Flixbus-Gutschein

11. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.09.2022 13:54:18
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Flixbus-Gutschein

Hallo,

ich habe vor ungefähr zwei Monaten einen Gutschein für Flixbus über Ebay Kleinanzeigen gekauft.
Am Anfang sah alles gut aus, ich konnte meine Bestellung mit dem Gutschein bezahlen und abschließen. Letzte Woche wollte ich jedoch meine Flixbus-Reise antreten, die ich mit dem Gutschein gekauft habe, und habe last minute feststellen müssen, dass meine Tickets ungültig sind. Auf Nachfrage beim Flixbus-Kundenservice wurde mir mitgeteilt, dass meine Buchungen annuliert wurden, da das System Betrug erkannt habe, da der Gutschein nicht auf mich ausgestellt war. Der Gutschein ist wohl personengebunden, hätte mir also nicht verkauft werden dürfen?
Da für mich das Geld komplett weg ist und ich doppelt zahlen musste, und die Verkäuferin nicht auf meine Anfragen reagiert, habe ich überlegt, eine Anzeige wegen Betrug zu stellen.
Jetzt ist meine Frage: Ist die Frau, die mir den Gutschein verkauft hat, in der Schuld? Schließlich hat sie den Gutschein, auf dem ja drauf stehen muss, dass der Gutschein nicht übertragen werden kann. Ich habe von ihr nur den Gutscheincode bekommen und wusste nicht, dass es Probleme geben könnte. Der Gutschein war per se nicht ungültig, sie hat mir also keinen gefälschten Code verkauft. Aber sie hätte ja wissen müssen, dass der Gutschein nicht übertragen werden kann und ich ihn nicht verwenden kann. (Das Flixbus den Gutschein erst akzeptiert und dann die Buchung storniert hat, ist eine ganz andere Geschichte.)

Kann ich den Fall zur Anzeige bringen, oder stehe in der Geschichte ich als der Schuldige da, da ich einen Gutschein verwendet habe, dessen Eigentümer ich offiziell nicht war? Dass die Verkäuferin irgendwie belangt wird, halte ich eh für fragwürdig, aber ich ärgere mich über die Geschichte und würde gerne etwas unternehmen. Es geht um 65€, also nicht die Welt, aber haben oder nicht haben. Allerdings will ich für den Betrag nicht den Stress haben, dass _ich_ am Ende mit einer Anklage wegen Betrugs da stehe, mit der Anschuldigung, dass ich den Gutschein unrechtmäßig benutzt habe. (Ich kann anhand vom Ebay Kleinanzeigen-Nachrichtenverlauf nachweisen, dass wir den Verkauf des Gutscheins ausgemacht haben.)

Danke im Voraus für jegliche Antworten

Problem bei eBay und Co?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von köln76):
Kann ich den Fall zur Anzeige bringen

Klar.
Nur sollte man davon nicht zu viel erwarten.



Zitat (von köln76):
Auf Nachfrage beim Flixbus-Kundenservice wurde mir mitgeteilt, dass meine Buchungen annuliert wurden, da das System Betrug erkannt habe, da der Gutschein nicht auf mich ausgestellt war.

Und die Ungültigkeit des Gutscheines hat Flixbus wie genau bewiesen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Ich sehe nicht, dass sich die Verkäuferin einer Straftat schuldig gemacht hätte, es sei denn man wiese ihr nach, sie wusste von der Personengebundenheit des Gutscheins und hätte Ihnen dies in arglistiger Weise verschwiegen. Könnten sie diesen Nachweis erbringen?

Darüber hinaus wäre sie aber wohl auf zivilrechtlichem Wege zum Schadenersatz verpflichtet, da die verkaufte Ware einen Sachmangel enthielt.

0x Hilfreiche Antwort

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