GKV, aber entweder als frw. Versicherte+Kind oder als Pflichtversicherte+Kind.

A unterliegt allein der schweizerischen KV-Pflicht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
plichel
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Das A der schweizerischen KV Pflicht unterliegt habe ich auch angenommen. Aber was ist Ihrer Meinung nach mit dem Kind ? Ihrer Aussage:

Zitat:
... entweder als frw. Versicherte+Kind oder als Pflichtversicherte+Kind

hört sich so an, als ob, es keine Familienversicherung für die B und das Kind gibt. Habe ich das richtig verstanden ?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32002 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von plichel):
Ich meinte eigentlich eine freiwillige Krankenversicherung die bspws. im Rahmen eines Minijob abgeschlossen wird. Oder alternativ ein entsprechende sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
Genau darauf habe ich geantwortet.
Wenn B einen Minijob hat, kann sich B + Kind zusammen freiwillig in der GKV versichern. Dann muss B den KV-Beitrag selbst zahlen. Das Kind ist kostenlos mitversichert.
Wenn B einen sv-pflichtigen Job hat, ist B pflichtversichert und das Kind kostenlos mitversichert. Dann zahlen Arbeitgeber und B je hälftig die KV.

Zitat (von plichel):
als ob, es keine Familienversicherung für die B und das Kind gibt.
Das hast du nicht richtig verstanden.

Je nach Beschäftigungsart (Minijob oder sv-pflichtig) werden beide versichert.
B+Kind=Familie---Familienversicherung in der GKV.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Wo lebt das Kind denn?

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
plichel
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Wo lebt das Kind denn?

In DE, zusammen mit B.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.