Welche Rechte hat ein Patient, der trotz einem Termin zu lange warten muss?

11. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
go353057-82
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 17x hilfreich)
Welche Rechte hat ein Patient, der trotz einem Termin zu lange warten muss?

Hallo zusammen,

angenommen, ein Patient wartet in einer Arztpraxis trotz einem Termin immer mindestens eine Stunde und beim letzten Mal sich entscheidet, die Praxis für immer zu verlassen. Er hat somit mindestens eine Stunde gewartet und das noch umsonst. Länger warten konnte er nicht mehr, da krankheitsbedingt (chronisch krank) er nach Hause musste, um da zu essen. Außerdem hat er die Arzthelferin ja gefragt, wie lange es noch dauern würde, sie hat gesagt, höchstens 15 Minuten, was aber nach 15 Minuten passiert war, ist dass die Ärztin eine andere Patientin eingeladen hat, die sowohl nach mir als auch nach meinem Termin in die Praxis gekommen ist.
Das war ein neuer Quartal und die Krankenversichertenkarte wurde somit wieder eingelesen.
Soll man bei seiner Krankenkasse anrufen und Bescheid geben, dass die den Beitrag, den die Praxis beim Einlesen der Karte abgebucht hat, zurückfordern sollten?

Danke

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3515 Beiträge, 557x hilfreich)

Auch bei einem Termin kann es Wartezeiten, oft durch Notfälle. Dann sind Aussagen wie 15 Minuten hinfällig.

Die Patientin nach ihnen hatte vermutlich auch einen Termin, war aber privat versichert und die bezahlten mehr und kommen somit eher dran.

Und Patienten, wenn sie regelmäßig essen müssen, haben in der Regel etwas zum Essen dabei. Fehler lag bei ihnen.

Für das Einlesen der Karte bekommt der Arzt wenig bezahlt. Den Aufwand, den ihre Krankenkasse betreiben müsste wäre wesentlich höher und teurer.

Und vielleicht müssen ja doch wieder zu diesem Arzt , dann war das Einlesen der Karte nicht umsonst.

Die führen Kleinigkeiten an, welche keine sind. Denken sie etwas flexibler und großzügiger.


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#2
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 93x hilfreich)

Es gibt Ärzte, da warte ich zwei Stunden trotz Termin. Ich nehme mir Essen, Trinken und ein Buch mit.
Ich finde es nicht außergewühnlich, wenn ein Patient eine Stunde wartet und wenn er krankheitsbedingt essen muss, weiß er das vorher, muss sich also vorbereiten.
Ich sehe hier keinen Grund, die Krankenkasse zu belästigen.

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Zitat:
Länger warten konnte er nicht mehr, da krankheitsbedingt (chronisch krank) er nach Hause musste, um da zu essen.


Zitat:
Ich nehme mir Essen, Trinken und ein Buch mit.


Was denn nun?
Also in jeder Hausarztpraxis ist heutzutage mit hohem Patientenaufkommen zu rechnen. Wartezeit von 1 Stunde kenn ich bei meinem Arzt ebenfalls und stelle mich darauf ein!

In welcher Höhe wird den die KK belästigt??

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go353057-82):
dass die den Beitrag, den die Praxis beim Einlesen der Karte abgebucht hat,

Da wird nichts abgebucht.



Zitat (von go353057-82):
Welche Rechte hat ein Patient, der trotz einem Termin zu lange warten muss?

a) gehen und später wiederkommen
b) gehen und nicht mehr wiederkommen
c) weiter warten
d) Schadenersatz



Zitat (von go353057-82):
ist dass die Ärztin eine andere Patientin eingeladen hat, die sowohl nach mir als auch nach meinem Termin in die Praxis gekommen ist.

Als man das reklamierte, wurde einem was genau geantwortet?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von go353057-82):
dass die den Beitrag, den die Praxis beim Einlesen der Karte abgebucht hat, zurückfordern sollten?
Wie Bitte?
Beim Einlesen deiner Versichertenkarte wegen des neuen Quartals wurde garantiert kein Beitrag, auch kein €-Betrag abgebucht.

Oder bist du bei einem Arzt gewesen, der Wartezeiten abrechnet?

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#6
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Bestimmt,
Strom,
Wasser,
Heizung.

Ironie off.
Ich bin manchmal erstaunt, welche Vorstellungen hier in Bezug auf Ärzte herrschen.
Wie stellen Sie sich das denn vor?
Mal daran gedacht, dass andere Leute auch Beschwerden haben und die Sprechstundenhilfe nicht einschätzen kann, wie lange die Patienten vor Ihnen in der Sprechstunde benötigen um Ihre Situation zu schildern und der betreffende Arzt eine richtige Diagnose stellen kann?
Oder wie würde es Ihnen denn gehen, wenn Sie ins Sprechzimmer kommen und Ihnen nach 10 min. mitteilt: "So, wir müssen hier leider unterbrechen, der nächste Termin wartet draussen, kommen Sie nächste Woche wieder, dann reden wir weiter." ?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Nun, vielleicht hat da jemand die Abschaffung der Praxisgebühr nicht mitbekommen (obwohl das jetzt wirklich schon einige Jahre her ist)?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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