Exklusivrecht im Vertrag

10. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
ghostwriter1
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 5x hilfreich)
Exklusivrecht im Vertrag

Hallo liebe Mitglieder,

im Vertrag für die Nutzung einer Event Lokation steht folgender Satz: "Wir arbeiten mit folgenden Exklusiv-Partnern zusammen: Unternehmen A,B,C"
A,B, C sind für die Bewirtung zuständig.

Dieser Satz steht unter den Raumkosten und das ganze noch vor den Bedingungen. In den Bedingungen steht weder was zur Bewirtung noch das man ausschließlich einen der Exklusiv Partner verwenden muss.

Der Vertrag ist schon rechtskräftig. Allerdings meint die Eventagentur, dass keine externe Bewirtungsfirma geduldet wird.

Wie sieht das rechtlich aus?
Um Rat wäre ich dankbar.

G.
B.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Moin,

ohne die Details zu kennen, halte ich das grundsätzlich für zulässig. Insbesondere wenn A B und C unterschiedliche Firmen sind die drei unabhängige Angebote abgeben können.

Mehr Details Schaden aber nicht. insbesondere: Wer ist Vertragspartner: Privatperson? was würde im Vorfeld besprochen?

Und insbesonders: Warum taucht das "Problem" erst nach Unterzeichnung auf.

Grüße

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