Hallo,
ich habe hier eine Frage zum Thema gesetzliche KV in DE:
Fiktive Situation:
- Familie mit Kind (Elternteil A, Elternteil B, Kind)
- Elternteil A geht in die Schweiz und meldet Wohnsitz in DE ab
- Elternteil A hat seinen Wohnsitz in der Schweiz und arbeitet dort als Angestellter
- Elternteil A ist in Schweiz gesetzlich pflichtversichert (In der Schweiz gilt wie in DE die Krankenversicherungspflicht. Quelle: https://www.kvg.org/de/versicherungspflicht-_content---1--1034.html)
- Elternteil A erzielt Einkommen oberhalb der Pflichtversicherungsbeitragsbemessungsgrenze
- Elternteil B übt einen Minijob aus.
Nun die Frage: Ist es möglich das Kind über die KV von Elternteil B zu versichern ?
Mein Erwartung: Ja, denn es gilt die Regel: sind beide Elternteil gesetzlich versichert, dann kann das Kind über ein beliebiges Elternteil versichert werden. Ist das so ?
Familienversicherung für Kinder möglich ?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Das hängt davon ab, wo das Kind lebt. Wenn B in Deutschland, zusammen mit dem Kind lebt, dann wäre die Familienversicherung über B möglich. Lebt das Kind in der Schweiz, muß es mEn über den dort lebenden Elternteil versichert werden.
Aber: Mit einem Minijob kann man niemanden per se in die Familienversicherung ziehen... Ein Minijob ist versicherungsfrei, dh der Minijobber muß sich entweder selbst versichern oder über eine Familienversicherung (auch hier sehe ich wieder das Problem mit dem Wohnort) oder wie auch immer.
-- Editiert von fb367463-2 am 10.11.2019 02:38
Ich meinte eigentlich eine freiwillige Krankenversicherung die bspws. im Rahmen eines Minijob abgeschlossen wird. Oder alternativ ein entsprechende sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
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Meine Meinung:ZitatNun die Frage: Ist es möglich das Kind über die KV von Elternteil B zu versichern ? :
Voraussetzungen: Das Kind lebt bei B, ist unter 23 und ohne eigenes Erwerbseinkommen
Leben A und B getrennt?
Wenn A seinen Wohnsitz in D abmeldet, entfällt für A die deutsche KV-Pflicht. A muss seine Mitgliedschaft in der dt. KV selbst kündigen.
Es bleiben B und das Kind in der bisherigen GKV, aber entweder als frw. Versicherte+Kind oder als Pflichtversicherte+Kind.
A unterliegt allein der schweizerischen KV-Pflicht.
Das A der schweizerischen KV Pflicht unterliegt habe ich auch angenommen. Aber was ist Ihrer Meinung nach mit dem Kind ? Ihrer Aussage:
Zitat:... entweder als frw. Versicherte+Kind oder als Pflichtversicherte+Kind
hört sich so an, als ob, es keine Familienversicherung für die B und das Kind gibt. Habe ich das richtig verstanden ?
Genau darauf habe ich geantwortet.ZitatIch meinte eigentlich eine freiwillige Krankenversicherung die bspws. im Rahmen eines Minijob abgeschlossen wird. Oder alternativ ein entsprechende sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. :
Wenn B einen Minijob hat, kann sich B + Kind zusammen freiwillig in der GKV versichern. Dann muss B den KV-Beitrag selbst zahlen. Das Kind ist kostenlos mitversichert.
Wenn B einen sv-pflichtigen Job hat, ist B pflichtversichert und das Kind kostenlos mitversichert. Dann zahlen Arbeitgeber und B je hälftig die KV.
Das hast du nicht richtig verstanden.Zitatals ob, es keine Familienversicherung für die B und das Kind gibt. :
Je nach Beschäftigungsart (Minijob oder sv-pflichtig) werden beide versichert.
B+Kind=Familie---Familienversicherung in der GKV.
Wo lebt das Kind denn?
ZitatWo lebt das Kind denn? :
In DE, zusammen mit B.
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